VS – Nur für den Dienstgebrauch
Ausgangslage/Entstehung der KGT
Anläßlich der Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 03. Mai 1991 in Bonn wurden unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse der AG Kripo, der Leiter der Behörden für Verfassungsschutz sowie der Arbeitskreise II und IV der IMK folgende Grundsätze für die Terrorismusbekämpfung beschlossen:
1. Die andauernde terroristische Bedrohung, insbesondere durch die „RAF“, erfordert eine weitere Koordinierung, Konzentration und Bündelung der Bekämpfungsmaßnahmen in Gemeinsamkeit von Bund und Ländern sowie die konsequente bundesweite Durchführung aller Maßnahmen.
2. Unter Berücksichtigung insbesondere des IMK-Beschlusses vom 15.12.1990 zur Terrorismusbekämpfung und aktueller Notwendigkeiten zu dessen Fortentwicklung sind die Bekämpfungsmaßnahmen an folgenden tragenden Grundsätzen auszurichten: Bericht des Bundesministers des Innern über die Einrichtung einer „Koordinierungsgruppe Terrorismusbekämpfung“ (KGT) beim Bundeskriminalamt weiterlesen