Ermittlungen gegen Polizist*innen:
1. Februar: Eine Strafrichterin auf Mallorca hat eine mündliche Verhandlung gegen einen deutschen Polizisten aus Essen angeordnet, der im Sommer 2024 im Urlaub auf der spanischen Insel einen damals 71-jährigen Taxifahrer schwer misshandelt haben soll. Der Beamte war mit Kollegen aus Deutschland privat unterwegs, als es nach einer Taxifahrt zu dem Vorwurf eines angeblichen Diebstahls kam, woraufhin der Fahrer attackiert und schwer verletzt wurde; das vermisste Handy tauchte später bei den Deutschen selbst wieder auf. Zwar einigten sich Täter und Opfer außergerichtlich auf eine Entschädigung von insgesamt 50.000 Euro, weshalb dem Polizisten keine Haftstrafe mehr droht, dennoch wird der Fall weiter strafrechtlich verhandelt. Neben den erfahrenskosten kommen zivilrechtliche Forderungen auf den deutschen Beamten zu. Mögliche dienstrechtliche Konsequenzen in Deutschland sind bislang offen.
2. Februar: Im Zusammenhang mit der geplanten Sanierung und Anmietung eines Polizeigeländes in Wuppertal ermitteln interne Stellen des NRW-Innenministeriums sowie die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen Innenminister Herbert Reul (CDU). Hintergrund sind Vorwürfe, Reul habe in Verhandlungen mit dem landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) an der zuständigen Fachabteilung vorbei einer deutlich überhöhten Finanzierung zugestimmt. Während ein Gutachten die Sanierungskosten auf maximal 173 Millionen Euro begrenzt, sollen über langfristige Mietzahlungen bis zu 650 Millionen Euro an den BLB fließen. Die Ermittler prüfen den Verdacht einer möglichen Veruntreuung von Steuermitteln zulasten der Polizei.
3. Februar: Im Rahmen eines Vergewaltigungsprozesses am Landgericht Mainz wurde bekannt, dass eine Polizistin, die selbst Opfer des Angeklagten geworden sein soll, diesem zuvor Insiderinformationen aus dem Polizeisystem weitergegeben hatte. Der 42-Jährige soll sich online als vermögender BMW-Erbe ausgegeben und die Polizistin dazu gebracht haben, einen vorbestraften Mann – den Angeklagten selbst – im System abzufragen und ihm Daten zu übermitteln. Die Zeugin erklärte, der Angeklagte habe sie manipuliert und in eine Scheinwelt manövriert. Gegen sie wurde wegen der Informationsweitergabe ein Strafverfahren abgeschlossen. Sie ist nicht mehr bei der Polizei beschäftigt.
8. Februar: Ein Personenschützer des LKA Berlin steht im Verdacht, eine private Beziehung zum Umfeld einer in Berlin unter staatlichem Schutz lebenden vietnamesischen Waffenhändlerin geführt zu haben. Eine interne Untersuchung bestätigte dies laut Polizei. Nach Medieninformationen wird zudem geprüft, ob der Beamte finanziell profitiert oder unzulässige private Dienste übernommen haben könnte. Die Polizeiführung kündigte Disziplinarmaßnahmen an, sollte die Beziehung verschwiegen worden sein, und erklärte, der Beamte werde künftig nicht mehr im zuständigen Personenschutzbereich eingesetzt.
12. Februar: Bei der sächsischen Polizei werden weitere Beamt*innen wegen rechtsextremer Straftaten untersucht. Laut Innenministerium wurden im vergangenen Jahr 15 Verdachtsfälle bekannt, darunter mutmaßlich rassistische und ausländerfeindliche Äußerungen, die Nutzung strafbarer Parolen sowie rassistische Social-Media-Beiträge. In zwei Fällen kam es zu Kündigung oder Entlassungsverfahren, weitere Disziplinar- und Strafverfahren laufen. In Zwickau soll ein Bediensteter nach dem Besuch einer Veranstaltung mit einer Person mit strafbarem Aufdruck Kollegen angegriffen haben; die Staatsanwaltschaft wertet dies als tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte, der Fall geht vor Gericht. Seit 2020 wurden insgesamt 128 rechtsextremistische Verdachtsfälle erfasst.
