zusammengestellt von Otto Diederichs
1. Mai: Mai-Demonstrationen: In Berlin findet ein genehmigter Autokorso statt. Eine nicht genehmigte „Hygiene-Demo“ von teils Verschwörungsgläubigen wird von der Polizei aufgelöst, 80 Personen vorübergehend festgenommen. Am Rande dieser Versammlung wird ein Kamera-Team des ZDF angegriffen; vier Personen müssen im Krankenhaus behandelt werden. Am Abend findet die „Revolutionäre 1. Mai-Demo“ der Autonomen statt und endet in einem Katz-und-Maus-Spiel mit der Polizei. Von etwa 100 Personen werden die Personalien festgestellt; sechs Personen werden dem Haftrichter vorgeführt. Insgesamt finden in Berlin an diesem Tag 27 genehmigte Demonstrationen mit jeweils maximal 20 Personen statt. In Hamburg findet eine nicht genehmigte Demonstration mit rund 350 Teilnehmer*innen statt. Es kommt zu vereinzelten Auseinandersetzungen; die Polizei setzt Wasserwerfer ein. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hebt das Versammlungsverbot der Stadt Braunschweig (Niedersachsen) auf (Az: 1 BvR 1005/20). Statt einer Großdemonstration fährt in Frankfurt/M. (Hessen) ein Autokorso durch die Stadt, auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) verzichtet dort auf eine Großdemonstration und hängt lediglich ein Banner am DGB-Haus auf. Eine „Revolutionäre 1. Mai-Demonstration“ mit rund 50 Teilnehmer*innen wird von der Frankfurter Polizei aufgelöst; es werden Personalien festgestellt und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Eine kurzfristig genehmigte 1. Mai-Demonstration mit etwa 200 Personen in Leipzig (Sachsen) verläuft friedlich.
4. Mai: Dschihadist*innen-Prozesse: Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg beginnt der Prozess gegen eine Deutsch-Tunesierin wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS).
Love-Parade: Das Landgericht (LG) Duisburg (NRW) stellt den Prozess um das Love-Parade-Unglück von 2010 ohne Urteile ein. Bei einer Panik waren damals 21 Menschen getötet und 650 verletzt worden. Am 6. Mai wird die Gedenkstätte für die Katastrophe von Unbekannten verwüstet.
Ermittlungen gegen Polizeibeamt*innen: Gegen einen Berliner Polizeibeamten, der bei einer Mai-Demonstration eine Journalistin gezielt ins Gesicht geschlagen hatte, wird wegen Körperverletzung im Amt ermittelt. Durch einen Bericht des nordrhein-westfälischen Innenministeriums an den Landtag in Düsseldorf wird am 12. Mai bekannt, dass ein Polizist und eine Polizistin bei einer Kontrolle im Hambacher Forst ihre Pistole und Maschinenpistole auf eine Gruppe Aktivisten gerichtet hatten. Gegen die Beamt*innen wird ermittelt. Gegen rund 40 Polizeibeamt*innen, die am 21. Mai in einer Kneipe in Mainz (Rheinland-Pfalz) ohne Mundschutz gefeiert und damit gegen die Corona-Verordnungen verstoßen hatten, wird disziplinarisch ermittelt. Durch Presseberichte wird am 25. Mai bekannt, dass die StA im Fall des, im Herbst 2018 in einer Gefängniszelle in Kleve (NRW), verbrannten Syrers ein Ermittlungsverfahren gegen einen Polizeibeamten eingeleitet hat.
RAF-Fahndung: Das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen beginnt mit der EU-weiten Fahndung nach den letzten mutmaßlichen Mitgliedern der „Rote-Armee-Fraktion“ Ernst-Volker Staub, Burkhard Garweg und Daniela Klette und stellt die Fahndungsfotos auf der EU-Fahndungswebsite ein.
Drogenfahndung: Durch Presseberichte wird bekannt, dass der Hamburger Zoll am 1. Mai auf einem brasilianischen Frachter rund eine halbe Tonne Kokain beschlagnahmt hat. Aus der am 15. Mai vorgelegten Jahresbilanz 2019 des Hauptzollamtes Frankfurt/ M. (Hessen) wurden auf dem Frankfurter Flughafen insgesamt 7.280 kg Rauschgift sichergestellt (2018: 7.030 kg).
