Polizei und Datenschutz:
3. Dezember: Das Bundeskriminalamt hat aufgrund gravierender IT-Sicherheitsmängel den Datenaustausch mit Teilen des Landeskriminalamts Brandenburg gestoppt. Ursache war eine unzureichend gesicherte IT-Infrastruktur in der Abteilung für Staatsschutz, zuständig für politisch motivierte Kriminalität. Ein Netzwerkspeicher war direkt mit dem Internet verbunden und enthielt Zugangsdaten für den BKA-Server, was ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellte. Die Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge spricht von einem schwerwiegenden Verstoß gegen Datenschutzvorgaben und empfahl disziplinarische Maßnahmen gegen einen ranghohen Beamten. Nach bisherigen Erkenntnissen gibt es keine Hinweise auf einen Datenabfluss, die forensischen Analysen dauern jedoch an.
Urteile gegen Polizist*innen:
4. Dezember: Ein Berliner Polizist darf trotz eines rechtskräftigen Urteils wegen gefährlicher Körperverletzung aus rassistischen Motiven weiter im Dienst bleiben. Auch das polizeiinterne Disziplinarverfahren gegen ihn ist mittlerweile abgeschlossen. Nach Angaben des Senats wurden disziplinarrechtliche Maßnahmen ergriffen, jedoch wurde der Mann nicht aus dem Dienst entfernt. Hintergrund ist ein Vorfall aus dem Jahr 2017, bei dem der Polizist gemeinsam mit zwei Rechtsextremen einen afghanischen Geflüchteten attackierte. Das Berliner Amtsgericht verurteilte ihn im Mai 2022 zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen. Die Richterin sah ein rassistisches Motiv als erwiesen an.
4. Dezember: In Kassel sind zwei Polizeibeamte wegen uneidlicher Falschaussage zu Geldstrafen verurteilt worden. Ein 34-jähriger Beamter muss 12.000 Euro zahlen, sein 33-jähriger Kollege 8.400 Euro. Hintergrund war ein Einsatz im Dezember 2021, bei dem ein Diensthund gegen einen wehrlosen Mann eingesetzt worden sein soll. Der Mann, ein 46-Jähriger, lag laut Berichten nackt und unbewaffnet am Boden. Zuvor war er in seine Wohnung geflüchtet, nachdem er sich aggressiv gegenüber einer anderen Person verhalten hatte. Das Amtsgericht kam zu dem Schluss, dass die Beamten wahrheitswidrig behauptet hatten, der Mann habe Widerstand geleistet und ein Messer in seiner Nähe gehabt, das tatsächlich nicht existierte. Vom Vorwurf der Verfolgung Unschuldiger und der Körperverletzung im Amt wurden sie freigesprochen.
5. Dezember: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat entschieden, dass Polizist*innen ein Mitverschulden von einem Drittel an einem Unfall trifft, wenn sie nach der Sicherung einer Unfallstelle auf der Autobahn den herannahenden Verkehr nicht hinreichend beobachten (Teilurt. v. 05.12.2024, Az. 15 U 104/22). Im zugrunde liegenden Fall ereignete sich 2015 auf der A4 ein Unfall, bei dem Trümmerteile die Fahrbahn blockierten. Drei Bundespolizisten sicherten die Stelle ab. Etwa 30 Minuten später kollidierte ein Autofahrer auf der linken Spur mit den Beamten, tötete einen und verletzte zwei schwer. Der Autofahrer wurde strafrechtlich verurteilt. Das OLG betonte jedoch, dass die Polizisten durch ihr Verhalten eine erhebliche Schadensursache setzten, da sie sich ohne sorgfältige Beobachtung des Verkehrs auf der linken Fahrspur aufhielten. Die Haftung wurde daher auf zwei Drittel für den Autofahrer und ein Drittel für die Polizisten aufgeteilt.
12. Dezember: In Dortmund endete der Strafprozess gegen fünf Polizist*innen, die wegen der Tötung des senegalesischen Geflüchteten Mouhamed Dramé vor dem Landgericht standen, am Donnerstag mit vollumfänglichen Freisprüchen. Angeklagt waren der 55-jährige Einsatzleiter Thorsten H. sowie die vier Beamt*innen Jeanine Denise B., Markus B. (beide 34), Pia Katharina B. (29) und Fabian S. (31). Der Vorsitzende Richter Thomas Kelm erkannte in ihrem Einsatz eine Notwehrlage, da die Polizist*innen das spätere Opfer als gefährlich wahrgenommen hätten.
