Ermittlungen gegen Polizist*innen:
3. Mai: Laut Recherchen von stern und RTL werden derzeit gegen mindestens 193 Polizeibeamt*innen in 16 Bundesländern Disziplinarverfahren oder Ermittlungen wegen des Verdachts auf rechtsextremistische Gesinnung und/oder Verschwörungsideologien geführt – wobei die tatsächliche Zahl vermutlich erheblich höher ist, da Nordrhein-Westfalen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern keine eindeutigen aktuellen angaben liefern konnten. NRW und Berlin melden zwar jeweils rund 80 Disziplinarvorgänge in Bearbeitung, können diese aber oft nicht politischen Kategorien zuordnen, während in Mecklenburg-Vorpommern aktuelle Zahlen erst im vierten Quartal dieses Jahres zu erwarten sind. Die Gesamtbilanz seit 2020 zeigt, dass seither mehr als 571 solcher Verfahren oder Ermittlungen gegen Landespolizisten eingeleitet wurden oder noch laufen, wobei auch hier die reale Zahl deutlich höher liegen dürfte, da vier Bundesländer – Nordrhein-Westfalen, Berlin, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern – zumindest teilweise keine verwertbaren Statistiken führen.
4. Mai: Die Staatsanwaltschaft Detmold hat die letzten Ermittlungen gegen zwei Polizisten eingestellt, die vor zwei Jahren in Bad Salzuflen den 19-jährigen Bilel durch Schüsse schwer verletzten. Der junge Mann, der seither querschnittsgelähmt ist, war ohne Führerschein mit dem Auto seiner Mutter vor einer Kontrolle geflohen. Nach einer Verfolgungsjagd wendete er und fuhr auf die Beamten zu, woraufhin diese insgesamt 34 Schüsse abgaben. Die Staatsanwaltschaft begründet die Einstellung „mangels hinreichenden Tatverdachts“ mit Notwehr. Die Polizisten hätten sich aufgrund der hohen Geschwindigkeit des Fahrzeugs in den engen räumlichen Verhältnissen „einem unmittelbaren Angriff auf ihre körperliche Unversehrtheit und ihr Leben ausgesetzt“ gesehen. Dies habe den Einsatz der Dienstwaffen gerechtfertigt. Ermittlungen gegen vier Polizistinnen waren bereits im Vorjahr eingestellt worden. Der Vorfall hatte seinerzeit große Proteste gegen die Polizei ausgelöst.
14. Mai: Ein 40-jähriger Berliner Polizist steht im Verdacht, beschlagnahmte Gelder veruntreut zu haben. Nach internen Ermittlungen des Landeskriminalamts gestand der Beamte, Geldbeträge, die in der Asservatenkammer hätten hinterlegt werden müssen, für eigene Zwecke behalten zu haben. Der Gesamtschaden beläuft sich laut angeblich auf 68.000 Euro. Der Fall kam ans Licht, nachdem im Mai 2024 eine Rückzahlung von 28.200 Euro an einen früheren Beschuldigten angeordnet worden war – das Geld war jedoch verschwunden. Der Polizist zeigte sich am 4. Mai selbst an, nachdem der Ermittlungsdruck zunahm. Bei Durchsuchungen wurden weitere Beweise sichergestellt. Der Beamte gab Spielsucht als Motiv an und kündigte eine Therapie an. Bereits im März war bekannt geworden, dass aus einer Polizeidirektion in Kreuzberg 80.000 Euro fehlten. Die Ermittlungen dazu laufen noch.
14. Mai: Nach dem Tod eines 36-jährigen Mannes im Polizeigewahrsam in Hamburg-Billstedt von Mitte April ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen einen Polizeibeamten wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt. Der Beamte soll dem psychisch kranken Mann einen ungerechtfertigten Faustschlag gegen den Kopf versetzt haben. Ob dieser Schlag zum Tod des Mannes führte, ist derzeit unklar. Der Vorfall ereignete sich, als der Mann in seiner Wohnung randalierte und die alarmierte Polizei mit einer Metallstange bedrohte. Nach Polizeiangaben befand er sich in einem psychischen Ausnahmezustand und unter Drogeneinfluss. Als er versuchte, aus dem sechsten Stock zu springen, konnten ihn die Beamt*innen daran hindern und in Gewahrsam nehmen. Bereits vor Ankunft an der Polizeiwache wurde angeblich ein Rettungswagen angefordert. Als die Atmung des Mannes in der Zelle flacher wurde, wollen ihn die Beamten in den Flur gebracht haben, wo Rettungskräfte mit der Reanimation begonnen hätten.
