Polizeiproblem 11/2025

Ermittlungen gegen Polizist*innen:

3. November: Nach dem Schuss auf einen Soldaten bei der Bundeswehr-Großübung „Marshal Power“ in Erding ermittelt die Staatsanwaltschaft Landshut wegen versuchten Totschlags gegen drei Beschuldigte, nachdem zwei Anwälte Anzeige erstattet hatten. Bei dem Vorfall am 22. Oktober hatten Zeug*innen einen bewaffneten Bundeswehrangehörigen für eine Bedrohung gehalten und die Polizei alarmiert. Diese hatte laut Innenminister Joachim Herrmann zunächst beim Feldjägerregiment nachgefragt, ob es sich um einen Teil der Übung handle, was verneint worden sei, da der offizielle Übungsbeginn erst für den Folgetag angekündigt war. Daraufhin kam es zu einem Schusswechsel, bei dem ein Feldjäger leicht verletzt wurde. Der Landrat von Erding sprach von einer „absoluten Katastrophe“ in der Kommunikation zwischen Polizei und Bundeswehr, die nun eine bessere Vorbereitung bei künftigen Übungen angekündigt hat.

5. November: Nach der Demonstration „United 4 Gaza“ am 11. Oktober in Berlin ermittelt das LKA Berlin gegen einen Polizeibeamten wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt (Stand: 21. Oktober 2025, 10:30 Uhr). Auslöser der Ermittlungen war ein in den sozialen Medien verbreitetes Video, das eine polizeiliche Maßnahme während der Kundgebung zeigt. Auf Grundlage dieses Videomaterials wurde Strafanzeige erstattet. Darüber hinaus liegen dem LKA fünf weitere Anzeigen von Personen vor, die nicht unmittelbar an dem Vorfall beteiligt waren. Diese sogenannten Mehrfachanzeigen werden im Rahmen des laufenden Ermittlungsverfahrens mitgeprüft.

10. November: Die Tötung eines aggressiven Welses im Brombachsee durch einen Polizisten war nach Angaben der Staatsanwaltschaft Ansbach rechtmäßig. Die Ermittlungen wurden eingestellt, da weder der Polizist, der dreimal vergeblich auf den Fisch schoss, noch der Angler, der ihn anschließend fing und tötete, eine Straftat begingen. Die Maßnahmen seien gerechtfertigt gewesen, um weitere Verletzungen von Badegästen zu verhindern. Welse unterliegen weder Schonzeiten noch Mindestmaßen, sodass kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorlag. Der rund zwei Meter lange Fisch hatte am 20. Juni mehrere Badende attackiert und war als Sicherheitsrisiko eingestuft worden. Die Polizei entschied gemeinsam mit einem Anglerverein und der Wasserwacht, das Tier zu töten. Der Fisch wurde später verzehrt.

10. November: Sieben Patronenhülsen am Tatort – fielen Warnschüsse, bevor die Polizei in Arnsberg einen Mann anschoss? Laut der zuständigen Staatsanwältin dauern die Ermittlungen zum genauen Ablauf an, auch gegen die beteiligten Polizist*innen wird ermittelt. Vor einem Monat hatte der 40-Jährige mit einer Eisenstange drei Einsatzfahrzeuge beschädigt und Beamt*innen bedroht, woraufhin diese ihre Dienstwaffe einsetzten und ihn am Bein verletzten. Der deutsche Staatsbürger albanischer Herkunft wurde inzwischen aus dem Krankenhaus entlassen; das Amtsgericht Arnsberg ordnete seine vorläufige Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung für Straftäter an.

11. November: Nach Angaben des Düsseldorfer Polizeipräsidiums hat ein männlicher Kommissar im Mai seinen Geschlechtseintrag ändern lassen, um von der Frauenförderung zu profitieren und eine Beförderung zu erlangen. Nach eigenen Aussagen der Beamtin habe sie den Schritt nach der Beförderung wieder rückgängig machen wollen. Das Präsidium zeigte die Person wegen versuchten Betrugs an und leitete ein Disziplinarverfahren ein, da es eine schwere Störung des Betriebsfriedens sah. Die Polizistin hingegen klagt nun und wird von ihrem Anwalt verteidigt, der betont, sie identifiziere sich seit Jahren als Frau und die Vorwürfe der Präsidentin seien „absurd“.