Rassistische Angriffe: In Berlin wird ein serbo-kroatisches Paar aus einer Dreiergruppe heraus zunächst rassistisch beleidigt. Dann wird die Frau angespuckt und zu Boden geschubst, geschlagen und getreten. Der Mann erleidet eine Kopfverletzung und wird mit einem Messer bedroht. Die Täter*innen können unerkannt entkommen. Am 7. Mai versucht vor einem Supermarkt ein Mann einer Frau das Kopftuch herunterzureißen und beleidigt sie rassistisch. Er kann unerkannt entkommen. Am 11. Mai beginnt vor dem LG Ulm (Baden-Württemberg) der Prozess gegen fünf neonazistische Jugendliche wegen versuchtem Mord und versuchter schwerer Brandstiftung. Sie hatten im Mai 2019 eine brennende Fackel in das Wohnwagenlager einer Roma-Familie geworfen. Am 17. Mai wird auf einem Berliner Kinderspielplatz ein Mann von einer Frau rassistisch beleidigt und ins Gesicht geschlagen. Ihr Freund bedroht ihn dabei mit einer Pistole, die sich später dann als Spielzeugwaffe herausstellt. Am 25. Mai hebt das LG Ulm (Baden-Württemberg) im Prozess wegen des Brandanschlages auf eine Roma-Familie die Haftbefehle gegen die Angeklagten auf. Am gleichen Tag beschimpft in einer U-Bahn in München (Bayern) ein Mann einen Koreaner als „blöden Asiaten“ und tritt ihn gegen das Bein. Am 28. Mai erhebt die StA Köln (NRW) Anklage gegen einen Kommunalpolitiker wegen schwerer Körperverletzung. Der Mann, der am 29. Dezember 2019 mit einer Gruppe Jugendlicher in Streit geraten war, hatte diese rassistisch beschimpft und einem der Jungen in die Schulter geschossen. Ebenfalls am 28. Mai wird in einem Park in München ein Deutsch-Afrikaner von einem Mann als „Schoko“ tituliert, zudem simuliert er einen Schuss auf ihn. Durch Pressemeldungen wird am 29. Mai bekannt, dass 2019 in München (Bayern) insgesamt 562 rassistische Delikte polizeilich erfasst wurden. Am 30. Mai wird in Berlin ein Jugendlicher von einem stark alkoholisierten Mann rassistisch beschimpft und ein weiterer ins Gesicht geschlagen; der Mann wird festgenommen.
Polizeiausbildung: Nach sechs Wochen Corona-Pause nimmt die Hochschule der Bundespolizei (BPol) in Lübeck (Schleswig-Holstein) ihre Ausbildung wieder auf. Da am gleichen Tag jedoch ein gegenteiliger Erlass der Landesregierung in Kraft tritt, müssen die Auszubildenden am 6. Mai wieder abreisen.
5. Mai: Polizei und Datenschutz: Laut einer mit dem Landesdatenschutzbeauftragten abgestimmten Verordnung kann die Polizei in Baden-Württemberg ab sofort auf die Daten der Gesundheitsämter zugreifen, um Menschen zu identifizieren, die mit dem Corona-Virus infiziert sind.
Prozesse gegen Polizist*innen: Vor dem LG Erfurt (Thüringen) beginnt der Prozess gegen zwei Polizeibeamte, die im Einsatz eine Frau vergewaltigt haben sollen. Sie befinden sich seit Herbst 2019 in Untersuchungshaft, sind geständig, berufen sich jedoch auf Einvernehmlichkeit. Da die Frau als Zeugin nicht auffindbar ist, sollen nun Zielfahnder des LKA eingesetzt werden. Dies wird am 8. Mai durch Presseberichte bekannt.
Angriffe auf Obdachlose: In Hamburg erkennt eine Polizistin am Bahnhof einen mit Haftbefehl gesuchten Mann, der im April einen Obdachlosen erstochen haben soll. Der Mann wird verhaftet. Am 18. Mai wird in Berlin ein Obdachloser mit schweren Kopfverletzungen gefunden; er muss notoperiert werden. Am nächsten Tag wird ein Tatverdächtiger festgenommen.
Angriffe auf Polizist*innen: Nach einem Ladendiebstahl randaliert in Darmstadt (Hessen) ein Mann in einem Supermarkt bevor er flüchtet. Bei seiner anschließenden Festnahme verletzt er einen der Polizisten so schwer, dass dieser noch vor Ort ärztlich behandelt werden und vom Dienst abtreten muss. Am 8. Mai beleidigt in einem Berliner Park ein Mann zwei Streifenbeamte und greift sie an. Er wird vorübergehend festgenommen. Wiederum in einem Berliner Park bedroht am 9. Mai ein Mann einen Polizisten mit einem Messer; er wird vorläufig festgenommen. In einem Supermarkt in Troisdorf (NRW) weigern sich am gleichen Tag zwei Kunden eine Atemschutzmaske anzulegen. Hinzu gerufene Polizeibeamte werden massiv angegriffen und schwer im Gesicht verletzt. Gegen die Männer wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung ermittelt. Am 10. Mai greift in Berlin eine Transfrau einen Objektschützer der Polizei an und verletzt ihn als dieser sie wegen mehrerer mitgeführter Baustellenelemente kontrollieren will. Auch herbeigerufene Polizisten greift sie an; sie wird in Gewahrsam genommen. Als Polizist*innen in Berlin