21. Mai: Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt gegen zwei Polizisten aus dem Emsland und Hannoversch Münden wegen des Verdachts auf rechtsextreme Handlungen. Ein 27-Jähriger soll während des Dienstes Fotos von Menschen in hilflosen Situationen – vor allem von Ausländer*innen – gemacht und über Messenger verbreitet haben. Ein 21-jähriger Polizeianwärter soll zudem den Hitlergruß gezeigt haben. Beide Männer, die miteinander verwandt sind, wurden vom Dienst suspendiert. Ihre Wohnungen wurden durchsucht, elektronische Geräte sichergestellt. Disziplinar- und Entlassungsverfahren wurden eingeleitet. Die Ermittlungen kamen durch anonyme Hinweise ins Rollen.
21. Mai: Gegen einen Polizisten, der bei einem Messerangriff in Berlin-Neukölln schwer verletzt wurde, wird nun ermittelt – ihm wird Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Der Beamte hatte laut Justizsenatorin Felor Badenberg einen Mann überraschend von hinten gepackt, nachdem dieser ein Polizeifahrzeug mit einem Messer beschädigt hatte – ohne sich als Polizist zu erkennen zu geben. Im Gerangel wurde der Beamte dann schwer verletzt, allerdings sei auf dem Videomaterial keine eindeutige Stichbewegung zu erkennen. Die von der Polizeilobby heftig kritisierte Freilassung des Tatverdächtigen erfolgte auf Entscheidung der Polizei, nicht der Staatsanwaltschaft, die erst später informiert wurde. Nach Sichtung der Beweismittel bestätigte sie die Entscheidung jedoch, da offenbar keine Tötungsabsicht vorlag.
Verletzung durch Polizeischüsse:
4. Mai: Ein mit einem Messer bewaffneter 31-Jähriger ist am S-Bahnhof Altenerding bei München von der Polizei angeschossen worden. Er habe das Messer trotz Aufforderung nicht abgelegt. Nach mehreren Warnschüssen schossen die Polizist*innen, die sich bedroht gefühlt hätten, ihm ins Bein. Der Mann kam verletzt ins Krankenhaus, Lebensgefahr besteht nicht.
19. Mai: Bei einem Polizeieinsatz in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses im sächsischen Plauen ist am Sonntag ein 48-Jähriger durch Schüsse eines Beamten schwer verletzt worden. Der Mann befand sich mutmaßlich in einem psychischen Ausnahmezustand und griff die Einsatzkräfte an, wie die Polizei in Zwickau mitteilte. Zugleich verletzte er sich mit einem scharfen Gegenstand am Hals. In dieser Situation schoss ein Beamter. Der 48-Jährige wurde mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht.
Einsatz von Taser:
4. Mai: Nach einem Notruf ihres Ehemanns wurde eine Frau in Bremen von Spezialkräften mithilfe eines Tasers überwältigt. Sie hatte sich laut Polizei in einem psychischen Ausnahmezustand befunden und ihren Mann mit zwei Fleischermessern bedroht. Der 59-Jährige konnte sich unverletzt in ein Zimmer im Obergeschoss einschließen. Die Frau wurde nach medizinischer Untersuchung in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.
Verletzung bei Polizeieinsatz:
7. Mai: Ein 67-jähriger angeblich „polizeibekannter“ Mann schwebte in Lebensgefahr, nachdem ein Polizeibeamter in Wuppertal am gegen ihn einen Taser einsetzte. Der Vorfall ereignete sich, nachdem die Polizei wegen eines Streits in der Elberfelder Fußgängerzone alarmiert worden war. Der Mann soll ein Messer bei sich geführt haben. Nach dem Einsatz des Tasers wurde er laut Polizei „reanimationspflichtig“.