13. November: Ein Jahr nach einer gravierenden Ermittlungspanne der Hamburger Polizei ist weiterhin unklar, wer zwei vom BKA weitergeleitete E-Mails mit Hinweisen auf ein internationales Vergewaltiger-Netzwerk gelöscht hat, wodurch ein Täter seine Frau über ein Jahr hinweg weiter betäuben, vergewaltigen und die Taten filmen konnte. Erst nachdem Journalistinnen von STRG_F 2024 erneut nachhakten, leitete Hamburg Ermittlungen ein und übergab den Fall nach Niedersachsen, wo der Täter kurz darauf verstarb. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt, während das LKA interne Abläufe überarbeitet und betont, der Fehler könne sich nicht wiederholen.

14. November: Die Staatsanwaltschaft Heilbronn ermittelt gemeinsam mit der Kriminalpolizei Stuttgart und Ludwigsburg gegen sieben nicht-staatsanwaltliche Bedienstete der Staatsanwaltschaft Stuttgart, die verdächtigt werden, bestechlich gewesen zu sein und Dienstgeheimnisse weitergegeben zu haben; die Hinweise ergeben sich aus Ermittlungen der Soko „Frost“, die ein versuchtes Tötungsdelikt in Tamm untersucht. Gegen einen Wachtmeister und zwei mutmaßliche Auftraggeber wurden wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr Haftbefehle erlassen, drei Männer wurden festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht.

14. November: Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen Mannheimer Polizisten Anklage wegen des Verdachts der Verfolgung Unschuldiger erhoben, nachdem er Ende März 2024 einem kontrollierten und aufgrund eines Sicherungshaftbefehls festgehaltenen Mann laut Vorwurf fünf Päckchen Marihuana untergeschoben und diesen angeblichen Fund der Staatsanwaltschaft gemeldet haben soll, um eine Wohnungsdurchsuchung zu erwirken. Zudem habe er Kollegen zur falschen Dokumentation bewegen wollen. Gegen den Beamten, der mittlerweile außer Dienst ist, laufen strafrechtliche Ermittlungen und ein Disziplinarverfahren. Der Prozess vor dem Amtsgericht Mannheim beginnt am 26. November mit einem möglichen Urteil am 10. Dezember; der Strafrahmen reicht von einem bis zehn Jahren Haft.

19. November: Ein interner Bericht des Thüringer Innenministeriums kommt laut MDR-Recherchen zu dem Schluss, dass sich die schwerwiegenden Verdachtsmomente gegen einen Polizeibeamten aus Saalfeld nicht erhärtet haben. Ihm war vorgeworfen worden, Informationen aus Polizeiakten an Kriminelle weitergegeben zu haben. Der Mann war auf Basis dubioser Hinweise eines Polizeispitzels ins Visier der internen Ermittler*innen geraten. Infolge des Prüfberichts, der zu dem Ergebnis kommt, dass „offenbar an den ganzen Vorwürfen nichts dran sei“, wurde die gegen den Beamten verhängte Suspendierung inzwischen aufgehoben.

27. November: In Sachsen müssen alle 320 Polizeianwärter eines Jahrgangs ihre schriftlichen Abschlussprüfungen wiederholen, nachdem an den Polizeifachschulen Chemnitz, Leipzig und Schneeberg eine inhaltliche Überschneidung mit einer zwei Jahre alten Prüfung festgestellt wurde, die einzelnen Prüflingen bereits bekannt war und damit gegen Qualitätsstandards verstieß. Die Prüfungen wurden annulliert, ein Disziplinarverfahren gegen den mutmaßlich verantwortlichen Mitarbeiter*innen eingeleitet.

Anklage gegen Polizist*innen:

5. November: Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat Anklage gegen den Polizisten erhoben, der im April den 21-jährigen Schwarzen Lorenz A. bei einem Einsatz erschossen hat. Dem 27 Jahre alten Beamten wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Nach Ermittlungen habe er irrtümlich eine Notwehrlage angenommen, obwohl keine mehr bestand. Lorenz A. hatte zuvor Reizgas gegen den Polizisten eingesetzt, ein Messer jedoch nicht verwendet und offenbar fliehen wollen. Der Beamte feuerte fünf Schüsse ab, drei davon trafen den jungen Mann von hinten tödlich. Der Vorfall ereignete sich nach einem Streit vor einer Diskothek, bei dem Lorenz A. Reizgas gegen Türsteher und später gegen Polizisten eingesetzt haben soll. Das Landgericht Oldenburg entscheidet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens.

