Verletzung durch Polizeischüsse:
1. Januar: Ein 33-Jähriger bedrohte im bayerischen Fischbachau in einer psychischen Ausnahmesituation zunächst Rettungssanitäter*innen und später Polizeibeamt*innen mit einer geladenen Armbrust. Daraufhin wurden Streifenbesatzungen und Spezialeinsatzkräfte (SEK) aus München alarmiert. Der Mann hatte sich ins Haus seiner Lebensgefährtin zurückgezogen und auch Suizidabsichten geäußert. Dort „musste dieser vom SEK gestoppt werden“, um eine Eigen- oder Fremdgefahr auszuschließen, hieß es seitens der Behörden. Der 33-Jährige wurde im Rumpfbereich schwer verletzt.
12. Januar: Ein 38-Jähriger wurde im hessischen Maintal bei einem Polizeieinsatz mit Schusswaffengebrauch schwer verletzt. Die Einsatzkräfte hätten nach Angaben der Polizei einen Diensthund, Pfefferspray und anschließend einen Taser gegen den Mann eingesetzt. Der Mann habe sich „mutmaßlich in einem psychischen Ausnahmezustand“ befunden. Dabei soll er nach ersten Erkenntnissen ein Messer sowie einen „stockähnlichen Gegenstand“ mit sich geführt und Widerstand geleistet haben.
14. Januar: Ein 29-jährigergriff nach Darstellung der Polizei in einem Ulmer Elektronikfachhandel zwei Männer mit einem Messer an und verletzte einen 25-Jährigen lebensgefährlich sowie einen 22-Jährigen leicht. Als Polizeibeamt*innen den Tatverdächtigen kurz darauf in der Nähe stellten und er sie trotz Aufforderung mit dem Messer bedrohte, hätten diese mehrere Schüsse abgegeben. Der Mann wurde schwer verletzt. Er war angeblich wegen Gewaltdelikten vorbestraft und hatte bis Dezember 2025 eine Haftstrafe verbüßt. Das Landeskriminalamt untersucht den Schusswaffengebrauch und das Polizeipräsidium Ulm den Messerangriff.
Verletzung bei Polizeieinsatz:
4. Januar: Nach einer verweigerten Polizeikontrolle mit gestohlenem Kennzeichen lösten mehrere Jugendliche in Halle (Saale) eine Verfolgungsjagd aus, bei der drei Menschen schwer verletzt wurden. Der Fahrer verlor in einer Kurve die Kontrolle, kollidierte mit einem Verkehrsschild und prallte frontal mit einem entgegenkommenden Auto zusammen, dessen 50-jähriger Fahrer schwer verletzt wurde. Das Fahrzeug der Jugendlichen kippte und brannte, zwei eingeklemmte Insassen wurden schwer verletzt. Vier weitere flüchteten, wurden aber ermittelt.
Anklage gegen Polizist*innen:
7. Januar: Vor dem Landgericht Stuttgart wird gegen einen 47-jährigen Polizisten aus Fellbach in zwei Verfahren wegen mutmaßlicher Unterstützung der italienischen Mafia und wegen versuchter Anstiftung zum Totschlag verhandelt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll er im Januar 2022 Polizeidaten zu Kennzeichen und Personen abgerufen und an einen mutmaßlichen Mafia-Unterstützer weitergegeben haben, um Informationen zu Ermittlungen nach einem Angriff auf ein italienisches Restaurant zu liefern, der der Erpressung von Gastwirt*innen gedient haben soll. Die Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit weiteren Stuttgarter Prozessen zu Betrug mit Lebensmitteln im Umfeld der kalabrischen ’Ndrangheta, die in Fellbach seit Jahren aktiv sein soll; mitangeklagt ist unter anderem der italienische Trauzeuge des Polizisten. In einem separaten Verfahren hat der Beamte eingeräumt, einen Angriff auf seinen Vorgesetzten in Auftrag gegeben zu haben. Ein Gutachten prüft eine mögliche Schuldunfähigkeit.
27. Januar: Ein 59-jähriger Mitarbeiter der JVA Spandau steht zusammen mit zwei ehemaligen Häftlingen vor dem Amtsgericht Tiergarten, nachdem ihm für den Zeitraum zwischen November 2018 und September 2019 Bestechlichkeit und Vorteilsnahme vorgeworfen werden, weil er Anstaltsinterna weitergegeben und Einträge im internen EDV-System verändert haben soll, wofür er laut Anklage in Zellen mit „diversen Genussmitteln“, Pizzabrötchen und Cheeseburgern bewirtet worden sei. Betroffen sind ein wegen Betrugs und Wettskandalen vorbestrafter 49-Jähriger sowie ein 33-Jähriger, der wegen Drogenhandels in Haft saß, während die Verteidigung die Vorwürfe zurückweist, von falschen Schlussfolgerungen der Ermittler spricht und bestreitet, dass Vorteile gewährt oder angenommen worden seien.