18. Februar: Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hat wegen Polizeischüssen am 11. Oktober 2025 Ermittlungen gegen die eingesetzten Beamt*innen wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da der Einsatz der Schusswaffe rechtmäßig gewesen sei. Ein 40-Jähriger deutscher Staatsangehöriger soll zuvor mit einer Eisenstange erhebliche Schäden an Gebäuden und drei Polizeifahrzeugen verursacht und die Einsatzkräfte massiv bedroht haben. Die Beamt*innen forderten ihn mehrfach auf, die Eisenstange fallen zu lassen; nachdem er nicht reagierte, gaben sie nach eigener Darstellung zunächst Warnschüsse ab und schossen dann dem Mann ins Bein. Nach vorübergehender stationärer Behandlung ordnete das Amtsgericht Arnsberg auf Antrag der Staatsanwaltschaft seine vorläufige Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie an. Gegen den 40-Jährigen wird zudem wegen Sachbeschädigung und Bedrohung ermittelt.
26. Februar: Die Staatsanwaltschaft Dresden hat ein Ermittlungsverfahren gegen einen unbekannten Polizeibeamten wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt eingestellt. Der Mann war beschuldigt worden, am 11. Januar 2025 am Rande des AfD-Bundesparteitags in Riesa einen sächsischen Landtagsabgeordneten ins Gesicht geschlagen zu haben, der daraufhin kurzzeitig das Bewusstsein verlor. Die Ermittlungen ergaben jedoch, dass kein gezielter Schlag nachweisbar ist – vielmehr ist nicht auszuschließen, dass der Abgeordnete im Zuge einer rechtmäßigen polizeilichen Zwangsmaßnahme gegen einen anderen Demonstrationsteilnehmer unbeabsichtigt zu Fall kam. Das Zu-Boden-Gehen des Abgeordneten gilt damit als unbeabsichtigte Folge insgesamt rechtmäßigen Polizeihandelns.
Urteile gegen Polizist*innen:
3. Februar: Nach der Festnahme des Linkenabgeordneten Cem Ince am Rande einer Berliner Demonstration hat das Verwaltungsgericht Berlin der Polizei vorläufig untersagt, weiterhin öffentlich zu behaupten, Ince habe Polizeibeamt*innen tätlich angegriffen. Diese Darstellung stelle eine unzulässige Vorverurteilung dar und verstoße gegen die Unschuldsvermutung. Der Beschluss gilt bis zur Entscheidung in der Hauptsache und ist mit Ordnungsgeldern bewehrt. Ince, der als parlamentarischer Beobachter gekennzeichnet war, bestreitet die Vorwürfe und hatte seinerseits Anzeige wegen mutmaßlicher Polizeigewalt erstattet.
3. Februar: Zwei Kommissaranwärter der Polizeihochschule Oranienburg sind wegen mutmaßlich rassistischer, homophober und staatsfeindlicher Äußerungen mit Wirkung zum 31. Januar aus dem Vorbereitungsdienst entlassen worden. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Potsdam ihre Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt und die Entlassung damit vollziehbar gemacht. Die Anwärter hatten sich erfolgreich gegen eine sofortige Entlassung gewehrt und durften vorübergehend weiter am Dienst teilnehmen; nun steht ihnen lediglich der Gang zum Oberverwaltungsgericht offen. Gegen die beiden im gehobenen Polizeivollzugsdienst ermittelt zudem die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Volksverhetzung, nachdem Mitschüler*innen mutmaßlich entsprechende Äußerungen in Lehrveranstaltungen protokolliert hatten.
15. Februar: Ein Münsteraner Aktivist wurde vom Vorwurf der Verletzung des Rechts am eigenen Bild freigesprochen. Er hatte einen Polizeieinsatz bei einer Kreide-Demonstration gegen einen Neonazi-Aufmarsch gefilmt und online gestellt. Mehrere Polizisten hatten daraufhin Strafanträge gestellt. Das Gericht wertete die Aufnahmen als Zeitgeschehen, weshalb selbst der Staatsanwalt einen Freispruch beantragte.
18. Februar: Die Beschlagnahme des Protestbusses „Adenauer SRP+“ des Zentrum für Politische Schönheit beim Christopher Street Day am 20. September 2025 in Döbeln war rechtswidrig. Das entschied die 2. Strafkammer des Landgericht Chemnitz und erklärte den entsprechenden Beschluss des Amtsgericht Döbeln für unzulässig. Recherchen des Mitteldeutscher Rundfunk und von netzpolitik.org nährten Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Einsatzes: Die zuständige Bereitschaftsrichterin soll angegeben haben, sie habe die Beschlagnahme am Telefon mangels ausreichender Informationen abgelehnt. Die Polizei hingegen berief sich auf eine Bestätigung nach Rücksprache. Damit stand der Verdacht im Raum, die Beamten könnten sich über ein richterliches Veto hinweggesetzt haben. Mit dem Anruf bei der Eildienstrichterin habe die Eilkompetenz der Polizei geendet; für eine nachträgliche richterliche Bestätigung der Beschlagnahme habe kein Raum bestanden, erklärte nun das Gericht. Ob die Richterin die Maßnahme am Telefon gebilligt oder abgelehnt hatte, ließ die Kammer offen. Über die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme selbst entschied das Gericht also nicht.