am 13. Mai einen Mann zur Blutentnahme bringen wollen, wehrt sich dieser so heftig, dass die Beamt*innen schwere Bein- und Schulterverletzungen erleiden. Als Polizist*innen am 15. Mai in Berlin einen Mann festnehmen wollen, der in eine Schlägerei verwickelt ist, greift dieser die Beamt*innen an und versucht einer Polizistin die Pistole zu entreißen. Als Polizisten am gleichen Tag auf einem Berliner U-Bahnhof einen Mann ansprechen, ergreift der zunächst die Flucht, bespuckt die Beamt*innen und leistet heftigen Widerstand; auch im Gewahrsam randaliert er weiter. Zunächst durch Presseberichte wird am 21. Mai das Lagebild „Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte“ 2019 des nordrhein-westfälischen LKA bekannt, danach ist es auch auf der homepage der Polizei NRW abrufbar. Demnach kam es in NRW im letzten Jahr zu insgesamt 9.241 Angriffe auf Polizist*innen. Davon 21 Fälle von Schussbedrohung (2018: 5), neunmal schossen die Täter (2018: 4). Am gleichen Tag werden in Königstein (Sachsen) Polizeibeamte bei einem Einsatz wegen Ruhestörung mit Gläsern und anderen Gegenständen beworfen und unter „Sieg Heil“-Rufen mit Holzlatten und Stahlrohren bedroht; 30 Personen werden vorläufig festgenommen. Ebenfalls an diesem Tag werden bei einem Einbruch in Berlin Polizisten von drei Männern angegriffen und geschlagen; sie werden festgenommen. Wiederum in Berlin wird am 22. Mai eine Kontaktbereichsbeamtin von einem Motorradfahrer verletzt, als dieser vor einer Kontrolle flieht; sie muss im Krankenhaus ambulant behandelt werden. Am nächsten Tag werden bei einem Einsatz wegen Ruhestörung in einem anderen Stadtteil drei Polizist*innen von einer jungen Frau bei der Festnahme massiv geschlagen und getreten. Als Polizist*innen in Augsburg (Bayern) am 23. Mai eine Wirtin auf Verstöße gegen die geltenden Corona-Regeln ansprechen, werden sie von ihr und ihrer Mutter attackiert. Vier Beamt*innen werden durch Schläge, Kratzer und Bisse verletzt; drei von ihnen dienstunfähig. Auch vor dem Lokal werden die Polizeikräfte von einer Menschenmenge bedrängt und mit Plastebechern beworfen. In Frankfurt/M. (Hessen) wirft am 24. Mai ein unbekannter Mann von einer Fußgängerbrücke einen schweren Blumenkübel auf eine Polizeistreife, eine Polizistin wird von dem Blumenkübel knapp verfehlt. Am 27. Mai beleidigt und attackiert in Berlin ein Mann bei einer Verkehrskontrolle die Polizeibeamten, während die Fahrerin die Szene ausgiebig mit dem Handy filmt. Dem am 28. Mai vom Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlichten „Bundeslagebild zur Gewalt gegen Polizeibeamte“ zufolge kam es 2019 in 36.126 Fällen zu Angriffen auf Polizist*innen (2018: ca. 33.100). Betroffen davon waren 69.466 Beamt*innen (2018: 65.896); 31.194 Tatverdächtige wurden ermittelt. In Dietzenbach (Hessen) zündet am 29. Mai eine 50-köpfige Gruppe Jugendlicher einen Bagger und mehrere Mülltonnen an, um die Sicherheitskräfte anzulocken. Als die ersten Polizisten eintreffen, werden sie sofort mit bereit gelegten Steinen angegriffen. Drei Personen werden festgenommen. Als sich in Berlin am 30. Mai Streifenbeamte in einem Park einer Schlägerei nähern, wird ein Beamter von einem Jugendlichen massiv angegriffen. Als sich daraufhin eine Gruppe bildet und den Beamten bedrängt, zieht er seine Dienstwaffe. Herbei gerufene Verstärkung nimmt sowohl den Mann wie auch drei Personen, die seine Festnahme verhindern wollen, vorläufig fest.
Militärischer Abschirmdienst (MAD): In seinem Jahresbericht 2019 benennt der MAD die Zahl rechtsextremer Verdachtsfälle innerhalb der Bundeswehr mit 363 (2018: 270). Enttarnt wurden acht Rechtsextremisten, zwei „Reichsbürger“ und vier Islamisten (2018: 4 Rechtsextremisten, 3 Islamisten). Nach einem Hinweis des MAD durchsucht die Polizei am 13. Mai das Privatgrundstück eines Soldaten des „Kommando Spezialkräfte“ (KSK) im Landkreis Nordsachsen. Es werden Waffen, Munition und Sprengstoff gefunden. Gegen den Mann wird Haftbefehl erlassen. Am 27. Mai setzt Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) eine hochrangige Arbeitsgruppe zur Untersuchung des KSK ein, um dort eine „Strukturanalyse“ durchzuführen.
Polizeiliche Schüsse: In Gevelsberg (NRW) will die Polizei ein Fahrzeug kontrollieren. Dabei schießt der Fahrer sofort auf die Beamten und verletzt einen von ihnen schwer; anschließend flüchtet er. Nach einer rund vierstündigen Fahndung wird er von Sondereinsatzbeamten (SEK) gestellt und dabei angeschossen.
