Polizeiproblem 2/2025

Ermittlungen gegen Polizist*innen:

2. Februar: Seit Dezember 2019 haben NRW-Spezialeinsatzkommandos in 17 Fällen die falsche Wohnadresse gestürmt. Dies geht aus der Antwort des Landesinnenministers Herbert Reul (CDU) auf eine Kleine Anfrage der FDP hervor. Hintergrund der Anfrage war der Zugriff in einer Wohnung in Monheim am 20. Juni 2024, bei dem ein 25-jähriger Deutsch-Türke als mutmaßlicher Messerstecher festgesetzt wurde. Bei dem Einsatz wurde der Mann im Gesicht verletzt. Tatsächlich war er aber unschuldig. Die Polizei hatte ihn auf Grund einer Falschaussage eines Zeugen festgenommen.

4. Februar: In Berlin ist ein Justizvollzugsbediensteter wegen Bestechlichkeit angeklagt. Der 58-Jährige soll zwischen November 2018 und Januar 2019 in der Haftanstalt Spandau zwei Häftlingen im offenen Vollzug Vergünstigungen gewährt haben. Konkret wird ihm vorgeworfen, den Gefangenen verspätete Rückkehren in die Haftanstalt ermöglicht und in zwei Fällen Handys eingeschmuggelt zu haben. Als mutmaßliche Gegenleistung soll er Burger und Pizzabrötchen erhalten haben. Die Staatsanwaltschaft leitete umfangreiche, teils verdeckte Ermittlungen ein, die neben dem Beamten auch zwei Ex-Häftlinge im Alter von 32 und 48 Jahren zur Anklage brachten. Ob der beschuldigte Mitarbeiter noch im Dienst ist, ist derzeit nicht bekannt.

6. Februar: Die Zahl der Ermittlungsverfahren gegen Polizist*innen in Sachsen-Anhalt steigt: 2022 gab es 187 Verfahren wegen Körperverletzung im Dienst, 42 mehr als 2021. Ein Fall in Weißenfels sorgte für Aufsehen: Drei MEK-Beamte misshandelten einen Verdächtigen, zwei erhielten Bewährungsstrafen, einer eine Geldstrafe. Empörung gab es 2022, als Betroffene von Hasskriminalität in Magdeburg mit der Bemerkung „Vielleicht mal beim Verbraucherschutz nachfragen?“ abgewimmelt wurden. Mehr als 5.000 rechtsextreme Nachrichten wurden 2023 an der Polizeihochschule entdeckt. Acht Beamte blieben trotz verfassungswidriger Inhalte im Dienst. Auch zwei Personenschützer des Ministerpräsidenten wurden wegen NS-Verharmlosung suspendiert, doch das Verfahren wurde wegen Verjährung eingestellt. Eine Polizeischülerin aus Dessau-Roßlau schrieb 2021 Liebesbriefe an den Halle-Attentäter und trat später freiwillig aus dem Dienst aus. 2023 verschwanden 13.000 Euro aus einem Polizeirevier, in Stendal nahmen Beamt*innen Bestechungsgelder an. Seit 2020 gab es 24 illegale Datenbankabfragen, 2021 wurden 42.000 Ermittlungsakten irrtümlich gelöscht. Am Frauenkampftag 2024 wurde auf einer Polizeiveranstaltung ein Film über die Erfindung des Vibrators gezeigt – Beamtinnen verließen empört den Saal. Der Fall wurde im Landtag diskutiert. Ein Bericht des Landesrechnungshofs 2024 deckte massive Missstände bei Waffen und Munition auf: 274 vernichtete Waffen fehlten, Asservate tauchten privat auf. Im Januar 2025 verschwand eine Polizeiwaffe beim Umzug der Polizeiinspektion Magdeburg.

11. Februar: Die polizeilichen Ermittlungen nach dem tödlichen Messerangriff im Januar in Aschaffenburg richten sich nun auch gegen Polizeibeamt*innen: Die Staatsanwaltschaft Coburg und das LKA prüfen den Verdacht der Strafvereitelung im Amt, da die Polizei bereits im August 2024 in einer Flüchtlingsunterkunft in Alzenau war, als der Täter möglicherweise seine Lebensgefährtin mit einem Messer verletzt hat. Laut bayerischem Innenministerium soll die Frau dies jedoch erst nach der Attacke auf einen Zweijährigen und einen 41-jährigen Mann in Aschaffenburg angegeben haben. Gegen den 28-jährigen Afghanen liefen insgesamt 22 Strafverfahren in Bayern und Hessen, einige wurden eingestellt, in zwei Fällen gab es Geldstrafen. Er war bereits wegen anderer Körperverletzungen polizeibekannt und wurde nach der Tat in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen.