23. Februar: Die 2. Kammer des Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit drei Beschlüssen (Az. 2 L 3912/25, 2 L 4140/25, 2 L 134/26) entschieden, dass eine Polizeikommissarin, gegen die der begründete Verdacht besteht, ihren Geschlechtseintrag allein zur Verbesserung ihrer Beförderungschancen geändert zu haben, vom Beförderungsauswahlverfahren ausgeschlossen werden darf. Ihre Eilanträge gegen die vorläufige Beförderung von Kollegen wurden zurückgewiesen. Anlass waren Äußerungen der Beamtin, wonach sie die Änderung taktisch genutzt und später rückgängig machen wolle; dies führte zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens und zur Nichtberücksichtigung im Auswahlverfahren durch das Polizeipräsidium. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig, eine Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Münster ist möglich.
Verletzung durch Polizeischüsse:
6. Februar: Ein SEK hat mehrere Schüsse auf einen 20-Jährigen abgegeben, nachdem dieser in Wangen (Landkreis Göppingen) in einem Mehrfamilienhaus randaliert und zunächst die Streifenbeamten sowie später auch die Spezialkräfte mit einer Schusswaffe bedroht hatte. Der Mann hatte sich angeblich in seiner Wohnung verschanzt und auf dem Balkon mit der Waffe gezeigt. Bei dem Notzugriff wurde er verletzt, ist aber außer Lebensgefahr. Die Ermittlungen führt das LKA Baden-Württemberg unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Ulm.
6. Februar: Bei einem SEK-Einsatz in Ulm gab ein Beamter Schüsse auf einen 20-Jährigen ab. Der dadurch verletzte Mann soll zuvor Hausmitbewohner bedroht und auf Polizeikräfte mit einer täuschend echt aussehenden Schusswaffe gezielt haben. Die Staatsanwaltschaft Ulm und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg führen die Ermittlungen durch. Das Opfer befindet sich inzwischen in psychiatrischer Behandlung.
7. Februar: In Trier hat die Polizei auf einen Mann geschossen, der angeblich mit einem Messer in der Fußgängerzone unterwegs war und Passant*innen ansprach. Der 34-Jährige wurde dabei verletzt, schwebt jedoch nicht in Lebensgefahr. Als Einsatzkräfte den Verdächtigen stellten, „setzte mindestens ein Polizeibeamter die Schusswaffe gegen den Mann ein“. Der Verletzte wurde in ein Krankenhaus gebracht.
18. Februar: Bei der Festnahme von zwei Tatverdächtigen nach einem mutmaßlichen bewaffneten Lkw-Raub hat ein Polizist in Meerbusch bei Düsseldorf geschossen. Einen der Männer traf ein Projektil, zudem biss ihn ein Diensthund – Lebensgefahr bestand laut Polizei nicht. Die Verdächtigen im Alter von 29 und 32 Jahren sollen zuvor mit einem gekaperten Sattelzug geflüchtet sein, nachdem sie den 46-jährigen Fahrer auf dem Lahnweg mit Waffengewalt zur Herausgabe des Fahrzeugs gezwungen hätten. Die Polizei Duisburg ermittelt zur Schussabgabe.
19. Februar: In der Bad Homburger Innenstadt haben Spezialkräfte der Polizei bei einem Einsatz geschossen. Dabei wurde ersten Erkenntnissen zufolge ein Tatverdächtiger verletzt. Angeblich sollten im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens vier Männer festgenommen werden. Der verletzte Verdächtige konnte jedoch fliehen.
23. Februar: Polizisten schossen in einem Wohnhaus in Frankenthal auf einen 28-Jährigen, der angeblich zuvor mit einem Messer seine Familie attackiert hatte. Als die Einsatzkräfte nach einem Notruf der Schwester am Tatort eintrafen, hätten sie den Mann gesehen, wie er trotz der bereits schwersten Verletzungen seiner Opfer offenbar weiterhin mit einem Messer auf seine am Boden liegende 64-jährige Mutter „einwirkte“. Deshalb hätten sie Schüsse auf ihn abgegeben und schwer verletzt. Seine Mutter erlag noch am Tatort ihren Verletzungen.
