von Edda Weßlau
Wer in den letzten Jahren die rechtspolitische Diskussion auf dem Sektor der „Inneren Sicherheit“ verfolgt hat, ahnt nichts Gutes, wenn ein Gesetzesvorhaben schon im Titel die „Bekämpfung der Organisierten Kriminalität“ zu seinem Hauptanliegen erklärt. Immer dann, wenn problematische Befugniserweiterungen von Polizei und Staatsanwaltschaft durchgesetzt oder eine „dritte Dimension“ der Verbrechensbekämpfung – verharmlosend Gewinn-abschöpfung genannt – etabliert werden sollte, wurde zur Begrün-dung auf ein bedrohliches Anwachsen der Organisierten Krimina-lität verwiesen. Vieles von dem, was in den letzten Jahren häpp-chenweise in verschiedenen Entwürfen oder in schon realisierten Landespolizeigesetzen enthalten war bzw. in Tagungsbe-richten als Forderung formuliert wurde, ist zu einem schwer verdaulichen Gericht zusammenrührt worden. Zum „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität“ – keine prinzipiellen Einwände im Bundesrat weiterlesen