22. Februar: Die Polizei in Bergen auf Rügen hat eine legale Wahlkampfaktion der Grünen am Bahnhof unrechtmäßig unterbunden. Beamt*innen erteilten Platzverweise gegen Parteimitglieder, die Informationsmaterial verteilten. Eine Sprecherin der Polizeiinspektion räumte ein, die Beamt*innen seien irrtümlich von einer erforderlichen Sondernutzungserlaubnis ausgegangen. Nach Prüfung der Rechtslage sei jedoch festgestellt worden, dass die Verteilung von Flyern im Wahlkampf ohne Genehmigung zulässig ist. Der Vize-Präsident des Polizeipräsidiums Neubrandenburg entschuldigte sich bei den Betroffenen. Die Polizeiführung kündigte an, den Fall intern „intensiv nachzuarbeiten“. Innenminister Christian Pegel (SPD) sprach von einer bedauerlichen „Fehlannahme“, betonte aber die grundsätzlich verantwortungsvolle Fehlerkultur der Polizei.

24. Februar: Die Berliner Polizei räumt Fehler ein: Das Abhängen eines großen Plakats vom Maxim-Gorki-Theater, das CDU-Chef Merz und AfD-Politikerin Weidel in einer Umarmung zeigte, war nicht rechtmäßig. Die Polizeipräsidentin bedauerte den Eingriff in die Kunstfreiheit. Nach korrekter Prüfung wurde festgestellt, dass die künstlerische Aktion des „Zentrums für Politische Schönheit“ rechtlich zulässig war. Das Plakat wurde anschließend wieder aufgehängt.

25. Februar: Die Staatsanwaltschaft Aachen hat das Ermittlungsverfahren gegen einen 22-jährigen Polizeikommissar, der am 21. Oktober 2024 in Gangelt eine psychisch erkrankte Frau erschossen hat, eingestellt. Die Frau hatte sich laut Bericht mit einer großen Glasscherbe in bedrohlicher Haltung auf die Polizeibeamten zubewegt. Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Schluss, dass die Schussabgabe als notwendige Verteidigungshandlung zu werten sei. Weitere Details zu den Umständen des Vorfalls oder zu möglichen vorherigen Deeskalationsversuchen wurden nicht genannt.

Urteile gegen Polizist*innen:

5. Februar: In Hamburg-Harburg hat das Amtsgericht einen seit 30 Jahren im Dienst befindlichen Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Laut Anklage hatte er im Mai 2024 den Kopf eines gefesselten Festgenommenen gegen einen Türrahmen gestoßen und ihn anschließend zweimal gegen die Stirn getreten. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe und sprach von einer Abwehrreaktion. Ein entscheidender Zeuge war ein 26-jähriger Polizist, der den Vorfall beobachtet hatte. Er sagte aus, dass der Kopf des Häftlings gegen den Türrahmen prallte und der Angeklagte danach mit dem Fuß gegen dessen Stirn trat. Ein weiterer Polizeianwärter bestätigte die Tritte. Beide hatten den Vorfall zunächst nicht in ihren Berichten erwähnt. Erst als sich der Zeuge an seinen Vorgesetzten wandte, kam es zur Anzeige. Der Richter betonte in seiner Urteilsbegründung, dass nicht der verurteilte Beamte, sondern der Zeuge die Ehre der Polizei hochgehalten habe.

10. Februar: Im Zusammenhang mit der Schießstandaffäre bei der Berliner Polizei wurden seit Anfang 2023 rund 11,5 Millionen Euro an betroffene Polizisten gezahlt. Innensenatorin Iris Spranger (SPD) teilte im Innenausschuss mit, dass weitere Entschädigungen bis Ende 2029 möglich sind. Betroffene erhalten 75 Euro pro Monat für Arbeiten in Dienststellen mit maroden Schießständen, wobei der Einsatz nicht länger als 15 Jahre zurückliegen darf. Nach jahrelangen Verhandlungen zwischen Innenverwaltung, Gewerkschaften und Betroffenen wurde im Januar 2023 eine Einigung erzielt, der Erlass trat im März 2024 in Kraft. Die Entschädigung soll gesundheitliche Belastungen durch schädliche Luftbedingungen in den Schießständen ausgleichen.

