Von Susanne Billig
Im Januar dieses Jahres verschickte das Bundesjustizministerium einen „Diskussionsentwurf über gesetzliche Regelungen zum genetischen Fingerabdruck und Folgeänderungen“, datiert vom 20.12.90. Er soll dieser neuen Methode eine strafprozessuale Grundlage geben. Noch im November letzten Jahres hatte hingegen Bundesinnenminister Schäuble unter Hinweis auf 81 StPO betont, daß die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung von Genomanalysen in Strafverfahren „an sich“ ausreichen würden. Unsere Autorin, Mitarbeiterin des „Gen-ethischen Informationsdienstes“, benennt und kritisiert die Details. Ein Stück Orwell – Der „Diskussionsentwurf einer gesetzlichen Regelung zum genetischen Fingerabdruck“ weiterlesen