Videos zum Hinfassen: BodyCams in den USA und der BRD

von Volker Eick

Mit der BodyCam am RoboCop, also der Einführung von am Polizeikörper getragenen Videokameras und dem dazugehörigen Equip­ment, werden die TrägerInnen des staatlichen Gewaltmonopols seit gut zehn Jahren sukzessive auch zu TrägerInnen stattlicher Technologie, die im Angelsächsischen unter Body-Worn, On-Officer oder Lapel Camera firmiert.

Die ersten BodyCams führten Anfang der 2000er Jahre die dänischen und schwedischen Polizeien ein. Ab 2005 begann die Ausrüstung der britischen, ab 2008 die der US-amerikanischen Polizeien. 2009 starteten die Niederlande mit Tests, ab 2012 Australien und Kanada. Ab 2013 folgten Belgien, Deutschland, Frankreich und Spanien. Im Januar 2015 begann in Norwegen der Einsatz von BodyCams in Kombination mit Überwachungsdrohnen, Finnland startete Versuche Ende 2015, seit März 2016 schließlich trägt auch Österreichs Polizei BodyCams, in der Schweiz trägt man stattdessen (noch) Bedenken.[1]

Eine Umfrage unter Polizeibehörden von zehn EU-Ländern ergab für das Jahr 2015, dass rund 43 Prozent der befragten Organisationen Body­Cams einsetzen.[2] Laut aktuellen Untersuchungen ist in den USA ein knappes Drittel der rund 18.000 Polizeibehörden mit solchen Kameras ausgerüstet oder bereitet deren Einsatz vor. Bereits 2014 kamen in 41 der 100 bevölkerungsreichsten US-Städte BodyCams bei der Polizei zum Einsatz.[3] Seit gut zehn Jahren rollen politisch Verantwortliche in Europa und Nordamerika für die staatlichen Polizeien einen Teppich aus BodyCams aus, in dessen gewaltmonopolistische Fransen kommerzielle Sicherheitsdienste und Militärdienstleister eingewoben sind.[4]

Wissen ist Markt

Ohne dass Einigkeit darüber besteht, welches Ziel mit dem polizeilichen Einsatz von BodyCams verfolgt werden soll oder kann und ohne dass man besonders viel über deren Wirkungen weiß oder wissen will, wird deren Einführung in den Polizeiapparaten vorangetrieben.[5] Marktanalysen sehen daher allein für polizeiliche BodyCams, digitales Filmmaterial und dessen Speicherung in der Cloud einen Milliarden-Dollar-Markt, auf dem sich schon jetzt ein polizeilich-industrieller Komplex die Kettfäden zureicht.[6]

Das Marktforschungsunternehmen Tractica[7] etwa rechnet bis 2020 mit einem Verkauf von weltweit rund 680.000 polizeilichen BodyCams, die vor allem in den USA, Großbritannien und Teilen Asiens abgesetzt werden sollen. Rund 22.000 BodyCams bestellte im Frühjahr 2016 allein die Londoner Metropolitan Police bei Taser International.[8] Das Unternehmen ist nicht nur Weltmarktführer beim Vertrieb bei Elektroschockpistolen, sondern auch bei BodyCams.[9] Nach eigenen Angaben hat die Firma bis September 2015 rund 3.500 der insgesamt 18.000 US-Polizeide­partments mit Kameras ausgerüstet.[10] In den USA werden zwar zunächst nur 21.000 BodyCams (und nicht 55.000) ausgeliefert, weil das von Ex-Präsident Obama vorgelegte Programm gekürzt wurde.[11] Dennoch blieben die USA und Westeuropa die führenden Märkte für polizeiliche BodyCams; insgesamt rund 106.000 (79 Prozent) aller Kamerasysteme wurden hier 2015 verkauft. Neben Polizeien werden die rund 400.000 US-amerikanischen GefängnisaufseherInnen und die 1,2 Millionen kommerziellen Sicherheitskräfte als weitere Kunden identifiziert.[12]

BRD & BodyCam

„In Deutschland“, so der Taser-Generaldirektor für Zentraleuropa, „ist zum Beispiel bei den Einsatzmitteln der Polizei zu beobachten, das[s] immer noch Dinge in der Diskussion stecken bleiben, obwohl weltweit Belege vorliegen, die beweisen, wie mit einer Umrüstung bei den Einsatzmitteln und einem Umdenken in Bezug auf Verwendung der Finanzmittel nicht nur gespart werden kann, sondern gleichzeitig eine wirkungsvollere Einsatzfähigkeit, höhere Akzeptanz bei den Bürgern und Medien erreicht wird.“[13] An diesem Satz ist so ziemlich alles (auch die Grammatik) falsch.

