In der voranschreitenden Integration von Asyl- und Ausländerbehörden in die Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik zeigen sich lange Traditionslinien des Kampfs gegen „gefährliche Ausländer“. Sicherheitsbehörden profitieren dabei besonders von einem umfassenden Zugriff auf die Daten und Informationen. Ausländerbehörden werden zudem über gemeinsame Arbeitsstrukturen auf Ebene von Bund und Ländern in die präventiv-polizeiliche Logik von Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung eingebunden.
Dass die Polizei sich in besonderem Maße „Ausländern“ widmet, ist an sich nichts Neues. Bis 1965 war dies Teil polizeilicher Aufgaben. Die „Fremdenpolizei“ in der Weimarer Republik exekutierte dabei Landesrecht; Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit konnten der Gemeinde oder des Landes verwiesen werden. 1938 wurde mit der „Ausländerpolizeiverordnung“ eine reichsweite gesetzliche Grundlage für den Umgang mit „Ausländern“ – die damals wie heute teils schon seit Jahrzehnten in Deutschland lebten – geschaffen.[1] Ein Aufenthaltsrecht konnte nur erhalten, wer sich des Aufenthalts im Reich „würdig“ erwies, „lästige“ und „gefährliche“ Ausländer*innen konnten ohne Rechtsschutz ausgewiesen werden. Als „lästig“ galt insbesondere, wer seinen eigenen Lebensunterhalt nicht bestreiten konnte, als „gefährlich“, wer Straftaten beging oder sich politisch-umstürzlerisch betätigte.
Die Polizei arbeitet (auch) in Netzwerken; sie tut das in den großen Themen der Kriminalitätsbekämpfung – vom Terrorismus bis zur Organisierten Kriminalität – ebenso wie in den Reaktionen auf alltägliche Gefährdungen – vom mangelnden Sicherheitsgefühl bis zur Gewalt an Schulen. So offenkundig dieser Befund ist, so überraschend ist der Blick auf die fachliche, wissenschaftliche und öffentliche Diskussion dieses Sachverhalts. Dies gilt explizit auch für die bürgerrechtlich motivierten Perspektiven auf Innere Sicherheit. Für die Wahrnehmung von sicherheitsbezogener Netzwerkarbeit sind drei Merkmale kennzeichnend: Erstens fußt ihre Kenntnis auf wenigen Quellen; im Grundsatz gilt: je zentraler und wichtiger die Netzwerke (angeblich) sind, desto geringer ist das über sie vorhandene Wissen. Zweitens findet die Debatte überwiegend in juristischen Kategorien statt. Drittens stellen polizei- oder sozialwissenschaftliche Arbeiten eher Ausnahmen dar. Im Ergebnis entsteht so ein nur fragmentarischer Einblick in die Praxis der Netzwerkarbeit und ihrer Folgen.
Stadionallianzen stellen ein Konzept dar, das die Sicherheit von Fußballspielen durch eine verbesserte Kommunikation auf der regional-örtlichen Ebene verbessern will. Unterstützt durch extern moderierte Treffen sollen die Verständigung zwischen Vereinen, Polizei, Behörden, Fanprojekten intensiviert und gegenseitige Akzeptanz erhöht werden. In den Allianzen sollen Übereinfünfte gefunden werden, die mit den lokal verfügbaren Mitteln Sicherheit und Erlebnisqualität von Fußballspielen erhöhen. Zugleich weisen sie einen Weg, wie mit manifesten Konflikten produktiv umgegangen werden kann.Ein Format mit Potenzial: Über Stadionallianzen im Profifußball weiterlesen →
Die EU-Kommission plant eine neue große Reform der EU-Grenzagentur, deren „Ständige Reserve“ dabei auf 30.000 Einsatzkräfte verdreifacht werden könnte. Kommandostrukturen dieser Truppe werden schon jetzt auf sieben geografische Einsatzbereiche dezentralisiert. Frontex entsendet sein Personal außerdem in sechs Drittstaaten, dazu bewirbt sich nun auch die Ukraine. In diesen Ländern will Frontex auch mit seinem „Rückkehrzentrum“ tätig werden, das die Zahl von Abschiebungen als Rundum-Dienstleistung für die EU-Staaten jährlich deutlich steigert. Noch vor Beschluss einer neuen Verordnung startet die Agentur den Bau ihres neuen Hauptquartiers in Warschau.
2004 hatten die damaligen EU-Staaten Frontex als gemeinsame Agentur für die Grenz- und Küstenwache gegründet.[1] Seitdem koordiniert sie die Umsetzung des sogenannten Schengen-Aquis und die damit verbundenen Vorgaben zur Kontrolle aller Außengrenzen des Schengen-Raums. Zu diesem gehören Norwegen, Liechtenstein, die Schweiz und Island. Auch diese Länder tragen zum Gesamthaushalt für Frontex bei. 2025 lag das Jahresbudget der Grenzagentur erstmals deutlich über einer Milliarde Euro.[2]Frontex übernimmt das Kommando: EU-Grenzagentur mit neuen Fähigkeiten und Kompetenzen weiterlesen →
Am 25. Februar 2026 beschloss die Bundesregierung ihren „Gemeinsamen Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität“. Durch die geplanten Maßnahmen sollen „Finanzkriminalität, Geldwäsche, Rauschgiftkriminalität und die damit verbundenen Strukturen der Organisierten Kriminalität noch konsequenter“ bekämpft werden. Dieses – in einer gemeinsamen Pressemitteilung von Innen-, Justiz- und Finanzministerium öffentlichkeitswirksam angekündigte – Vorhaben steht in ungebrochener Kontinuität zu der Art und Weise, wie Innere Sicherheitspolitik in der Bundesrepublik betrieben wird. Seit mehr als drei Jahrzehnten dient „Organisierte Kriminalität“ als Begründung für den Ausbau des kontrollierend-strafenden Staates. Im vorliegenden Fall heißt das: für die Schaffung neuer Eingriffs- und Überwachungsbefugnisse, für den großzügigen Datenaustausch, für die Nutzung von KI zur Verdachtsgenerierung, für die Beweislastumkehr, für mehr Personal (bei Bundeskriminalamt und Zoll) und schließlich für die Bildung eines „gemeinsamen Kompetenzzentrums“ gegen Finanzkriminalität und eines „gemeinsames Analyse und Auswertezentrums ‚Rauschgift‘“. Redaktionsmitteilung weiterlesen →
In den letzten Jahrzehnten hat die Arbeit der Polizei in und mit Netzwerken deutlich zugenommen. Sowohl bundesweit wie auch in den Kommunen sind vielfältige Formen der Koordination und Kooperation entstanden, die in unterschiedlichen Formen sehr unterschiedliche Aufgaben erfüllen (sollen). In dem unregulierten und zugleich intransparenten Gewirr der Netzwerke entstehen neue Gefahren für die Bürger*innenrechte, die sich der politischen, rechtlichen und öffentlichen Kontrolle weitgehend entziehen.
