Polizeiproblem 10/2025

Ermittlungen gegen Polizist*innen:

2. Oktober: Ein Thüringer Polizist, der zugleich Personalrat und Gewerkschafter ist, musste Mitte September unter Zwang eine DNA-Probe abgeben, obwohl sein Anwalt zuvor Beschwerde dagegen eingelegt hatte. Hintergrund sind Ermittlungen wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat, nachdem bei Razzien in der Polizeigewerkschaft Unterlagen mit angeblichen DNA-Spuren gefunden worden sein sollen. Die Maßnahme ist hoch umstritten, da solche Methoden sonst bei schweren Straftaten wie Mord üblich sind. Während das Innenministerium von einem normalen Ermittlungsverfahren spricht, zweifeln Gewerkschaft und Jurist*innen an der Rechtmäßigkeit und werfen den Ermittler*innen Einschüchterung sowie unzulässige Abhöraktionen vor. Gerichte prüfen noch, ob die Razzien und Überwachungen überhaupt legal waren.

2. Oktober: Nach einer Feier an der Fachhochschule der Polizei in Aschersleben ermittelt der Staatsschutz wegen mutmaßlicher Volksverhetzung: Bei einem von einer Polizeigewerkschaft organisierten Oktoberfest am 18. September 2025 sollen bis zu 500 Polizeischüler*innen Parolen wie „Ausländer raus“ beim Lied „L’amour toujours“ skandiert haben, woraufhin ein Zeuge Anzeige erstattete. Die Ermittlungen führt der Zentrale Kriminaldienst, auch die Hochschule selbst hat Strafanzeige gestellt. Die Polizeischule stand bereits mehrfach wegen rassistischer Vorfälle, Chatgruppen-Skandalen sowie Drogen- und Waffenaffären in der Kritik.

10. Oktober: Wegen des Verdachts auf Körperverletzung im Amt, Strafvereitelung und Verfolgung Unschuldiger ermitteln Staatsanwaltschaft und LKA Frankfurt gegen 17 Polizist*innen im Alter von 24 bis 56 Jahren – darunter Streifenbeamt*innen und Führungskräfte des ersten und vierten Reviers. Bei einer groß angelegten Aktion wurden vier Dienststellen und 21 Privatwohnungen durchsucht, zahlreiche Handys und Computer beschlagnahmt. Die Beschuldigten sollen zwischen Februar und April 2025 mindestens sechs Festgenommene durch Schläge, Tritte oder Stöße verletzt und die Übergriffe vertuscht haben. Teilweise liegen Videoaufnahmen vor. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten hat das LKA die Ermittlungen übernommen, das erste Revier wird personell neu aufgestellt. Hinweise auf ein extremistisches Motiv gibt es laut Staatsanwaltschaft bislang nicht – das Revier war jedoch bereits in der Vergangenheit durch rechtsextreme Vorfälle in den Fokus geraten. Innenminister Roman Poseck (CDU) kündigte zwei Wochen später mehrere Änderungen an: Das Revier habe mit Stefan Müller einen neuen Leiter erhalten, außerdem solle eine zentrale, auch anonyme Meldestelle für Fehlverhalten eingerichtet werden. Rotationen zwischen Brennpunktrevieren sollen künftig vermieden und erfahrene Kräfte verstärkt eingesetzt werden. Zur Entlastung des Reviers fänden seit vergangenem Wochenende zusätzliche Einsätze auf der Zeil statt, begleitet von einer neuen Aufbauorganisation. Zudem seien mehr Supervisionen, bauliche Anpassungen im Wachbereich und ein neues Betreuungskonzept für die Zeil geplant.

12. Oktober: Ein Beamter des LKA Berlin ist vorläufig vom Dienst entbunden worden, nachdem er auf Videoaufnahmen aus dem September 2025 identifiziert worden war und der Verdacht besteht, er habe privat als Bodyguard für den Rapper Bushido gearbeitet, obwohl dieser seit Januar 2024 offiziell nicht mehr unter polizeilichem Personenschutz steht. Nun werden mögliche Verstöße gegen die Vorschriften für Nebentätigkeiten sowie der Einsatz von Dienstwaffen geprüft.