14. November: Bei einer Grenzkontrolle in Bunde (Landkreis Leer) gaben zwei Bundespolizisten 14 Schüsse auf ein fliehendes Auto ab und sollen dafür wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung vor dem Amtsgericht Leer angeklagt werden, nachdem sie Strafbefehle über Geldstrafen nicht akzeptiert haben. Während das Vorgehen zweier weiterer Polizisten, die Autoscheiben einschlugen, als verhältnismäßig eingestuft und die Ermittlungen gegen sie eingestellt wurden, gelten die Schüsse laut Staatsanwaltschaft und Gericht als ungeeignetes Mittel zur Fahrzeugstop­pung.

26. November: Gegen eine Ärztin und zwei Krankenschwestern der JVA Frankfurt am Main IV ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen fahrlässiger Körperverletzung. Sie sollen im November 2024 einen sich schwer verbrühten 25-jährigen Häftling nicht sofort in eine Klinik verlegt, sondern mit Verweis auf angebliche Suizidabsichten in einen besonders gesicherten Haftraum gebracht haben. Erst am nächsten Tag wurde der Mann in ein Krankenhaus gebracht, wo er auf der Intensivstation ins künstliche Koma versetzt werden musste. Das Hessische Justizministerium verwies auf bestehende Regularien, nach denen eine solche Unterbringung von der Anstaltsleitung angeordnet und dokumentiert werden muss.

Urteile gegen Polizist*innen:

5. November: Ein Polizist aus Heilbronn erhielt eine Rüge, weil er auf seinem privaten Handy einen Aufkleber mit der Aufschrift „FCKGRN“ („Fuck Grüne“) angebracht hatte. Obwohl es sich nicht um ein Diensthandy handelte, sah die Polizei darin einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot, da Beamte politisch neutral auftreten müssen. Strafrechtliche Konsequenzen gab es keine, der Polizist zeigte sich einsichtig und entfernte den Sticker. Der Fall wurde durch eine Anzeige des Heilbronner Stadtrats Alexander Wezel (Die Partei) ausgelöst, der ein Foto des Handys online veröffentlicht hatte.

17. November: Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat über eine Klage der AfD entschieden, die sich durch Äußerungen des ehemaligen Polizeipräsidenten Johann Kühme in ihrer politischen Neutralität verletzt sah. Kühme hatte der AfD in einem Zeitungsinterview vorgeworfen, durch das Verbreiten von Lügen und Falschmeldungen gezielt Ängste zu schüren und so eine Gefahr für die innere Sicherheit zu werden. Die Richter*innen urteilten, dass einige Aussagen rechtswidrig gewesen seien. Kühme habe zwar grundsätzlich das Recht gehabt, sich öffentlich zur inneren Sicherheit als auch zu Angriffen auf die Demokratie zu äußern. Allerdings seien ihm dabei Grenzen gesetzt gewesen. Die Polizeidirektion prüft nun, ob sie Berufung gegen das Urteil einlegen wird.

19. November: Ein Angriff auf einen am Boden liegenden, gefesselten Obdachlosen durch einen Berliner Polizisten führte zu keiner strafrechtlichen Verurteilung. Das Verfahren gegen den 41-jährigen Beamten wurde eingestellt; er zahlte lediglich 2500 Euro an die Staatskasse. Der Vorfall, der durch eine Bodycam dokumentiert wurde, ereignete sich nach der Festnahme des Mannes, der zuvor Suizidabsichten geäußert und einen Sicherheitsmitarbeiter bedroht hatte, am Berliner Hauptbahnhof. Der Polizist räumte die Tritte und Schläge ein, begründete sein Verhalten mit einem Kontrollverlust und leistete eine persönliche Wiedergutmachung in Höhe von 500 Euro. Dienstrechtliche Konsequenzen sind noch offen, ein Disziplinarverfahren läuft, mögliche Maßnahmen könnten unter anderem eine Verlängerung der Probezeit umfassen.

