Ermittlungen gegen Polizist*innen:
1. April: Bei einer großangelegten Razzia gegen die kalabrische Mafia-Organisation ‚Ndrangheta wurde in Baden-Württemberg auch ein 46-jähriger Polizeihauptmeister festgenommen. Der Beamte aus dem Rems-Murr-Kreis steht unter Verdacht des Geheimnisverrats. Er sitzt mittlerweile in Untersuchungshaft. Die koordinierten Durchsuchungen fanden am Dienstag in vier Bundesländern und Italien statt, mit Schwerpunkt im Raum Stuttgart. Insgesamt wurden 40 Objekte durchsucht und 34 Haftbefehle vollstreckt. Bei dem Einsatz waren 350 Polizeikräfte sowie weitere Spezialeinheiten im Einsatz. Den Festgenommenen werden unter anderem versuchter Totschlag, schwere Brandstiftung, Waffendelikte, Drogenhandel, Betrug, Steuerhinterziehung und Geldwäsche vorgeworfen.
4. April: Karam Kurtovic, der Bruder von Hamza Kurtovic, der 2020 beim rechtsextremen Anschlag in Hanau ermordet wurde, wurde im Frankfurter Bahnhofsviertel von einem Polizisten verletzt. Der 26-jährige Student gab an, er habe einen Freund vor einem Polizeieinsatz schützen wollen, als ihm ein Beamter unvermittelt mit der Faust ins Gesicht schlug. Die Notaufnahme diagnostizierte eine Kieferprellung und ein Schleudertrauma. Kurtovic erstattete Anzeige wegen Körperverletzung im Amt.
8. April: Ein Hagener Cannabis-Club hat Anzeige gegen die Polizei erstattet, nachdem Beamt*innen Ende März etwa 900 junge Cannabis-Pflanzen vernichtet haben sollen. Der Club behauptet, die Plantage sei legal angemeldet gewesen. Der Verein fordert 270.000 Euro Schadensersatz vom Land NRW für entgangenen Gewinn und Kosten für Neubepflanzung. Die Polizei soll bei einer Durchsuchung die Lagerhalle für eine illegale Plantage gehalten haben. Ein Problem scheint die mangelnde Kommunikation zwischen Behörden zu sein – weder Polizei noch Staatsanwaltschaft wissen offenbar, wo sich legale Cannabis-Anlagen befinden.
11. April: Nach dem Freispruch eines Angeklagten wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamt*innen prüft die Staatsanwaltschaft Mannheim „von Amts wegen“ eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen die beteiligten Polizeibeamt*innen. Der Mann war 2022 von einem Polizisten gewaltsam angegriffen worden, als er bei einer Kontrolle sein Handy zückte. Laut seiner Aussage wurde er gewürgt, zu Boden gebracht und verletzt – das alles trotz ruhigem Verhalten. Statt gegen die Beamt*innen wurde aber zunächst gegen den Mann selbst ermittelt – wegen angeblichen Widerstands. Erst ein Video der Szene brachte beim Prozess die Wende: Es zeigte, dass er nicht provozierte, sondern plötzlich angegriffen wurde. Das Amtsgericht sprach ihn frei und stellte massive Widersprüche zwischen Polizeibericht und Video fest. Ob die beteiligten Beamt*innen disziplinarisch belangt werden, ist unklar. Sie sind weiterhin im Dienst, eine Prüfung soll erst nach Abschluss aller Verfahren erfolgen.
14. April: Knapp zehn Jahre nach Beginn der Ermittlungen hat das Landgericht Dresden festgestellt: Die Überwachung eines Leipziger Fansozialarbeiters war rechtswidrig. Das LKA Sachsen hatte ihm 2012 fälschlicherweise eine Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung im Umfeld von Chemie Leipzig vorgeworfen. Dabei wurden auch zahlreiche vertrauliche Gespräche mit Berufsgeheimnisträgern abgehört. Das Gericht kritisierte, dass es keine ausreichenden Verdachtsmomente für die Überwachung gab und der Mann viel zu spät darüber informiert wurde.
16. April: Nach dem Fall der Polizistin Judy S. ermittelt die Berliner Polizei intern gegen Unbekannt wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen. Die „Bild“-Zeitung hatte falsche Behauptungen über die Beamtin verbreitet, darunter den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs zweier Männer mithilfe von Drogen und einer Penispumpe. In einem außergerichtlichen Vergleich zahlt der Springer-Verlag nun eine Rekordentschädigung von 150.000 Euro an Judy S. Zusätzlich veröffentlichte die Zeitung umfangreiche Richtigstellungen auf den Titelseiten der „Bild“ und „B.Z.“ sowie online.
Urteile gegen Polizist*innen:
1. April: Vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten wurde eine 28-jährige Polizeibewerberin wegen versuchter Bestechung verurteilt. Sie hatte ihren Sporttest um 14 Sekunden überschritten und daraufhin dem Ausbilder angeboten, „essen zu gehen oder miteinander zu schlafen“. Der Sportlehrer meldete den Vorfall. Die Angeklagte bestritt durch ihren Anwalt die Vorwürfe. Das Gericht entschied auf 80 Stunden gemeinnützige Arbeit, danach wird das Verfahren eingestellt.
11. April: Ein Polizist aus dem Kreis Pinneberg soll wiederholt den verbotenen Ausruf „Heil Hitler“ über Funk geäußert haben. Dafür wurde er vom Amtsgericht Pinneberg zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt. Der 44-Jährige legte jedoch Berufung ein, wie das Landgericht Itzehoe mitteilte. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich versucht, den Fall mit einem Strafbefehl außergerichtlich zu regeln, was der Beamte jedoch ablehnte. Im Prozess verteidigte sich der Polizist damit, dass es sich um ein Missverständnis gehandelt habe. Demnach habe kurz zuvor ein anderer Kollege diese Worte im Rahmen eines Einsatzberichts gesagt. Seine eigene Äußerung sei eine kritische und spöttische Reaktion darauf gewesen. Dass seine Worte über Funk zu hören waren, sei laut seiner Darstellung ein Versehen gewesen – angeblich habe ein Kollege unbeabsichtigt den Funkknopf im Streifenwagen gedrückt. Die Anklage lautete auf öffentliches Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
17. April: Im Prozess von Zefanias M. gegen das Land Berlin hat das Zivilgericht der Klage teilweise stattgegeben. Das Gericht bewertete die Kniefixierung des durch Beamt*innen gefesselten Mannes als Amtspflichtverletzung. Der Kläger hatte dem Land Berlin vorgeworfen, dass die Polizei bei seiner Festnahme unrechtmäßig vorgegangen sei. Diese hatte eine Kniefixierung angewendet, auch nachdem der Kläger bereits mit Handschellen gefesselt war. Das Gericht sprach dem Kläger jedoch eine Mitschuld an der Eskalation zu und bewertete die generelle Kniefixierung sowie das harte Vorgehen der Polizei nicht grundsätzlich als unzulässig. Laut Urteil konnte nicht festgestellt werden, ob die Verletzungen des Klägers vor oder nach dem Anlegen der Handschellen entstanden waren.
Polizeischüsse:
3. April: Ein Bundespolizist hat in Berlin gezielte Schüsse auf ein Fluchtfahrzeug abgegeben. Der Beamte hatte einen Trickdiebstahl bemerkt und wollte die Tatverdächtigen stellen. Als diese flüchteten und den Polizisten angeblich beinahe anfuhren, schoss dieser. Die Täter konnten entkommen.
Polizist*innen gegen das Recht:
4. April: Die Berliner Polizei verweigert eine vertraglich vereinbarte Mieterhöhung von 1,5 Millionen Euro für ihre Flächen im ehemaligen Flughafen Tempelhof, obwohl andere Mieter diese Erhöhung tragen mussten. Die dafür zuständige Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) lehnte das Mietanpassungsverlangen der Tempelhof Projekt GmbH ab, da die Senatskanzlei und andere Behörden entschieden, dass die Erhöhung aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht finanzierbar sei. Dadurch entgehen dem Betreiber wichtige Einnahmen für den Erhalt und die Nutzung des Gebäudes.
23. April: Der Jahresbericht des Berliner Bürger- und Polizeibeauftragten Alexander Oerke zeigt einen Anstieg der Beschwerden um 83 Prozent im Jahr 2024 und dokumentiert acht problematische Fälle: rechtswidrige Urinproben bei Verkehrskontrollen ohne Verdachtsmomente, die unzulässige Konfiszierung einer Zeitung mit historischem Sowjetflaggen-Bild am 8. Mai, Schikanen durch Polizeibeamt*innen in einer Kleingartenkolonie mit falschen Parkanzeigen, Verweigerung von Schadenersatz nach einer SEK-Festnahme in einer Privatwohnung, unverhältnismäßig hartes Durchsuchungsvorgehen bei einem Künstler wegen Cannabis-Anbaus mit unbegründetem Kindesmissbrauchsverdacht, rechtswidrige SEK-Einsätze mit erheblicher Körperverletzung eines Mannes nach einem Nachbarschaftsstreit, falsche Extremismus-Ermittlungen gegen einen Neunjährigen trotz offensichtlicher Verwechslung sowie die rechtswidrige Behandlung einer griechischen EU-Bürgerin als illegale Einwanderin mit Ausreiseaufforderung und drohender Einreisesperre. In mehreren Fällen musste der Polizeibeauftragte intervenieren, um Fehler zu korrigieren und Rechte der Betroffenen durchzusetzen.
Waffenprobleme:
4. April: Das Bundeskriminalamt (BKA) nennt Zahlen zu in den Jahren 2022 bis 2025 verlorengegangener dienstlicher Munition. Im Jahr 2022 gingen demnach 33 Patronen des Kalibers 9×19 mm verloren, 2023 waren es 3, 2024 insgesamt 25 und im Jahr 2025 weitere 13 Patronen des gleichen Kalibers. In den Asservatbeständen wurde im Jahr 2024 festgestellt: Es fehlten zwei Hülsen und fünf Patronen im Kaliber „4 mm Flobert“. Ob es sich hierbei um einen Zählfehler bei der Erfassung der Asservate handelt oder wann und bei welchem Bearbeitungsschritt die betreffenden Asservate verloren gingen, lasse sich seitens des BKA nicht mehr nachvollziehen.
11. April: Ein Polizist soll in Klettbach (Weimarer Land) seine Frau, die beiden gemeinsamen Kinder und anschließend sich selbst mutmaßlich mit seiner Dienstwaffe erschossen haben.
11. April: Zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2024 gingen bei der Bundespolizei insgesamt vier dienstliche Pistolen des Typs H&K P30 sowie 98 Patronen Kaliber 9 x 19 mm verloren, erklärt das Bundesinnenministerium auf eine AfD-Anfrage. In den Jahren 2020 bis 2022 wurden ausschließlich Munitionsverluste festgestellt, während ab 2023 auch Waffen betroffen waren. Drei der Pistolen gingen 2023 im Rahmen von Einsätzen sowie durch Diebstahl im privaten Bereich verloren. Eine weitere Pistole wurde 2024 seit einem Einsatz auf der Ostsee im Wasser vermisst. Die Munition ging in verschiedenen Jahren bei Einsätzen, Streifentätigkeiten sowie teilweise durch Diebstahl abhanden. Asservate waren in keinem der betrachteten Jahre betroffen.
Tödliche Polizeischüsse:
9. April: In Schramberg in Baden-Württemberg wurde ein 48-Jähriger offenbar in einem psychischen Ausnahmezustand erschossen. Eine neurologische Fachklinik in Rottweil soll den Mann laut Polizei als abgängig gemeldet haben. Im Zuge umgehend eingeleiteter Suchmaßnahmen sei er zunächst im Garten seiner Wohnung angetroffen worden. Dort habe „direkt die Schusswaffe in Richtung der Polizeibeamten“ gerichtet. Mehrfache Aufforderungen, die Waffe wegzulegen, habe der Mann ignoriert. „Im weiteren Verlauf des Einsatzes kam es zum polizeilichen Schusswaffengebrauch, bei dem der Mann getroffen wurde“, formuliert die Polizei vage. Er verstarb vor Ort. Gegen das Opfer seien in der Vergangenheit wegen Rohheits- und Eigentumsdelikten sowie wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz mehrere Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen worden.
13. April: Die Polizei hat in Berlin-Charlottenburg einen Mann nach einer Verfolgung durch Schüsse schwer verletzt. Der 43-jährige Angreifer wurde später im Krankenhaus für tot erklärt. Beamt*innen stellten den Mann, nachdem er aus dem U-Bahnhof Sophie-Charlotte-Platz geflohen war. Als er die Einsatzkräfte mit einem Messer bedrohte, eröffneten diese das Feuer. Der Schwerverletzte wurde noch vor Ort reanimiert und anschließend notoperiert. Zuvor hatte der Mann im U-Bahnhof nach einem Streit einen 29-Jährigen mit einem Messer tödlich verletzt.
16. April: In Hilzingen (Landkreis Konstanz) wurde ein 64-jähriger Mann bei einem Polizeieinsatz erschossen. Zuvor soll er mit einer Axt auf ein Auto eingeschlagen haben, in dem ein Kind saß. Mutter und Kind konnten sich unverletzt in Sicherheit bringen. Beim Eintreffen der Polizei soll der Mann auch die Einsatzkräfte mit der Axt angegriffen und eine Beamtin leicht verletzt haben. Die Polizist*innen gaben daraufhin mehrere Schüsse ab; der Angreifer wurde getroffen und starb noch vor Ort.