14. Oktober: Nach einem Vorfall am 7. Oktober in Berlin, bei dem die Linken-Bundestagsabgeordnete Lea Reisner während einer verbotenen Demonstration von einem Polizisten ins Gesicht geschlagen worden sein soll, hat das für Beamtendelikte zuständige Dezernat des Landeskriminalamtes am 13. Oktober 2025 interne Ermittlungen eingeleitet. Ein im Internet verbreitetes Video zeigt, wie Reisner, deutlich als parlamentarische Beobachterin erkennbar, auf eine Polizeikette zugeht, bevor ein Beamter ihr einen Schlag versetzt.

23. Oktober: In der Affäre um mutmaßliche Misshandlungen in der Justizvollzugsanstalt Gablingen will die Staatsanwaltschaft Augsburg bis Jahresende Anklage erheben. Ermittelt wird gegen 18 Bedienstete, darunter die damalige Leitung der Anstalt und Mitglieder der sogenannten Sicherungsgruppe. Insgesamt geht es um rund 150 Verdachtsfälle, bei denen Gefangene teils mehrfach Opfer geworden sein könnten. Die Ermittlungen betreffen auch Vorfälle in der benachbarten JVA Neuburg-Herrenwörth. Dort sollen Gablinger Beamt*innen bei einer Razzia Häftlinge geschlagen und gewürgt haben. Die polizeilichen Ermittlungen gelten inzwischen als weitgehend abgeschlossen.

24. Oktober: Nach einem Fernsehinterview mit Bushido, in dem zwei Personenschützer des Berliner LKA im Hintergrund zu sehen waren, stehen nun insgesamt bis zu zehn Polizisten unter Verdacht, privat für den Rapper gearbeitet zu haben. Ein Kollege hatte zwei der Beamten bereits zuvor an einer Raststätte mit Bushido beobachtet und den Vorfall gemeldet. Die Ermittlungen führten zur Suspendierung eines Polizisten und zur Auflösung des betroffenen Personenschutzkommissariats. Laut Berichten sollen die Beamten den Musiker auch auf eine Bootsparty am Wannsee begleitet und Möbel aus dessen Villa übernommen haben. Gegen mehrere Beschuldigte laufen Disziplinar- und Strafverfahren.

24. Oktober: Zwei 21 Jahre alte Kommissaranwärter der Polizeihochschule Oranienburg sollen wegen rassistischer, homophober und staatsfeindlicher Äußerungen entlassen werden. Das Brandenburger Innenministerium leitete im August ein Entlassungsverfahren ein, nachdem die Staatsanwaltschaft im Juli Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung aufgenommen hatte. Die Anwärter waren zuvor suspendiert worden; derzeit laufen Anhörungen und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen. Laut Medienberichten sollen Mitschüler*innen problematische Aussagen der beiden in Lehrveranstaltungen protokolliert haben.

29. Oktober: Die Staatsanwaltschaft Stade hat die Ermittlungen gegen einen Polizisten eingestellt, der im August in Klein Todtshorn (Landkreis Harburg) auf einen 26-jährigen Mann geschossen hatte. Der Beamte habe laut Oberstaatsanwalt Johannes Kiers klar in Notwehr gehandelt und besonnen reagiert, nachdem der offenbar psychisch aus dem Gleichgewicht geratene Mann die Polizisten mit zwei Messern bedroht hatte. Zuvor hatten die Beamt*innen anggeblich mehrfach in verschiedenen Sprachen mit ihm gesprochen und Pfefferspray eingesetzt – ohne Erfolg. Der Schuss traf den Angreifer in Oberschenkel und Becken und stoppte ihn. Das Verfahren gegen den Mann wegen tätlichen Angriffs wurde ebenfalls eingestellt, da er durch seine Verletzungen bereits erhebliche Konsequenzen erlitten habe.

30. Oktober: Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Taten bei der Parade von „Rheinmetall Entwaffnen“ Ende August in Köln gegen einen Polizisten wegen Körperverletzung im Amt. Ein zweites Verfahren wurde in der Zwischenzeit eingestellt, weil ein Beschuldigter nicht habe ermittelt werden können.

