Archiv der Kategorie: CILIP 075

(2/2003) Militär und Polizei

Polizeiliche Todesschüsse 2002

von Otto Diederichs

Seit 1976 wird an der Polizei-Führungsakademie eine bundeseinheitliche Statistik über den Schusswaffeneinsatz der Länderpolizeien, des Bundesgrenzschutzes und des Bundeskriminalamtes geführt. Bei der früher üblichen Veröffentlichung dieser Zahlen durch den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz (IMK) vollzieht sich seit Jahren eine Entwicklung, deren Hintergründe derzeit nicht sicher zu deuten sind. Der Verdacht liegt nahe, dass die langjährige Veröffentlichungspraxis aufgeweicht ist und der jeweilige IMK-Vorsitzende nach eigenem Gutdünken verfährt.

Erstmals wich 1999 Sachsens seinerzeitiger Innenminister Klaus Har­draht (CDU) vom bis dahin üblichen Verfahren ab und veröffentlichte keinerlei Informationen zum Schusswaffengebrauch der Polizei. Im Jahr darauf ließ der nordrhein-westfälische Innenminister Fritz Behrens (SPD) die Zahlen zumindest auf Anfrage wieder mitteilen.[1] Seine Amtsnachfolger Manfred Püchel (SPD), damals Innenminister in Sachsen-Anhalt, und Kuno Böse (CDU) in Bremen kehrten dann wieder zur alten IMK-Praxis zurück.[2] Polizeiliche Todesschüsse 2002 weiterlesen

Kämpfer, die wir nicht brauchen: „Grenzschutzgruppe 9“ und „Kommando Spezialkräfte“

von Stephan Stolle

Die Grenzschutzgruppe 9 (GSG 9) diene ausschließlich der polizeilichen Terrorismusbekämpfung, das Kommando Spezialkräfte (KSK) dagegen der militärischen.[1] Diese offizielle Darstellung der Kommandoeinheiten des Bundesgrenzschutzes und der Bundeswehr ist zu einfach.

September 1973: Die neu geschaffene GSG 9 präsentiert sich der Presse: „Ein Hubschrauber schwenkt ein, die Luken öffnen sich, sechs Seile fallen heraus, acht Mann mit Bewaffnung seilen sich zum Boden ab, gehen in Deckung. Dauer der Aktion: acht Sekunden.“[2] 24 Jahre später, im September 1997, erleben die PressevertreterInnen ein Remake desselben Films. Wiederum knattern Hubschrauber heran und vermummte, bewaffnete Gestalten seilen sich ab. Allerdings sind es dieses Mal nicht GSG 9-Polizisten, die eine Showeinlage bieten, sondern Soldaten, Angehörige des neuen Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr. Kämpfer, die wir nicht brauchen: „Grenzschutzgruppe 9“ und „Kommando Spezialkräfte“ weiterlesen

Weltweite Ordnungshüter – Auslandseinsätze der deutschen Polizei

von Stephan Stolle

Seit 1989 nehmen deutsche PolizistInnen an internationalen Missionen teil – neuerdings auch unter dem Dach der EU.

5.000 PolizistInnen will die EU für „Krisenbewältigungsoperationen“ im Ausland einsetzen können. Das potenzielle deutsche Kontingent sind 910 BeamtInnen, davon 10 Prozent Führungskräfte. Praktisch sind jährlich 350-400 deutsche PolizistInnen im Auslandseinsatz, erklärt Tom Litges vom Polizeiinstitut „Carl Severing“ in Essen, eine von drei Polizeischulen, die BeamtInnen auf solche Missionen vorbereiten. Weltweite Ordnungshüter – Auslandseinsätze der deutschen Polizei weiterlesen

Bundeswehr im Inneren – Innerer Notstand auf dem Kleinen Dienstweg

von Stefan Gose

Der Damm ist gebrochen, doch kaum jemand hat es bemerkt: In den neuen „Verteidigungspolitischen Richtlinien“ vom 21. Mai 2003 erklärt das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) die Bundeswehr für viele Aufgaben im Inneren der Bundesrepublik zuständig, ohne sich auf Genaueres festzulegen.[1]

Was Unionspolitiker seit Ende des Kalten Krieges als neue Existenzbegründung für die Bundeswehr immer wieder forderten, führt die rot-grüne Regierung nun unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung ein: das Ende der historisch begründeten klaren Trennung von Polizei und Militär. Bundeswehr im Inneren – Innerer Notstand auf dem Kleinen Dienstweg weiterlesen

Militärische Assistenzdienste – Die Schweizer Armee hilft im Inland aus

von Heiner Busch

Anlässlich des G8-Gipfels in Evian erlebte die Schweizer Armee ihren größten Einsatz seit dem Zweiten Weltkrieg. Die Alternative zum militärischen Einsatz im Innern kann aber nicht in der Aufrüstung der Polizei bestehen.

