Polizeiproblem 12/2025

Ermittlungen gegen Polizist*innen:

1. Dezember: In den frühen Morgenstunden des 26. November stürmte eine 20-köpfige bewaffnete Spezialeinheit der Stuttgarter Polizei eine Wohnung in der Ravensburger Innenstadt und überraschte eine schlafende Familie aus Syien mit sechs Kindern. Bei der Durchsuchung wurden diese laut ihrem Anwalt brachial behandelt und mussten sich, einschließlich der minderjährigen Kinder, auf den Boden legen, bis den Beamten der fatale Irrtum auffiel: Sie hatten die falsche Wohnung gestürmt. Die Polizei entschuldigte sich schriftlich für die „fehlerhafte Lokalisierung“ und bot an, die beschädigte Tür zu reparieren sowie psychologische Folgen zu adressieren. Am Abend hatte zudem das Kriseninterventionsteam der Malteser die schwer verängstigte Familie aufgesucht.

2. Dezember: Eine anonyme Rechtsreferendarin hat dem Hessischen Rundfunk schwere Vorwürfe gegen das 1. Frankfurter Polizeirevier geschildert, die sie während einer Nachtschicht im Sommer 2024 beobachtet haben will. Sie berichtet von einem verrohten Umgangston mit rassistischen und sexistischen Beleidigungen. Der Kern ihrer Aussage sind jedoch körperliche Übergriffe einer Beamtin: Diese soll den Kopf eines Festgenommenen im Streifenwagen mehrfach gegen die Scheibe geschlagen und ihm später im Präsidium den Mund zugeklebt haben. Ein anwesender Kollege habe nicht eingegriffen. Die Zeugin betont, die Beamten hätten keinerlei Scheu vor ihrer Anwesenheit gezeigt. Nach Konfrontation durch den hr hat die Staatsanwaltschaft zwei neue Ermittlungsverfahren eingeleitet – eines gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt und eines gegen den betreuenden Staatsanwalt der Referendarin wegen Strafvereitelung. Die Vorwürfe reihen sich in laufende Ermittlungen gegen 17 Beamte des umstrittenen Reviers ein.

9. Dezember: Nach drei Jahren legte der Untersuchungsausschuss des baden-württembergischen Landtags seinen über 2.000-seitigen Abschlussbericht zur Polizei-Affäre um den Ex-Inspekteur Andreas R. vor, der eine jüngere Kollegin sexuell belästigt und ihr eine Beförderung im Austausch für private Kontakte versprochen haben soll. Der 52-Jährige war 2023 zwar vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen worden, es steht ihm aber ein neuer Prozess wegen Bestechlichkeit bevor, nachdem ein mitgeschnittenes Videotelefonat bekannt wurde, in dem er der Kollegin berufliche Vorteile versprach. Der Ausschuss, der nach 42 Sitzungen mit 57 Zeug*innen und Kosten von 2,3 Millionen Euro seine Arbeit beendete, untersuchte seit Juni 2022 sexuelle Belästigung und Machtmissbrauch bei Beförderungen innerhalb der Polizei, wobei die Opposition massiv kritisierte, dass Innenminister Thomas Strobl (CDU) – der Andreas R. in einer Blitz-Beförderung auf den Inspekteurs-Posten gehievt hatte und später wegen der Weitergabe eines Anwaltsschreibens 15.000 Euro Geldauflage zahlen musste – trotz fehlenden Veränderungswillens weiter im Amt blieb und das Ministerium versucht habe, wichtige Dinge zu verschleiern. Das Innenministerium hatte Andreas R. zuletzt die Bezüge auf die Hälfte gekürzt und ihm verboten, Dienstgeschäfte zu führen, da man im laufenden Disziplinarverfahren zu der Überzeugung gelangt war, dass er aus dem Beamtenstatus entlassen werden kann.

10. Dezember: Die Frankfurter Staatsanwaltschaft räumt ein, eine Anzeige wegen mutmaßlicher Polizeigewalt gegen Beamt*innen des 4. Reviers im Bahnhofsviertel rund elf Monate lang „nur zögerlich“ bearbeitet und Ermittlungsstandards nicht eingehalten zu haben – die Anzeige war im Januar 2025 von einer anderen Polizeieinheit eingereicht worden, die geschildert hatte, dass Beamte im Dezember 2024 eine gefesselte Person gequält und erniedrigt hätten. Staatsanwaltschaftssprecher Dominik Mies sprach von „vermeidbaren Verzögerungen“ und bedauerte die Versäumnisse, während eine interne Aufarbeitung laufe und der kleine Personenkreis der Tatverdächtigen nun identifiziert worden sei. Die Frankfurter Polizei steht seit Längerem unter besonderer Beobachtung, nachdem zuletzt auch Ermittlungen gegen 17 Beamt*innen des 1. Reviers wegen Körperverletzung im Amt, Strafvereitelung und Verfolgung Unschuldiger liefen.

