Polizeiproblem 12/2025

Ermittlungen gegen Polizist*innen:

1. Dezember: In den frühen Morgenstunden des 26. November stürmte eine 20-köpfige bewaffnete Spezialeinheit der Stuttgarter Polizei eine Wohnung in der Ravensburger Innenstadt und überraschte eine schlafende Familie aus Syien mit sechs Kindern. Bei der Durchsuchung wurden diese laut ihrem Anwalt brachial behandelt und mussten sich, einschließlich der minderjährigen Kinder, auf den Boden legen, bis den Beamten der fatale Irrtum auffiel: Sie hatten die falsche Wohnung gestürmt. Die Polizei entschuldigte sich schriftlich für die „fehlerhafte Lokalisierung“ und bot an, die beschädigte Tür zu reparieren sowie psychologische Folgen zu adressieren. Am Abend hatte zudem das Kriseninterventionsteam der Malteser die schwer verängstigte Familie aufgesucht.

2. Dezember: Eine anonyme Rechtsreferendarin hat dem Hessischen Rundfunk schwere Vorwürfe gegen das 1. Frankfurter Polizeirevier geschildert, die sie während einer Nachtschicht im Sommer 2024 beobachtet haben will. Sie berichtet von einem verrohten Umgangston mit rassistischen und sexistischen Beleidigungen. Der Kern ihrer Aussage sind jedoch körperliche Übergriffe einer Beamtin: Diese soll den Kopf eines Festgenommenen im Streifenwagen mehrfach gegen die Scheibe geschlagen und ihm später im Präsidium den Mund zugeklebt haben. Ein anwesender Kollege habe nicht eingegriffen. Die Zeugin betont, die Beamten hätten keinerlei Scheu vor ihrer Anwesenheit gezeigt. Nach Konfrontation durch den hr hat die Staatsanwaltschaft zwei neue Ermittlungsverfahren eingeleitet – eines gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt und eines gegen den betreuenden Staatsanwalt der Referendarin wegen Strafvereitelung. Die Vorwürfe reihen sich in laufende Ermittlungen gegen 17 Beamte des umstrittenen Reviers ein.

Urteile gegen Polizist*innen:

1. Dezember: Ein Bremer Kontaktpolizist ist vom Amtsgericht wegen sexueller Belästigung im Dienst schuldig gesprochen und zu einer vier- beziehungsweise sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der 61-jährige Beamte hatte 2021 während seiner dienstlichen Wohnungsbesuche eine Frau gegen ihren Willen geküsst und sie zuvor unter anderem als „freche, sexy Russin“ bezeichnet. In einem zweiten Fall, in dem es zu einvernehmlichem Kontakt gekommen war, wurde er freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

4. Dezember: Das Landgericht Gera hat festgestellt, dass die Durchsuchung der Thüringer Polizeigewerkschaft GdP vom März 2025 sowie die angeordnete Telekommunikationsüberwachung rechtswidrig waren, da es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlte und die Maßnahmen im Wesentlichen auf Vermutungen beruhten. Die beschlagnahmten Gegenstände sind herauszugeben und die gewonnenen Erkenntnisse dürfen nicht verwertet werden. Die GdP sieht sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt und kündigt an, den Beschluss sorgfältig auszuwerten sowie weitere rechtliche Schritte zu prüfen, zumal die Maßnahmen im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen zwei Polizeipersonalräte standen.

6. Dezember: Das Disziplinarverfahren gegen die Bundespolizistin Chiara Malz ist vorläufig abgeschlossen: Für ein Jahr wird ein Zehntel ihrer Bezüge gekürzt, zudem bleibt ihre Rückkehr aus der Elternzeit blockiert. Die Bundespolizei wirft ihr Verstöße gegen Wohlverhaltenspflicht, Mäßigungsgebot und Folgepflicht vor, darunter unzureichende Distanzierung von Straftaten der Letzten Generation, öffentliche Auftritte ohne Genehmigung, eine interne „Polizeivernetzung“, ein nicht ordnungsgemäß gemeldeter Vortrag, unklare Abgrenzung vom Slogan ACAB sowie ein Konflikt um einen geworfenen Kugelschreiber. Malz weist die Vorwürfe zurück und klagt vor dem Verwaltungsgericht Greifswald; auch der Bundespolizeibeauftragte prüft den Fall. Entscheidungen zu Klage und Widerspruch gegen die verweigerte Dienstaufnahme stehen aus.