6. Mai: Alternative für Deutschland (AfD): Durch Presseberichte wird bekannt, dass der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des LG Dresden (Sachsen) für die Ex-AfD-Vorsitzende Frauke Petry wegen Meineids vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtages zu 6.000 EUR Geldstrafe am 14. April aufgehoben und sie freigesprochen hat. Am 15. Mai schließt der AfD-Bundesvorstand mit knapper Mehrheit den brandenburgischen Landes- und Fraktionsvorsitzenden Andreas Kalbitz aufgrund seiner rechtsextremen Vita aus der Partei aus (7 Ja, 5 Nein, 1 Enthaltung). Daraufhin ändert die brandenburgische AfD-Fraktion am 18. Mai ihre Geschäftsordnung, sodass Kalbitz auch weiterhin Fraktionsmitglied bleiben kann. Am 29. Mai lehnt das BVerfG einen Eilantrag der AfD gegen die Abwahl ihres Vorsitzenden im Rechtsausschuss des Bundestages im November 2019 aufgrund mehrerer Eklats ab und verweist auf die anstehende Verhandlung.
Presseangriffe: Laut einer Studie des „Instituts für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung“ in Bielefeld (NRW) berichteten 60 Prozent der befragten 322 Journalist*innen von Rempelei, Schlägerei, Sachbeschädigung und Nötigung bis hin zu Körperverletzung und Morddrohung. Bei einer nicht angemeldeten Demonstration von Rechtsextremist*innen am 8. Mai in Dortmund (NRW) wird ein Kamerateam angegriffen; der Täter wird festgenommen. Auf einer Kundgebung gegen die Corona-Beschränkungen wird am 15. Mai in Halle (Sachsen-Anhalt) ein ZDF-Kamerateam bedrängt. Die Polizei geht dazwischen. Bei einer nicht angemeldeten Demonstration gegen die Corona-Beschränkungen in Berlin kommt es am 29. Mai zu einem Übergriff auf einen Pressefotografen.
7. Mai: Terroranschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt: Der Bundestags-Untersuchungsausschuss beschließt die Vorladung eines V-Mannes der nordrhein-westfälischen Polizei, der im Vorfeld des Anschlags mehrfach vergeblich vor dem späteren Attentäters Anis Amri gewarnt hatte. Durch Presseberichte wird am gleichen Tag bekannt, dass sich im Herbst 2019 ein Verfassungsschützer aus Mecklenburg-Vorpommern bei der Bundesanwaltschaft (BAW) gemeldet und über dortige, bisher unbekannte, Akten zu Amri berichtet hatte. Am 14. Mai sagt im Bundestags-Untersuchungsausschuss ein BKA-Beamter aus, dass sich der Attentäter Amri vor dem Anschlag in einer Berliner Salafisten-Moschee mit einer unbekannten Person getroffen hat. Im Berliner Untersuchungsausschuss erklärt am nächsten Tag der ehemalige Leiter der Staatsschutz-Abteilung im LKA, dass nach dem Anschlag für längere Zeit eine „chaotische Phase“ geherrscht. Ebenfalls am 15. Mai gibt die italienische Polizei bekannt, dass sie bereits im April einen Mann festgenommen hat, der Amri einen gefälschten Pass besorgt haben soll. Vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages sagt am 28. Mai ein BKA-Beamter aus, bei der Durchsuchung des zum Anschlag benutzten LKWs sei damals ein Zettel mit DNA-Spuren des Attentäters, des getöteten polnischen LKW-Fahrers und einer unbekannten dritten Person von der Spurensicherung übersehen und erst etwa drei Wochen später gefunden worden. Am 29. Mai widerspricht im Berliner Untersuchungsausschuss der damalige, für das MEK zuständige, LKA-Beamte bisherigen Aussagen anderer Beamter, wonach Amri trotz eines staatsanwaltlichen Beschlusses seinerzeit wegen personeller Engpässe nicht hätte observiert werden können.
Salafismus: In Berlin durchsucht durchsucht die Polizei die Wohnungen und Fahrzeuge von fünf Salafisten. Sie stehen im Verdacht, Corona-Hilfsgelder erschlichen zu haben. Beweismittel werden sichergestellt, eine Person wird festgenommen. Am 14. Mai wird vor dem LG Frankfurt/M. (Hessen) ein, im Februar unterbrochener Prozess gegen drei Salafisten wegen Terrorfinanzierung fortgesetzt. Sie waren im März 2019 festgenommen worden. Laut Berliner Verfassungsschutzbericht 2019 vom 27. Mai gibt es in der Stadt insgesamt 2.170 Salafist*innen (2018: 1990). Am 28. Mai erhebt die StA Frankfurt/M. (Hessen) gegen einen Salafisten Anklage wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und anderer Delikte. Ihm wird vorgeworfen einen Anschlag auf Frankfurter Lokal vorbereitet zu haben.
Rassistische Handlungen: In einem Berliner Supermarkt beleidigt ein Mann einen Sicherheitsmitarbeiter, der ihn auf einen fehlenden Corona-Mundschutz aufmerksam macht, rassistisch. Er bleibt unerkannt. Am 9. Mai beleidigt, wiederum in einem Berliner Supermarkt, eine Frau ein Ehepaar rassistisch bevor sie das Geschäft unerkannt verlässt. Als Polizisten in Berlin am 13. Mai einen mutmaßlichen Fahrraddieb festnehmen will, beleidigt er sie rassistisch. Wiederum in Berlin beleidigt am 14. Mai ein Mann eine Frau mehrfach rassistisch; er bleibt unerkannt. Am 28. Mai wird in Berlin ein Mann mit seinen Kindern von einer Frau rassistisch beleidigt.