Tod durch Polizeischüsse:
10. Februar: In Recklinghausen hat die Polizei einen 53-Jährigen erschossen. Der Mann soll in einem Seniorenzentrum zwei Personen mit einem Messer bedroht haben. Als die Polizei eintraf, kam es laut deren Darstellung „zu einer weiteren Bedrohungssituation“. Die Einsatzkräfte setzen die Dienstwaffe ein“. Das Opfer starb später im Krankenhaus. Die Polizei Dortmund hat unter Federführung der Staatsanwaltschaft Bochum die Ermittlungen übernommen.
Anklage gegen Polizist*innen:
17. Februar: Vor dem Amtsgericht muss sich der 49-jährige Kriminalhauptkommissar Daniel M. wegen Körperverletzung im Amt und versuchter Verfolgung Unschuldiger verantworten: Bei einem Einsatz gegen eine rund 70-köpfige Jugendgruppe am Dresdner Königsufer im Oktober 2022 soll er zwei damals 17-Jährige mit einer Taschenlampe bzw. Faustschlägen verletzt haben. M. räumte den Taschenlampen-Schlag ein, gab Überforderung und starke Arbeitsbelastung als Hintergrund an und zeigte sich reumütig. Die Geschädigten machten von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, Polizeizeug*innen konnten sich kaum erinnern. Einige Ermittlungsakten sind offenbar verschwunden. Neben dem Strafverfahren läuft gegen M., der seitdem nur noch im Innendienst arbeitet, auch ein Disziplinarverfahren.
Polizeischüsse:
22. Februar: In Celle musste hat die Polizei einen Hund erschossen, nachdem dieser zuvor einen anderen Hund und dann seinen eigenen Halter attackiert und schwer verletzt habe. Der 65-jährige Besitzer des angreifenden Canario-Boxer-Mixes war seinem Tier gefolgt, um den Angriff auf einen Großspitz zu stoppen, wurde dabei aber selbst mehrfach gebissen.
27. Februar: Bei einer Verkehrskontrolle in Hanau hat die Polizei auf ein Fahrzeug geschossen. Eine Streife kontrollierte in der Nacht zunächst einen Pkw und wollte anschließend ein weiteres Auto angeblich wegen auffälliger Fahrweise anhalten. Nach Angaben der Polizei reagierte der Fahrer nicht auf die Anhaltezeichen, sondern fuhr auf einen Beamten zu. Daraufhin schoss ein Beamter, das Fahrzeug fuhr aber weiter. Noch in der Nacht identifizierte die Polizei zudem einen jungen Mann, der angeblich mit dem aufgefundenen Wagen in Verbindung stehe.
Polizei und Pressefreiheit:
20. Februar: Der Journalist Michael Krell hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Bundespolizei erstattet, nachdem er am Rande des Neonazi-Aufmarsches in Dresden von einem Beamten geschlagen wurde. Krell, der für die „Zeit“ akkreditiert war, dokumentierte eine polizeiliche Maßnahme gegen linke Aktivist*innen. Ein Beamter schubste ihn zunächst weg und schlug ihm dann mit einem Protektorenhandschuh ins Gesicht, Krells Lippe blutete daraufhin. Als er Name und Dienstnummer verlangte, verweigerten die Beamt*innen die Auskunft und drohten mit Ingewahrsamnahme. Die Bundespolizei bestätigte den Vorfall, nannte aber mit Verweis auf das laufende Verfahren und Datenschutz keine Details.
Waffenprobleme:
27. Februar: Der Berliner Polizei sind seit 2021 zahlreiche Einsatzmittel verloren gegangen oder gelten als vermisst. So verschwanden zwei Pistolen – eine 2021 im Dienst beim Landeskriminalamt, eine weitere in diesem Jahr außerhalb des Dienstes bei der Direktion Zentrale Sonderdienste – zudem fehlen über 100 Schuss Munition, rund 390 Reizstoffsprühgeräte, etwa 130 Schlagstöcke sowie 35 ballistische Schutzwesten (Stand 18. Oktober). Die Verfahren zum Entzug waffen- oder jagdrechtlicher Erlaubnisse gingen von 99 im Jahr 2021 auf 54 im Jahr 2022 und bislang 29 im laufenden Jahr zurück.