Polizeiproblem 1/2025

Polizeischüsse:

2. Januar: In Crailsheim (Kreis Schwäbisch Hall) hat die Polizei auf einen 43-Jährigen geschossen, der mit einem Messer bewaffnet in einer Tankstelle gestohlen haben soll. Nach seiner Flucht wurde er von der Polizei gestellt. Die Beamt*innen gaben „infolge der Bedrohungssituation“ Warnschüsse ab und setzten Pfefferspray ein. Der Mann wurde verletzt in eine Klinik gebracht, schwebte jedoch nicht in Lebensgefahr.

9. Januar: In Berlin-Köpenick ist ein 26-jähriger Mann durch Schüsse eines Polizeibeamten verletzt worden. Laut Polizei habe er selbst den Notruf gewählt. Nach dem Eintreffen der Einsatzkräfte habe der Mann diese mit einem erhobenen Messer angegriffen, so die Staatsanwaltschaft. Ein Beamter habe daraufhin drei Schüsse abgegeben, von denen zwei den Mann in Schulter und Bauch getroffen haben sollen. Der Verletzte sei anschließend operiert worden und befand sich laut Angaben der Staatsanwaltschaft außer Lebensgefahr. Die Behörden vermuteten, dass der Mann in suizidaler Absicht handelte und bewusst Schüsse auf sich provozieren wollte. Ein am Tatort gefundener Abschiedsbrief habe auf diese Motivlage hingedeutet.

Ermittlungen gegen Polizist*innen:

7. Januar: Das Amtsgericht Kiel hat einen Handwerker mit türkischen Wurzeln vom Vorwurf freigesprochen, zwei Polizisten bei einer Kontrolle körperlich angegriffen und verletzt zu haben. Der Mann erlitt Faustschläge auf den Kopf und eine gebrochene Nase. Ein von der Verteidigung vorgelegtes Video, das ein Anwohner aufgenommen hatte, zeigte deutlich, dass die Polizisten den 28-Jährigen ohne erkennbaren Grund durchsucht und anschließend misshandelt hatten. Vor Gericht äußerte einer der Polizisten zu der Durchsuchung des Mannes: „Das machen wir immer so.“ Deshalb wird seit Mitte vergangenen Jahres vom Kommissariat Zentrale Dienste der Bezirkskriminalinspektion wegen möglicher Körperverletzung gegen die Beamten ermittelt.

8. Januar: Nach der Silvesternacht in Berlin ermittelt die Polizei in den eigenen Reihen wegen der Veröffentlichung einer Liste mit Vornamen von Tatverdächtigen durch das rechtspopulistische Portal „Nius“, die nach dessen Angaben aus Sicherheitskreisen zugespielt wurde. Die Herausgabe persönlicher Daten ohne rechtliche Grundlage verstoße gegen den Datenschutz und befeuere Diskriminierung, erklärte ein Polizeisprecher. Das Landeskriminalamt Berlin prüft den Vorfall.

9. Januar: Die Polizei im Rhein-Erft-Kreis hat gegen zwei Beamte der Wache Bergheim Disziplinarverfahren eingeleitet. Zudem wird strafrechtlich gegen sie ermittelt. Anlass ist ein Einsatz am 23. Dezember in der Otto-Hahn-Straße in Bergheim, bei dem ein angeblich betrunkener Mann randaliert haben soll. Ein Anwohner filmte den Vorfall. Auf dem Video ist zu sehen, wie die Beamten den Mann mit Schlägen und Tritten zu Boden bringen. Einer der Polizisten schlägt mehrfach auf die Beine des am Boden Liegenden ein, der andere schlägt in Richtung seines Kopfes. Der Mann erlitt dabei Verletzungen, darunter eine Platzwunde am Kopf. Die Beamten brachten den Mann in Gewahrsam, wo er die Nacht verbrachte und am nächsten Morgen entlassen wurde. Der Einsatzbericht der Beamten wich zunächst von den Videoaufnahmen ab. Nach Informationen ist einer der Beamten nun im Innendienst, der andere weiterhin im Streifendienst tätig.

12. Januar: Nach einem Polizeihundeinsatz bei Protesten gegen den AfD-Bundesparteitag in Riesa ermittelt die Polizei in Sachsen gegen einen Beamten. Ein Video zeigt, wie dieser seinen Schäferhund einsetzt, um einen Aktivisten über den Mittelstreifen einer Straße zu drängen, begleitet von „Fass!“-Rufen. Dabei hebt der Polizist das Tier über die Leitplanke. Der Vorfall ereignete sich am Samstag bei einer Demonstration mit etwa 10.000 Teilnehmer*innen.