12. Dezember: Bei einer Demonstration gegen die AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ am 29. November 2025 auf der B49 bei Gießen stürmten Polizisten mit Schlagstöcken und Schutzschildern auf einen Protestzug zu und schlugen auf Teilnehmende ein, wie ein authentisches Video zeigt, dessen Echtheit durch mehrere Augenzeugen, den Urheber und weitere Aufnahmen bestätigt wurde. Während Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) von rechtmäßigem Vorgehen spricht und die Polizei behauptet, vorab Zwangsmittel angedroht zu haben, widersprechen Augenzeug*innen – darunter ein Journalist, eine Aktivistin und ein Gewerkschaftssekretär – dieser Darstellung und berichten, dass es keinerlei Durchsagen oder Vorwarnungen gab. Die Staatsanwaltschaft Gießen prüft mehrere Strafanzeigen, darunter zwei gegen Polizisten wegen des Vorwurfs der Körperverletzung im Amt.

12. Dezember: Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat die Ermittlungen gegen einen Polizisten eingestellt, der im Januar 2025 in Bruchsal einen 48-jährigen Mann erschossen hatte. Bei dem Einsatz sollte der Mann nach einem Gerichtsbeschluss in eine psychiatrische Klinik gebracht werden, doch als die Polizei die Tür öffnete, griff er die Beamt*innen mit zwei Messern an. Nach Abwehr eines ersten Angriffs mit einem Schutzschild gab ein Beamter einen tödlichen Schuss ab, woraufhin der Mann trotz sofortiger Rettungsmaßnahmen am Einsatzort verstarb. Die Staatsanwaltschaft bewertet das Handeln des Polizisten als Notwehr, da die Verteidigung geeignet, angemessen und erforderlich war und keine milderen Mittel zur Verfügung standen.

17. Dezember: Im Bremer Verfahren zu Racial Profiling gegen die Polizei offenbaren die Ermittlungen gravierende Zweifel am polizeilichen Vorgehen und an der Glaubwürdigkeit der beamteten Zeug*innen. Während die kontrollierende Polizistin beteuert, die Auswahl des schwarzen Sozialarbeiters S. sei zufällig gewesen, bezeugen fünf Kolleg*innen des Klägers das Gegenteil und stützen den Vorwurf des rassistischen Profilings. Die Ermittlungen werden durch schwerwiegende Verfahrensmängel belastet: Auffällig wortgleiche, zeitgleich fertiggestellte Dienstberichte der beteiligten Beamt*innen werfen die Frage nach Absprachen und systemischem Zusammenhalt auf. Zudem wurde während der Verhandlung beobachtet, wie nicht geladene Polizist*innen vor dem Saal das Verfahren diskutierten und an der Tür lauschten.

20. Dezember: Ein Bremer Hauptkommissar kündigte auf einer Personalversammlung der Polizei am 1. Dezember vor hunderten Kolleg*innen an, er würde gerne Abgeordneten von Grünen und Linken „einen Eimer auf den Kopf setzen und mit Dachlatten draufschlagen“. Gegen den Polizisten, der selbst für die CDU kandidiert hatte und für seine deftige Sprache bekannt ist, werden nun disziplinarrechtliche Maßnahmen geprüft, während die Linke-Fraktion den Vorfall in der Bürgerschaft thematisiert und kritisiert, dass weder Innenbehörde noch Polizeiführung angemessen reagiert hätten.

23. Dezember: Die Polizei verfolgt eine Strafanzeige sowie eine Dienstbeschwerde gegen Beamt*innen, nachdem eine 25-köpfige Roma-Großfamilie nach der Geburt eines Kindes aus dem Foyer der Uniklinik Köln verwiesen wurde und sich dabei diskriminierend und rassistisch behandelt fühlte. Hintergrund ist, dass die Familie die Geburt mit einem gemeinsamen Essen im Klinikfoyer feiern wollte, sich andere Anwesende gestört fühlten und die Klinik schließlich die Polizei rief. Der Verein Rom e. V. wirft Klinikpersonal und Polizeibeamten vor, ohne ausreichende Klärung des Sachverhalts einschüchternd vorgegangen zu sein und antiziganistische Äußerungen getätigt zu haben. Klinik und Polizei begründen den Einsatz mit der Durchsetzung der Hausordnung und einer Eskalation der Situation.

