Ermittlungen gegen Polizist*innen:
2. Februar: Seit Dezember 2019 haben NRW-Spezialeinsatzkommandos in 17 Fällen die falsche Wohnadresse gestürmt. Dies geht aus der Antwort des Landesinnenministers Herbert Reul (CDU) auf eine Kleine Anfrage der FDP hervor. Hintergrund der Anfrage war der Zugriff in einer Wohnung in Monheim am 20. Juni 2024, bei dem ein 25-jähriger Deutsch-Türke als mutmaßlicher Messerstecher festgesetzt wurde. Bei dem Einsatz wurde der Mann im Gesicht verletzt. Tatsächlich aber war er aber unschuldig. Die Polizei hatte ihn auf Grund einer Falschaussage eines Zeugen festgenommen.
4. Februar: In Berlin ist ein Justizvollzugsbediensteter wegen Bestechlichkeit angeklagt. Der 58-Jährige soll zwischen November 2018 und Januar 2019 in der Haftanstalt Spandau zwei Häftlingen im offenen Vollzug Vergünstigungen gewährt haben. Konkret wird ihm vorgeworfen, den Gefangenen verspätete Rückkehren in die Haftanstalt ermöglicht und in zwei Fällen Handys eingeschmuggelt zu haben. Als mutmaßliche Gegenleistung soll er Burger und Pizzabrötchen erhalten haben. Die Staatsanwaltschaft leitete umfangreiche, teils verdeckte Ermittlungen ein, die neben dem Beamten auch zwei Ex-Häftlinge im Alter von 32 und 48 Jahren zur Anklage brachten. Ob der beschuldigte Mitarbeiter noch im Dienst ist, ist derzeit nicht bekannt.
Urteile gegen Polizist*innen:
5. Februar: In Hamburg-Harburg hat das Amtsgericht einen seit 30 Jahren im Dienst befindlichen Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Laut Anklage hatte er im Mai 2024 den Kopf eines gefesselten Festgenommenen gegen einen Türrahmen gestoßen und ihn anschließend zweimal gegen die Stirn getreten. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe und sprach von einer Abwehrreaktion. Ein entscheidender Zeuge war ein 26-jähriger Polizist, der den Vorfall beobachtet hatte. Er sagte aus, dass der Kopf des Häftlings gegen den Türrahmen prallte und der Angeklagte danach mit dem Fuß gegen dessen Stirn trat. Ein weiterer Polizeianwärter bestätigte die Tritte. Beide hatten den Vorfall zunächst nicht in ihren Berichten erwähnt. Erst als sich der Zeuge an seinen Vorgesetzten wandte, kam es zur Anzeige. Der Richter betonte in seiner Urteilsbegründung, dass nicht der verurteilte Beamte, sondern der Zeuge die Ehre der Polizei hochgehalten habe.
Anklage gegen Polizist*innen:
6. Februar: Ein Bundespolizist steht in Trier vor Gericht, weil er im September 2019 in Prüm einen 30-jährigen Franzosen mutmaßlich misshandelt hat. Der Vorfall ereignete sich nach einer Verfolgungsjagd auf der Autobahn. Ein Videoclip dokumentiert, wie der Polizist den Mann zu Boden wirft, tritt und mit einem Schlagstock schlägt. Der Polizist behauptet, aus Angst um sein Leben gehandelt zu haben, während das Opfer bestreitet, sich gewehrt zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beamten Körperverletzung im Amt vor, wofür eine Haftstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren droht. Der Franzose wurde bereits vor drei Jahren zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten wegen der vorherigen Verfolgungsjagd verurteilt.
Verletzung durch Polizeischüsse:
6. Februar: Ein 38-jähriger Mann wurde auf dem Bahnhofsplatz in Bremen durch Schüsse eines Bundespolizisten schwer verletzt. Zuvor hatte er laut Polizei mehrere Beamt*innen mit einem Messer angegriffen. Ob der Polizist einmal oder mehrfach geschossen hat, war zunächst unklar.