10. Februar: Ein 40-jähriger Polizeibeamter wurde vom Landgericht Aachen wegen Körperverletzung im Amt zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der verhandelte Vorfall ereignete sich bei einer Verkehrskontrolle eines 55-jährigen Mannes ohne Führerschein, mit dem der Polizist seit Jahren in Konflikt steht. Der Beamte zerstach zunächst die Reifen des Fahrzeugs, was das Gericht als gerechtfertigt ansah. Anschließend schlug er die Autoscheibe ein, setzte Reizgas ein und traktierte den Fahrer mit Tritten und Schlägen. Die Vorsitzende Richterin bewertete dies als unverhältnismäßig und sprach von fehlendem Augenmaß. Der Polizist zeigte keine Einsicht. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt. Falls das Urteil rechtskräftig wird, verliert der Beamte seinen Beamtenstatus. Derzeit ist er vom Dienst freigestellt.

13. Februar: Das Berliner Landgericht hat zwei Polizisten wegen Nötigung im besonders schweren Fall und Freiheitsberaubung zu jeweils neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Ein ebenfalls erhobener Vorwurf des Raubes konnte nicht nachgewiesen werden. Die nächtliche Kontrolle auf der Stadtautobahn im Juli 2023 sei unbegründet gewesen, so das Gericht. Die Beamten hatten einen Autofahrer angehalten, ihn in ihren Wagen gesetzt, aber keine Halterabfrage durchgeführt. Der Autofahrer behauptete, sie hätten ihn gefesselt und 57.000 Euro gestohlen, das Gericht hielt seine Angaben jedoch für unglaubwürdig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

14. Februar: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass die gesundheitliche Eignung für den Polizeidienst nur dann verneint werden kann, wenn mit einer Wahrscheinlichkeit von über 50 Prozent eine Polizeidienstunfähigkeit vor dem Erreichen der Altersgrenze zu erwarten ist. Hintergrund war der Fall eines Polizeibewerbers, der während seiner Ausbildung einen Schlaganfall erlitt, aber keine dauerhaften Beeinträchtigungen davontrug. Trotz bestandener Prüfungen verweigerte ihm das Bundesland die Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe, da das Risiko eines erneuten Schlaganfalls bis zur Altersgrenze bei 35 Prozent liege. Während das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz die Klage des Mannes abwies, entschied das BVerwG nun zugunsten des Bewerbers. Damit muss das Bundesland den Mann in den Polizeidienst übernehmen.

14. Februar: Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass das Bundeskriminalamt (BKA) rechtswidrig gehandelt hat, indem es die Weitergabe von Informationen zu Strafverfahren wegen der Beleidigung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) verweigerte. Konkret geht es um einen Fall, in dem Habeck im Netz als „Schwachkopf“ bezeichnet wurde. Das BKA hatte Hinweise dazu gesammelt, aber gegenüber einem Journalisten geheim gehalten, welche Behörden weiter ermittelten. Das Gericht urteilte, dass die Öffentlichkeit ein Recht auf Auskunft hat, da die Vorgänge ein gesteigertes öffentliches Interesse beanspruchen und bereits für politische Diskussionen sorgten. Das BKA hatte argumentiert, dass die Geheimhaltung notwendig sei, um Ermittlungen nicht zu gefährden. Diese Begründung wies das Gericht zurück und betonte, dass die Informationen lediglich offenlegen, an welche Behörden die Fälle weitergeleitet wurden, nicht aber den Verlauf der Ermittlungen selbst.

25. Februar: Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht stuft das polizeiliche Vorgehen gegen Demonstrant*innen in Wuppertal während der Coronapandemie als weitgehend rechtswidrig ein. Die Polizei hatte die Kundgebung in Gedenken an Friedrich Engels wegen angeblicher Vermummung aufgelöst und Gewalt eingesetzt, doch das Gericht erkannte, dass die Demonstrant*innen lediglich der Maskenpflicht nachkamen. Die Maßnahmen der Polizei – darunter Identitätsfeststellungen, Gewahrsamnahmen und Gewaltanwendung – seien daher unrechtmäßig gewesen. Eine Berufung gegen das Urteil ist noch möglich.