31. Dezember: Ein Polizist aus Baden-Württemberg, dessen menschenverachtende und rechtsextreme Chatnachrichten – darunter das Prahlen mit Gewalttaten gegen Demonstranten und das Verschicken von Hakenkreuzen – seinem Dienstherrn bereits seit 2017 bekannt sind, ist auch Ende 2025 noch nicht disziplinarrechtlich zur Verantwortung gezogen worden. Obwohl die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg schon 2017 eine „hoch problematische Dienstauffassung“ des Beamten monierte, verzögert sich das seit Jahren laufende Disziplinarverfahren weiter, aktuell durch umfangreiche Beweisanträge seiner Verteidigung.

Urteile gegen Polizist*innen:

1. Dezember: Ein Bremer Kontaktpolizist ist vom Amtsgericht wegen sexueller Belästigung im Dienst schuldig gesprochen und zu einer vier- beziehungsweise sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der 61-jährige Beamte hatte 2021 während seiner dienstlichen Wohnungsbesuche eine Frau gegen ihren Willen geküsst und sie zuvor unter anderem als „freche, sexy Russin“ bezeichnet. In einem zweiten Fall, in dem es zu einvernehmlichem Kontakt gekommen war, wurde er freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

4. Dezember: Das Landgericht Gera hat festgestellt, dass die Durchsuchung der Thüringer Polizeigewerkschaft GdP vom März 2025 sowie die angeordnete Telekommunikationsüberwachung rechtswidrig waren, da es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlte und die Maßnahmen im Wesentlichen auf Vermutungen beruhten. Die beschlagnahmten Gegenstände sind herauszugeben und die gewonnenen Erkenntnisse dürfen nicht verwertet werden. Die GdP sieht sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt und kündigt an, den Beschluss sorgfältig auszuwerten sowie weitere rechtliche Schritte zu prüfen, zumal die Maßnahmen im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen zwei Polizeipersonalräte standen.

6. Dezember: Das Disziplinarverfahren gegen die Bundespolizistin Chiara Malz ist vorläufig abgeschlossen: Für ein Jahr wird ein Zehntel ihrer Bezüge gekürzt, zudem bleibt ihre Rückkehr aus der Elternzeit blockiert. Die Bundespolizei wirft ihr Verstöße gegen Wohlverhaltenspflicht, Mäßigungsgebot und Folgepflicht vor, darunter unzureichende Distanzierung von Straftaten der Letzten Generation, öffentliche Auftritte ohne Genehmigung, eine interne „Polizeivernetzung“, ein nicht ordnungsgemäß gemeldeter Vortrag, unklare Abgrenzung vom Slogan ACAB sowie ein Konflikt um einen geworfenen Kugelschreiber. Malz weist die Vorwürfe zurück und klagt vor dem Verwaltungsgericht Greifswald; auch der Bundespolizeibeauftragte prüft den Fall. Entscheidungen zu Klage und Widerspruch gegen die verweigerte Dienstaufnahme stehen aus.

6. Dezember: Ein Essener Polizeibeamter entgeht auf Mallorca einer möglichen Haftstrafe, nachdem er sich im Zuge eines Vergleichs bereit erklärt hat, einem von ihm im August 2024 angegriffenen 71-jährigen Taxifahrer 40.000 Euro zu zahlen. Bei dem Streit um ein vermeintlich gestohlenes Handy, das später in der eigenen Tasche der Urlauber auftauchte, erlitt das Opfer mehrere Knochenbrüche, und nur dem Hauptverdächtigen drohte eine mehrjährige Haft. Der außergerichtliche Deal wurde von beiden Seiten und der Staatsanwaltschaft unterzeichnet und gilt als Formsache für das spanische Gericht. Der Polizist bekannte sich der Nötigung und Körperverletzung schuldig, während in Deutschland ein mögliches Disziplinarverfahren gegen ihn und weitere beteiligte Beamte offen ist.

