„Polizei: Vertrauen oder Legitimität?“ lautet der Titel der aktuellen Ausgabe. Was sich dahinter verbirgt, ist der polizeiliche Wunsch, die polizeiliche Forderung, dass die Bevölkerung ihr vertrauen möge. Hierfür symbolisch steht polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit, die, wie in unserem Titelbild, das freundliche, vertrauenserweckende Gesicht der Polizei präsentiert. Was mit dem Fokus auf den affektiven Aspekt „Vertrauen“ aus dem Blick zu geraten droht, ist die Frage nach der Legitimität von Polizei. Doch die Polizei setzt das staatliche Gewaltmonopol durch, sie ist die Exekutive staatlicher Herrschaft, sie darf unmittelbar in die Rechte von Bürger*innen eingreifen. Dass dies als legitim betrachtet wird, ist daran gebunden, dass die Polizei rechtmäßig, kontrollierbar und gerecht handelt.
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Summaries
Thematic Focus: Police: Trust or Legitimacy?
Trust in the police? A question of legitimacy
by Volker Eick, Jenny Künkel, and Marie-Theres Piening
In public discourse about the police, the ‚trust‘ that they deserve plays a central role. Trust is supposed to replace legitimacy in a mixture of incantation and appeal. Various strategies employed by the police and politicians nurture the belief that the police are acting in accordance with the law and pursuing goals that are recognized as just and right. This ‚legitimization work‘ is an ongoing and precarious task. The negative effects of this work can only be limited by expanding external controls and reducing police powers and responsibilities.
Vertrauen in die Polizei? Eine Frage der Legitimität
von Volker Eick, Jenny Künkel und Marie-Theres Piening
In der öffentlichen Thematisierung von Polizei nimmt das „Vertrauen“, das die Polizei verdiene, eine zentrale Rolle ein. In einer Mischung aus Beschwörung und Appell soll das Vertrauen Legitimität ersetzen. Der Glaube daran, dass die Polizei rechtstreu handelt und als gerecht und richtig anerkannte Zwecke verfolgt, wird durch unterschiedliche Strategien von Polizei und Politik genährt. Diese „Legitimierungsarbeit“ bleibt eine prekäre Daueraufgabe. Ihre negativen Effekte können nur durch den Ausbau externer Kontrollen und den Rückbau polizeilicher Aufgaben und Befugnisse eingeschränkt werden.
Das erste Frankfurter Polizeirevier, das bereits wegen unberechtigten Datenabfragen für die Drohbriefe „NSU 2.0.“ und für die rechtsradikale Chatgruppe „Itiotentreff“ bekannt wurde, machte im Oktober 2025 erneut Schlagzeilen: Vorgeworfen wird den Beamt*innen u. a. Körperverletzung und Strafvereitelung im Amt sowie Verfolgung Unschuldiger. Trotz der schweren Vorwürfe betonte der hessische Innenminister sein gleichwohl ungebrochenes Vertrauen in die hessische Polizei. Der Frankfurter Polizeipräsident sorgte sich zwar auch um das Ansehen der Polizei, sprach aber seinerseits davon, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine integre Polizei Grundvoraussetzung für ihr tägliches Handeln und ihren Erfolg sei.[1]
Vertrauen in die Polizei? Eine Frage der Legitimität weiterlesen
Literatur
Zum Schwerpunkt
Legitimität (Berechtigung) und Vertrauen (Glaube) sind tunlichst zu unterscheiden. Nicht alles, was Legalität (Kodifizierung) für sich beanspruchen kann, ist auch legitim oder wirkt vertrauensfördernd. Nicht alles, was legitim ist, ist auch legal oder ist vertrauensfördernd. Was vertrauensfördernd wirkt, kann illegitim und illegal sein. Wie dieses Heft zeigt, sind das Komplikationen, mit denen sich (auch) die Polizei auseinandersetzen muss. So auch hier in diesem sporadischen Überblick.