8. Mai: Festnahmen von mutmaßlichen Dschihadist*innen: Am Bahnhof von Mühldorf am Inn (Bayern) wird ein Schwarzfahrer festgenommen, der mehrere Rohrbomben und sprengfähiges Material im Gepäck hat. Bei seiner Vernehmung bezeichnet er sich als „Bombenleger von Waldkraiburg“ und bekennt sich zu den dortigen Anschlägen auf türkische Geschäfte. Er sympathisiere mit dem IS und habe sich ihm anschließen wollen. Seit Mitte April waren dort mehrere Anschläge verübt worden; bei einem Brandanschlag am 27. April waren sechs Menschen verletzt worden. Wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat übernimmt am 19. Mai die Generalbundesanwaltschaft (GBA) die Ermittlungen. Am 29. Mai nimmt die Polizei in Stendal (Sachsen-Anhalt) nach einem britischen Hinweis einen Mann wegen Terrorverdachts fest. Der Verdacht bestätigt sich nicht, er wird wieder freigelassen.
Videoüberwachung: Das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen (NRW) entschied, dass die Polizei eine von mehreren Rechtsextremist*innen bewohnte Straße in Dortmund nicht per Video überwachen darf (Az: 17 L 88/20). Dies sei vom Polizeigesetz nicht gedeckt, da der Bereich kein Kriminalitätsschwerpunkt sei. Geklagt hatten vier dort Wohnhafte.
9. Mai: Antisemitismus: Durch Presseberichte wird bekannt, dass das BKA in seinem Jahresbericht 2019 rund 2.000 Taten als antisemitisch eingestuft hat (2018: 1.799). Am 20. Mai beschimpft in einem Park in München (Bayern) ein unbekannter Radfahrer den Jugendtrainer eines jüdischen Sportvereins antisemitisch. In Rathen (Sachsen) wird am 21. Mai ein jüdisches Ehepaar von fünf Männern mit „Sieg Heil“ begrüßt. Gegen die Männer wird ermittelt.
Demonstrationen gegen Corona-Auflagen: Bei einer Demonstration vor dem Reichstagsgebäude in Berlin nimmt die Polizei etwa 30 Personen kurzfristig fest. An einer gleichzeitig stattfindenden, unangemeldeten Versammlung auf dem Alexanderplatz beteiligen sich mehr als 1.000 Menschen. Es kommt zu vereinzelten Flaschenwürfen. Eine weitere Demonstration auf dem Rosa-Luxemburg-Platz verläuft friedlich. In München (Bayern) versammeln sich rund 3.000 Menschen. Die Polizei toleriert die Versammlung; eine weitere Demonstration von etwa 25 Rechtsextremist*innen wird dagegen aufgelöst. In Köln (NRW) demonstrieren mehrere 100 Personen unangemeldet; die Polizei stellt vereinzelt die Personalien fest. In Dortmund (NRW) verbietet die Stadt eine Demonstration. Dennoch versammeln sich bis zu 150 Personen; die Demonstration löst sich nach polizeilichen Lautsprecherdurchsagen jedoch wieder auf. In Frankfurt/M. (Hessen) protestieren etwa 500 Menschen unangemeldet. In Stuttgart (Baden-Württemberg) folgen mehrere 1.000 Menschen einem Demonstrationsaufruf; es bleibt friedlich. Auf einer Demonstration mit etwa 750 Teilnehmer*innen in Gera (Thüringen) tritt der thüringische FDP-Vizevorsitzende, Thomas Kemmerich, als Hauptredner auf. In Cottbus (Brandenburg) löst die Polizei am 12. Mai die Demonstration eines rechten Vereins auf, als sich daran deutlich mehr als die genehmigten 50 Personen beteiligen; bei 60 von ihnen werden die Personalien festgestellt. Am 13. Mai versammeln sich in Pirna (Sachsen) etwa 200 Menschen zu einem unangemeldeten „Spaziergang“ durch die Innenstadt. Als die Polizei die Demonstration auflösen will, wird sie von rund 30 Personen angegriffen; acht Strafverfahren werden eingeleitet. Am 15. Mai kommt es in zahlreichen Städten erneut zu Demonstrationen: Allein in Berlin waren rund 30 Kundgebungen und Demonstrationen unterschiedlicher Richtungen angemeldet. Gruppierungen von über 50 Personen werden von der Polizei aufgelöst. Es kommt vereinzelt zu Rangeleien, weitgehend bleibt es friedlich. Die größte Demonstration findet mit 5.000 Teilnehmer*innen In Stuttgart (Baden-Württemberg) werden auf dem Weg zur Demonstration drei Männer von Unbekannten angegriffen und niedergeschlagen; eines der Opfer schwebt in Lebensgefahr. An mehreren verschiedenen Demonstrationen und Kundgebungen in Frankfurt/M. (Hessen) beteiligen sich zwischen 50 und 1.500 Menschen; es bleibt friedlich. Ein Mann, der den Hitlergruß zeigt, wird festgenommen und ein Strafverfahren eingeleitet. In München (Bayern) versammeln sich mehr als die