Von Jule Meier
Die Berliner Ombudsstelle nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) sprach am 15. September eine formelle Beanstandung gegen die Berliner Polizei aus. Sie sieht das Land Berlin in der Verantwortung für den Tod von Kupa Ilunga Medard Mutombo, der am 6. Oktober 2022 in Folge eines Polizeieinsatzes verstarb.[1] Die formelle Beanstandung ist das schärfste Instrument der Ombudsstelle.
Mutombo, ein Schwarzer Mann aus dem Kongo, lebte zuvor zwei Jahrzehnte mit einer paranoiden Schizophrenie in einem betreuten Wohnheim in Berlin-Spandau. Rechtlich galt er als Mensch mit Behinderung. Am 14. September 2022 sollte Mutombo vorläufig in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung untergebracht werden – deswegen bat das Bezirksamt Spandau die Polizei um Vollzugshilfe. Dazu waren insgesamt 13 Dienstkräfte im Einsatz. Sie fixierten Mutombo schließlich gewaltsam in Bauchlage; er verlor dabei das Bewusstsein und verstarb drei Wochen später.
Die Todesursache könnte auf körperliche Gewalt durch oder als Stressreaktion auf den Polizeieinsatz zurückzuführen sein. Hierzu läuft ein Strafermittlungsverfahren. Die Ombudsstelle hält dies für wahrscheinlich und beanstandet zwei Verstöße gegen das LADG: Diskriminierung durch Unterlassen und durch aktives Tun. Es gab keine Einsatzplanung, keinen richterlichen Beschluss zum Betreten der Wohnung. Es gab keine Dolmetscher*in und kein geschultes Personal. Außerdem hätten die Beamt*innen erkennen müssen, dass Mutombo sie nicht verstand. Der Einsatz verstoße gegen die UN-Behindertenrechtskonvention sowie gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Zuvor war der Versuch einer gütlichen Einigung gescheitert.[2] So kündigte die Innenverwaltung zwar Maßnahmen an, ließ Auskunftsersuchen aber unbeantwortet. Auch deshalb fordert die Ombudsstelle nun unter anderem die Anerkennung der staatlichen Verantwortung und eine Entschädigung von mindestens 45.000 Euro.