14. Januar: Die Frankfurter Staatsanwaltschaft untersucht die Todesumstände einer 36-jährigen Untersuchungsgefangenen in der JVA Preungesheim. Die aus Somalia stammende Fartoun Haroun Ali verstarb am 15. Juni 2024 in ihrer Gefängniszelle, nachdem sie zweimal am selben Tag in ein Krankenhaus eingeliefert und wieder zurückverlegt worden war. Derzeit läuft ein Todesermittlungsverfahren, in dem geprüft wird, ob ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet werden soll. Im Fokus steht dabei besonders die Frage, warum die mutmaßlich psychisch kranke Frau trotz Verdachts auf paranoide Schizophrenie in Untersuchungshaft und nicht in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wurde. Die Familie der Verstorbenen hat eine Strafanzeige angekündigt.

16. Januar: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen gegen einen Oberkommissar und einen Hauptkommissar der Polizeidirektion Hannover wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall. Die Wohnräume der beiden Beamten wurden durchsucht. Nach der vorläufigen Festnahme beider Polizisten wurde der Hauptkommissar nach seiner Befragung aufgrund fehlender Haftgründe wieder entlassen. Der Oberkommissar hingegen befand sich wegen Verdunkelungsgefahr weiterhin in Untersuchungshaft. Beide Beamte wurden vom Dienst freigestellt und dürfen die Diensträume nicht mehr betreten. Zudem wurde ein vorläufiges Dienstenthebungsverfahren eingeleitet. Das Innenministerium stellte klar, dass die aktuellen Ermittlungen in keinem Zusammenhang mit dem Fall eines mutmaßlich korrupten Staatsanwalts aus Hannover stehen, der im Verdacht steht, eine Drogenbande vor Razzien gewarnt zu haben.

16. Januar: Nach den tödlichen Polizeischüssen im Mannheimer Stadtteil Schönau im Dezember 2023 hat die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eingestellt, in dem ein Polizist ein Mitglied der Initiative 2. Mai angezeigt hatte. Dieser hatte die Tat gegenüber türkischen Medien als „Mord“ bezeichnet und Begriffe wie „Polizeigewalt“ und „Hinrichtung“ verwendet. Trotz der Einstellung des Strafverfahrens fordert der Beamte vor dem Landgericht Mannheim Schmerzensgeld sowie eine Unterlassung der getätigten Äußerungen. Ein weiterer Rechtsstreit um den tödlichen Polizeieinsatz gegen Ante P. am Mannheimer Marktplatz im Jahr 2022 ist noch nicht entschieden. Der 47-Jährige, ein Patient des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit, starb nach einer Polizeimaßnahme, bei der er auf dem Boden fixiert und geschlagen wurde. Während ein Beamter vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen wurde, erhielt ein Kollege eine Geldstrafe wegen Körperverletzung im Amt. Ein Polizist, der an dem Einsatz beteiligt war, verklagte die Initiative 2. Mai auf Unterlassung bestimmter Begriffe wie „ersticken“ und „töten“, die in Berichten auf der Webseite der Initiative verwendet wurden. Die Initiative weist die Forderung zurück.

Polizeiliche Todesschüsse:

13. Januar: In Bruchsal hat die Polizei einen 48-Jährigen erschossen, der mit Unterstützung der Beamt*innen aufgrund eines Unterbringungsbeschlusses des Amtsgerichts Karlsruhe von seinem Wohnort in eine psychiatrische Klinik gebracht werden sollte. Der Mann habe auf vorheriges Klingeln und Klopfen nicht reagiert und die Polizist*innen „unmittelbar“ angegriffen, „nachdem die Polizeibeamten die Wohnungstüre von außen geöffnet hatten“. Dabei sei er mit einem Messer und einem Fleischerbeil bewaffnet gewesen. „Es kam zum Einsatz eines Polizeihundes und zum polizeilichen Schusswaffengebrauch“, so die Mitteilung. Der Getroffene verstarb noch vor Ort.

Beitragsbild: Polizist hetzt Hund auf Aktivisten in Riesa (X).

Seit 1978 Berichte, Analysen, Nachrichten zu den Themen Polizei, Geheimdienste, Politik „Innerer Sicherheit“ und BürgerInnenrechte.