Schön und doch praktisch, mögen sich die französischen Behörden gedacht haben, als sie Evian zum Ort der G8-Jahrestagung kürten. Nach vorne den Genfer See, nach hinten die Berge, leicht abzuriegelnde Zufahrten – von Evian nach Genf ist es nicht weit, aber dazwischen ist Wasser und drum herum ein dünn besiedeltes Grenzgebiet. Die acht Herren und ihre Entourage blieben von Protesten unberührt. Die blieben in der Schweiz und im Niemandsland der Grenze hängen, wo sich am 1. Juni zwei Demonstrationszüge trafen – einer aus Genf und einer aus dem französischen Annemasse kommend, zusammen rund 100.000 Personen. Grenzüberschreitender Protest stand einer multinationalen Ordnungsmacht entgegen. Militärische Assistenzdienste – Die Schweizer Armee hilft im Inland aus weiterlesen

Chronologie

zusammengestellt von Yvette Grünberg

April 2003

09.04.: Überwachung durch den Verfassungsschutz: Nach dem Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums führte das Bundesamt für Verfassungsschutz von Juli 2001 bis Juni 2002 zwischen 32 und 38 G 10-Maßnahmen durch. Im Verlauf dieser Aktionen war bei max. 232 überwachten Personen das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis aufgehoben.

10.04.: Razzia gegen Moslemgruppe: Die Polizei durchsucht in elf Bun­desländern mehr als 80 Gebäude mutmaßlicher Mitglieder der verbotenen Islamisten-Gruppe Hizb ut-Tahrir (Partei der Befreiung). Beschlagnahmt werden Dokumente und Computerteile. Die Aktion richtet sich in Berlin vor allem gegen die Hochschulgruppe „Aqida“. Chronologie weiterlesen

Keine Freiheit den Feinden der Freiheit? Die NPD, der Verfassungsschutz und das Verfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht möge „feststellen“: „Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) ist verfassungswidrig“. So hatte der Antrag der höchsten bundesdeutschen exekutiven und legislativen Instanzen – der Bundesregierung, des Bundestags und des Bundesrats – gelautet. „Im Namen des Volkes“ hat das Gericht am 18. März 2003 „beschlossen: die Verfahren werden eingestellt.“[1]

Ob das höchste deutsche Gericht mit diesem Beschluss eine „der peinlichsten Schlappen der deutschen Innenpolitik“ besiegelt hat, kann füglich dahin gestellt bleiben.[2] Die Diskussion über das Verbot hat monate-, ja jahrelang die mehrheitlich verbotswilligen, minderheitlich verbotsgegnerischen Gemüter bewegt. „Das Gericht“ – so kommentierte zurecht die FAZ – habe, „mit seinem Beschluss, das NPD-Verbotsver­fahren endgültig einzustellen, die Anständigen im Regen stehen lassen.“ Wer aber sind die „Anständigen“, von denen FAZ-Autor Gerd Roellecke redet? „Der mündige Bürger erinnert sich gut an den staatlich organisierten Aufstand der Anständigen gegen rechts, bei dem die Anständigen unter Führung der Spitzen von Staat und Parteien die Berliner Flaniermeile gen Westen gezogen sind.“[3] Keine Freiheit den Feinden der Freiheit? Die NPD, der Verfassungsschutz und das Verfassungsgericht weiterlesen

Literatur

Zum Schwerpunkt

Gemeinsam ist Polizei und Militär ihre unmittelbare Verbindung zum staatlichen Gewaltmonopol. Während die einen das Staatsgebiet nach außen sichern sollen, soll die Polizei Sicherheit im Innern gewährleisten. Diese Ausdifferenzierung staatlicher Gewalt galt lange als die zeitgemäße Fortentwicklung, wenn nicht „Zivilisierung“ des Gewaltmonopols überhaupt. Denn in einer Hinsicht unterscheiden sich Polizei und Militär grundsätzlich: das Militär kämpft gegen die Feinde, gegen eine äußere Macht, die im Ernstfall physisch vernichtet werden muss. Demgegenüber hat die Polizei es mit Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern zu tun, die in westlich-liberalen Gesellschaften mit bestimmten Rechten ausgestattet sind, die die Polizei, will sie sich nicht außerhalb dieser Gesellschaft stellen, nicht wie die eines Feindes missachten kann. Literatur weiterlesen