von Erich Moechel und Nick Lüthi[1]
Praktisch zeitgleich sind Anfang 2002 in Deutschland, Österreich und der Schweiz neue Abhörverordnungen in Kraft getreten.[2] Dahinter zeigen sich Bestrebungen, europaweit verbindliche technische Standards zu etablieren, die eine lückenlose und quasi automatisierte Überwachung sämtlicher Telekommunikationsnetze ermöglichen. Die Standardisierungsbestrebungen werden insbesondere innerhalb des European Telecommunications Standards Institute (ETSI) vorangetrieben und erfolgen seit 1992 auf Initiative der US-Bundespolizei FBI und der EU.
Es begann vor neun Jahren: Die „International User Requirements“, die bis heute als Agenda für die konkreten technischen und politischen Umsetzungen der Telekommunikationsüberwachung figurieren, reichen bis in das Jahr 1993 zurück. Im ersten einer Reihe der so genannten „International Law Enforcement Telecom Seminars“ (ILETS) einigten sich die Nachrichtendienste und die Polizei der ECHELON-Betreiber USA, England, Kanada und Australien mit den wichtigsten EU-Staaten auf ein gemeinsames Vorgehen in Fragen der Überwachung von Kommunikationsnetzwerken. An der FBI-Akademie in Quantico im US-Bundesstaat Virginia wurde ein Papier erstellt, das „Internationale Abhöranforderungen“ (International Requirements for Interception) der Nachrichtendienste formulierte. Zentrale Aussage: Die „gesetzlich ermächtigten Behörden“ benötigen Zugriff auf den Telekommunikationsverkehr in Echtzeit rund um die Uhr. Dies sei nur durch permanente Verbindung der Dienste mit standardisierten Andockstellen in den Netzen möglich. Ohne Technik läuft nix – Auf dem Weg zur automatischen Überwachung weiterlesen