10. Dezember: Ein 41-jähriger Polizist aus Gifhorn wurde wegen Nötigung im Amt zu neun Monaten Haft auf Bewährung und 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt, nachdem er am 13. Februar 2025 bei einer versuchten Abschiebung einen Asylbewerber rassistisch beleidigt und mit unverhältnismäßiger Gewalt behandelt hatte. Der Beamte hatte sich laut Anklage auf den Mann gestürzt, ihn mit dem Knie auf dem Rücken fixiert, sodass dieser kurzzeitig keine Luft bekam, und ihm zugerufen „Jetzt haben wir dich, scheiß Ausländer“, „Raus mit dir, du Ausländer“ und „Geh zurück in dein Takatukaland“, bevor er Kollegen aufforderte, einige seiner Aussagen nicht ins Protokoll aufzunehmen. Das Amtsgericht Gifhorn wertete strafmildernd, dass der Angeklagte – der sich die Ausfälle nicht erklären konnte und von Stress im Einsatz sprach – die Vorwürfe größtenteils eingeräumt hatte, während strafverschärfend ausgelegt wurde, dass er sich nicht mehr an Details erinnern konnte. Das rechtskräftige Urteil erging, nachdem Verteidigung und Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichteten.

11. Dezember: Ein 27-jähriger Mannheimer Polizist wurde vom Amtsgericht freigesprochen, obwohl es davon ausgeht, dass er einem festgenommenen Mann im März 2024 fünf Päckchen Marihuana untergeschoben hatte. Die Richterin begründete den Freispruch damit, dass der Festgenommene – der per Video beim Dealen beobachtet worden war, Bargeld in kleinen Scheinen und Pfefferspray bei sich trug und wegen Missachtung von Bewährungsauflagen per Haftbefehl gesucht wurde – nicht zweifelsfrei als unschuldig gelten könne, weshalb eine Verurteilung wegen „Verfolgung Unschuldiger“ nicht in Frage kam – , während die Staatsanwaltschaft zwei Jahre auf Bewährung gefordert hatte. Zwei Bereitschaftspolizisten aus Bruchsal hatten als Hauptzeugen ausgesagt, dass der Angeklagte die Drogen nachträglich im Polizeipräsidium zu den Beweismitteln hinzugefügt und sie aufgefordert habe, den Vermerk über die Durchsuchung entsprechend zu ändern, was sie verweigerten. Gegen den Beamten läuft ein Disziplinarverfahren.

13. Dezember: Das OLG Hamm hat den Klageerzwingungsantrag des querschnittgelähmten Bilel G. zurückgewiesen. Der junge Mann war in Bad Salzuflen von 34 Polizeischüssen getroffen worden und ist seitdem querschnittsgelähmt. Im August hatte die Staatsanwaltschaft Detmold entschieden, G. wegen seiner schweren Verletzung nicht weiter anzuklagen, obwohl ein hinreichender Tatverdacht für mehrere Straftaten bestehe. Ermittlungen wegen Körperverletzung im Amt gegen die sechs schießenden Polizist*innen waren bereits eingestellt.

13. Dezember: Am 19. Oktober 2024 war ein Aktivist nach einem Redebeitrag auf einer pro-palästinensischen Demonstration in Münster von der Polizei gewaltsam aus der Versammlung entfernt und fast sechs Stunden in Gewahrsam genommen worden, nachdem ihm zuvor ein Redeverbot auferlegt worden war. Das Landgericht Münster entschied nun offenbar, dass die Ingewahrsamnahme rechtswidrig war und eine Verletzung seiner Freiheitsrechte darstellte, woraufhin die Polizei Münster zur Zahlung von 150 Euro Schmerzensgeld plus knapp 100 Euro Anwaltskosten verurteilt wurde. Das Gericht hatte zuvor festgestellt, dass die Aussagen „Israel hat kein Existenzrecht“ und die Parole „From the River to the Sea“ nicht strafbar sind, womit die Polizei das Redeverbot begründet hatte. Die Klage gegen das Redeverbot selbst läuft noch vor dem Verwaltungsgericht.

Verletzung durch Polizeischüsse:

2. Dezember: Bei einem geplanten Zugriff im Bereich der Rauschgiftkriminalität in München-Obersendling haben Polizeibeamte einen 34-jährigen Münchner angeschossen, nachdem er laut bisherigen Erkenntnissen mit seinem Auto auf die Einsatzkräfte zugefahren sein soll. Der Mann wurde (nicht lebensgefährlich) verletzt festgenommen und ins Krankenhaus gebracht. Weitere Personen waren nach Polizeiangaben nicht im Fahrzeug.

