Polizei Hessen beginnt mit Echtzeit-Gesichtserkennung

Am 10. Juli 2025, so das hessische Innenministerium, hat die Frankfurter Polizei im Bahnhofsviertel mit der „biometrischen Echtzeit-Fernidentifizierung“ – besser bekannt als automatisierte Gesichtserkennung – begonnen.[1] Seitdem wird die Technologie zur „gezielten Suche“ nach vermissten Personen, Opfern schwerer Straftaten und sog. terroristischen „Gefährdern“ eingesetzt. Möglich wurde dies durch eine Änderung des Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (HSOG) im Dezember 2024, bei der – erst nach einer Sachverständigenanhörung zur HSOG-Novelle – ohne großes Aufsehen auch umfangreiche Ergänzungen des § 14 HSOG vorgenommen wurden, der die polizeiliche Videoüberwachung regelt.

Demnach darf die hessische Polizei seit 2. Februar 2025 grundsätzlich auf Videokameras, mit denen sie öffentliche Veranstaltungen, Kriminalitätsschwerpunkte, aber auch Flughäfen, Bahnhöfe, Sportstätten, Einkaufszentren und Packstationen überwacht, Software zur Erkennung verdächtiger Bewegungsmuster, Waffen und anderer gefährlicher Gegenstände aufschalten. Sollte ein System Alarm schlagen, können inkriminierte Personen für die automatisierte Nachverfolgung gekennzeichnet und – bei Gefahr für Leib und Leben – durch Abfrage des erkennungsdienstlichen Datenbestandes mittels Echtzeit-Gesichtserkennung identifiziert werden (§ 14 Abs. 8 HSOG). Auch darf die Polizei zur Abwehr terroristischer Straftaten und zur Suche nach Vermissten und Verbrechensopfern bei allen o. g. Videoüberwachungsmaßnahmen eine „zeitlich und örtlich auf das unbedingt erforderliche Maß“ zu begrenzende Gesichtserkennung in Echtzeit durchführen (§ 14 Abs. 9 HSOG). In beiden Fällen muss die Gesichtserkennung i. d. R. richterlich angeordnet werden.

Mit dem Pilotprojekt in Frankfurt ist nun die Gesichtserkennung zur Suche nach Personen angelaufen; die Musterkennung soll in einer nächsten Phase folgen. Nachdem Sachsen nach einer Evaluierung seiner präventivpolizeilichen Echtzeitgesichtserkennung 2023 auf eine Verlängerung der Befugnis verzichtet hatte, ist Hessen nun das erste Bundesland, dass nach Inkrafttreten der EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz die dort normierte Ausnahme vom Verbot der Echtzeitgesichtserkennung für polizeiliche Zwecke nutzt.

[1]    Innenminister stellt Einsatz KI-gestützter Videoanalyse vor, Pressemitteilung des Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz v. 28.8.2025

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert