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(Neue) Instrumente der Überwachung: Eine Einleitung

von Louisa Zech und Eric Töpfer

Auch im Jahr 2026 überrollt die Bundesregierung das Land mit Gesetzentwürfen zur Ausweitung der Überwachungsbefugnisse für Polizei, Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten und setzt damit den Trend hin zur anlasslosen und automatisierten Massenüberwachung fort. Versuche einer Bestandsaufnahme, geschweige denn einer Begrenzung sind vorerst gescheitert, obwohl sie nötiger wären denn je.

Ende April 2026 verabschiedete das Bundeskabinett das sogenannte Sicherheitspaket 2.0 mit drei Gesetzentwürfen zur Einführung neuer „digitaler Befugnisse“ für Strafverfolgungsbehörden, Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei. Es geht um den biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten und die automatisierte Datenanalyse. Gleichzeitig wird ein erneuter Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung unternommen, diesmal „nur“ für IP-Adressen und Portnummern. Und kurz vor der parlamentarischen Sommerpause sorgte die schwarz-rote Koalition für eine Überraschung, als in letzter Minute Änderungsanträge zur Schaffung von Befugnissen zur Muster- und Echtzeitgesichtserkennung für das bereits länger geplante Gesetz zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes eingereicht wurden, um der Automatisierung der polizeilichen Videoüberwachung an Bahnhöfen und Flughäfen den Weg zu ebnen. Vergleichbare Entwicklungen vollziehen sich derweil in zahlreichen Bundesländern, wo ebenfalls automatisierte Datenanalysen, Mustererkennung und der Einsatz von Gesichtserkennung vorangetrieben werden.[1] (Neue) Instrumente der Überwachung: Eine Einleitung weiterlesen →

Überwachung in politischen Verfahren: Interview mit Antonia von der Behrens und Lukas Theune

Überwachung und Repression waren im Bereich der Bürger*innenrechte und in politischen Bewegungen schon immer zentral. Derzeit sind viele Menschen verunsichert, weil in der aktuellen Welle politischer Prozesse – insbesondere den sog. Antifa-Ost-Verfahren – besonders viele Erkenntnisse aus verdeckten Maßnahmen, Kommunikationsüberwachung und ausgewerteten Geräten eine Rolle zu spielen scheinen. Obwohl das Thema eigentlich seit jeher aufmerksam verfolgt wurde, fragen sich nun einige, ob sie diesbezüglich noch auf dem aktuellen Stand sind: Während manche gängigen Schutzvorkehrungen, die schon fast paranoid anmuteten, womöglich überhaupt nicht die erhoffte Wirkung haben, sind andere Bereiche, die bislang nicht so im Fokus standen, eventuell deutlich praxisrelevanter. Wie sieht staatliche Überwachung im Kontext politischer Repression heute tatsächlich aus, was kann/sollte getan werden, und wie sieht der Ausblick in die Zukunft aus? 

Wenn wir über Überwachung sprechen wollen, sollten wir das wahrscheinlich vorher kurz auffächern: Da gibt es einmal die verschiedenen Behörden, von denen sie durchgeführt wird – das sind vor allem Polizei und Verfassungsschutz. Dann gibt es die verschiedenen Zwecke – das sind einerseits die Strafverfolgung, also die Aufklärung und Verfolgung begangener Straftaten in konkreten Strafverfahren, und andererseits die Gefahrenabwehr, also die vorbeugende Prävention künftiger Taten. Während die Polizei auf beiden Gebieten tätig ist, arbeitet der Verfassungsschutz nur zur Gefahrenabwehr. Bei unserem Thema der politischen Strafverfahren geht es in erster Linie um Überwachung zur Strafverfolgung, also durch die Polizei – aber nicht ausschließlich, und wir werden sicherlich auch auf die Rolle der Verfassungsschutzämter kommen. Aber lasst uns doch beginnen mit dem Versuch eines kleinen Überblicks über die Überwachungsmaßnahmen, denen Eurer Erfahrung nach derzeit in Strafverfahren die größte Bedeutung zukommt.