20. April: In Oldenburg ist nach Angaben der Polizeiinspektion Delmenhorst ein 21-Jähriger nach einer Auseinandersetzung in einem Lokal, wo er mehrere Menschen leicht verletzt habe, geflüchtet und von der Polizei in der Innenstadt gestellt worden. Laut Polizeibericht habe er sich den Beamt*innen „bedrohlich“ genähert. Einer von ihnen habe daraufhin von hinten auf ihn geschossen, der junge Mann wurde von insgesamt vier Treffern schwer verletzt und starb im Krankenhaus.
Anklage gegen Polizist*innen:
11. April: Zwei Bundespolizisten, die nun wegen Drogenschmuggels angeklagt werden, wurden offenbar nur durch Zufall enttarnt. Ermittler*innen stießen angeblich bei der Auswertung des Handys eines gefassten Kriminellen auf verdächtige Whatsapp-Chats. Einer der Kontakte, gespeichert als „malik bulle“, führte schließlich auf die Spur der beiden Beamten. Diese sollen am Frankfurter Flughafen Drogendealern geholfen haben, Kokain aus Süd- und Mittelamerika ins Land zu schmuggeln. Laut Anklage organisierten sie unter anderem Scheinkontrollen und übergaben die Ware außerhalb des Flughafens. Für ihre Hilfe sollen sie jeweils rund 20.000 Euro pro Lieferung kassiert haben. Beide sitzen in Untersuchungshaft.
Tod im Polizeigewahrsam:
13. April: In Eichwalde bei Berlin ist ein mutmaßlicher Handtaschendieb während eines Polizeieinsatzes gestorben. Als die Beamt*innen eintrafen, hielt ein Zeuge den Mann bereits am Boden fest. Beim Versuch, ihm Handschellen anzulegen hätten die Polizist*innen bemerkt, dass er keine Lebenszeichen mehr zeigte. Trotz sofortiger Reanimationsversuche durch Polizei, Zeugen und Rettungskräfte starb der Mann noch am Einsatzort.
18. April: Ein 36-jähriger Mann ist nach einem Polizeieinsatz in Hamburg-Billstedt verstorben. Der Mann, der laut Polizei „überwältigt und unter erheblichem Widerstand in Gewahrsam genommen“ wurde, kollabierte auf der Billstedter Wache. Trotz sofort eingeleiteter Erste-Hilfe-Maßnahmen und einer Notoperation im Krankenhaus verstarb er am späten Abend. Zuvor hatte der vermutlich unter Betäubungsmitteln stehende Mann selbst die Polizei verständigt. Bei Eintreffen der Beamten habe er sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden, in seiner Wohnung randaliert und die Einsatzkräfte mit einer Metallstange bedroht.
Polizist*innen gegen das Recht:
Zwei Verfahren am Landgericht Leipzig haben Kritik an der Polizei ausgelöst: In beiden Fällen kündigten Kriminaldirektoren ihre Teilnahme als Prozessbeobachter an, um das Verhalten des Strafverteidigers Curt-Matthias Engel zu dokumentieren. Der ist bekannt für seine konfrontative Befragung von Polizeizeugen und sieht in dem Vorgehen einen Einschüchterungsversuch. Die Rechtsanwaltskammer Sachsen teilt diese Einschätzung und verweist darauf, dass eine solche Beobachtung durch Polizeibeamte weder gesetzlich vorgesehen noch zulässig sei. Die Polizei rechtfertigte ihr Handeln mit Fürsorge für eigene Zeugen und verwies auf angebliche Drohungen durch den Verteidiger. Belege für diese Vorwürfe konnte sie jedoch nicht liefern. Das Innenministerium zeigte sich überrascht und erklärte, dass es sich um keinen üblichen Vorgang handle.
Polizist*innen gegen das Recht:
Eine bislang nicht öffentliche Anweisung des nordrhein-westfälischen Justizministeriums aus dem Jahr 2021 offenbart eine brisante Praxis im Umgang mit mutmaßlicher Gewalt gegen Polizist*innen: In solchen Fällen wird eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit kategorisch ausgeschlossen. Diese interne Richtlinie verpflichtet Staatsanwaltschaften dazu, auch bei leichten Delikten grundsätzlich Anklage zu erheben, sofern Polizeikräfte betroffen sind – selbst dann, wenn die Sachlage unklar ist oder auch der Verdacht von Polizeigewalt im Raum steht. Derartige Rundverfügungen existieren nach Recherchen in insgesamt neun Bundesländern, werden jedoch als „interne Arbeitsmittel“ geheim gehalten. Kritiker*innen wie der Kriminologe Tobias Singelnstein und Strafverteidiger Lukas Theune warnen vor einem faktischen Sonderstrafrecht zugunsten der Exekutive. Die fehlende Transparenz erschwert eine effektive Verteidigung und verstärkt den Eindruck eines strukturellen Ungleichgewichts im Strafverfolgungssystem.