Polizei und Recht:

2. Oktober: Die sächsische Polizei hat ihr Mantrailer-Hundeprogramm eingestellt, nachdem die wissenschaftliche Grundlage kollabiert ist. Die Doktorarbeit von Polizeidirektor Leif Woidtke, die 2018 zum PR-Coup wurde und beweisen sollte, dass Spürhunde selbst nach Monaten individuelle Gerüche aufspüren können, weist laut Kritiker*innen statistische Mängel auf. Das Fachmagazin „Forensic Science International“ deutete 2020 mögliche Manipulation an, und die Universität Leipzig prüft nun wissenschaftliches Fehlverhalten. Das Dilemma: Obwohl die Hunde in spektakulären Fällen wie NSU-Ermittlungen oder dem Einbruch ins Grüne Gewölbe als Beweismittel dienten, werden diese Fälle nicht neu aufgerollt, da die Strafprozessordnung keine Handhabe vorsieht, wenn sich ein Beweismittel nachträglich als untauglich erweist.

6. Oktober: Einsatzkräfte der Polizei werden im Dienst regelmäßig geblitzt; ein Bußgeld entfällt jedoch nur, wenn die Einsatzfahrt nachgewiesen werden kann, da die Straßenverkehrsordnung in Notfällen Sonderrecht gewährt. Allerdings entsteht für die Dienststellen ein erheblicher Verwaltungsaufwand, da jedes Blitzerfoto manuell überprüft werden muss – oft Monate nach dem Verstoß.

17. Oktober: Die Berliner Polizei hat das Personenschutz-Kommissariat LKA 616 wegen Korruptionsverdachts aufgelöst. Es gebe Hinweise, dass frühere Beamte eine ehemalige Schutzperson, den Rapper Bushido, privat betreut und dabei dienstliche Ressourcen missbraucht haben sollen. Gegen zwei Personen, darunter eine Führungskraft, wird straf- und disziplinarrechtlich ermittelt. Auslöser war ein Instagram-Video, das Bushido mit seinen mutmaßlich weiterhin für ihn tätigen Ex-Personenschützern zeigte. Um Einflussnahmen zu verhindern, wurden alle Mitarbeitenden versetzt. Die Polizei kündigte verschärfte Kontrollen, neue Dienstanweisungen und regelmäßige Transparenzberichte im LKA 61 an.

23. Oktober: Die sächsische Polizei steht wegen der Beschlagnahme des sogenannten Adenauer-Busses des Zentrums für politische Schönheit in der Kritik. Laut Ermittlungsakten ignorierten Beamt*innen die ablehnende Entscheidung einer Richterin und ließen den Bus trotz fehlender rechtlicher Grundlage stilllegen – wobei sie später gegenüber Medien fälschlich behaupteten, es habe eine richterliche Bestätigung gegeben. Zudem umgingen sie den vorgeschriebenen Dienstweg über das Landratsamt und begründeten dies nachträglich mit Handlungsdruck. Parallel tauchten interne Informationen aus der technischen Untersuchung des Fahrzeugs in Videos eines rechten Youtubers auf, deren Herkunft unklar ist.

30. Oktober: Der nordrhein-westfälische Landesverband der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) hat beim Verfassungsgerichtshof in Münster Beschwerde gegen die Einrichtung eines unabhängigen Polizeibeauftragten eingelegt. Die von der schwarz-grünen Landesregierung im Frühjahr geschaffene Stelle soll Bürger*innen ermöglichen, mutmaßliches Fehlverhalten der Polizei unabhängig prüfen zu lassen. Die DPolG hält das Gesetz für verfassungswidrig und sieht darin einen Verstoß gegen die Gewaltenteilung, weil der Beauftragte auch abgeschlossene Verfahren überprüfen könne. Unklar ist allerdings, ob die zunehmend rechtsradikal geprägte Gewerkschaft überhaupt klagebefugt ist.

