Archiv der Kategorie: CILIP 082

(3/2005) RECHT der Polizei – POLIZEI des Rechts

Datenschutz light

Im Oktober 2005 hat die Kommission auch einen Rahmenbeschluss-Entwurf „über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden“ vorgelegt.[1] Die Notwendigkeit für einen solchen Rahmenbeschluss begründet die Kommission mit der Einführung des Prinzips der Verfügbarkeit beim Datenaustausch. Die Datenschutzrichtlinie der ersten Säule gelte nicht für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, bloße datenschutzrechtliche Ergänzungen in den Rahmenbeschlüssen zur Verwirklichung des Verfügbarkeitsprinzips seien nicht ausreichend. Datenschutz light weiterlesen

Prinzip der Verfügbarkeit

Die EU arbeitet derzeit an einem ganzen Bündel – zum Teil ineinandergreifender – Maßnahmen, mit denen der polizeiliche Informationsaustausch auf eine neue Grundlage gestellt werden soll. Bereits im November 2004 verpflichtete sich die EU im Haager Programm, ihrem Fünf-Jahres-Plan in Sachen Justiz- und Innenpolitik, beim polizeilichen Informationsaustausch bis 2008 den „Grundsatz der Verfügbarkeit“ durchzusetzen.[1] Prinzip der Verfügbarkeit weiterlesen