Schlagwort-Archive: Katastrophenschutz

An der Heimatfront – Militärische Einsätze im Innern

von Frank Brendle

Die Rufe nach Inlandseinsätzen der Bundeswehr, die vor zehn Jahren noch von SicherheitspolitikerInnen vor allem von Union und SPD formuliert wurden, sind merklich abgeebbt. Das Thema bleibt aber virulent: 2017 gab es die erste gemeinsame Übung von Polizei und Militär seit dem Zweiten Weltkrieg.

Anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 hatte der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) gemahnt, ohne die Bundeswehr könne die Sicherheit in Stadien und auf Fanmeilen nicht gewährleistet werden. Es ging dann doch ohne hoheitlichen Einsatz, aber seither hat die Bundeswehr Strukturen aufgebaut, die Grundlage auch für hoheitliche Ein­sätze im Inneren sind. Begründet werden sie mit dem Mantra der „Vernetzten Sicherheit“, demzufolge zwischen inneren und äußeren Bedrohungen und ergo zwischen militärischen und polizeilichen Aufgaben nicht mehr trennscharf unterschieden werden könne. An der Heimatfront – Militärische Einsätze im Innern weiterlesen

Bundeswehr im Inneren – Innerer Notstand auf dem Kleinen Dienstweg

von Stefan Gose

Der Damm ist gebrochen, doch kaum jemand hat es bemerkt: In den neuen „Verteidigungspolitischen Richtlinien“ vom 21. Mai 2003 erklärt das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) die Bundeswehr für viele Aufgaben im Inneren der Bundesrepublik zuständig, ohne sich auf Genaueres festzulegen.[1]

Was Unionspolitiker seit Ende des Kalten Krieges als neue Existenzbegründung für die Bundeswehr immer wieder forderten, führt die rot-grüne Regierung nun unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung ein: das Ende der historisch begründeten klaren Trennung von Polizei und Militär. Bundeswehr im Inneren – Innerer Notstand auf dem Kleinen Dienstweg weiterlesen

Das Katastrophenschutz-Ergänzungsgesetz: Die Vervollkommnung der Notstandsgesetze

von Christian Busold*

Am 15.11.1989 hat der Bundestag den Regierungsentwurf eines „Katastrophenschutzergänzungsgesetzes“ (BT-Drs. 11/4728) in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Sofern der Bundesrat zustimmt bzw. von seinem Einspruchsrecht keinen Gebrauch macht, kann das Gesetz bereits Anfang 1990 in Kraft treten. Dieses „Notstandsrecht“ beinhaltet gravierende neue Befugnisse zu Zwangsmaßnahmen im Rahmen der Gesamtverteidigung. Das Katastrophenschutz-Ergänzungsgesetz: Die Vervollkommnung der Notstandsgesetze weiterlesen