28. Januar: Ein ehemaliger baden-württembergischer Polizeiinspekteur muss erneut vor Gericht, nachdem das Landgericht Stuttgart eine Anklage der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Bestechlichkeit zugelassen hat. Ihm wird vorgeworfen, einer jungen Kollegin im Gegenzug für Zärtlichkeiten und sexuelle Gefälligkeiten Vorteile bei der Auswahl für den höheren Polizeidienst in Aussicht gestellt zu haben. Der suspendierte Beamte war bereits 2023 wegen sexueller Nötigung angeklagt, damals jedoch aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Der Fall zog zudem politische Kreise, da Innenminister Thomas Strobl wegen der Weitergabe eines Anwaltsschreibens in die Kritik geriet und ein Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage von 15.000 Euro eingestellt wurde, während ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss die Affäre weiter aufarbeitete.
Urteile gegen Polizist*innen:
7. Januar: Ein Polizist aus dem Polizeipräsidium Südhessen, der seit Mai 2021 wegen des Teilens fremdenfeindlicher Inhalte in Chats zwischen 2015 und 2020 suspendiert war, darf nach einem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) seit Januar wieder seinen Dienst im Innendienst versehen. Das Gericht bestätigte damit eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, die vorläufige Dienstenthebung auszusetzen – trotz Beschwerde des Polizeipräsidiums Südhessen. Der Fall ist jedoch noch nicht abgeschlossen: Seit Mai 2022 läuft eine Disziplinarklage auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, über die noch nicht entschieden wurde. Die Entscheidung des VGH könnte auch für andere vergleichbare Fälle relevant sein, etwa für einen Teilnehmer der berüchtigten „Itiotentreff“-Chatgruppe, gegen dessen Rückkehr in den Dienst Innenminister Roman Poseck (CDU) Beschwerde eingelegt hatte.
13. Januar: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einen Antrag der Polizei auf Berufungszulassung abgelehnt und damit ein Urteil rechtskräftig gemacht, wonach Polizist*innen bei einer Klima-Sitzblockade im April 2023 unverhältnismäßig gehandelt haben, als sie einen sehr schmerzhaften Griff gegen einen Demonstranten anwendeten. Das Verwaltungsgericht hatte im März 2025 entschieden, dass die Beamt*innen den Blockierer einfach hätten wegtragen können und ein weniger schmerzintensiver Vollzug möglich gewesen wäre – grundsätzlich sei die Anwendung von Schmerzgriffen durch die Polizei zwar zulässig, dies hänge jedoch von der konkreten Situation ab.
20. Januar: Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat gegen die ehemalige Leiterin der JVA Augsburg-Gablingen, ihre Stellvertreterin und ein Mitglied der Sicherungsgruppe Anklage wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und gefährlicher Körperverletzung erhoben. Den drei Beamt*innen werden 131 Straftaten an 102 Häftlingen zwischen Januar 2023 und Oktober 2024 vorgeworfen, insbesondere der missbräuchliche Einsatz besonders gesicherter Hafträume, in denen Gefangene teils tagelang nackt ohne Matratze auf dem Boden liegen mussten. Die Staatsanwaltschaft meint, die Beschuldigten hätten Aufsichtsbehörden systematisch getäuscht.
27. Januar: Ein Berliner Polizist ist im Zusammenhang mit dem sogenannten Neukölln-Komplex wegen vier Fällen der Weitergabe interner Informationen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sah es als erwiesen an, dass keine Dienstgeheimnisse an rechtsextreme Personen weitergegeben wurden, sondern an eine Bekannte, die nach Einschätzung des Richters nicht der rechten Szene angehört. Dennoch habe der Beamte ohne Schuldbewusstsein gehandelt, als er unter anderem einen Diensttourenplan sowie Meldungen aus polizeiinternen Medien weiterleitete, während gegen ihn zusätzlich ein Disziplinarverfahren läuft. Der Verurteilte war jahrelang in Spezialeinheiten zur Bekämpfung von Rechtsextremismus in Neukölln tätig und geriet 2023 ins Visier von Ermittlungen, nachdem öffentlich der Verdacht laut geworden war, er habe Neonazis informiert.
