Archiv der Kategorie: CILIP 082

(3/2005) RECHT der Polizei – POLIZEI des Rechts

Neue Technik, altes Recht – Zum Doppelpassspiel von Exekutive und Gesetzgeber

von Alfred Becker

Die technische Entwicklung macht neue Formen der Überwachung und der heimlichen Datenbeschaffung möglich. Deren Einsatz richtet sich weniger nach den Vorstellungen eines aktiv gewordenen Gesetzgebers als vielmehr nach den „Wünschen der Praxis“. Die dadurch geschaffenen Fakten legalisiert der Gesetzgeber regelmäßig dadurch, dass er nachträglich Eingriffsbefugnisse schafft.

Der so genannte IMSI-Catcher erlaubt es, die Kenn-, Anschluss- und SIM-Kartennummern aller Mobiltelefone in seiner Umgebung festzustellen. Das Gerät simuliert eine Funkzelle, so dass alle im Umkreis befindlichen Handys sich bei dieser einbuchen. Der Einsatz dieses Apparates betrifft infolgedessen nicht nur eine oder mehrere Zielpersonen, sondern regelmäßig zahlreiche Dritte. Nach der Herstellung bzw. Markteinführung der Geräte ist nur wenig Zeit vergangen, bis die Polizei spätestens seit der zweiten Hälfte der 90er Jahre die Technik im Rahmen der Strafverfolgung zu nutzen begann. Eine gesetzliche Grundlage dafür gab es zunächst nicht. Zwar gingen Teile der Exekutive davon aus, dass der Einsatz bereits durch die (damals bestehenden) Normen zur Telekommunikationsüberwachung – die Paragraphen 100a und folgende der Strafprozessordnung (StPO) – gedeckt waren. Dies wurde jedoch von vielen Seiten bestritten, und selbst die Bundesregierung hielt es im September 2001 in ihrer Antwort auf eine Anfrage der FDP für notwendig, die Sache zu klären und eine eigenständige Rechtsgrundlage zu schaffen.[1] Angesichts des wachsenden Drucks und da die Polizei auf ihre neue Ermittlungsmöglichkeit nicht mehr verzichten wollte, nahm der Bundestag ein Jahr später mit dem § 100i eine eigene Rechtsgrundlage für den IMSI-Catcher in die Strafprozessordnung auf.[2] Neue Technik, altes Recht – Zum Doppelpassspiel von Exekutive und Gesetzgeber weiterlesen

Unerwünschte Hausaufgaben – Die Gesetzgeber ignorieren die Vorgaben aus Karlsruhe

von Martin Kutscha

Mit den Entscheidungen zum Lauschangriff und zur Telekommunikationsüberwachung deutet sich beim Bundesverfassungsgericht eine Wende gegenüber seiner früheren affir­mativen Rechtsprechung zu heimlichen Überwachungsmaßnahmen an. Die Gesetzgeber in Bund und Ländern zeigen allerdings wenig Neigung, die ihnen aufgetragenen Hausaufgaben gewissenhaft zu erledigen.

Der 15. Dezember 1970 endete für bürgerrechtlich Bewegte mit einer bitteren Enttäuschung: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erklärte die massive Schwächung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses durch eine Änderung des Art. 10 Grundgesetz (GG) sowie die Verabschiedung des „G 10“ im Jahre 1968 für im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar. Dieses erste Abhörurteil aus Karlsruhe versuchte mit gewundenen Argumentationsfiguren zu begründen, dass die „Effektivität des Verfassungsschutzes“ nun einmal die heimliche Überwachung von Kommunikationsvorgängen ohne richterliche Kontrolle erforderlich mache. Den mithörenden Verfassungsschützern billigte es dabei sogar einen Vertrauensvorschuss zu: Bei der Auslegung und Würdigung einer Norm sei davon auszugehen, „dass sie in einer freiheitlich-rechtsstaatli­chen Demokratie korrekt und fair angewendet wird“.[1] Unerwünschte Hausaufgaben – Die Gesetzgeber ignorieren die Vorgaben aus Karlsruhe weiterlesen

Illegaler Einsatz Verdeckter Ermittler – Zur gerichtlichen Kontrolle der „Spätzle-Stasi“

von Udo Kauß

1991/92 setzte das Landeskriminalamt (LKA) Baden-Würt­temberg in mehreren Städten des Landes, u.a. in Freiburg, Ver­deck­te Ermittler (VE) ein, um die linke Szene auszufor­schen. Ganze elf Jahre dauerte es, bis das LKA – gerichtlich gezwungen – den VE-Einsatz in Freiburg zugab, weitere zwei Jahre bis zur Feststellung des Verwaltungsgerichts, dass der Einsatz rechtswidrig war.