20. November: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Polizeibeamt*innen für eine Abschiebung in einer Gemeinschaftsunterkunft grundsätzlich eine richterliche Durchsuchungsanordnung benötigen. Die Ergreifung des Beschwerdeführers, nachdem seine Zimmertür mit einer Ramme aufgebrochen wurde, wertete das Gericht als Durchsuchung, da den Beamt*innen vor Betreten des Zimmers nicht sicher bekannt war, ob und wo sich der Betroffene darin aufhielt. Das Gericht sah das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) verletzt, weil die Polizei ohne diese vorherige richterliche Anordnung handelte, und verwies die Sache zurück an das Oberverwaltungsgericht.

24. November: In Niedersachsen sollen sechs Polizeianwärter wegen eines Chats mit rassistischen, NS-verharmlosenden sowie diskriminierenden Inhalten noch in der Probezeit entlassen werden; bei fünf weiteren wurde die Probezeit verlängert, gegen acht Beamte wurden Dienstführungsverbote oder vorläufige Enthebungen ausgesprochen. Der Chat aus dem Jahr 2019 umfasste 13 Mitglieder der Polizeiakademie Oldenburg, bei neun von ihnen kam es zu Durchsuchungen. Parallel laufen Ermittlungen zu einer zweiten Chatgruppe aus einer früheren Studiengruppe, in der ebenfalls verfassungsfeindliche und diskriminierende Inhalte geteilt wurden; hier wurden bei sieben Polizist*innen Durchsuchungen vorgenommen und neun Disziplinarverfahren eingeleitet. Beide Fälle wurden teils zufällig entdeckt, strafrechtlich sind die Inhalte verjährt. Die Auswertung sichergestellter Dateien dauert an und soll Grundlage dienstrechtlicher Entscheidungen sein.

Verletzung durch Polizeischüsse:

17. November: Im Bochumer Stadtteil Hamme ist eine gehörlose Zwölfjährige bei einem Polizeieinsatz durch Schüsse schwer verletzt worden, nachdem sie vermisst gemeldet und später in der Wohnung ihrer ebenfalls gehörlosen Mutter aufgefunden worden war. Die Polizei schildert, das Kind sei mit zwei Messern auf die Einsatzkräfte zugegangen, woraufhin zugleich Taser und Schusswaffe eingesetzt worden seien. Fragen zum Umgang mit einer vulnerablen Minderjährigen, zu möglichen kommunikativen Missverständnissen und zu alternativen Maßnahmen bleiben offen. Die Ermittlungen führt aus Gründen der Neutralität die Mordkommission der Essener Polizei.

21. November: Nach Polizeiangaben zog ein 28-Jähriger am frühen Samstagmorgen in der Wache Hattingen unvermittelt ein Messer und ging trotz Aufforderungen, Androhung des Schusswaffengebrauchs und Pfeffersprayeinsatzes weiter auf zwei Beamt*innen zu, woraufhin einer von ihnen schoss und den Mann schwer, jedoch nicht lebensbedrohlich verletzte. Er soll psychisch krank sein.

Polizei und Recht:

18. November: Ein polizeiliches Einschreiten beim Pokal-Finale in Berlin sorgt für Ärger: Nachdem Beamte am Schiffbauerdamm eine Gruppe Bielefelder Fans wegen blockierter Fahrbahn und Lärmbelästigung von der Terrasse der „Ständigen Vertretung“ verwiesen hatten, blieb eine Getränkerechnung über 135,50 Euro unbezahlt, deren Erstattung die Polizei trotz gegenteiliger Zusage an die Bedienung verweigert. Der Wirt widerspricht der Begründung der Behörde, wonach allen Gästen Gelegenheit zur Zahlung gegeben worden sei, während die Polizei betont, nur bei pflichtwidrigem Handeln ersatzpflichtig zu werden, was hier nicht vorgelegen habe.

19. November: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Besoldung Berliner Polizeibeamt*innen verfassungswidrig niedrig ist. Mehr als 95 Prozent erhalten demnach kein „amtsangemessenes“ Einkommen im Sinne des Grundgesetzes. Das Gericht führte neue Berechnungskriterien ein, wonach das Gehalt nicht prekär sein darf und nicht mehr als 5 Prozent hinter der allgemeinen Lohnentwicklung zurückfallen darf. Berlin muss die Besoldung nun bis März 2027 nachbessern.

Beitragsbild: Verbundeinsatz gegen „Clankriminalität“ in Duisburg (Polizei Duisburg).

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