28. Januar: Eine 58-jährige Münchner Polizeibeamtin ist wegen Kontakten zur Reichsbürgerszene und der Verbreitung verschwörungsideologischer sowie teils verfassungsfeindlicher Inhalte aus dem Dienst entfernt worden. Die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts bestätigte ihre Entlassung, nachdem bei ihr entsprechende Chats, E-Mails und Flyer, auch auf dem Dienstrechner und in großer Zahl bei einer Hausdurchsuchung, gefunden worden waren und sie laut Gericht auch im Dienst krude Thesen geäußert sowie sich nicht klar von Reichsbürger-Ideologie und Verschwörungserzählungen distanziert hatte. Die Beamtin, seit rund 30 Jahren im Polizeidienst, führte ihre Hinwendung zu solchen Inhalten auf Verunsicherung während der Corona-Pandemie zurück und bat um eine zweite Chance. Das Gericht sah jedoch eine fehlende Verfassungstreue und Wiederholungsgefahr als erwiesen an.
29. Januar: Zwei Brandenburger Polizeischüler wurden wegen rassistischer, homophober und staatsfeindlicher Äußerungen im Unterricht – darunter Gewaltfantasien gegen einen dunkelhäutigen Straftäter und Beleidigungen Homosexueller – von Innenminister René Wilke (SPD) fristlos entlassen, nachdem ein Entlassungsverfahren wegen charakterlicher Nichteignung eingeleitet worden war. Gegen beide läuft zudem ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung. Dennoch sind die Kommissar-Anwärter nach einem erfolgreichen Widerspruch ihrer Anwälte weiterhin im Dienst bei vollen Bezügen, da das Verwaltungsgericht Potsdam entschied, dass ihnen bis zur endgültigen Gerichtsentscheidung die Teilnahme am Polizei-Vorbereitungsdienst zu ermöglichen ist.
30. Januar: Das Landgericht Erfurt hat Beschwerden gegen Durchsuchungen bei Funktionären der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Thüringen überwiegend abgewiesen und die Maßnahmen für rechtmäßig erklärt. Die Durchsuchungen aus dem Sommer 2025, bei denen Geschäftsräume, Wohnungen und Autos durchsucht wurden, erfolgten aufgrund von Betrugs- und Untreuevorwürfen – die Staatsanwaltschaft Erfurt ermittelt wegen möglicherweise unzutreffender Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gewerkschaft, um ungerechtfertigte Subventionen in sechsstelliger Höhe von der Bundes-GdP zu erlangen. Das Gericht sah einen ausreichenden Anfangsverdacht auch dann als gegeben an, wenn Erkenntnisse aus zuvor vom Landgericht Gera für rechtswidrig erklärten Telefonüberwachungen außer Acht gelassen werden.
Ermittlungen gegen Polizist*innen:
9. Januar: Im Untersuchungsausschuss zum Fall Yeboah wurden erhebliche Defizite der ursprünglichen Ermittlungen benannt: Alibis von Personen aus der damals bekannten Skinhead-Szene seien nicht ausreichend überprüft, nicht alle potenziellen Zeug*innen vernommen und mindestens eine zentrale Zeugin erst im Zuge der Wiederaufnahme 2019 ermittelt worden. Zudem seien Jahre nach Abschluss der Ermittlungen neue Hinweise lediglich in einer Nebenakte dokumentiert und offenbar nicht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden. Die Ermittler*innen kritisierten, dass trotz der bekannten rechtsextremen Szene in Saarlouis der Staatsschutz die Ermittlungen nicht übernommen habe, obwohl der Mordanschlag dort thematisiert worden sei und es dort Hinweise auf den mutmaßlichen Täter gegeben habe.
13. Januar: Gegen fünf Polizist*innen wird nach dem Verlust eines Magazins mit scharfer Munition an der A4 bei Hainichen ein Disziplinarverfahren geführt. Die Bereitschaftspolizei hatte die Munition nach einer Autopanne am 12. Dezember 2025 während der nächtlichen Heimfahrt von einem Einsatz in ein anderes Fahrzeug umladen müssen, dabei fiel offenbar ein Magazin unbemerkt auf den Seitenstreifen. Die Vollständigkeit des Bestands wurde zunächst nicht überprüft. Das Magazin wurde erst am 28. Dezember bei der Aufnahme eines Wildunfalls entdeckt. Die Beamt*innen bleiben im Dienst.