Freiburg im Sommer 1991: Acht junge Leute treffen sich, um Hilfe für politische Gefangene zu leisten und den Schutz von Flüchtlingswohnheimen gegen die sich häufenden Anschläge zu organisieren. Mit dabei ist Hans-Joachim Carlsen – Hajo –, angeblich Zivildienstleistender, der sich mit S. anfreundet, regelmäßig in dessen Wohngemeinschaft verkehrt und so Kontakt zu weiteren Personen aus dem persönlichen und politischen Umfeld von S. erhält. „Hajo“ beteiligt sich an gemeinsamen Essen, an Diskussionen über Politik, Staat, Beziehungen und erfährt selbst von den psychischen Schwierigkeiten, wegen der sich S. in psychiatrische Behandlung begeben hat. Das Verhältnis wird so vertrauensvoll, dass S. und dessen Freundin im April 1992 einen gemeinsamen Zelt-Urlaub mit „Hajo“ in Frankreich planen. Der sagt jedoch im letzten Moment ab und verschwindet im Juni 1992, nachdem er mit dem Verdacht, ein Spitzel zu sein, konfrontiert wird. Illegaler Einsatz Verdeckter Ermittler – Zur gerichtlichen Kontrolle der „Spätzle-Stasi“ weiterlesen

Editorial

von Heiner Busch

Es gibt noch ein Kammergericht in Berlin, soll der Müller von Sanssouci dem Preußenkönig Friedrich II. gedroht haben. Der Mann vertraute darauf, dass das Recht auch die Herrschenden binden und dass das höchste Gericht des Staates dieser Bindung Nachdruck verleihen würde. Der Legende nach soll der Alte Fritz den Müller sogar zur Klage ermuntert haben. Die Mühle steht heute noch im Park des Potsdamer Schlosses und auch der Glaube an den Rechtsstaat scheint unerschütterlich.

Die heutigen bundesrepublikanischen MüllerInnen hoffen auf das Bundesverfassungsgericht. Von den RichterInnen in den roten Roben erwarten sie, dass sie wieder in Ordnung bringen, was die Gesetzgeber in Bund und Ländern versaubeutelt haben. Der Gang nach Karlsruhe soll die Grundrechte gegenüber den wachsenden polizeilichen und geheimdienstlichen Befugnissen wieder zur Geltung bringen. Es gibt noch ein Verfassungsgericht in Karlsruhe, so lautet die Hoffnung, und das scheint mit mehreren Urteilen in den vergangenen Jahren – u.a. zum Großen Lauschangriff – die Erwartungen der neuen MüllerInnen bestätigt zu haben. Editorial weiterlesen

Bekämpfungs-Recht und Rechtsstaat – Vorwärtsverrechtlichung in gebremsten Bahnen?

von Norbert Pütter, Wolf-Dieter Narr und Heiner Busch

In den letzten Jahren erklärte das Bundesverfassungsgericht mehrfach polizeiliche Eingriffsbefugnisse für verfassungswidrig. Die bürgerrechtliche Genugtuung hierüber weicht jedoch schnell der Erkenntnis, dass den Urteilen neue Gesetze folgen, die die gewünschten Befugnisse auf anscheinend verfassungskonforme Weise regeln.

Auf den ersten Blick erscheint das Verhältnis von Verfassungsgericht und Parlamenten unproblematisch: Als „Hüter der Verfassung“ überprüft das Gericht auf Antrag, ob eine gesetzliche Regelung mit den Bestimmungen des Grundgesetzes (GG) in Einklang steht. Falls das Gericht eine Norm für verfassungswidrig erklärt, befasst sich das Parlament erneut mit dem Problem und sucht nach einer Lösung, die den im Urteil entwickelten Kriterien entspricht. Das Gericht sorgt so gleichermaßen für den Bestand wie für die Weiterentwicklung der Rechtsordnung. Bekämpfungs-Recht und Rechtsstaat – Vorwärtsverrechtlichung in gebremsten Bahnen? weiterlesen

Summaries

Crime fighting laws and the rule of law – an introduction
by Norbert Pütter, Heiner Busch and Wolf-Dieter Narr
During the last few years, the Federal Constitutional Court on several occasions declared police powers unconstitutional, thereby forcing the federation and the Länder to implement new laws. However, the court’s demand for the protection of the „core areas of private life“, which police and secret services are not allowed to infringe upon during their surveillance operations, does not solve the fundamental problem: any powers designed to fight criminal acts which might possibly occur in the future through the secret collection of data, inevitably lead to undefined legal concepts and destroy the limiting character of the law. Summaries weiterlesen

Umstrittene TKÜ-Befugnis des Zolls erneut verlängert

Am 15.12.2005 hat der Bundestag in einem besonders eilbedürftigen Verfahren die bis Ende des Jahres befristete Befugnis des Zollkriminalamts (ZKA) zur präventiven Telekommunikations- und Postkontrolle um weitere 18 Monate bis zum 30.6.2007 verlängert.[1] Aufgrund der in den §§ 23a-f Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG) geregelten Ermächtigung darf das ZKA zur Verhütung bestimmter Straftaten nach dem Kriegswaffenkontroll- und Außenwirtschaftsgesetz Postsendungen öffnen und Telekommunikation überwachen und aufzeichnen. Umstrittene TKÜ-Befugnis des Zolls erneut verlängert weiterlesen

Heimliche DNA-Proben von Castor-GegnerInnen?

Bei einer friedlichen Protestaktion am 16. Oktober 2005 bei Metzingen im Landkreis Lüchow-Dannenberg haben TeilnehmerInnen beobachtet, wie Polizeibeamte mit Schutzhandschuhen versehen weggeworfene Zigarettenreste einsammelten und einzeln in Plastiktüten verpackten. Bereits eine Woche zuvor war bei einer Demonstration der Bürgerinitiative gegen Atomanlagen Uelzen ein solches Vorgehen bemerkt worden. Bei beiden Aktionen waren die DemoteilnehmerInnen fotografiert und zum Teil auch gefilmt worden. Heimliche DNA-Proben von Castor-GegnerInnen? weiterlesen