Verletzung durch Polizeischüsse

9. Oktober: Ein 40-Jähriger ist in Düsseldorf von der Polizei angeschossen und schwer verletzt worden. Zeug*innen hatten die Beamten alarmiert, weil der Mann angeblich mit einer Waffe herumfuchtelte, nachdem er zuvor in einem nahegelegenen Kaufhaus beim Ladendiebstahl erwischt und einen Detektiv mit der Schreckschusswaffe bedroht hatte. Trotz mehrfacher lautstarker Aufforderungen, die Waffe abzulegen, habe der Verdächtige mit seiner Schreckschusswaffe auf die eingesetzten Polizist*innen gezielt, woraufhin mindestens ein Schuss fiel. Der Getroffene wurde intensivmedizinisch im Krankenhaus behandelt. Die Polizei Duisburg hat die Ermittlungen übernommen.

11. Oktober: In der Arnsberger Innenstadt hat die Polizei auf einen 40-jährigen Mann geschossen, der zuvor mit einer Eisenstange randaliert und mehrere Streifenwagen beschädigt haben soll. Laut Polizei bedrohte der Mann auch die eingesetzten Beamt*innen, woraufhin ein Schuss fiel, der ihn am Bein traf. Der offenbar schwer Verletzte wurde ins Krankenhaus gebracht und operiert, Lebensgefahr bestand nicht. Die Polizei Dortmund hat die weiteren Untersuchungen übernommen.

11. Oktober: Bei einem Polizeieinsatz in Bollschweil (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) ist ein 58-jähriger Mann durch einen gezielten Schuss eines Beamten verletzt worden. Wie die Staatsanwaltschaft Freiburg mitteilte, hatte der Mann zuvor seine Ex-Frau und den gemeinsamen Sohn aus der Wohnung ausgesperrt und die gemeinsame Tochter in seine Gewalt gebracht. Als eintreffende Polizeikräfte durch ein Fenster beobachteten, wie der Vater massive Gewalt gegen das Mädchen anwandte, machte ein Beamter von der Schusswaffe Gebrauch und schoss durch das Fenster auf den 58-Jährigen. Der wurde dabei getroffen, konnte sich jedoch zunächst noch mit dem Kind in einen nicht einsehbaren Bereich des Hauses zurückziehen. Nach dem Eindringen weiterer Einsatzkräfte wurde das Mädchen leblos aufgefunden. Nach bisherigen Erkenntnissen erlitt der Mann keine lebensgefährlichen Verletzungen.

12. Oktober: Bei einem Polizeieinsatz in Düsseldorf-Unter­rath haben Beamt*innen einen 33-Jährigen, der angeblich mit zwei Messern bewaffnet auf sie zuging und auf Ansprachen nicht reagierte, niedergeschossen. Der Mann, der laut Ermittlungen bereits mehrfach eine dort lebende Familie bedroht haben soll, schwebte zwischenzeitlich in Lebensgefahr. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf beantragte seine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung; die Ermittlungen führt die Polizei in Duisburg.

20. Oktober: In Landshut ist ein Polizeieinsatz eskaliert, laut Polizei nachdem ein 30-Jähriger randalierte. Der Familie zufolge befand sich der Mann in einer psychischen Ausnahmesituation, weshalb seine Mutter selbst den Notruf wählte, um Hilfe zu bekommen. Kurz nach dem Eintreffen der Polizist*innen kam es zu einer Auseinandersetzung, bei der der Mann nach Angaben der Exekutive mit einem Messer auf die Beamt*innen losging – diese schossen daraufhin und verletzten ihn schwer. Angehörige betonen, ihr Sohn habe dringend ärztliche Hilfe gebraucht, nicht eine bewaffnete Intervention. Der 30-Jährige liegt weiter im Krankenhaus und soll anschließend in eine psychiatrische Klinik gebracht werden. Drei verletzte Polizist*innen seien entlassen worden.