Fast überall befinden sich mittlerweile polizeiliche BodyCams im Einsatz (vgl. Tabelle), lediglich Sachsen und Thüringen legten sich bisher weder auf Pilotprojekte noch Gesetzesvorhaben fest, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin haben beides angekündigt.[14] Seit Februar 2016 gibt es (rechtswidrig) Pilotprojekte der Bundespolizei in Köln, Düsseldorf, Dortmund, Stuttgart, Hamburg und München; einbezogen ist seit Juli 2016 auch der kommerzielle Sicherheitsdienst der Deutschen Bahn AG auf den innerstädtischen Bahnhöfen Berlins.[15] Der Gesetzentwurf, den die Bundesregierung im Januar 2017 vorgelegt hat, sieht die „flächendeckende Ausstattung“ der Bundespolizei mit BodyCams bis „spätestens 2019“ vor.[16]

BodyCams bei deutschen Landespolizeien

im Einsatz (seit) im Gesetzgebungsverfahren
Hessen (2013) Nordrhein-Westfalen (2016)*
Rheinland-Pfalz (2015) Sachsen-Anhalt (2016)**
Hamburg (2015) Baden-Württemberg (2016)***
Saarland (2016)**** Niedersachsen (2016)
in Planung (seit) Offen
Bremen (2016, Mai) Sachsen (2016, Juli)
Bayern (2016, Nov.)***** Thüringen (2016, Dez.)
Schleswig-Holstein (2016, Nov.)
Berlin+
Mecklenburg-Vorpommern+
* Düsseldorf, Duisburg, Köln, Wuppertal, Siegen-Wittgenstein

** Halle, Magdeburg, Dessau

*** Freiburg, Mannheim, Stuttgart

**** Saarbrücken, Neunkirchen, Lebach

***** München, Augsburg, Rosenheim, Regensburg

+ laut entsprechender Koalitionsverträge

Glaubt man den Aussagen aus dem Polizeiapparat, von polizeigewerkschaftlich und innenpolitisch Verantwortlichen, dann helfen BodyCams, „Personen von Übergriffen auf Polizeibeamtinnen und -beamte abzuhalten“. „Alleinige Zielrichtung“ sei die „Verbesserung der Eigensicherung von Polizisten.“[17] Auch die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung behauptet, BodyCams könnten „eine deeskalierende und präventive Wirkung“ entfalten.[18] Da andere Ergebnisse bisher nicht vorliegen,[19] beziehen sich die BefürworterInnen der Kameras – auch die Bundesregierung – auf die Zahlen aus dem Pilotprojekt in Frankfurt/Main. Diese zeigten, dass die „Angriffe auf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte … um 37,5 Prozent“ zurückgegangen seien. Anhand der Daten aus Hessen erweist sich jedoch, dass es für diese Behauptungen keine Belege gibt, denn dafür sind die Modellprojekte zu schlecht konzipiert, durchgeführt und evaluiert: „Schaut man sich die Zahlen hinter den dazu veröffentlichen Prozenten an, dann stellt man fest, dass es ein Verringerung von 27 auf 20 Fälle gab“, hält Nils Zurawski in seiner Stellungnahme zum CDU-Vorstoß in Schleswig-Holstein fest. „Von einer signifikanten Reduzierung kann hier nicht die Rede sein, denn immerhin 20 wurden immer noch trotz Kameras angegriffen. 7 sind bei einer Fallzahl von 27 keine aussagekräftige statistische Größe, zumal in der hessischen Studie keine Aussage darüber gemacht wird, wie hoch die Zahl der Einsätze insgesamt ist.“[20] Betrachtet man dennoch die wenigen Daten, so zeigt sich, dass es dabei keineswegs vorrangig um polizeiliche Kriminalprävention geht, sondern um polizeiliche Strafverfolgung. Regelungen über BodyCams gehörten also – wenn überhaupt – ins Strafprozessrecht, und dafür sind die Landes(polizei)gesetzgeber nicht zuständig. Im Falle der Bundespolizei macht es sich die Bundesregierung einfach: Sie will die BodyCams sowohl zum Schutz der BeamtInnen als auch zur Strafverfolgung.[21] Die wie Monstranzen (vor)getragenen Glaubenssätze zur Wirksamkeit von BodyCams dürfen mithin getrost bezweifelt werden.