5. Dezember: In Gundelfingen wurde ein 28-jähriger Mann durch einen Polizeischuss schwer verletzt. Laut Angaben der Behörde waren Einsatzkräfte zu einem Mehrfamilienhaus gerufen worden, weil der Mann zuvor im Treppenhaus randaliert haben soll und später mit zwei Messern vor dem Gebäude stand. Die Polizei berichtet, er sei trotz Aufforderungen auf die Beamt*innen zugegangen, woraufhin ein Schuss abgegeben worden sei, der ihn an der Schulter traf.

7. Dezember: Bei einem Polizeieinsatz in Ansbach wurde ein 47-jähriger Mann nach einem angeblichen Messerangriff durch einen Schuss ins Bein verletzt. Die Polizei war gerufen worden, da der Mann in der Wohnung seiner Mutter randaliert hätte. Er soll die Aufforderungen, das Messer wegzulegen, ignoriert und auf die Beamt*innen zugegangen sein. Nach einem Warnschuss sei ein Schuss auf ihn abgegeben worden. Der Mann wurde mit nicht lebensbedrohlichen Verletzungen ins Krankenhaus gebracht.

10. Dezember: Bei einem Polizeieinsatz in Mönchengladbach-Wickrath wurde ein Mann durch Schusswaffengebrauch schwer verletzt. Er war zusammen mit einem Komplizen in ein Einfamilienhaus eingedrungen, hatte die Bewohner*innen mit Schusswaffen bedroht und mit Kabelbindern gefesselt, bevor ein unentdeckter Bewohner die Polizei alarmieren konnte. Als die Täter bei ihrer Flucht in den Garten von eingesetzten Beamt*innen gestellt wurden, machte mindestens ein Polizist von der Schusswaffe Gebrauch gegen den bewaffneten Mann, der daraufhin intensivmedizinisch behandelt werden musste. Die Polizeibeamt*innen blieben unverletzt.

13. Dezember: Bei einem Polizeieinsatz in Hamburg-Lurup wurde ein 74-jähriger Mann von Beamten angeschossen. Nach Angaben der Polizei soll er die Einsatzkräfte und eine Gerichtsvollzieherin mit einer scharfen Schusswaffe bedroht und direkt auf sie gezielt haben, woraufhin die Beamt*innen schossen. Gegen den 74-Jährigen, gegen den ein Haftrichter Haftbefehl erließ, wird wegen versuchten Totschlags ermittelt, während die Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamts einen möglichen Bezug zur Reichsbürgerszene prüft. Die Polizei geht von Notwehr aus.

17. Dezember: Bei einem Polizeieinsatz in Sternberg wurde ein 42-jähriger Mann schwer verletzt. Der augenscheinlich stark alkoholisierte Mann hatte angeblich Mitarbeitende einer Spielothek mit einem Messer bedroht, nachdem ihm der Zutritt verwehrt worden war, und bedrohte anschließend auch die alarmierten Polizeibeamt*innen mit der Waffe. Trotz mehrfacher Aufforderung, das Messer abzulegen, sei der Mann den Anweisungen nicht nachgekommen, woraufhin die Beamt*innen schossen. Der 42-Jährige wurde operiert und befand sich nicht in Lebensgefahr.

26. Dezember: Bei einer Auseinandersetzung in Berlin-Hellersdorf hat die Polizei einen Mann angeschossen, nachdem Einsatzkräfte beim Eintreffen unmittelbar von mehreren Personen aggressiv attackiert worden sein sollen, wobei sieben Polizist*innen teils erhebliche Verletzungen, darunter Knochenbrüche, erlitten. Als weitere Beamt*innen hinzukamen, lief ein 19-Jähriger mit einem spitzen Gegenstand, mutmaßlich einem Messer, auf die Einsatzkräfte zu. Drei von ihnen mussten im Krankenhaus behandelt werden, drei weitere traten trotz zunächst fehlender ärztlicher Behandlung vom Dienst ab.

28. Dezember: Spezialkräfte der Polizei haben in Bochum einen 28-jährigen Mann angeschossen. Nach Angaben der Behörden hatte der Mann zuvor mehrere geparkte Fahrzeuge beschädigt. Beim Antreffen durch die Einsatzkräfte habe er sich ein Messer an den Hals gehalten  und dieses trotz mehrfacher Ansprache nicht abgelegt. Aufgrund der fortbestehenden Gefahr seien die Spezialeinsatzkräfte hinzugezogen worden, die über mehrere Stunden versuchten, die Lage durch Gespräche zu deeskalieren. Dann sei der 28-Jährige mit dem Messer auf die Einsatzkräfte zugegangen. Er wurde verletzt in ein Krankenhaus gebracht, Lebensgefahr bestand nicht. Die Ermittlungen übernahm die Polizei Essen unter Leitung der Staatsanwaltschaft Bochum.