22. Oktober: Bei einer Bundeswehrübung im oberbayerischen Erding ist ein Soldat durch einen Polizeischuss verletzt worden. Nach Angaben der Bundeswehr kam es im Rahmen der Großübung „Marshal Power“ zu einer Verwechslung, als die Polizei wegen eines angeblich bewaffneten Mannes alarmiert wurde und anrückte. Dabei trafen die Beamten auf Feldjäger, die offenbar annahmen, die eintreffenden Polizist*innen seien Teil des Manövers, und mit Übungsmunition schossen. Die Beamt*innen erwiderten das Feuer mit scharfer Munition und trafen einen Soldaten, der leicht verletzt und nach einer Behandlung im Krankenhaus wieder entlassen wurde. Die Bundeswehr erklärte, die Übung sei ordnungsgemäß angemeldet gewesen, die örtliche Polizei sei jedoch nicht informiert worden. An der Übung beteiligen sich rund 800 Soldat*innen sowie zivile Einsatzkräfte, geprobt wurde die Zusammenarbeit im Fall eines Nato-Bündniseinsatzes.

26. Oktober: In Bielefeld-Sennestadt ist ein Polizeieinsatz mit Schüssen auf einen 62-jährigen Mann zu Ende gegangen, der zuvor in einem Restaurant mit einer Handgranate gedroht haben soll. Nach Angaben der Polizei handelte es sich um einen echten Sprengkörper, der später von Spezialkräften sichergestellt wurde. Einsatzkräfte trafen den Mann in der Nähe des Lokals an und gaben demnach zunächst einen Warnschuss und anschließend Schüsse auf seine Beine ab. Er wurde verletzt in ein Krankenhaus gebracht. Laut Polizei wurden bei ihm außerdem ein Messer und eine Flasche Wodka gefunden.

29. Oktober: Bei einem Polizeieinsatz in Wiesbaden-Mainz-Kastel ist am Dienstagabend ein 25-jähriger Mann durch einen Schuss eines Polizeibeamten schwer verletzt worden. Die Polizei war wegen eines Familienstreits alarmiert worden und rückte mit mehreren Streifenwagen an. Spezialeinsatzkräfte betraten nach Angaben von Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt gegen 23 Uhr die Wohnung, in der sich der Mann mit Angehörigen befand. Dabei soll er die Beamten mit einem Gegenstand angegriffen haben; daraufhin sei geschossen worden. Der Mann wurde am Oberkörper getroffen und ins Krankenhaus gebracht.

30. Oktober: Bei einer Verkehrskontrolle in Aßlar-Bechlingen im Lahn-Dill-Kreis ist ein Polizist angeblich schwer verletzt worden, nachdem ein 29-jähriger Autofahrer ihn beim Versuch, sich der Kontrolle zu entziehen, angefahren haben soll. Der Beamte schoss daraufhin mehr als einmal auf den Mann, der ebenfalls schwer verletzt wurde und mit seinem Auto gegen eine Mauer prallte. Beide kamen ins Krankenhaus

Urteile gegen Polizist*innen:

17. Oktober: Das Landgericht Hamburg hat den früheren Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, André Schulz, wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Schulz hatte zwischen 2013 und 2017 rund 75.000 Euro Gehalt bezogen, ohne dafür gearbeitet zu haben. Er hatte öffentlich erklärt, er sei für Gewerkschaftsarbeit beurlaubt, tatsächlich bestand laut Gericht jedoch nur eine Teilzeitregelung ohne festgelegte Arbeitszeiten. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, drohen Schulz der Verlust seines Beamtenstatus und seiner Pensionsansprüche. Die Verteidigung hat Revision angekündigt.

17. Oktober: Die Staatsanwaltschaft Mosbach hat das Verfahren gegen fünf Polizeibeamt*innen eingestellt, die einen 38-Jährigen an Silvester 2024 in Tauberbischofsheim erschossen hatten. Der Mann hatte zuvor mit einem entwendeten Bagger auf einem Firmengelände in Grünsfeld erhebliche Sachschäden verursacht, war vor der Polizei geflüchtet, hatte Straßensperren durchbrochen, Warnschüsse ignoriert, mehrere Beamt*innen verletzt und weitere Fahrzeuge zerstört, bevor er schließlich an einem Autohaus gestellt wurde. Dort eröffneten zwei Polizisten das Feuer auf ihn; zwei Treffer im Schulterbereich führten zum Tod des Mannes. Gegen insgesamt fünf beteiligte Beamt*innen wurde ermittelt, unter anderem wegen Körperverletzung im Amt mit Todesfolge sowie versuchter gefährlicher Körperverletzung, doch ergab die Auswertung zahlreicher Beweismittel – darunter Bodycam-Aufnahmen, Zeugenaussagen und rund 50 Videos aus der Bevölkerung –, dass die Schussabgaben den gesetzlichen Vorgaben entsprachen. Die Behörde wertete die Situation als hochgefährlich, da der Bagger als Waffe eingesetzt worden sei.