22. Januar: Auch eine zweite Hausdurchsuchung im Fall von Anti-Merz-Schmierereien in Nordrhein-Westfalen war rechtswidrig: Das Landgericht Arnsberg stellte fest, dass der erforderliche Anfangsverdacht für die Durchsuchung bei einem weiteren Beschuldigten gefehlt habe. Entgegen früherer Kritik von Innenminister Reul war auch kein Disziplinarverfahren gegen einen Kriminalhauptkommissar eingeleitet worden, der privat als Schützenvorstand an dem Ort tätig war, an dem Schmierereien gegen Friedrich Merz gefunden wurden. Das nordrhein-westfälische Innenministerium teilte dem Landtag mit, der Verdacht eines Dienstvergehens habe sich nicht erhärtet, da der Beamte nicht offiziell in die Ermittlungen eingebunden gewesen sei und lediglich zuarbeitete. Die wegen der Vorfälle durchgeführte, später als rechtswidrig eingestufte Hausdurchsuchung gegen eine junge SPD-Politikerin und die Ermittlungen gegen sie dauern hingegen an.
24. Januar: In Berlin wurde ein 42-jähriger Polizeibeamter in Untersuchungshaft genommen, nachdem er sich bei einem geplanten Autokauf als Zivilpolizist ausgegeben und zusammen mit einem Komplizen einen fünfstelligen sowie einen vierstelligen Geldbetrag unter dem Vorwand einer Beschlagnahme gestohlen hatte. Bei der Flucht verletzte er einen Zeugen und bedrohte den Geschädigten mit einer Softair-Pistole. Gegen den Beschuldigten, gegen den bereits seit 2021 ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte bestand, wird nun wegen schweren räuberischen Diebstahls mit Waffen, Amtsanmaßung und gefährlicher Körperverletzung ermittelt.
25. Januar: In einem Berliner Verfahren wegen mutmaßlicher Nötigung im Amt ist die komplette Ermittlungsakte verschwunden und musste rekonstruiert werden. Ein Polizist soll im November 2022 bei einer Verkehrskontrolle seine Dienstwaffe auf den Kopf eines Autofahrers gerichtet haben. Erst im Januar 2026 – über drei Jahre später – erhob die Generalstaatsanwaltschaft Anklage. Die Staatsanwaltschaft bestätigt den Verlust der Akte, schließt aber fehlende Beweismittel aus. Der Berliner Bürger- und Polizeibeauftragte Alexander Oerke kritisiert die lange Verfahrensdauer scharf und weist darauf hin, dass die zuständige Dienststelle LKA 34 ihre Ermittlungsberichte mehrfach nicht ordnungsgemäß dokumentiert habe. Ob der angeklagte Beamte während der rund 1200 Tage seit der Tat im Dienst blieb, bleibt aus Datenschutzgründen unklar.
26. Januar: Das Amtsgericht Tiergarten hat den suspendierten Polizisten Norbert M. zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt. Der ehemalige Leiter der Operativen Gruppe Rechtsextremismus (OG Rex) hatte zwischen August 2020 und März 2023 in vier Fällen interne Informationen an eine dritte Person weitergeleitet. M., der von 2007 bis 2021 gegen die Neonaziszene in Neukölln ermittelte und als Vertrauensperson der Betroffenen galt, bestritt, bewusst Dienstgeheimnisse preisgegeben zu haben. Der Verdacht, dass Informationen in der rechten Szene landeten, bestätigte sich laut Gericht nicht. Kritiker*innen vermuten, die Ermittlungen gegen M. sollten den engagierten Beamten kurz vor seiner Aussage im Untersuchungsausschuss zum „Neukölln-Komplex“ mundtot machen.
27. Januar: Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat das Ermittlungsverfahren wegen Totschlags gegen einen Polizisten eingestellt, der am 4. März 2025 in Nürnberg den 38-jährigen Qabel A. bei einem Festnahmeversuch erschossen hatte. Laut Behörden habe sich A. in seiner Wohnung der Verhaftung widersetzt, sich mit einem Küchenmesser bewaffnet und die Beamten bedroht, weshalb der tödliche Schuss in einer Notwehrlage gefallen sei. Die Initiative „Gerechtigkeit für Qabel“ und Angehörige bestreiten jedoch diesen Ablauf, verweisen auf widersprüchliche Aussagen einer beteiligten Beamtin, zweifeln anhand von Tatortfotos und Raumgeometrie die geschilderten Positionen der Polizisten an und kritisieren, dass kein Messer forensisch als Tatwaffe gesichert worden sei und trotz großer Blutspuren in der Wohnung keinerlei Blut- oder Anhaftungsspuren an den aufgefundenen Messern festgestellt wurden.