17. Dezember: Der Polizeikommissar, der auf Mouhamed Dramé schoss und der am 12. Dezember vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen wurde, ist einen Tag später zum Beamten auf Lebenszeit ernannt worden. Der 31-Jährige war seit dem tödlichen Einsatz im August 2022 suspendiert gewesen und möchte nun wieder in den Wach- und Wechseldienst zurückkehren. Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig, da die Anklage Revision für alle Freisprüche beim Bundesgerichtshof eingelegt hat.
Polizeischüsse:
9. Dezember: Ein 79-jähriger Mann wurde in Berlin in seiner Wohnung von Polizist*innen angeschossen und schwer verletzt, nachdem er zuvor zwei Mitarbeiter eines Energieversorgers mit einer offenbar echten Waffe bedroht hatte. Ein Spezialeinsatzkommando drang daraufhin in die Wohnung ein. Dort entstand nach Aussage der Beamten erneut eine bedrohliche Situation, die die Beamten gezwungen habe, ihre Schusswaffen einzusetzen. Die Verletzungen des Mannes sollen nicht lebensgefährlich gewesen sein.
28. Dezember: Die Polizei in Hirschberg an der Bergstraße (Rhein-Neckar-Kreis) hat auf einen 26-jährigen Mann geschossen, der zuvor auf einem Firmengelände randaliert haben soll. Der Mann wurde durch den Schuss lebensgefährlich verletzt, konnte jedoch nach einer Operation stabilisiert werden. Der Vorfall ereignete sich, nachdem der Firmeninhaber die Polizei alarmiert hatte. Der 26-Jährige habe die eintreffenden Beamten mit einem Beil und einem Messer bedroht. Selbst Warnschüsse konnten ihn nicht dazu bewegen, seine Waffen niederzulegen, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. Daraufhin gaben die Polizisten gezielte Schüsse ab, um den Mann zu stoppen.
Polizeiliche Todesschüsse:
9. Dezember: Ein 35-Jähriger wurde in Grassau (Landkreis Traunstein) von der Polizei erschossen. Der Mann hatte selbst den Notruf gewählt und erklärt, seine Mutter als Geisel genommen zu haben. Die Polizei umstellte das Haus, beim Klingeln an der Tür kam es zum Angriff. Nach Darstellung der Polizist*innen seien diese von dem Mann unvermittelt mit einem Messer angegriffen worden, woraufhin die Beamt*innen ihn durch Schüsse gestoppt hätten. Der Mann erlag noch vor Ort seinen Verletzungen. Weder die Mutter noch die Polizist*innen wurden verletzt.
18. Dezember: Im Göttinger Stadtteil Geismar wurde gegen 17. 30 Uhr ein 35 Jahre alter Mann durch Schüsse aus der Dienstwaffe eines Polizisten getötet. Der mutmaßlich psychisch kranke Göttinger soll die Beamt*innen zuvor unvermittelt mit einem Messer angegriffen und dabei einen von ihnen im Bereich des Oberkörpers verletzt. Der Polizist gab daraufhin einen Schuss aus seiner Dienstwaffe ab. Der Mann soll kurz vor Eintreffen der Polizei eine Frau grundlos angegriffen und geschubst haben. Opfer und Täter kannten sich nach ersten Informationen nicht. Von ihrer Wohnung aus alarmierte die Göttingerin die Polizei.
31. Dezember: Ein 38-Jähriger wurde in Tauberbischofsheim erschossen, nachdem mit einem gestohlenen Bagger eine Zerstörungsserie verursachte. Laut Polizeiangaben wurde der Deutsche durch einen Schuss gestoppt und erlag noch vor Ort seinen Verletzungen. Zuvor hatte er mehrere Polizeibeamt*innen leicht verletzt und eine kilometerlange Verfolgungsfahrt ausgelöst. Die Tat begann in Grünsfeld, wo der Mann einen Bagger von einer Baustelle stahl und dabei Bauinventar zerstörte. Anschließend setzte er seine Fahrt Richtung Tauberbischofsheim fort, wobei er auf der Strecke mehrere Streifenwagen sowie weitere Fahrzeuge beschädigte. In Tauberbischofsheim fuhr er schließlich auf das Gelände eines Autohauses und richtete dort weiteren Schaden an.