22. Oktober: Acht Jahre nach dem Hamburger G20-Gipfel hat das Verwaltungsgericht Potsdam die stundenlange Kontrolle von Demonstrierenden auf dem Rasthof Stolper Heide als rechtswidrig eingestuft. Rund 300 Personen aus neun Bussen sowie mehreren Autos waren 2017 auf dem Rückweg nach Berlin von rund 600 Polizist*innen angehalten, durchsucht, fotografiert und drei Stunden festgehalten worden. Die Polizei hatte die Maßnahme mit der Suche nach Zeug*innen und der Abwehr möglicher Straftaten begründet, konnte dafür laut Gericht jedoch keine konkreten Hinweise vorlegen. Das Urteil, inzwischen rechtskräftig, betont erhebliche Grundrechtseingriffe und weist die pauschale Einstufung von Demonstrierenden als potenzielle „Störer“ zurück.

28. Oktober: Ein Polizist aus Alzenau ist wegen Strafvereitelung im Amt zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil er nach einem mutmaßlichen Messerangriff in einer Flüchtlingsunterkunft im August 2024 keine Ermittlungen eingeleitet hatte. Der 29-Jährige muss zudem 3000 Euro an eine Hilfsorganisation zahlen, die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Nach dem Angriff lebte der Verdächtige, ein psychisch kranker afghanischer Flüchtling, weiter unbehelligt in der Unterkunft und tötete fünf Monate später in Aschaffenburg zwei Menschen. Die Staatsanwaltschaft warf dem Beamten Gleichgültigkeit vor und hatte eine Haftstrafe von anderthalb Jahren gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Im Verfahren wurde deutlich, dass es in der Polizeiinspektion Kommunikationsprobleme gab und Hinweise auf eine Messerattacke nicht weitergegeben wurden. Der verurteilte Beamte ist weiterhin im Dienst; über ein Disziplinarverfahren ist noch nicht entschieden.

Anklage gegen Polizist*innen:

19. Oktober: Die 6. Strafkammer des Landgerichts Duisburg hat die Anklage gegen neun Polizist*innen im Fall des am 6. Januar 2024 nach einem Einsatz verstorbenen Geflüchteten Ibrahima Barry zwar zugelassen, doch das Hauptverfahren wurde zunächst vor dem Amtsgericht Mülheim eröffnet, wogegen Staatsanwaltschaft und Nebenklage Beschwerde eingelegt haben, da sie angesichts der besonderen Bedeutung des Falls eine Verhandlung vor dem Landgericht fordern. Nun entscheidet das Oberlandesgericht Düsseldorf über den zuständigen Gerichtsort.

Polizeischüsse:

23. Oktober: In Berlin-Wedding hat ein Polizist auf ein gestohlenes Auto geschossen und dabei das Fenster einer Wohnung sowie die Tür eines Mehrfamilienhauses getroffen. Laut Polizei war der Wagen zuvor entdeckt worden, als er mehrfach Streifenfahrzeuge rammte. Um das Fahrzeug zu stoppen, wollte ein Beamter den Angaben zufolge eigentlich auf die Reifen feuern. Verletzt wurde niemand. Der Fahrer flüchtete zunächst weiter, kollidierte unterwegs mit einem Lichtmast und einem Verkehrszeichen, ehe ihn die Polizei schließlich stellte und zusammen mit seinem Beifahrer festnahm. Der 40-Jährige verfügte über keinen gültigen Führerschein und wurde wegen leichter Verletzungen ambulant behandelt.

Beitragsbild: Räumung der Habersaathstraße in Berlin, 20. Oktober (Oliver Feldhaus).

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