von Olaf Neußner
Für Asylsuchende und Flüchtlinge scheint die Tatsache, daß sie nach Inkrafttreten des Vertrages über die Europäische Union (EUV) in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) Schutz vor politischer Verfolgung, vor Bürgerkriegen oder anderen bewaffneten Konflikten suchen, nichts wesentlich verändert zu haben. Nach wie vor ist die reichste Staatengemeinschaft dieser Erde vor allem damit beschäftigt, die Maßnahmen auszubauen, mit denen sie sich vor Asylsuchenden und Flüchtlingen zu schützen sucht.
Für Flüchtlinge ist dabei unerheblich, ob die Maßnahmen vor Inkrafttreten des EUV am 1. Januar 1993 in rein zwi-schenstaatlicher Zusammenarbeit ersonnen wurden oder nunmehr im Rahmen einer per Unionsvertrag vorgesehenen Zusammenarbeit in den Bereichen Inneres und Justiz erarbeitet werden, zu deren primärem Objekt die Asylpolitik (Artikel K 1 Nr. 1) aus-erkoren wurde. Asylpolitik in der Europäischen Union – Schutz vor Flüchtlingen weiterlesen