Tod bei Polizeieinsatz:
10. Mai: Ein 27-jähriger Transporterfahrer starb nach einer Verfolgungsjagd mit der Polizei in Berlin. Beamte wollten ihn kontrollieren, als sie ein vermutlich gestohlenes Motorrad auf seiner Ladefläche entdeckten. Der Mann flüchtete über die Autobahn mit über 100 km/h, woraufhin die Polizei die Verfolgung zunächst abbrach. Dann verlor er die Kontrolle und prallte gegen einen Ampelmast. Er wurde aus dem Fahrzeug geschleudert und starb noch am Unfallort. Die Polizeifahrzeuge waren nicht am Unfall beteiligt.
Polizist*innen gegen das Recht:
11. Mai: Ein Frauenhaus hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Polizei Berlin eingereicht. Demnach haben die Beamt*innen mehrere grundlegende Schutzbestimmungen für Gewaltopfer missachtet: Sie drangen aggressiv in das Frauenhaus ein, obwohl sie nicht auf der Liste der dazu berechtigten Polizist*innen standen, und setzten die Bewohnerinnen damit massiven psychischen Belastungen aus. Durch den Durchsuchungsbeschluss wäre beinahe der Aufenthaltsort der von Gewalt betroffenen Frau an ihren potenziellen Peiniger preisgegeben worden.
12. Mai: In ihrem aktuellen Tätigkeitsbericht dokumentiert Brandenburgs Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge mehrere Verstöße von Polizisten gegen den Datenschutz. Ein Beamter nutzte privat die Daten einer Zeugin, um sie über WhatsApp, Facebook, Instagram und Snapchat unerwünscht zu kontaktieren, woraufhin ein dreistelliges Bußgeld verhängt wurde. Ein weiterer Polizist, eine Führungskraft, kopierte über 5.400 interne Dateien – inklusive sensibler Personendaten – auf eine private Festplatte und musste ein Bußgeld in Höhe eines Monatsgehalts zahlen. Hartge betonte, dass der aktuelle Polizeipräsident den Datenschutz ernst nehme, doch bestehende Mängel ließen sich nicht kurzfristig beheben. Zudem kritisierte sie den Einsatz eines Gesichtserkennungssystems durch die sächsische Polizei in zwei Fällen von Grenzkriminalität, da die Rechtsgrundlage für den biometrischen Abgleich unzureichend sei.
Urteile gegen Polizist*innen:
14. Mai: Das Landgericht Osnabrück hat einen Mann teilweise freigesprochen: Der Vorwurf, er habe Polizist*innen bei einer Demonstration als „Gurken“ beleidigt, wurde fallen gelassen. Selbst wenn die Äußerung so gefallen sei, liege kein strafwürdiger Ehrangriff vor, so die Kammer. Hingegen blieb die Verurteilung wegen einer anderen Szene bestehen: Der Mann hatte sich im Sommer 2024 beim Betreten einer Gerichtsverhandlung mit dem Mittelfinger die Brille hochgeschoben – dafür muss er 40 Tagessätze zu je 30 Euro zahlen. Ursprünglich waren beide Urteile vom Amtsgericht gefällt worden, jeweils auf Anzeige von Polizist*innen. R. wehrte sich dagegen, ging in Berufung – mit Erfolg in einem der Fälle. Vor Gericht beteiligte er sich engagiert, brachte Entlastungszeugen und stellte kritische Fragen. Beobachter*innen kritisierten das Verhalten einiger Polizisten im Verfahren als einschüchternd und respektlos. Am Tag des Urteils war der Saal voll mit Unterstützenden, die den Teilfreispruch bejubelten.
21. Mai: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Entlassung eines 25-jährigen Polizeibeamten aus Bottrop bestätigt, der menschenverachtende und rechtsextremistische Bilder in WhatsApp-Chats geteilt hatte. Auf seinem Handy wurden Tierpornographie und NS-Verharmlosung gefunden, zudem besteht Verdacht auf Besitz kinderpornographischer Inhalte. Seine Rechtfertigung als „geschmacklose Witze“ unterstreicht laut Gericht seine mangelnde charakterliche Eignung für den Polizeidienst.