30. Januar: Nach den Auseinandersetzungen beim Hertha-Spiel gegen Schalke 04 am 17. Januar bearbeitet die Polizei laut Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) und Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel zwei Anzeigen wegen Körperverletzung im Amt sowie zehn Beschwerden gegen Polizeibeamte. Der Rassismusvorwurf sei vermutlich eine dieser zehn Beschwerden, sagte Slowik Meisel und stellte eine strafrechtliche Prüfung in Aussicht. Sie beharrte darauf, dass die Gewalt in erster Linie von den Fans ausging.
30. Januar: Die Frankfurter Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen weiteren Beamten des 1. Polizeireviers, womit die Zahl der Beschuldigten im Zusammenhang mit mutmaßlicher Polizeigewalt auf insgesamt 20 steigt. 18 Beamt*innen wird vorgeworfen, zwischen Februar und April 2025 Gefangene durch Schläge, Tritte und Kopfstöße misshandelt oder das Fehlverhalten von Kollegen gedeckt zu haben; zudem sollen einige den Opfern falsche Widerstandshandlungen unterstellt haben, um die Gewalt zu rechtfertigen. Zwei weitere werden wegen eines Vorfalls aus dem Sommer 2024 beschuldigt, der durch die Aussage einer Rechtsreferendarin bekannt wurde. Das Revier war bereits zuvor durch rechtsextreme Chatgruppen und Verbindungen zu „NSU 2.0“-Drohschreiben negativ aufgefallen.
Polizei und Recht:
16. Januar: Die Berliner Polizei hat über Monate hinweg rund 10.000 Lineale als Werbeartikel an Schüler*innen verteilt – bis sich herausstellte, dass die 15-Zentimeter-Lineale drei Millimeter zu lang sind. Ein Schüler hatte dies bemerkt, woraufhin seine Eltern die Polizei informierten. Die Behörde prüft nun, ob es sich um einen Einzelfall oder eine fehlerhafte Serie handelt. Laut Polizeisprecher erwägt die Behörde Regressforderungen gegen den Hersteller, betrachte die Sache aber nicht als peinlich. Die Lineale seien gedacht zur Verkehrsprävention und nicht für präzise mathematische Messungen.
26. Januar: Die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel behauptete, es würden bei der Polizei Berlin keine Schmerzgriffe ausgebildet – doch interne Unterlagen widerlegen dies: Ein von Frag den Staat veröffentlichtes„Handbuch Einsatztraining“ der Berliner Polizei lehrt auf über 20 Seiten umstrittene Druck- und Hebeltechniken, darunter Griffe in den Genitalbereich, Kiefergriffe und Ohrquetschen, die extreme Schmerzen und Nervenschäden auslösen können. Besonders bei Sitzblockaden von Klimaaktivist*innen werden diese Techniken regelmäßig angewendet, obwohl das Berliner Oberverwaltungsgericht im Januar 2026 deren Einsatz gegen den Aktivisten Lars Ritter als rechtswidrig und unverhältnismäßig bewertete – die Polizei hätte ihn einfach wegtragen können. Trotz des rechtskräftigen Urteils sieht die Berliner Polizei keinen Anlass, die Rechtmäßigkeit der Techniken grundsätzlich in Frage zu stellen.
Polizeischüsse:
25. Januar: In Mössingen im Landkreis Tübingen nahmen Polizist*innen einen 40-jährigen Mann in Gewahrsam, der mutmaßlich unter Drogeneinfluss stand und sich in einem psychischen Ausnahmezustand befand; zuvor war auch ein Schuss gefallen. Die Beamt*innen waren ursprünglich wegen Ruhestörung gerufen worden, als der Mann angeblich plötzlich mit einer scheinbar scharfen Schusswaffe auf sie zugegangen swein soll. Ein Beamter gab daraufhin einen Schuss ab, verfehlte ihn jedoch, anschließend wurde der Mann mit Pfefferspray überwältigt. Die sichergestellte Waffe stellte sich als Schreckschusspistole heraus, zudem trug der Mann ein Messer bei sich. Er wurde anschließend in eine Fachklinik eingeliefert.
27. Januar: Bei einer Verfolgungsjagd in Mittelfranken hat die Polizei auf ein Fluchtfahrzeug geschossen, um die Weiterfahrt zu stoppen: Zwei Männer waren zuvor mit mehr als 100 km/h durch mehrere Dörfer im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen gerast, nachdem sie sich einer Kontrolle entzogen hatten. Nach der über 20 Kilometer langen Flucht kollidierte das Auto in einem Kreisverkehr bei Weißenburg mit einem anderen Wagen. Die beiden Insassen konnten anschließend festgenommen werden, insgesamt wurden acht Menschen verletzt.