Seit den 1990er Jahren ist die Bildung von Netzwerken im Bereich der „Inneren Sicherheit“ unübersehbar. Spätestens als der damalige Bundesinnenminister Otto Schily auf der Herbsttagung des Bundeskriminalamtes 2004 „Netzwerke gegen den Terror“ als Antwort auf die „Netzwerke des Terrors“ proklamierte, erhielt die Vernetzungsstrategie bundespolitischen Rückenwind.[1] Dabei war die Vorstellung, verschiedenste Akteure müssten zur Gewährleistung der Inneren Sicherheit (effektiver, enger etc.) zusammenarbeiten, keineswegs auf den Terrorismus beschränkt; sie reichte von Antworten auf gesamtgesellschaftliche Gefährdungen bis zu Bemühungen auf kommunaler Ebene. Angesichts dieser Entwicklung sprachen Stegmaier und Feltes von „transinstitutionalem Polizieren“, um den „Trend zur institutionenübergreifenden, Prävention wie Repression, Exekutive wie Legislative, Staat wie Wirtschaft bis hin zur Zivilgesellschaft umfassenden, relativ koordinierten Kooperation“ zu beschreiben.[2]
Architectures of opacity and confusion by Norbert Pütter
In recent decades, there has been a marked increase in the extent to which police conducted work within and alongside networks. At the national and local levels, varieties of coordination and cooperation mechanisms have been established to fulfil distinct tasks. However, within this unregulated and opaque network structure, novel threats to citizens‘ rights are emerging that largely escape political, legal, and public scrutiny. Summaries weiterlesen →
Behörden in Estland haben 1.334 russische Staatsangehörige mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot im Schengen-Raum ausgeschrieben.[1] Es soll sich um ehemalige Soldat*innen handeln, „häufig auch mit kriminellem Hintergrund“. Zwei entsprechende Listen mit 261 und 1.073 Namen seien „in Zusammenarbeit mit verschiedenen Geheimdiensten zusammengestellt“ worden, auch die Ukraine habe dazu beigetragen. Dazu gehörten Nummern militärischer Einheiten sowie „weitere Identifikationsmerkmale“.
Nach einem Ratsbeschluss vom Dezember 2025 hat die EU-Kommission Verhandlungen für ein Rahmenabkommen für eine „Enhanced Border Security Partnership“ (EBSP) zum US-Zugriff auf Polizeidatenbanken in Mitliedstaaten der Union begonnen. Dabei handelt es sich um eine neue US-Vorschrift für alle Teilnehmenden des Visa-Waiver-Programms (VWP).[1] Es ermöglicht Bürger*innen aus derzeit über 40 Ländern – darunter 24 von 27 EU-Mitgliedstaaten – eine visafreie Einreise in die USA für bis zu 90 Tage. Künftig soll dieses Privileg daran geknüpft werden, dass die „Partnerstaaten“ die Echtzeitabfrage von polizeilich gespeicherten Fingerabdrücken und Gesichtsbildern erlauben. Weigern sich einzelne Regierungen, diese „Grenzpartnerschaft“ einzugehen, sollen deren Staatsbürger*innen wieder Visa für die USA beantragen müssen. Die Frist zum Abschluss eines EBSP läuft bis Ende 2026.
Im „Projekt Interoperabilität“ werden die großen europäischen Datenbanken mit einem gemeinsamen Identitätsspeicher (CIR) verschmolzen, zuständig dafür ist die europäische Agentur für das Management groß angelegter IT-Systeme (eu-LISA) mit Sitz in Tallinn. Es betrifft das Schengener Informationssystem (SIS II), Eurodac, das Visainformationssystem (VIS) sowie das bald startende Strafregisterinformationssystem für Nicht-EU-Angehörige (ECRIS-TCN). Ebenfalls angeschlossen wird das Einreise-/ Ausreisesystem (EES), das ab dem 10. April im Schengen-Raum vollumfänglich installiert sein soll. Im Herbst folgt das Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS). Kernstück ist ein gemeinsamer biometrischer Abgleichdienst (sBMS). Er ist bereits in Betrieb und nutzt nach Angaben von eu-LISA Künstliche Intelligenz, um die Geschwindigkeit und Genauigkeit des Abgleichs zu erhöhen.[1] Ein europäisches Suchportal (ESP) sowie ein Detektor für Mehrfachidentitäten (MID) sollen folgen.