Zwar sei eine „Novellierung des Schengener Regelwerks“ unter den alten Schengener Strukturen nicht mehr möglich, diese habe aber „unter dem Dach der EU“ zu geschehen. So heißt es in einer „Notiz des deutschen Vorsitzes betr. die Fortentwicklung des Schengener Besitzstandes im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit“.[1] Das Papier datiert vom 22. April 1999, wenige Tage vor In-Kraft-Treten des Amsterdamer Vertrages und der Überführung Schengens in die Ratsstrukturen. Schengen – Wunschliste des BMI weiterlesen
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(1/2000) Kriminalisierung von AusländerInnen