von Christian Busold*
Am 15.11.1989 hat der Bundestag den Regierungsentwurf eines „Katastrophenschutzergänzungsgesetzes“ (BT-Drs. 11/4728) in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Sofern der Bundesrat zustimmt bzw. von seinem Einspruchsrecht keinen Gebrauch macht, kann das Gesetz bereits Anfang 1990 in Kraft treten. Dieses „Notstandsrecht“ beinhaltet gravierende neue Befugnisse zu Zwangsmaßnahmen im Rahmen der Gesamtverteidigung. Das Katastrophenschutz-Ergänzungsgesetz: Die Vervollkommnung der Notstandsgesetze weiterlesen