Seit 12. Oktober führen die EU-Mitgliedstaaten schrittweise das neue Ein- und Ausreisesystem (EES) an ihren Außengrenzen ein.[1] Es dient der elektronischen Erfassung visafrei Reisender aus Nicht-EU-Staaten und der Überprüfung ihrer Aufenthaltsdauer. Drittstaatsangehörige dürfen sich weiterhin bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten; verbleibende Resttage lassen sich über einen „Schengen-Rechner“ prüfen. Neu ist: Bei der ersten Einreise werden vier Fingerabdrücke, ein Gesichtsbild sowie Pass- und Reisedaten erfasst und drei Jahre gespeichert.
Das EES gilt in den 29 Schengen-Staaten, darunter 25 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Für EU-Bürger*innen und Personen mit Aufenthaltskarte ändert sich nichts. Umgesetzt wird es von der Agentur eu-LISA in Tallinn. Wegen technischer Verzögerungen startet die Einführung gestaffelt: Jedes Land bestimmt selbst, wo es beginnt. In Deutschland erfolgt der Auftakt am Flughafen Düsseldorf, danach folgen Frankfurt a. M. und München. Der Übergangszeitraum dauert sechs Monate; ab dem 10. April 2026 soll das System EU-weit vollständig laufen. Bis dahin werden Passstempel parallel weiter genutzt.
Schneller wird die Grenzkontrolle dadurch nicht: Laut Bundesregierung verlängert sich die Abfertigung durch die biometrische Datenerfassung um etwa 40 Prozent, Simulationen der Luftfahrtbranche erwarten teils eine Verdreifachung. Zur Entlastung setzt die Bundespolizei rund 500 Selbstbedienungsautomaten für die Abgabe der Fingerabdrücke und Gesichtsbilder an Flughäfen ein. Außerdem soll eine „Travel to Europe“-App von Frontex und der Bundespolizei ermöglichen, die Daten vorab zu übermitteln und per QR-Code den Grenzübertritt zu beschleunigen.[2] Ab Ende 2026 wird zusätzlich die kostenpflichtige ETIAS-Einreisegenehmigung für visumfrei Reisende aus über 50 Ländern verpflichtend.