genehmigten 1.000 Menschen, es bleibt jedoch friedlich. Eine irreguläre Demonstration von Rechten außerhalb der Absperrungen mit über 1.000 Teilnehmer*innen löst die Polizei jedoch auf. Bei einer unangemeldeten Demonstration mit mehreren 100 Menschen in Dresden (Sachsen) erscheint der Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) um mit ihnen zu reden; er wird angepöbelt. Auf einer Kundgebung in Halle (Sachsen-Anhalt) wird ein ZDF-Kamerateam bedrängt. Die Polizei geht dazwischen. Erneut findet am 24. Mai in Frankfurt/M. (Hessen) eine Kundgebung gegen die Corona-Regelungen statt; rund 200 Menschen nehmen daran teil. Mehrere Teilnehmer*innen, die weigern sich an die Auflagen zu halten, werden zur Personalienfeststellung festgenommen. In Berlin kommt es zu etwa 40 verschiedenen Demonstrationen. In München, Nürnberg in anderen bayerischen Städten werden die Demonstrationen wegen stürmischen Regenwetters abgesagt. Für den 30. Mai sind in Berlin rund 30 Demonstrationen und Kundgebungen angemeldet. Eine Teilnehmendenbeschränkung besteht nicht mehr. Bei den meisten Demonstrationen liegt die Teilnehmer*innenzahl zwischen 50 und 150 Personen und damit unter den Zahlen zuvor; es bleibt weitgehend friedlich. In München (Bayern) beteiligen sich die gerichtlich zugelassenen 1.000 Menschen an einer Kundgebung; weitere rund 400 Menschen stehen zudem im Umfeld. Gelbe, dem „Judenstern“ nachempfundene, Sterne mit der Inschrift „ungeimpft“ hatte die Stadt zuvor verboten. Auch in vielen anderen bayerischen Städten finden Demonstrationen statt; allein in Nürnberg sind es vier. In Stuttgart (Baden-Württemberg) versammeln sich etwa 150 Menschen; auch hier bleibt es friedlich. In mehreren Städten Thüringens kommt es zu Demonstrationen mit landesweit rund 450 Personen. Lediglich in Frankfurt/M. (Hessen), wo mehrere Veranstaltungen mit insgesamt 550 Personen stattfinden, kommt es zu einem Zusammenstoß mit etwa 100 Gegendemonstrant*innen; vier Personen werden festgenommen und fünf Bußgeldverfahren eingeleitet.
Repression gegen Links: Das BKA stuft in seinem Jahresbericht 2019 fast 10.000 Taten als linksmotiviert ein (2018: 7.961). Im, am 19. Mai vorgestellten, Jahresbericht 2019 stuft das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Berlin die Klima- und Kohleausstiegs-Bewegung „Ende Gelände“ als linksextremistisch ein; diese versuchten demnach, die Bewegung zu vereinnahmen und zu radikalisieren.
10. Mai: Verfassungsschutz: Durch Presseberichte wird bekannt, dass der hessische Verfassungsschutz im Jahr 1998 versucht hatte, den Rechtsextremisten Markus H. als V-Mann anzuwerben; dieser habe jedoch abgelehnt. H. ist der Beihilfe am Mord des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Juni 2019 angeklagt.
Asyl: Durch Presseberichte wird bekannt, dass in den ersten vier Monaten diesen Jahres in Deutschland insgesamt 29.132 Asylanträge gestellt wurden (April: 4.100). Am 11. Mai wird durch Presseberichte bekannt, dass das VG Münster (NRW) in einem Eilverfahren entschieden hat, dass eine hochschwangere Flüchtlingsfrau und ihr Ehemann nicht in einem Asylheim in Rheine wohnen müssen. Die dortigen hygienischen Verhältnisse ließen dies angesichts einer Corona-Infektion nicht zu. Die zuständige Behörde wurde zudem verpflichtet hier für Abhilfe zu sorgen.
Polizeischüsse: In Achern (Baden-Württemberg) rücken Polizei und Feuerwehr an weil in einem Mehrfamilienhaus Brandgeruch gemeldet wird. Als die Wohnung nach der Ursache abgesucht wird, bedroht der Mann sie mit einem Messer. Als Pfefferspray wirkungslos bleibt, schießen Beamte auf ihn und treffen ihn ins Bein.
11. Mai: Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS): Im vergangenen Jahr erfasste die PKS insgesamt 112 Fälle von Kindstötungen (2018: 136). Im Bereich Kindesmisshandlung wurden 4.055 Fälle registriert (2018: 4.129); bei sexueller Gewalt 15.936 (2018: 14.606) und im Bereich Kinderpornografie 12.262 Fälle. Laut Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) erfasst die PKS 2019 insgesamt 41.200 politisch motivierte Straftaten. Davon gelten mehr als 22.000 als rechtsextrem motiviert; als antisemitische Straftaten wurden 2.032 Delikte registriert, als islamfeindlich 950 Delikte.