Anklage gegen Polizist*innen:

6. Februar: Ein Bundespolizist steht in Trier vor Gericht, weil er im September 2019 in Prüm einen 30-jährigen Franzosen mutmaßlich misshandelt hat. Der Vorfall ereignete sich nach einer Verfolgungsjagd auf der Autobahn. Ein Videoclip dokumentiert, wie der Polizist den Mann zu Boden wirft, tritt und mit einem Schlagstock schlägt. Der Polizist behauptet, aus Angst um sein Leben gehandelt zu haben, während das Opfer bestreitet, sich gewehrt zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beamten Körperverletzung im Amt vor, wofür eine Haftstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren droht. Der Franzose wurde bereits vor drei Jahren zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten wegen der vorherigen Verfolgungsjagd verurteilt.

25. Februar: Ein halbes Jahr nachdem ein Polizist einem 32-jährigen Mann bei einem Einsatz nahe des Düsseldorfer Hauptbahnhofs in den Rücken geschossen hat, ist Anklage gegen den Beamten erhoben worden. Recherchen des „Kölner-Stadt-Anzeiger“ legen nahe, dass der Schusseinsatz nicht gerechtfertigt war. Der 32-Jährige war unbewaffnet. Eine Bedrohungslage für die Beamten lag offenbar nicht vor.

Verletzung durch Polizeischüsse:

6. Februar: Ein 38-jähriger Mann wurde auf dem Bahnhofsplatz in Bremen durch Schüsse eines Bundespolizisten schwer verletzt. Zuvor hatte er laut Polizei mehrere Beamt*innen mit einem Messer angegriffen. Ob der Polizist einmal oder mehrfach geschossen hat, war zunächst unklar.

13. Februar: Die Polizei hat in Ratingen auf einen Mann geschossen, der zuvor einen 81-jährigen Passanten mit einem Messer schwer verletzt haben soll. Der 36-jährige Tatverdächtige soll zudem die eintreffenden Beamten bedroht haben. Als er mit einem Messer in der Hand auf sie zuging, gaben die Polizisten mehrere Schüsse ab. Der Angreifer wurde operiert und lag zeitweise auf der Intensivstation, ist aber mittlerweile außer Lebensgefahr. Ein unbeteiligter Passant erlitt leichte Verletzungen durch herumfliegende Splitter. Die Polizei hatte während des Einsatzes ihre Bodycams aktiviert.

17. Februar: An der Düsseldorfer Uniklinik bedrohte ein Mann einen Arzt mit einem Messer und wurde daraufhin von der Polizei angeschossen. Wie der WDR berichtet, ereignete sich der Vorfall in einem Treppenhaus des Klinikums. Die Polizei war demnach ursprünglich aus anderen, bisher nicht bekannten Gründen zum Krankenhaus gerufen worden. Als die Beamt*innen vor Ort eintrafen, soll der Mann ein Messer gezogen und einen Arzt bedroht haben. Als ein gegen den Mann eingesetzter Taser wirkungslos blieb, gab ein Beamter einen Schuss aus seiner Dienstwaffe ab und traf den Mann am Bein. Der Angeschossene wurde derzeit notoperiert. Weitere Personen wurden bei dem Vorfall nicht verletzt.

Verletzung im Polizeigewahrsam:

15. Februar: In Berlin-Neukölln kam es zu einem Polizeieinsatz, bei dem ein 32-jähriger Mann nach dem Einsatz eines Tasers kurzzeitig das Bewusstsein verlor. Zuvor hatte er sich auf einem U-Bahnhof angeblich aggressiv verhalten und erheblichen Widerstand gegen die Beamten geleistet. Während der Durchsuchung des Mannes wurde ein griffbereites Küchenmesser gefunden. Zudem versuchte er, die Schusswaffe eines Polizisten aus dem Holster zu ziehen. Als er sich weiterhin heftig wehrte, setzten die Beamten den Taser ein. Kurz darauf wurde der Mann bewusstlos, konnte jedoch von einem Sanitäter stabilisiert werden. Nach seiner Wiederbelebung leistete er nach Polizeiangaben erneut Widerstand und wurde ins Krankenhaus gebracht, wo er fixiert und behandelt wurde.