Ermittlungen gegen Polizist*innen
13. Dezember: Eine Soko „Pato“ zerschlug einen deutsch-marokkanischen Drogenring und nahm vier Verdächtige fest. Unter ihnen sind zwei Bundespolizisten, von denen einer an seinem Arbeitsplatz am Frankfurter Flughafen verhaftet wurde. Die Beamten sollen aktiv in den Schmuggel verwickelt gewesen sein. Zeitgleich durchsuchte die Polizei mehrere Objekte in sechs Städten, unterstützt von Spezialeinsatzkommandos. Alle Verdächtigen kamen zunächst in Untersuchungshaft.
18. Dezember: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen vier hochrangige Mitglieder der baden-württembergischen Polizei und eine Angestellte. Ihnen wird vorgeworfen, ein falsches Dokument erstellt zu haben, um einem Bewerber den Eintritt in den Polizeidienst zu ermöglichen. Der Mann soll die vorgeschriebene Laufprüfung nicht bestanden haben. Dennoch wurde offenbar eine Bescheinigung ausgestellt, die das Gegenteil besagt. Zudem gibt es Hinweise, dass einer der beschuldigten Führungskräfte eine Prüfungserleichterung für eine Beamtin veranlasst haben könnte. Das Innenministerium prüft dienst- und strafrechtliche Konsequenzen.
20. Dezember: Die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) Dresden wurde nach Vorwürfen gewalttätiger Aufnahmerituale vom Dienst suspendiert. Gegen acht Beamte laufen Ermittlungen wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt und der Nötigung. Disziplinarverfahren wurden gegen insgesamt 16 Polizisten eingeleitet. Berichten zufolge soll es bei den Ritualen unter anderem dazu gekommen sein, dass Anwärtern ein mit Feuerzeugbenzin entzündeter Stahlhelm aufgesetzt wurde. Die Flammen sollen anschließend mit Spaten ausgeschlagen worden sein. Mindestens ein Beamter soll dadurch dienstunfähig geworden sein. Die Ermittlungen begannen nach einer Razzia, bei der auf Handys der Verdächtigen belastendes Bild- und Videomaterial sichergestellt wurde. Die Untersuchung wird von der beim LKA angesiedelten Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) und der Generalstaatsanwaltschaft Dresden geführt. Neben strafrechtlichen Ermittlungen werden personalrechtliche Maßnahmen geprüft.
Waffenprobleme:
17. Dezember: Das Magazin „Focus“ behauptet, bei der sächsischen Polizei seien rund 180.000 Schuss Munition verschwunden und nicht wie zuvor berichtet 7.000 Schuss Munition für Kurz- und Langwaffen. Demnach könnten insbesondere im Bereich der Polizeihochschule in Rothenburg erhebliche Mengen verschwunden sein. Die vermisste Munition, darunter Patronen für Pistolen, Maschinenpistolen und Sturmgewehre, wiege etwa 2,34 Tonnen und habe einen geschätzten Einkaufswert von rund 41.000 Euro. Laut dem Innenministerium gebe es „erhebliche Differenzen und Lücken beim Nachweis von verbrauchter Munition“. Eine Arbeitsgruppe arbeite seit Monaten an der Aufklärung, jedoch ohne bisherige Ergebnisse. Die Hoffnung besteht, dass ein Dokumentationsfehler die Ursache sein könnte.
Tod im Polizeigewahrsam:
27. Dezember: Ein 29-Jähriger starb an Heiligabend im Polizeigewahrsam in Duisburg. Der Mann war mit Gesichtsverletzungen in ein Hotel gekommen, wo er durch auffälliges Verhalten die Aufmerksamkeit der Mitarbeiter auf sich zog. Diese alarmierten Polizei und Rettungsdienst. Nach Angaben der Polizei habe der Mann die Hilfe der Einsatzkräfte abgelehnt und zeigte sich aggressiv. Die Beamt*innen fesselten ihn. Kurz darauf verlor der Mann das Bewusstsein. Bereits am selben Tag war der 29-Jährige in einem anderen Hotel als „Randalierer“ aufgefallen und in eine Klinik gebracht worden. Dort entließ er sich selbst.
Verletzung nach Polizeieinsatz:
Bei einem Verkehrsunfall mit einem mit Sondersignalen fahrenden Streifenwagen in Berlin-Kreuzberg wurde die 43-jährige VW-Fahrerin und ihre 46-jährige Beifahrerin ebenso wie die beiden Polizisten verletzt und mussten ambulant versorgt werden.