12. Mai: Rockerkriminalität: Das Amtsgericht (AG) Rosenheim (Bayern) verurteilt den Präsidenten des örtlichen „Hells Angel“-Charters wegen Zwangsprostitution und anderer Delikte zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten.
13. Mai: Rechtsextremismus: Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag wird bekannt, dass das BKA im ersten Vierteljahr insgesamt 3.790 rechtsextreme Delikte registrierte (2019: 3.489), darunter 154 Gewalttaten; mindestens 62 Menschen wurden dabei verletzt. Ermittelt werden konnten 1.190 Tatverdächtige, neun Personen wurden festgenommen. Am 20. Mai werden in Eisleben (Sachsen-Anhalt) Polizist*innen gerufen, weil zwei Männer rechtsextremistische Musik abspielen.
Rechtsradikalismus: Von Unbekannten wird in Berlin ein Denkmal für eine frühere Synagoge mit Nazi-Symbolen beschmiert. In Dresden und Leipzig (Sachsen) werden am 20. Mai mehrere Männer wegen „Sieg Heil“-Rufen gestellt. Auch in Halle (Sachsen-Anhalt) werden an diesem Tag Polizisten die zu einer Schlägerei gerufen werden, mit dem „Hitlergruß“ empfangen. Durch Presseberichte wird am 25. Mai bekannt, dass dem Sprecher des „Bündnis gegen Rechts“ in Braunschweig (Niedersachsen) ein Paket mit einem Schweinekopf zugestellt wurde. Ein Rechtsradikaler ist der Tat „konkret verdächtig; die Polizei ermittelt. Am 28. Mai ruft in Berlin ein Patient einer psychiatrischen Krankenhausstation Nazi-Parolen und Drohungen.
„Reichsbürger“: In Troisdorf (NRW) durchsucht die Polizei die Wohnungen von zwei mutmaßlichen „Reichsbürgern“, die sich am 9. Mai in einem Supermarkt geweigert hatten, Atemschutzmasken anzulegen. Im Gefolge der Auseinandersetzung mit dem Marktpersonal und der Polizei hatten sie die Beamten angegriffen und schwer verletzt. Einer der Männer hatte das Geschehen zudem mit einer Körperkamera gefilmt und ausgewählte Teile davon ins Internet gestellt. Die Polizei geht daher davon aus, dass die Situation provoziert wurde und die Männer zur „Reichsbürger“-Szene gehören. Am 27. Mai durchsucht die Polizei in Hessen und Baden-Württemberg 29 Objekte von 31 Beschuldigten der „Reichsbürger“-Szene. Ihnen werden gewerbsmäßige Urkundenfälschung und Sachbeschädigung vorgeworfen. Blanko-Dokumente und Prägestempel für Führerscheine und Reisepässe sowie größere Mengen unterschiedlichster Waffen und Drogen werden sichergestellt.
„Identitäre Bewegung“: Im Bundestagsverteidigungsausschuss informiert das Verteidigungsministeriums darüber, das ein, in den USA eingesetzter KSK-Soldat, vom MAD als Rechtsextremist mit Verbindungen zur „Identitären Bewegung“ enttarnt wurde. Er werde nach Deutschland zurück geholt und disziplinarische Ermittlungen eingeleitet. Am 29. Mai hängen in Stuttgart (Baden-Württemberg) fünf Mitglieder der „Identitären Bewegung“ ein Transparent am DGB-Haus auf und versprühen rote Farbe. Sie werden von der Polizei vom Dach geholt und erhalten Platzverweise; zudem wird ein Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbuch eingeleitet.
14. Mai: Organisierte Kriminalität (OK): In verschiedenen Berliner Stadtteilen durchsucht die Polizei die Wohnungen und Büros von Mitgliedern eines arabischstämmigen Clans wegen des Verdachts des Drogenhandels und illegalen Waffenbesitz. Eine größere Menge Drogen und fünf Schusswaffen werden sichergestellt; fünf Männer werden festgenommen. Am 25. Mai stellt die Polizei in Berlin ihre Jahresbilanz 2019 der Aktion gegen organisierte Clankriminalität vor. Danach wurden bei 382 Einsätzen insgesamt 702 Objekte kontrolliert, 86 Lokale und Geschäfte wurden geschlossen; 125 Fahrzeuge und 104 Waffen wurden beschlagnahmt. Zudem wurden 35.000 EUR Bargeld, 31.606 unversteuerte Zigaretten und 969 Drogenportionen sichergestellt. In Berlin und Brandenburg durchsucht die Polizei am 27. Mai neun Objekte unter dem Verdacht illegal mit dem flüssigen Schmerzmittel Tilidin zu handeln; größere Mengen des Mittels, Bargeld und scharfe Munition werden beschlagnahmt.
Tattoos im Polizeidienst: Das BVerwG entscheidet, dass ein Polizist in Bayern kein Tattoo tragen darf, das beim Tragen einer Sommeruniform sichtbar sein würde. Dies sei mit der Neutralitäts- und Repräsentationsfunktion von Polizeibeamten nicht vereinbar (Az : BVerwG 2 G 13.19). Zwei Tage zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster (NRW) am 12. Mai einen ähnlichen Fall zugunsten des Beamten entschieden (Az: 6 B 212/20).