BodyCams in den USA

Auch in den USA wird – gegen jede empirische Evidenz – erklärt, die Gewalt gegen Polizeikräfte nehme beständig zu, es herrsche ein War on Cops. Im Rahmen dieses Krieges gilt auch den US-Polizeien die BodyCam als Mittel der Wahl zur Re-Monopolisierung des polizeilichen Blicks. Das FBI etwa betrachtet unabhängige Videoaufnahmen von Polizeieinsätzen als gegen die innere Sicherheit gerichtet, weil sich Polizeikräfte „nicht mehr trauten, ihren Aufgaben nachzukommen.“[22]

Parallel wird auch behauptet, BodyCams dienten höherer Transparenz, größerer Verantwortlichkeit bei Polizeieinsätzen und mithin dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger.[23] Insbesondere nach der Erschießung von Michael Brown im August 2014 in Ferguson (Missouri) durch einen Polizeibeamten und der nachfolgenden Entscheidung der Grand Jury, den Beamten nicht anzuklagen, kam es zu Unruhen, in deren Folge die Debatte zum Einsatz von BodyCams erneut aufflammte. Verantwortlich für diesen Diskurs ist vor allem eine leidlich geschichtsvergessene und technikaffine Koalition aus Bürger-, Menschenrechts- und Polizeiorganisationen.[24] Diese Wahrheitskommission hat gemeinsam mit der Obama-Regierung die Verbreitung der BodyCam in den USA maßgeblich vorangetrieben.

Weltweit gelten BodyCams Polizeiführungen und politisch Verantwortlichen als Allheilmittel gegen Gewalt durch und gegen Polizeikräfte. Diesem doppelten Glaubenssatz – in den USA hegten BodyCams Polizeigewalt ein, in Deutschland disziplinierten sie das polizeiliche Gegenüber – stehen 14 abgeschlossene und 30 noch laufende wissenschaftlich begleitete empirische Studien in den USA[25] und der als Evaluation verkleidete Scherzartikel aus Hessen gegenüber.[26] Alle Untersuchungen liefern bestenfalls widersprüchliche Ergebnisse und begegnen erheblichen methodischen Bedenken.[27]

Zu den 14 abgeschlossenen Studien gehören, mit einer Laufzeit von jeweils zwölf Monaten, die in Rialto, Kalifornien (ab Februar 2012), Mesa, Arizona (Oktober 2012) und Phoenix, Arizona (April 2013). Wie in Hessen, Hamburg und Rheinland-Pfalz wurden sie ausschließlich von der Polizei durchgeführt, also nicht extern evaluiert.

Die erste Studie zum Einsatz von BodyCams entstand 2011 in Oakland, Kalifornien, nachdem dort die Bay Area Rapid Transit Police (BART) innerhalb von drei Wochen zwei Fahrgäste erschoss und einen dritten mit einem Taser verletzte. Bereits 2009 war ein Fahrgast von hinten durch einen BART-Beamten erschossen worden[28] – jeweils ohne BodyCams. Zwar gab es Filmaufnahmen, aber die Polizei konfiszierte unmittelbar sämtliche Smartphones der Fahrgäste, konnte die Veröffentlichung der Erschießung im Internet aber nicht verhindern.[29] In der Folge kam es jeweils zu Protesten und der Einsetzung einer Reformkommission, deren 25 Vorschläge auch den Einsatz von BodyCams umfassten.

Diese ersten Studien zeigen auf den ersten Blick Rückgänge bei Beschwerden gegen die Polizei und weniger gewalttätige Auseinandersetzungen, allerdings ist unklar, wie diese Befunde zu bewerten sind, denn es wurde – wie in Deutschland – nicht ermittelt, bei wem und warum sich das Verhalten änderte. In Oakland etwa ist unklar, welche der 25 Maßnahmen, die dazu dienen sollten, den Kontakt zwischen Polizei und dem polizeilichen Gegenüber aus polizeilicher Perspektive besser handhabbar zu machen, zu veränderten Verhaltensweisen führten.

Wenn etwa, wie in Hessen und Bremen, vier oder drei und nicht zwei Polizeikräfte mit BodyCams auf Streife gehen oder die Polizeikräfte mit und ohne BodyCam gemeinsam zum Einsatz fahren – und Kontrollgruppen gleich gar nicht vorgesehen sind –, dann bieten die so gewonnenen Ergebnisse keinerlei echten Erkenntnisgewinn.