Antonia von der Behrens (AvdB): Fangen wir mal mit der Überwachung des in Räumen gesprochenen Wortes an. Dass es tatsächlich einmal eine Wohnraumüberwachung gegeben hat, habe ich erst einmal – in einem großen Verfahren gegen Mitglieder einer bewaffneten kommunistischen Organisation aus der Türkei – erlebt. Für diesen sogenannten großen Lauschangriff sind die rechtlichen und technischen Hürden schon hoch. Was ich tatsächlich noch nie in Akten gefunden habe, ist, dass über ein Handy ein Raum überwacht wurde. Was es hingegen häufiger mal gibt, ist, dass wenn Handys, die überwacht werden, nach dem Gesprächsende nicht richtig abgeschaltet werden weiter aufnehmen, also Raumgespräche mitgeschnitten werden. Außerdem findet bei einer Überwachung des Telefons die Aufnahme schon während der Anwahl – und bevor das Gespräch angenommen wurde – statt. Alles, was in dieser Zwischenzeit gesprochen wird, wird also auch aufgezeichnet. Was aber praktisch sehr wichtig ist, vielleicht jedoch nicht so bekannt ist, ist die Pkw-Innenraumüberwachung. Also, das Abhören dessen, was in einem Auto gesprochen wird. Es gibt dort nicht so hohe Hürden wie für eine Wohnraumüberwachung, und sie wird in verschiedenen Phänomenbereichen wie etwa in PKK-Verfahren oder Antifa-Kontexten sehr effektiv eingesetzt. Ich habe nicht das Gefühl, dass sich das Bewusstsein schon durchgesetzt hat, dass Gespräche im Auto nicht sicher sind. Überwachung in politischen Verfahren: Interview mit Antonia von der Behrens und Lukas Theune weiterlesen →

„Datenschutz bleibt leere Hülle“ – Die neuen polizeilichen Big Data-Anwendungen sind kaum mehr kontrollierbar

Interview mit dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Erfolglos versuchte Johannes Caspar, der Polizei nach dem G20-Gip­fel die Speicherung zehntausender Gesichtsbilder zu verbieten. Matthias Monroy sprach mit ihm über die Rolle des Datenschutzes bei der Automatisierung von Informationssystemen, über Polizei in Sozialen Medien, Verschlüsselung und die EU-Zusammenarbeit. „Datenschutz bleibt leere Hülle“ – Die neuen polizeilichen Big Data-Anwendungen sind kaum mehr kontrollierbar weiterlesen →

Strafrechtliche Vorverlagerung: Der Wandel zum Präventionsstrafrecht

von Benjamin Derin

Die tradierte Aufteilung polizeilichen Handelns in präventive, polizeirechtliche Gefahrenabwehr und repressive, strafverfahrensrechtliche Strafverfolgung verschwimmt zusehends. Auch das Strafrecht wird heute an seiner Eignung zur Verhinderung von Straftaten gemessen. Dies manifestiert sich in einer stetigen Vorverlagerung sowohl der materiellen Tatbestände als auch der prozessualen Ermittlungsbefugnisse. Damit einher geht ein fortschreitender Verlust von Beschuldigtenrechten.

Strafrecht, das bedeutet eigentlich Strafverfolgung, also die Verfolgung und Bestrafung vergangener Taten. Wer Unrecht begeht, hat hierfür zu sühnen, so entspricht es dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen. Gesamtgesellschaftlich verbindet sich mit der Strafe zudem die Hoffnung, durch ihre Wirkung auf TäterIn und Öffentlichkeit lasse sich die Begehung künftiger Taten verhindern. Anknüpfungspunkt des Strafrechts ist die Schuld – die Vorwerfbar- und Verwerflichkeit des eigenen Handelns gemessen an den gesetzlichen Handlungsnormen. Der gesamte Strafprozess mit seinen der Wahrheitsfindung dienenden Beweismitteln ist damit eine von Grund auf vergangenheitsorientierte Veranstaltung. Rekonstruiert werden soll darin, wer in der Tatnacht den Abzug betätigte; zu beurteilen ist, wie schwer diese Tat unter Berücksichtigung der individuellen Umstände wiegt. Strafrechtliche Vorverlagerung: Der Wandel zum Präventionsstrafrecht weiterlesen →

Der Bundesgerichtshof zur Stillen SMS: Standortüberwachung nur bei erheblichen Straftaten

von Lukas Theune

Der Bundesgerichtshof hat in einem veröffentlichen Beschluss erstmals eine Rechtsgrundlage für die gängige Überwachungsmethode „Stille SMS“ definiert, zugleich aber den Anwendungsbereich gegenüber der vorherigen Praxis der Ermittlungsbehörden erheblich eingeschränkt. Betroffen war ein kurdischer Aktivist.

Ali Hidir Dogan war angeklagt, als Gebietsleiter für die PKK in Berlin tätig gewesen zu sein. Vorgeworfen wurde ihm, Demonstrationen und Kulturfestivals organisiert zu haben. So hieß es in der Anklage: „Gemäß seiner Aufgaben als Gebietsleiter ‚Berlin‘ organisierte der Angeschuldigte Dogan die Durchführung von bzw. die Teilnahme an themenbezogenen und öffentlichkeitswirksamen Kundgebungen, Mahnwachen, De­monstrationen, traditionellen kurdischen Festen sowie Wahlkampf- oder Propagandaveranstaltungen. Hierdurch sollte die faktische und thematische Präsenz der PKK verdeutlicht und die öffentliche Meinung in ihrem Sinne beeinflusst werden.“ Der Bundesgerichtshof zur Stillen SMS: Standortüberwachung nur bei erheblichen Straftaten weiterlesen →

Zentren der Cyber-Security – Großes Gedränge der Sicherheitsbehörden

Die Omnipräsenz informationstechnischer Systeme in Verwaltung, „kritischer Infrastruktur“ (Strom-, Telefon-, Wassernetze etc.) und in Industrie und Handel macht alle diese Lebensbereiche angreifbar für eine ganze Reihe von AkteurInnen, die Schaden zufügen oder Daten stehlen wollen. Zahlreiche Einrichtungen mit je eigenen Interessen befassen sich in der Bundesrepublik mit der Abwehr digitaler Bedrohungen.

Für die Polizei ist vor allem „Cybercrime“ ein Feld, in dem es um die klassischen Aufgaben geht – um Gefahrenabwehr, vor allem aber um Strafverfolgung. Zentren der Cyber-Security – Großes Gedränge der Sicherheitsbehörden weiterlesen →

Der digitale Wilde Westen: Kleine Übersicht zur entgrenzten Überwachung

Die stets voranschreitende Digitalisierung und Auffächerung von Kommunikationswegen und ihrer Kontrolle hat eine Proliferation der Überwachungsmethoden in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht mit sich gebracht. Gleichzeitig werden die bestehenden Möglichkeiten immer häufiger und intensiver genutzt.

Eine der größten Ängste aller Sicherheitsbehörden und Ermittler ist es, nicht jedes der durch den technologischen Fortschritt ständig neu geschaffenen Kommunikationsmittel vollumfänglich kontrollieren zu können. Mit der Begründung, hier Schritt halten zu müssen, wird eine Ausweitung der Überwachungsbefugnisse auf alle erdenklichen Lebenssachverhalte betrieben, die von hektischen Gesetzgebungsmaßnahmen begleitet ist. Diese Entwicklung macht aber nicht bei der Einbeziehung moderner Kommunikationsformen in den herkömmlichen Surveillance-Apparat halt, sondern führt zur Entstehung gänzlich neuer Überwachungsmittel. Die technologischen Errungenschaften werden zur sicherheitstechnischen Erschließung bisher unangetasteter Sphären ge­nutzt, bevor die damit verbundenen Risiken abgeschätzt werden können. In diesem Wilden Westen der digitalen Überwachung toben sich behördliche DatensammlerInnen aus, ohne sich zur Rechenschaft verpflichtet zu fühlen. Der digitale Wilde Westen: Kleine Übersicht zur entgrenzten Überwachung weiterlesen →

Verdachtslose Rasterfahndung des BND – Eine Zehnjahresbilanz 2002-2012

von Jürgen Scheele

In seinen jährlichen Berichten publiziert das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages auch Zahlen über die strategische Telekommunikationsüberwachung des Bundesnachrichtendienstes (BND). Je für sich haben die immer gleich gehaltenen „Unterrichtungen“ wenig Aussagekraft. Eine Auswertung über einen Zeitraum von zehn Jahren lässt jedoch Muster erkennen.[1]

