Polizeiproblem 3/2025

Ermittlungen gegen Polizist*innen:

4. März: In Hamburg ermittelt die Dienststelle für Beschwerdemanagement und Disziplinarangelegenheiten (BMDA) gegen mehrere Polizeibeamte wegen schwerwiegender Vorwürfe. Die Untersuchungen betreffen 15 Aktive und Pensionierte im Alter zwischen 44 und 61 Jahren. Nach staatsanwaltschaftlichen Verfahren wurden Verdachtsmomente auf fremdenfeindliche und rassistische Chatinhalte bekannt. Das Verwaltungsgericht Hamburg ordnete Durchsuchungen bei sechs aktiven und drei pensionierten Beamten an. Dabei wurden zahlreiche Datenträger sichergestellt. Mehreren Beamten wurde die Dienstausübung untersagt und ihre Dienstausweise sowie -waffen eingezogen. In einer Hausdurchsuchung wurden möglicherweise belastende Beweismittel beschlagnahmt.

13. März: Bei der Berliner Polizei sind aus einem Schließfach der Polizeidirektion 5 in Berlin-Kreuzberg knapp 80.000 Euro aus einem ungeklärten Nachlassverfahren verschwunden. Der Verlust wurde entdeckt, als weiteres Geld aus einem anderen Verfahren in dem betreffenden Schließfach untergebracht werden sollte. Laut einem Polizeisprecher werden derzeit alle Asservierungs-Vorgänge überprüft. Ein versehentliches Verlegen des Geldbeutels wird nicht ausgeschlossen. Die Polizeidirektion 5 stand bereits mehrfach im Fokus interner Ermittlungen: Zwei Beamte wurden wegen Raubes verurteilt, gegen einen weiteren wurde wegen Verrats von Dienstgeheimnissen ermittelt, und bei einem Polizisten erfolgten Durchsuchungen wegen des Verdachts der Bestechlichkeit.

16. März: Ein Jahr nach seinem Amtsantritt zieht Uli Grötsch, erster Polizeibeauftragter des Bundes, eine ernüchternde Bilanz. Obwohl er in rund 60 Fällen Stellungnahmen einholte, führten seine Ermittlungen bisher zu keiner Maßnahme gegen einzelne Polizist*innen. Beschwerden kamen sowohl von Bürger*innen als auch von Polizeibeamt*innen selbst, darunter Vorwürfe zu Racial Profiling und sexueller Belästigung. Grötsch sieht strukturelle Probleme bei den Polizeibehörden, insbesondere in den Bereichen Sexismus, Rassismus und Mobbing, und fordert mehr Sensibilisierung sowie Investitionen in Ausbildung und Personal. Fälle unrechtmäßiger Polizeigewalt seien ihm nicht begegnet, doch er kritisiert eine mangelnde Fehlerkultur.

Urteile gegen Polizist*innen:

4. März: Das Kriminalgericht in Berlin hat einen Polizeiobermeister wegen Körperverletzung im Amt und versuchter Aussageerpressung zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte im Frühjahr 2024 zwei gefesselte Festgenommene geohrfeigt – einen Obdachlosen und einen mutmaßlichen Drogendealer. Zudem verweigerte er einem von ihnen Wasser, bis er aussagte. Vor Gericht zeigte sich J. reumütig, erklärte sein Verhalten mit persönlichem Stress und nannte die Polizei seine „optimale Work-Life-Balance“. Der Richter hielt das für „nicht so gesund“. J.s Karriere dürfte mit der Verurteilung enden.

7. März: Der Landesbeauftragte für Datenschutz in Baden-Württemberg hat gegen einen Polizeibeamten ein Bußgeld in Höhe von 3.500 Euro verhängt. Grund dafür war eine unrechtmäßige Abfrage im Melderegister ohne dienstlichen Anlass. Der Beamte hatte die Daten einer Frau abgerufen, die er zuvor bei einer Verkehrskontrolle angetroffen hatte. Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Polizist gezielt das im Melderegister hinterlegte Lichtbild der Frau einsehen wollte. Er bewertete Frauen auf einer persönlichen „Schönheitsskala“ von 1 bis 10 und rief ab einem bestimmten Punktewert die Lichtbilder im Melderegister ab. 2024 verhängte der Landesbeauftragte in insgesamt 12 Verfahren gegen Polizeibeschäftigte wegen rechtswidriger Nutzung dienstlicher Datenbanken zu privaten Zwecken Bußgelder von insgesamt 14.550 Euro.

10. März: Ein Urteil des OLG Hamm vom 20.12.2024 wurde jetzt bekannt: Das Land NRW muss Hauseigentümern mindestens 300 Euro Entschädigung zahlen, nachdem Polizist*innen bei einer Verfolgung zwei Türen beschädigt hatten. Die Richter sahen einen enteignenden Eingriff, da die Eigentümer die Maßnahme dulden mussten und damit ein „Sonderopfer“ brachten. Ein höherer Schadensersatz für den kompletten Austausch der Türen wurde mangels detaillierter Begründung abgelehnt.

Tödliche Polizeischüsse:

4. März: Bei der Vollstreckung eines Haftbefehls in Nürnberg erschoss die Polizei am Morgen einen 38-jährigen Mann. Nach Angaben der Polizei soll sich der Gesuchte in seiner Wohnung mit einem Küchenmesser bewaffnet und der Festnahme widersetzt haben. Im Zuge der Auseinandersetzung habe ein Beamter seine Schusswaffe eingesetzt. Trotz Reanimationsversuchen verstarb der Mann noch vor Ort. Das Bayerische Landeskriminalamt ermittelt unter Leitung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth.