15. Mai: Grenzkontrollen: Nach zwei Monaten werden die Grenzen zu Frankreich, Österreich und der Schweiz unter Auflagen wieder geöffnet; die Polizei kontrolliert stichprobenartig. Die Grenze zu Luxemburg wird komplett geöffnet.
Zoll: Aus der Jahresbilanz des Hauptzollamtes Frankfurt/ M. (Hessen) geht hervor, dass auf dem Frankfurter Flughafen im Jahr 2019 knapp 3.400 verbotene Waffen sichergestellt wurden, darunter 70 Schusswaffen, außerdem über 203.000 Markenpiraterie-Produkte; fast 52.000 artengeschützte Tiere, darunter 7.700 lebend.
Polizeischuss: In Wetter (NRW) wird die Polizei zu einer Ruhestörung gerufen. Als die Beamt*innen in die Wohnung des Störers eindringen, greift dieser mit einem Messer an, ein Polizist schießt ihm ins Bein; sein Kollege erleidet eine Schnittwunde an der Hand.
16. Mai: Rechtsradikale und rassistische Angriffe auf Flüchtlinge: In Guben (Brandenburg) greift eine Gruppe von Jugendlichen vier Asylbewerber an. Zwei der Angegriffenen können fliehen; die anderen werden geschlagen, getreten und rassistisch beleidigt. Sie müssen im Krankenhaus behandelt werden; die Täter entkommen unerkannt. Erneut werden in Guben am 23. Mai drei Asylbewerber auf Fahrrädern von zwei Männern in einem Fahrzeug lebensgefährlich bedrängt; sie können etwas später festgenommen werden.
17. Mai: Abschiebungen: Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag wird bekannt, dass im ersten Vierteljahr insgesamt 4.088 Menschen aus Deutschland angeschoben wurden (2019: 5.613), zumeist nach Italien, Frankreich, Serbien, Georgien und Albanien. Durch Pressemeldungen wird am 29. Mai bekannt, dass seit Ende 2016 insgesamt 177 als islamische Gefährder eingestufte Personen in ihre Heimatländer abgeschoben wurden (2018: 54).
19. Mai: Bundesnachrichtendienst (BND): Vor dem BVerfG beginnt der Prozess um die Frage, ob der BND auch im Ausland und jedem gegenüber an Grundrechte gebunden ist. Konkret geht es dabei um die Auslands-Fernmeldeaufklärung. Geklagt haben „Reporter ohne Grenzen“ und sechs ausländische Journalisten. Das BND-Gesetz muss hierzu nun bis spätestens Ende 2021 überarbeitet werden.
Rechtsradikale Polizist*innen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass zwei Polizisten in Brandenburg, die bis zu einer Ansprache durch die Behörde Mitglieder des vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als rechtsextremistisch eingestuften Vereins „Uniter“ waren, unberechtigte Datenabfragen im Polizeicomputer durchgeführt haben. Gegen die Beamten wurden Disziplinarverfahren eingeleitet. „Uniter“ besteht vor allem aus Polizisten und Soldaten. Durch weitere Presseberichte wird bekannt, dass bei der Polizei in Hamm (NRW) ein Polizist und ein Sachbearbeiter wegen mutmaßlicher Kontakte zur rechtsextremen Gruppierung „Gruppe S.“ vorerst vom Dienst freigestellt wurden.
24. Mai: Dschihadismus: Nach Angaben des Bundesministerium des Innern (BMI) sind in den vergangenen Jahren mehr als 1.060 Personen aus Deutschland nach Irak und Syrien ausgereist, um sich dem IS anzuschließen. Über 100 seien inzwischen zurückgekehrt und würden von den Sicherheitsbehörden beobachtet.
26. Mai: Polizeilicher Todesschuss: Als die Polizei in Aachen (NRW) zwei Gewalttäter stellt, die am Vortag mittels einer Geiselnahme aus einer psychiatrischen Klinik in Bedburg (NRW) geflohen waren, kommt es erneut zu einer versuchten Geiselnahme und Bedrohung. Daraufhin schießt ein Beamter und trifft einen der Täter tödlich.
Homophobe Handlungen: In Berlin werden zwei Travestie-Künstler*innen auf dem Heimweg von zwei unbekannten Jugendlichen homophob beschimpft und geschlagen. In einem Regionalzug in Berlin wird ein Mann am 30. Mai von zwei anderen wiederholt homophob beleidigt.
29. Mai: G20-Gipfel: Vor einem AG in Hamburg beginnt der Prozess gegen einen ehemaligen Polizeibeamten und seine Freundin wegen versuchter schwerer Körperverletzung und tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Der Mann hatte bei der G20-Demonstration im Juli 2017 eine Bierdose in Richtung eines Polizeieinsatzes geworfen.
Umweltdemonstrationen: Mehrere Hundert Aktivist*innen demonstrieren in Witten (NRW) gegen die Inbetriebnahme des neuen Steinkohlekraftwerks „Datteln 4“, darunter auch ehemalige Bergleute.
Beitragsbild: 1. Mai am Heinrichplatz in Kreuzberg (Matthias Monroy).