Gegenstand der folgenden Auswertung sind Art, Umfang und Entwicklung der strategischen Fernmeldeüberwachung des BND nach § 5 des Artikel-10-Gesetzes (G 10). Diese betrifft die Überwachung von internationalen Telekommunikationsverkehren, die von oder nach Deutschland geführt werden. Nicht erfasst sind folglich die strategischen Kontrollen der Telekommunikation in sogenannten Individualmaßnahmen (§ 8 G 10), die bei Gefahr für Leib oder Leben einer Person im Ausland (z.B. in Entführungsfällen) angeordnet werden können. Ebenfalls nicht erfasst ist die strategische Überwachung der Telekommunikation im „offenen Himmel“, d.h. von Telekommunikationsverkehren, die ihren Ausgangs- und Endpunkt jeweils im Ausland haben. Zahlen zum Umfang dieser nicht den Regularien des G 10 unterliegenden Überwachung des Auslands sind nicht bekannt. Verdachtslose Rasterfahndung des BND – Eine Zehnjahresbilanz 2002-2012 weiterlesen →

Kontrollprobleme neuen Ausmaßes – Polizeilicher Staatsschutz als Geheimpolizei

von Norbert Pütter

Geheimdienste, so lehrt die Erfahrung, sind nicht nur ineffektiv, sondern auch unkontrollierbar und undemokratisch. Sie könnten, so wird neuerdings argumentiert, auch deshalb abgeschafft werden, weil mit dem polizeilichen Staatsschutz eine Instanz bereitstehe, die mit rechtsstaatlich einwandfreien Mittel den entsprechenden Gefahren entgegentreten, Straftaten verhindern oder aufklären könne.[1] Dieser „Ausweg“ schafft jedoch neue Probleme.

Historisch nahm die „politische Polizei“ schon immer eine besondere Stellung innerhalb der öffentlichen Gewalt ein.[2] Schließlich soll sie den Staat selbst vor gegen ihn gerichteten Straftaten und Gefahren schützen. Weil die staatliche Ordnung aber ein besonders hohes Rechtsgut sein soll – sie sichert die gesellschaftlichen Machtverhältnisse –, reich(t)en die „normalen“ polizeilichen und strafrechtlichen Vorkehrungen nicht aus. Besondere Strafnormen (Staatsschutzdelikte), spezialisierte Zuständigkeiten (Staatsanwaltschaften, Gerichte), gesonderte polizeiliche Abteilungen mit einem spezifischen „Tätigkeitsprofil“ sind deshalb für den Staatsschutz kennzeichnend. Kontrollprobleme neuen Ausmaßes – Polizeilicher Staatsschutz als Geheimpolizei weiterlesen →

Rechtswidrige Datenberge: Dresden im Februar 2011

von Elke Steven

Ein Verfahren nach § 129 Strafgesetzbuch (kriminelle Vereinigung) gegen eine „Antifasportgruppe“ sollte der Stadt Dresden im Februar 2011 fast grenzenlose Ermittlungsbefugnisse verschaffen. Funkzellenabfragen mit rund einer Million Daten, Einsatz von IMSI-Catchern und bundesweite Hausdurchsuchungen beschäftigen noch immer die Gerichte.

Jahrzehntelang war in Dresden dem „Mythos der unschuldigen Stadt“ gehuldigt worden. Man pflegte eine unkritische Sicht auf die Rolle der Stadt im nationalsozialistischen Angriffs- und Vernichtungskrieg. In diesem Kontext schien es normal, dass Mitglieder der NPD und stadtbekannte Nationalisten und Rassisten gemeinsam mit Vertretern anderer Parteien und sonstigen Bürgern der Opfer der Bombardierung der Stadt durch die Alliierten am 13. Februar 1945 gedachten. Daneben entwickelte sich der alljährliche Aufmarsch von NPD und Kameradschaften an diesem Jahrestag zu einem immer größeren und bedeutenderen Ereignis für die gesamte extreme Rechten, von Rechtskonservativen bis zu militanten Neonazis. In Hochzeiten defilierten bis zu 7.000 durch die sächsische Landeshauptstadt. Was sie einte, war die Inszenierung Dresdens als Opfer eines „Bombenholocausts“. Rechtswidrige Datenberge: Dresden im Februar 2011 weiterlesen →