Waffenprobleme:

15. Februar: In Sachsen sind bei einer internen Inventur massive Fehlbestände an Munition und Waffen festgestellt worden, bestätigt das Innenministerium nach einem Medienbericht. Demnach fehlen insgesamt 188.691 Patronen, eine größere Anzahl von Waffen sowie mehrere Schlagstöcke. Die Bestände waren an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) verschwunden. Bereits im September 2024 wurde das Innenministerium darüber informiert. Eine eingesetzte Arbeitsgruppe konnte die Verluste bisher nur teilweise aufklären. Als Ursache werden gravierende Fehler in der Nachweisführung sowie organisatorische Umstrukturierungen vermutet. Zusätzlich sind aus anderen Polizeibeständen bereits im April 2024 zwei ausgemusterte Pistolen, zwei Sportkarabiner und Munition verschwunden. Die Staatsanwaltschaft Dresden und Görlitz ermittelt wegen Unterschlagung. Ergebnisse einer umfassenden Prüfung aller Polizeidienststellen sollen bis zum 31. März 2025 vorliegen.

Tödliche Polizeischüsse:

16. Februar: In Eichstetten am Kaiserstuhl haben Beamt*innen einen 48-jährigen Mann erschossen. Die Polizei war gegen 23 Uhr zu einem häuslichen Gewaltdelikt gerufen worden, nachdem sich eine 47-jährige Frau über Notruf gemeldet hatte. Der Mann hatte offenbar zuvor seine Lebensgefährtin und das gemeinsame 10-jährige Kind geschlagen. Als sich beide in einem Zimmer einschlossen, randalierte der Mann in der Wohnung und gab einen Schuss durch die verschlossene Zimmertür ab. Mit Hilfe eines Nachbarn konnte das Kind aus dem Zimmer flüchten. Als Polizeikräfte eintrafen, bewegte sich der bewaffnete Mann angeblich auf der Straße. Trotz mehrfacher Aufforderungen weigerte er sich, seine Schrotflinte niederzulegen und bedrohte damit die Beamt*innen. Diese schossen daraufhin auf den Mann, der schließlich im Krankenhaus verstarb. Er war bereits wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Körperverletzung und das Waffengesetz aktenkundig.

Verletzung nach Polizeieinsatz:

17. Februar: Bei einem schweren Verkehrsunfall mit einem Streifenwagen in Koblenz Südstadt wurden drei Menschen verletzt. Ein Polizeiauto war ohne Blaulicht unterwegs und prallte aus bislang ungeklärten Gründen zunächst gegen einen Bordstein und kollidierte anschließend mit einem vorausfahrenden Pkw. Durch die Wucht des Aufpralls wurde das getroffene Fahrzeug gegen eine Hauswand geschleudert, während der Streifenwagen schwer beschädigt entgegen seiner Fahrtrichtung auf dem Bürgersteig zum Stehen kam. Die beiden Polizisten im Streifenwagen erlitten leichte bis schwere Verletzungen. Besonders schwer traf es die Fahrerin des anderen Fahrzeugs – sie erlitt ein Hals-Wirbel-Schädel-Trauma.

Polizeischüsse:

20. Februar: In Berlin schossen Zivilpolizist*innen auf die Reifen eines Fluchtfahrzeugs, um zwei Tatverdächtige am Zentralen Omnibusbahnhof in Charlottenburg zu stoppen. Die Männer hatten zuvor versucht, einen Geldautomaten aufzubrechen und rammten bei ihrer Flucht zwei zivile Polizeifahrzeuge. Beide Verdächtige wurden in Gewahrsam genommen.

23. Februar: In Wuppertal gab die Polizei Schüsse auf ein Fluchtfahrzeug ab, nachdem Unbekannte Münzen gestohlen hatten und mit dem Auto gezielt auf Beamt*innen zugefahren waren. Die Täter entkamen unerkannt, es wurde niemand verletzt.

Beitragsbild: Die Polizei beschlagnahmt einen Demobus des Zentrums für politische Schönheit trotz vorhandener Erlaubnisse (Oliver Feldhaus).

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