Neue Behörde der EU zur Geldwäschebekämpfung
Am 16. Oktober 2025 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik und der neuen EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Anti-Money Laundering Authority, AMLA). Das Abkommen vom 30. Januar 2025 regelt die Details für die Unterbringung der AMLA und ihres Personals in Frankfurt/Main.[1] Die Bankenmetropole hatte im Februar 2024 den Zuschlag für den Sitz der AMLA bekommen und sich gegen Konkurrenz unter anderem aus Paris, Rom, Madrid und Brüssel durchgesetzt. Die Entscheidung zur Einrichtung der AMLA erfolgte im Rahmen eines umfangreichen Pakets zur Novellierung der europäischen Geldwäschebekämpfungsvorschriften, das im Sommer 2025 in Kraft trat.[2] Neue Behörde der EU zur Geldwäschebekämpfung weiterlesen
Schnelle Eingreiftruppe für Frontex
Die EU-Grenzagentur Frontex bereitet den Aufbau einer neuen Eingreiftruppe vor. Diese „Quick Reaction Force“ (QRF) soll „bei sich rasch verändernden Situationen an den Außengrenzen“ flexibel einsatzfähig sein. Weitere Einsatzgebiete seien „vorgesehene Ereignisse internationalen Maßstabs“, etwa Sportveranstaltungen, Gipfeltreffen oder UN-Konferenzen, erklärt Frontex. Diese hätten „erhebliche Auswirkungen auf den Verkehr und die operativen Anforderungen an den Außengrenzen“. Die QRF gehört zur „Ständigen Reserve“ unter direktem Kommando von Frontex und soll dort in zwei Teilen organisiert werden – als europäische Eingreifreserve (E-QRF) mit fest stationierten Kräften und Ausrüstung in einem oder mehreren Mitgliedstaaten. Hinzu kommt eine kontingentgebundene Reserve (C-QRF), die aus bis zu 15 Prozent der in den verschiedenen Einsatzgebieten stationierten Beamt*innen besteht und kurzfristig verlegt werden kann. Genauere Zahlen teilt Frontex nicht mit.[1] Schnelle Eingreiftruppe für Frontex weiterlesen
Änderungen der Europol-Verordnung beschlossen
Lorenz Krämer
Am 25. November 2025 wurde vom Plenum des EU-Parlaments der endgültigen Text für die „Verordnung zur Verstärkung der polizeilichen Zusammenarbeit bei der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels und zur Verstärkung der Unterstützung von Europol bei der Verhütung und Bekämpfung solcher Straftaten und zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/794“ angenommen.[1] Damit ist der Weg frei für die finale Abstimmung im Plenum des Parlaments Ende November. Der Beschluss ist das Ergebnis einer Einigung nach Trilog-Verhandlungen mit der Kommission und dem Rat und konnte den ursprünglichen Plan einer eigenständigen Verordnung zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität abwenden. Fraglich ist deshalb, wozu diese Verordnung überhaupt notwendig ist: Schließlich sind Schleuserkriminalität und Menschenhandel Straftaten, die bereits unter die polizeiliche Zusammenarbeit in den Schengen-Staaten fallen und für die Europol auch zuständig ist. Änderungen der Europol-Verordnung beschlossen weiterlesen
BVerfG: Staatstrojaner teilweise verfassungswidrig
Mit zwei im August veröffentlichten Beschlüssen vom 24. Juni 2025 (Az. 1 BvR 180/23 und 1 BvR 2466/19) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über Verfassungsbeschwerden entschieden, die sich gegen den Einsatz von Trojanern richteten. Bei Trojanern handelt es sich um heimlich auf dem Endgerät installierte Software, die die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (QTKÜ) von Telefonaten oder per Messenger verschickten Nachrichten ermöglichen soll, bevor diese verschlüsselt werden. Wird der Trojaner auch eingesetzt, um auf dem Endgerät gespeicherte Daten heimlich zu durchforsten, handelt es sich um eine Online-Durchsuchung. In den Verfahren ging es um die Befugnisse zu Zwecken der Gefahrenabwehr im nordrhein-westfälischen Polizeigesetz (PolG NRW) und für die Strafverfolgung in der Strafprozessordnung (StPO). BVerfG: Staatstrojaner teilweise verfassungswidrig weiterlesen
Land Berlin in Verantwortung
Von Jule Meier
Die Berliner Ombudsstelle nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) sprach am 15. September eine formelle Beanstandung gegen die Berliner Polizei aus. Sie sieht das Land Berlin in der Verantwortung für den Tod von Kupa Ilunga Medard Mutombo, der am 6. Oktober 2022 in Folge eines Polizeieinsatzes verstarb.[1] Die formelle Beanstandung ist das schärfste Instrument der Ombudsstelle.
Lausanner Polizeiapparat mit Nazis durchsetzt
Rassistische Nachrichten, sexistische „Witze“, homophobe und antisemitische Äußerungen, Verherrlichung des Ku-Klux-Klans und des Nationalsozialismus – SS-Runen inklusive – gehören zum Selbstbild von Mitgliedern der Polizei in Lausanne, der viertgrößten Stadt der Schweiz. Das geht aus zwei Chat-Gruppen hervor, in denen sich 48 Polizist*innen über Jahre hinweg mehr als 10.000 Memes und Nachrichten zuschickten.[1] Das gesamte kantonale Polizeikorps umfasst 500 Beamt*innen. Von den 48 Kolleg*innen sind bis auf acht Beamte (Stand: 16. September 2025) alle weiterhin im Dienst, wenn auch in anderen waadtländischen Polizeidienststellen.[2]