Zudem treten regelmäßig Fälle auf, in denen Polizeikräfte unmittelbar vor (tödlichen) Polizeieinsätzen ihre Kameras ausschalten – in Oakland, Kalifornien innerhalb eines Jahres in 24 Fällen. In New Orleans, Louisiana wurde bei einer Prüfung von Polizeieinsätzen aus dem ersten Quartal 2014 festgestellt, dass von 145 Einsätzen nur 49 aufgezeichnet worden waren. Zugleich scheint die behauptete abschreckende Wirkung der BodyCams auf Polizeigewalt begrenzt: Zwischen November 2014 und 2015 wurden mindestens vier Unbewaffnete von der Polizei erschossen, während ihre Kamera lief.[30]

Videos zum Hinfassen

Bis vor wenigen Wochen ließen sich solche durch BodyCams dokumentierten Vorkommnisse als bedauerliche, aber lediglich anekdotische Begebenheiten abtun. Nun aber zeigen zwei jüngere Studien, dass BodyCams zur Gewalteskalation beitragen können.

Polizeibeamte um den Sozialwissenschaftler Barak Ariel untersuchten in zehn randomisierten kontrollierten Studien das Verhalten von 2.122 Polizeikräften in sechs juristisch unterschiedlich organisierten Regionen Englands und der USA.[31] Entgegen theoretischer Vorannahmen und gegen den vielfach bemühten gesunden Menschenverstand waren die Polizeikräfte mit BodyCam bei Festnahmen nicht nur signifikant häufiger gewalttätig als ihre KollegInnen aus den Kontrollgruppen, wenn sie selbst über das Anschalten der Kamera bestimmen konnten (+71 Prozent). Sie wurden auch häufiger angegriffen (+15 Prozent). Eine weitere Studie untersuchte den Einfluss von BodyCams auf die Entscheidung von Polizeikräften, auf ihr Gegenüber zu schießen.[32] Auch diese Studie kam zu dem Ergebnis, dass BodyCams die Wahrscheinlichkeit des polizeilichen Schusswaffengebrauchs signifikant erhöhen.

Man sollte sich also vielleicht besser nicht wundern, wenn die Ausstattung mit BodyCams vom Gegenüber als Aufforderung zum Hinfassen betrachtet wird. Neben vielen anderen Dingen wird das auch dazu führen, dass deutlich mehr Filmmaterial auf lange Zeit gespeichert und für Gerichtsverfahren vorgehalten werden muss. Man darf dann, wie in den USA, zu den bürger- und menschenrechtlichen Kosten noch die für die Cloudsysteme von Marktführern wie Taser oder VieVu aufaddieren.[33]

[1]   Eick, V.; Plöse, M.: Re-Monopolisierung des polizeilichen Blicks?, in: Plöse, M. u.a. (Hg.): Worüber reden wir eigentlich? Festgabe für Rosemarie Will, Berlin 2016, S. 724-737 (724); www.srf.ch v. 12.12.2016
[2]   Custers, B.; Vergouw, B.: Promising Policing Technologies, in: Computer Law & Security Review 2015, H. 31, S. 518-526 (520)
[3]   Sousa, W.H. u.a.: Research on Body-Worn Cameras, in: Police Quarterly 2016, H. 19, S. 363-384 (364); Moser, R.: As If All the World Were Watching, in: Northern Illinois University Law Review 2015, H. 7, S. 1-28 (10)
[4]   The Wall Street Journal v. 5.1.2015
[5]   Ein „weltweit unkontrolliertes Sozialexperiment, gestützt auf fiebrigen öffentlichen Debatten und Milliarden von Steuergeldern”, s. Ariel, B. u.a.: Wearing Body Cameras Increase Assaults against Officers and does not Reduce Police Use of Force, in: European Journal of Criminology 2016, H. 13. S. 744-755 (745); die Landespolizei Hamburg etwa lehnte eine sozialwissenschaftliche Begleitung ab, weil „in dieser Form der Forschung das Risiko unklarer Wirkungszusammenhänge“ bestehe, zit. n. Lehmann, L.: Die Legitimation von Bodycams bei der Polizei – das Beispiel Hamburg, in: Frevel, B.; Wendekamm, M. (Hg.): Sicherheitsproduktion zwischen Staat, Markt und Zivilgesellschaft, Wiesbaden 2017, S. 241-267 (251)
[6]   Fung Global Retail & Technology: The Wearables Report 2016, Hong Kong 2016, S. 4
[7]   Tractica: Wearable Cameras. Executive Summary, Boulder/CO 2015, S. 5
[8]   Valour Consultancy: The Future of Enterprise Body-Worn Cameras and Systems, London 2016, S. 1
[9]   The New York Times v. 12.7.2016
[10] NBC News v. 8.5.2016
[11] US Department of Justice. Office of Justice Program: Body-Worn Camera Program Fact Sheet, Washington D.C. 2016, S. 1; Business Insider v. 20.5.2015
[12] IHS Markit: Top Video Surveillance Trends for 2016, London 2015, S. 7
[13] Berliner BehördenSpiegel v. 1.9.2014, Hervorh. im Original
[14] Sächsischer LT-Drs. 6/5655 v. 27.7.16; Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU in Mecklenburg-Vorpommern v. 24.10.2016, S. 64: Pilotprojekt für den Einsatz an Kriminalitätsschwerpunkten und in Streifenwagen; Koalitionsvereinbarung zwischen SPD, Die Linke und Bündnis90/Die Grünen in Berlin v. 16.11.2016, S. 139: zweijähriger Test, der „unabhängig wissenschaftlich evaluiert“ werden soll.
[15] Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern, Mitteilung v. 24.2.16; Mitteilung der Bundesregierung v. 21.12.2016; Die Welt v. 14.7.2016
[16] BT-Drs. 18/10939 v. 23.1.2017 (neuer § 27a BPolG)
[17] zit. n. Plöse, M.; Eick, V.: BodyCams an Polizeiuniformen, in: Informationsbrief der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Demokratie und Menschenrechte 2016, H. 112, S. 44-55 (46)
[18] BT-Drs. 18/10939 v. 23.1.2017, S. 12
[19] Die „zwingende Kausalität zwischen dem Einsatz der Body-Cam und dem Erreichen des Primärziels der Eigensicherung durch Deeskalation in konfliktbehafteten Situationen (ist) noch nicht wissenschaftlich valide untersucht“, s. Unterausschuss Führung, Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung der Innenministerkonferenz (UA FEK): Sachstandsbericht „Auswertung der Pilotprojekte zum Einsatz von Body-Cams“ v. 3.12.2012, S. 8. Dreieinhalb Jahre später teilt der selbe Unterausschuss mit: „Insgesamt liegen bis dato noch keine neuen Evaluationsberichte aus dem bundesdeutschen Raum vor“, s. Sachstandsbericht „Erneute Auswertung der Pilotprojekte zum Einsatz von Body-Cams“ v. 23.8.2016, S. 4.
[20] Zurawski, N.: Stellungnahme zur Beratung Body-Cams v. 21.4.2016, Landtag Schleswig-Holstein: Umdruck 18/5997 zu den LT-Drs. 18/3849 v. 5.2.2016 (Antrag CDU) und 18/3885 v. 18.2.2016 (Gegenantrag Piraten)
[21] Plöse; Eick a.a.O. (Fn. 17)
[22] The New York Times v. 23.10.2015; Süddeutsche Zeitung v. 22.12.2014; Mac Donald, H.: The War on Cops. New York 2016; Wall, T.; Linnemann, T.: Staring down the State, in: Crime Media Culture 2014, H. 10, S. 133-149 (134)
[23] Die Gewerkschaft der Polizei lehnt den Einsatz zu diesem Zweck explizit ab, vgl. GdP Berlin: Mobile Videoüberwachung „Body-Cam“, Berlin 2016, S. 6.
[24] Zusammengefunden haben sich dort: American Civil Liberties Union (ACLU), Center for Democracy and Technology (CDT), Constitution Project, International Association of Chiefs of Police (IACP), Leadership Conference on Civil and Human Rights (LCCHR), Legal Defense & Education Fund (NAACP), New York Civil Liberties Union (NYCLU), Police Executive Research Forum (PERF).
[25] Lum, C. u.a.: Existing and Ongoing Body Worn Camera Research, Fairfax/VA 2015, S. 7-10
[26] vgl. die UA FEK Sachstandsberichte a.a.O. (Fn. 19)
[27] Den derzeit aktuellsten Überblick bieten Lum u.a. a.a.O. (Fn. 25) sowie Cubitt, T. u.a.: Body-worn Video: A Systematic Review of Literature, in: Australian & New Zealand Journal of Criminology 2016, dort finden sich auch die Quellen für die nachfolgend skizzierten Studien.
[28] Rainey, K.W.: Testimony to the President’s Task Force on 21st Century Policing, Oakland/CA 2015, S. 2
[29] Wall & Linnemann a.a.O. (Fn. 22)
[30] Eick; Plöse a.a.O. (Fn. 1)
[31] Ariel u.a. a.a.O. (Fn 5)
[32] Pang, M.-S.; Pavlou, P.A.: Armed with Technology, Philadelphia 2016
[33] Computerworld v. 3.9.2015

Beitragsbild: BodyCam bei der Bundespolizei

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