11. März: Bei einem Einsatz in Darmstadt wurde ein 61-jähriger Mann durch Polizeischüsse tödlich verletzt. Nach Angaben der ermittelnden Behörden erschienen Beamt*innen am Morgen gemeinsam mit einer Mitarbeiterin des Sozialdienstes an der Wohnung des Mannes. Dieser habe den Zutritt verweigert und durch ein geöffnetes Fenster eine Schusswaffe präsentiert, woraufhin die Polizeibeamten von ihrer Dienstwaffe Gebrauch machten. Trotz Rettungsmaßnahmen verstarb der Mann noch am Einsatzort. Die beteiligten Polizeibeamt*innen sowie die Mitarbeiterin des Sozialdienstes blieben unverletzt.

14. März. In Dortmund, Nordrhein-Westfalen wurde die Polizei nach eigenen Angaben „zur Unterstützung zu einem Randalierer hinzugezogen“. Im Verlauf des Einsatzes sei es dann zu dem „Gebrauch der dienstlichen Schusswaffe“ gekommen. Der Epileptiker habe Rettungskräfte mit einem Messer bedroht, was Nachbar*innen aber vehement bestreiten. Der Mann wurde durch die Schüsse schwer verletzt und starb noch vor Ort. Nachbar*innen stellen den Polizeieinsatz deutlich anders dar. Demnach habe sich der Mann geweigert, in ein Krankenhaus gebracht zu werden.

17. März: In Herne, Nordrhein-Westfalen erschoss die Polizei einen von ihr als „Randalierer“ beschriebenen Mann. Er soll Gegenstände aus dem Fenster seiner Wohnung im zweiten Obergeschoss geworfen haben, darunter auch Gläser, und anschließend im Hausflur eine Nachbarin bedroht haben. Im Rahmen eines Einsatzes sei der 51-Jährige mit einem Messer „auf die eingesetzten Polizeibeamten los[gegangen]“. Von vier abgegeben Schüssen trafen den Mann zwei – einer davon im Brustbereich und einer im Unterkörper. Nach den Schüssen wurde er notärztlich versorgt, verstarb aber noch vor Ort. Zwei am Einsatz beteiligte Polizisten hatten ihre Bodycams eingeschaltet.

Anklage gegen Polizist*innen:

10. März: Vor dem Landgericht Wuppertal wurde über eine Schadenersatzklage in Höhe von 200.000 Euro verhandelt. Am 26. Juli 2023 stürmte ein SEK irrtümlich die Wohnung eines Wissenschaftler-Ehepaars in Bielefeld, statt die eines gesuchten Rockers im selben Haus. Der 37-jährige Neurowissenschaftler wurde auf sein Bett geworfen, geschlagen und mit Kabelbindern gefesselt, seine Frau mit einer Pistole bedroht. Die Polizei Bielefeld räumte den Fehler ein und entschuldigte sich. Die Gerichtsentscheidung dazu steht aus. Am Landgericht Wuppertal wird am 17. April eine Entscheidung zu einem ähnlichen Fall verkündet, bei dem ein SEK aufgrund eines „Büroversehens“ eine Wohnung stürmte.

Polizeischüsse:

21. März: In Berlin-Kreuzberg schoss die Polizei auf den Reifen eines flüchtenden Fahrzeugs, nachdem der als Drogenkurier verdächtigte 31-jährige Fahrer einer Polizeikontrolle entkommen wollte. Er verletzte dabei mehrere Polizisten, fuhr angeblich rücksichtslos durch den Verkehr und wurde schließlich festgenommen, ebenso sein Beifahrer. Die Polizei beschlagnahmte den Smart, Bargeld in fünfstelliger Höhe und mehrere Handys.

24. März: Als ein per Fahndung gesuchter Mann in Baden-Württemberg mit einem Messer aus seinem Fahrzeug stieg und Anweisungen ignorierte, gaben Beamt*innen zunächst einen Warnschuss ab. Ein zweiter Schuss traf den Verdächtigen ins Bein. Der 36-Jährige soll seine Ex-Freundin getötet haben. Wie die Ermittler mitteilten, verstarb er nach seiner Einlieferung ins Krankenhaus. Die tödlichen Verletzungen hatte der mann sich jedoch bereits vor dem Polizeieinsatz selbst mit einem Messer an der Brust zugefügt.

Waffenprobleme:

21. März: Aus der Waffensammlung des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt sind drei Granatwerfer sowie mindestens 52 weitere Waffen und gefährliche Gegenstände verschwunden. Dies geht aus dem aktuellen Jahresbericht des Landesrechnungshofes hervor. Bereits im Vorjahr war bekannt geworden, dass zahlreiche Waffen fehlten – darunter 40, die an die Polizei-Fachhochschule verliehen wurden und dort abhandenkamen. Der Rechnungshof kritisiert zudem die unrechtmäßige Weitergabe von über 600 Waffen an andere Behörden, obwohl diese eigentlich hätten vernichtet werden sollen. Präsident Kay Barthel bezeichnete die Sicherheitsmängel als besorgniserregend.

Beitragsbild: Angriff der Polizei auf eine Berliner Demonstration zum Frauenkampftag am 8. März (Montecruz Foto).

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