Beim Treffen der NATO-VerteidigungsministerInnen am 10. und 11. Februar hat die Bundesministerin der Verteidigung Ursula von der Leyen (CDU) den Regierungen der Türkei und Griechenlands zur Lösung der „Flüchtlings- und Migrationskrise“ die Entsendung von Kriegsschiffen und -flugzeugen angeboten. Profitorientierte Fluchthelfer sollen durch Kapazitäten des derzeit von Deutschland geführten Stehenden Marineverbands 2 (SNMG 2) bekämpft werden.
Der Flottenverband wird von dem deutschen Versorgungsschiff „Bonn“ angeführt, ebenfalls beteiligt sind eine türkische, eine griechische und eine kanadische Fregatte. Die Regierungen der Türkei und Griechenlands stimmten Medienberichten zufolge zu, dass das taktische Kommando des Marineverbandes nicht von der Türkei, sondern von anderen Alliierten übernommen wird. In einem „Aufruf an die Alliierten“ werden diese aufgefordert, den Marineverband zu verstärken. Als erster weiterer NATO-Staat hat heute Frankreich die Entsendung eines Schiffes zugesagt. NATO-Mission zur Lösung der „Flüchtlings- und Migrationskrise“ in der Ägäis: Details weiter unklar weiterlesen →
von Stephan Stolle
Seit 1989 nehmen deutsche PolizistInnen an internationalen Missionen teil – neuerdings auch unter dem Dach der EU.
5.000 PolizistInnen will die EU für „Krisenbewältigungsoperationen“ im Ausland einsetzen können. Das potenzielle deutsche Kontingent sind 910 BeamtInnen, davon 10 Prozent Führungskräfte. Praktisch sind jährlich 350-400 deutsche PolizistInnen im Auslandseinsatz, erklärt Tom Litges vom Polizeiinstitut „Carl Severing“ in Essen, eine von drei Polizeischulen, die BeamtInnen auf solche Missionen vorbereiten. Weltweite Ordnungshüter – Auslandseinsätze der deutschen Polizei weiterlesen →
von Tony Bunyan und Heiner Busch
Weil die EU „auf der internationalen Bühne uneingeschränkt mitspielen“ will, entwickelt sie seit 1999 Konzepte und Ressourcen für militärische Auslandseinsätze. Das hat auch Konsequenzen für die Polizei.
„Wir verfügen über eine große Zahl von Instrumenten,“ so drohten die Staats- und Regierungschefs der EU – der Europäische Rat – auf ihrer Juni-Tagung in Thessaloniki. Um die „Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen“ durchzusetzen, kämen als „letztes Mittel“ auch „Zwangsmaßnahmen im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen“ in Frage.[1] Nur wenige Wochen, nachdem sich Frankreich und Deutschland gegen eine Beteiligung am Irak-Krieg gewehrt haben, herrschte in der EU Einigkeit, dass in vergleichbaren Fällen die Androhung und der Einsatz militärischer Gewalt durchaus zum Repertoire gemeinsamer Politik gehören. Die Erklärung von Thessaloniki ist nur der vorläufige Höhepunkt auf dem Weg der EU zur Militärmacht. Europäisches Krisenmanagement – Die Polizei im Windschatten des Militärs weiterlesen →
von Albrecht Funk
Die Ausrufung des Notstandes und der Einsatz militärischer Gewalt im Innern der westeuropäischen und nordamerikanischen Staaten ist nicht wahrscheinlich. Dennoch: der „Krieg gegen den Terrorismus“ hat die Grenzen von innerer und äußerer Sicherheit, von Polizei und Militär verwischt.
Vor 35 Jahren strömten Hunderttausende auf bundesdeutsche Straßen, um gegen die Verabschiedung der Notstandsgesetze zu demonstrieren. Das Militär sollte, so die Forderung der Demonstrierenden, auch im Krisenfall der Regierung nicht als überlegene Gewaltressource zur Verfügung stehen; im Staatsinneren sollte es seine logistischen Fähigkeiten allenfalls in Katastrophenfällen zum Einsatz bringen. Die Notstandsgesetze waren dem Denken des Kalten Kriegs verhaftet: Sie lebten von der Erwartung des gewaltsamen Aufstandes einer fünften Kolonne Ulbrichts. Von 1989, vom definitiven Ende des Kalten Krieges her betrachtet, erhält die Notstandsdebatte von 1968 fast surreale Züge. Selbst die zugrunde gehende Regierung der DDR verzichtete darauf, das Militär gegen jene Demonstrationen einzusetzen, die ihr Ende herbeiführten. Militär, Polizei und die „neuen“ Kriege – Eine Einleitung weiterlesen →
von Christian Busold*
Am 15.11.1989 hat der Bundestag den Regierungsentwurf eines „Katastrophenschutzergänzungsgesetzes“ (BT-Drs. 11/4728) in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Sofern der Bundesrat zustimmt bzw. von seinem Einspruchsrecht keinen Gebrauch macht, kann das Gesetz bereits Anfang 1990 in Kraft treten. Dieses „Notstandsrecht“ beinhaltet gravierende neue Befugnisse zu Zwangsmaßnahmen im Rahmen der Gesamtverteidigung. Das Katastrophenschutz-Ergänzungsgesetz: Die Vervollkommnung der Notstandsgesetze weiterlesen →
Seit 1978 Berichte, Analysen, Nachrichten zu den Themen Polizei, Geheimdienste, Politik „Innerer Sicherheit“ und BürgerInnenrechte.