6. Dezember: Ein essener Polizeibeamter entgeht auf Mallorca einer möglichen Haftstrafe, nachdem er sich im Zuge eines Vergleichs bereit erklärt hat, einem von ihm im August 2024 angegriffenen 71-jährigen Taxifahrer 40.000 Euro zu zahlen. Bei dem Streit um ein vermeintlich gestohlenes Handy, das später in der eigenen Tasche der Urlauber auftauchte, erlitt das Opfer mehrere Knochenbrüche, und nur dem Hauptverdächtigen drohte eine mehrjährige Haft. Der außergerichtliche Deal wurde von beiden Seiten und der Staatsanwaltschaft unterzeichnet und gilt als Formsache für das spanische Gericht. Der Polizist bekannte sich der Nötigung und Körperverletzung schuldig, während in Deutschland ein mögliches Disziplinarverfahren gegen ihn und weitere beteiligte Beamte offen ist.

Verletzung durch Polizeischüsse:

2. Dezember: Bei einem geplanten Zugriff im Bereich der Rauschgiftkriminalität in München-Obersendling haben Polizeibeamte einen 34-jährigen Münchner angeschossen, nachdem er laut bisherigen Erkenntnissen mit seinem Auto auf die Einsatzkräfte zugefahren sein soll. Der Mann wurde verletzt (nicht lebensgefährlich) festgenommen und ins Krankenhaus gebracht. Weitere Personen waren nach Polizeiangaben nicht im Fahrzeug.

5. Dezember: In Gundelfingen wurde ein 28-jähriger Mann durch einen Polizeischuss schwer verletzt. Laut Angaben der Behörde waren Einsatzkräfte zu einem Mehrfamilienhaus gerufen worden, weil der Mann zuvor im Treppenhaus randaliert haben soll und später mit zwei Messern vor dem Gebäude stand. Die Polizei berichtet, er sei trotz Aufforderungen auf die Beamt*innen zugegangen, woraufhin ein Schuss abgegeben worden sei, der ihn an der Schulter traf.

7. Dezember: Bei einem Polizeieinsatz in Ansbach wurde ein 47-jähriger Mann nach einem angeblichen Messerangriff durch einen Schuss ins Bein verletzt. Die Polizei war gerufen worden, da der Mann in der Wohnung seiner Mutter randaliert hätte. Er soll die Aufforderungen, das Messer wegzulegen, ignoriert und auf die Beamt*innen zugegangen sein. Nach einem Warnschuss sei ein Schuss auf ihn abgegeben worden. Der Mann wurde mit nicht lebensbedrohlichen Verletzungen ins Krankenhaus gebracht.

Anklage gegen Polizist*innen:

6. Dezember: Wegen Nötigung im Amt muss sich ein Gifhorner Polizeibeamter vor dem Amtsgericht verantworten, weil er laut Anklage bei einer versuchten Abschiebung am 13. Februar 2025 einen Asylbewerber nach dessen gescheiterter Flucht unverhältnismäßig gewaltsam fixiert und ihn mehrfach rassistisch beleidigt haben soll. Zudem habe er anschließend Kollegen gebeten, den Einsatz zu seinen Gunsten zu schildern und bestimmte Äußerungen nicht zu protokollieren.

Verletzung bei Polizeieinsatz:

7. Dezember: Bei einem Polizeieinsatz in Viernheim wurden zwei Personen verletzt, nachdem ein 43-jähriger Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis vor einer Verkehrskontrolle flüchtete und mit einem elfjährigen Kind auf dem Beifahrersitz bei Rot in ein anderes Auto fuhr. Der Mann und das Kind wurden verletzt ins Krankenhaus gebracht; die Insassen des anderen Fahrzeugs blieben unversehrt. Die Polizei leitete mehrere Strafverfahren ein und bezifferte den Sachschaden auf rund 50.000 Euro.

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