Anklage gegen Polizist*innen:

6. Dezember: Wegen Nötigung im Amt muss sich ein Gifhorner Polizeibeamter vor dem Amtsgericht verantworten, weil er laut Anklage bei einer versuchten Abschiebung am 13. Februar 2025 einen Asylbewerber nach dessen gescheiterter Flucht unverhältnismäßig gewaltsam fixiert und ihn mehrfach rassistisch beleidigt haben soll. Zudem habe er anschließend Kollegen gebeten, den Einsatz zu seinen Gunsten zu schildern und bestimmte Äußerungen nicht zu protokollieren.

Verletzung bei Polizeieinsatz:

7. Dezember: Bei einem Polizeieinsatz in Viernheim wurden zwei Personen verletzt, nachdem ein 43-jähriger Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis vor einer Verkehrskontrolle flüchtete und mit einem elfjährigen Kind auf dem Beifahrersitz bei Rot in ein anderes Auto fuhr. Der Mann und das Kind wurden verletzt ins Krankenhaus gebracht; die Insassen des anderen Fahrzeugs blieben unversehrt. Die Polizei leitete mehrere Strafverfahren ein und bezifferte den Sachschaden auf rund 50.000 Euro.

9. Dezember: Bei einem Einsatz in Berlin-Moabit wurde eine 49-jährige Fußgängerin von einem Polizeiauto schwer verletzt. Der Streifenwagen fuhr mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn, als die Frau die Fahrbahn überquerte und vom Polizeifahrzeug erfasst wurde, wobei ihr rechtes Bein brach.

9. Dezember: Nach einem gescheiterten Fluchtversuch vor einer Verkehrskontrolle auf der A59 lieferte sich ein 28-jähriger Autofahrer mit zwei Mitfahrern eine 40-minütige Verfolgungsjagd mit bis zu 20 Streifenwagen und einem Polizeihubschrauber, die erst nahe Bad Honnef endete, als der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verlor und in einer Weihnachtsbaumplantage zum Stehen kam. Dabei wurden ein Polizist und der Fahrer leicht verletzt und ein Streifenwagen beschädigt.

23. Dezember: Bei einer Polizeikontrolle in Hamburg flüchtete ein 37-jähriger Autofahrer, der zuvor beim Aufbrechen von Autos beobachtet worden war, und verursachte dabei einen Unfall mit sieben Verletzten. Nach einer Kollision mit einem Linienbus und einem weiteren Fahrzeug wurde der Mann in seinem eingeklemmten Wagen ebenfalls schwer verletzt und musste von der Feuerwehr befreit werden.

Tod bei Polizeieinsatz:

11. Dezember: Bei einem Durchsuchungseinsatz der Wuppertaler Kriminalpolizei in einer Wohnung soll es zu einer „Widerstandshandlung“ eines 31-jährigen Mannes gekommen sein, bei der ein Beamter leicht verletzt wurde. Der Mann riss sich anschließend von den Beamten los, betrat den Balkon seiner Wohnung im vierten Obergeschoss und sprang in den Innenhof des Gebäudes, wo er sich tödlich verletzte. Die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Hagen übernahm die Ermittlungen und geht nach derzeitigem Stand von einem freiverantwortlichen Suizid ohne Fehlverhalten der eingesetzten Beamt*innen aus.

Tod durch Polizeischüsse:

26. November: Bei einem Polizeieinsatz im Universitätsklinikum Gießen ist ein 33-jähriger Mann von der Polizei erschossen worden. Zuvor hatte das Klinikpersonal den Notruf gewählt und angegeben, von einem Patienten mit einer Schere bedroht zu werden, woraufhin Streifenwagen entsandt wurden. Nach Angaben der Behörden trafen die Einsatzkräfte vor Ort auf einen Mann in einem psychischen Ausnahmezustand, der sie mit einer Schere angegriffen haben soll. Daraufhin wurde er zunächst getasert, dann wurde geschossen. Dem Obduktionsergebnis zufolge sei er im Bein und im Bereich des Oberkörpers getroffen worden. Entgegen der ersten Mitteilung habe das Opfer zuvor mit einem sogenannten Scheckkartenmesser hantiert, hieß es später. Die Ermittlungen hat das HLKA übernommen.

Beitragsbild: Polizei ermöglicht Gründungstreffen der neuen AfD-Jugend am 29. November 2025 in Gießen (Perspektive Online, CC BY-NC-SA 4.0).

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