Verletzung durch Polizeischüsse:
1. Januar: Ein 33-Jähriger bedrohte im bayerischen Fischbachau in einer psychischen Ausnahmesituation zunächst Rettungssanitäter*innen und später Polizeibeamt*innen mit einer geladenen Armbrust. Daraufhin wurden Streifenbesatzungen und Spezialeinsatzkräfte (SEK) aus München alarmiert. Der Mann hatte sich ins Haus seiner Lebensgefährtin zurückgezogen und auch Suizidabsichten geäußert. Dort „musste dieser vom SEK gestoppt werden“, um eine Eigen- oder Fremdgefahr auszuschließen, hieß es seitens der Behörden. Der 33-Jährige wurde im Rumpfbereich schwer verletzt.
12. Januar: Ein 38-Jähriger wurde im hessischen Maintal bei einem Polizeieinsatz mit Schusswaffengebrauch schwer verletzt. Die Einsatzkräfte hätten nach Angaben der Polizei einen Diensthund, Pfefferspray und anschließend einen Taser gegen den Mann eingesetzt. Der Mann habe sich „mutmaßlich in einem psychischen Ausnahmezustand“ befunden. Dabei soll er nach ersten Erkenntnissen ein Messer sowie einen „stockähnlichen Gegenstand“ mit sich geführt und Widerstand geleistet haben.
14. Januar: Ein 29-jährigergriff nach Darstellung der Polizei in einem Ulmer Elektronikfachhandel zwei Männer mit einem Messer an und verletzte einen 25-Jährigen lebensgefährlich sowie einen 22-Jährigen leicht. Als Polizeibeamt*innen den Tatverdächtigen kurz darauf in der Nähe stellten und er sie trotz Aufforderung mit dem Messer bedrohte, hätten diese mehrere Schüsse abgegeben. Der Mann wurde schwer verletzt. Er war angeblich wegen Gewaltdelikten vorbestraft und hatte bis Dezember 2025 eine Haftstrafe verbüßt. Das Landeskriminalamt untersucht den Schusswaffengebrauch und das Polizeipräsidium Ulm den Messerangriff.
Verletzung bei Polizeieinsatz:
4. Januar: Nach einer verweigerten Polizeikontrolle mit gestohlenem Kennzeichen lösten mehrere Jugendliche in Halle (Saale) eine Verfolgungsjagd aus, bei der drei Menschen schwer verletzt wurden. Der Fahrer verlor in einer Kurve die Kontrolle, kollidierte mit einem Verkehrsschild und prallte frontal mit einem entgegenkommenden Auto zusammen, dessen 50-jähriger Fahrer schwer verletzt wurde. Das Fahrzeug der Jugendlichen kippte und brannte, zwei eingeklemmte Insassen wurden schwer verletzt. Vier weitere flüchteten, wurden aber ermittelt.
Anklage gegen Polizist*innen:
7. Januar: Vor dem Landgericht Stuttgart wird gegen einen 47-jährigen Polizisten aus Fellbach in zwei Verfahren wegen mutmaßlicher Unterstützung der italienischen Mafia und wegen versuchter Anstiftung zum Totschlag verhandelt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll er im Januar 2022 Polizeidaten zu Kennzeichen und Personen abgerufen und an einen mutmaßlichen Mafia-Unterstützer weitergegeben haben, um Informationen zu Ermittlungen nach einem Angriff auf ein italienisches Restaurant zu liefern, der der Erpressung von Gastwirt*innen gedient haben soll. Die Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit weiteren Stuttgarter Prozessen zu Betrug mit Lebensmitteln im Umfeld der kalabrischen ’Ndrangheta, die in Fellbach seit Jahren aktiv sein soll; mitangeklagt ist unter anderem der italienische Trauzeuge des Polizisten. In einem separaten Verfahren hat der Beamte eingeräumt, einen Angriff auf seinen Vorgesetzten in Auftrag gegeben zu haben. Ein Gutachten prüft eine mögliche Schuldunfähigkeit.
Urteile gegen Polizist*innen:
7. Januar: Ein Polizist aus dem Polizeipräsidium Südhessen, der seit Mai 2021 wegen des Teilens fremdenfeindlicher Inhalte in Chats zwischen 2015 und 2020 suspendiert war, darf nach einem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) seit Januar wieder seinen Dienst im Innendienst versehen. Das Gericht bestätigte damit eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, die vorläufige Dienstenthebung auszusetzen – trotz Beschwerde des Polizeipräsidiums Südhessen. Der Fall ist jedoch noch nicht abgeschlossen: Seit Mai 2022 läuft eine Disziplinarklage auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, über die noch nicht entschieden wurde. Die Entscheidung des VGH könnte auch für andere vergleichbare Fälle relevant sein, etwa für einen Teilnehmer der berüchtigten „Itiotentreff“-Chatgruppe, gegen dessen Rückkehr in den Dienst Innenminister Roman Poseck (CDU) Beschwerde eingelegt hatte.
13. Januar: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einen Antrag der Polizei auf Berufungszulassung abgelehnt und damit ein Urteil rechtskräftig gemacht, wonach Polizist*innen bei einer Klima-Sitzblockade im April 2023 unverhältnismäßig gehandelt haben, als sie einen sehr schmerzhaften Griff gegen einen Demonstranten anwendeten. Das Verwaltungsgericht hatte im März 2025 entschieden, dass die Beamt*innen den Blockierer einfach hätten wegtragen können und ein weniger schmerzintensiver Vollzug möglich gewesen wäre – grundsätzlich sei die Anwendung von Schmerzgriffen durch die Polizei zwar zulässig, dies hänge jedoch von der konkreten Situation ab.
20. Januar: Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat gegen die ehemalige Leiterin der JVA Augsburg-Gablingen, ihre Stellvertreterin und ein Mitglied der Sicherungsgruppe Anklage wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und gefährlicher Körperverletzung erhoben. Den drei Beamt*innen werden 131 Straftaten an 102 Häftlingen zwischen Januar 2023 und Oktober 2024 vorgeworfen, insbesondere der missbräuchliche Einsatz besonders gesicherter Hafträume, in denen Gefangene teils tagelang nackt ohne Matratze auf dem Boden liegen mussten. Die Staatsanwaltschaft meint, die Beschuldigten hätten Aufsichtsbehörden systematisch getäuscht.
Ermittlungen gegen Polizist*innen:
9. Januar: Im Untersuchungsausschuss zum Fall Yeboah wurden erhebliche Defizite der ursprünglichen Ermittlungen benannt: Alibis von Personen aus der damals bekannten Skinhead-Szene seien nicht ausreichend überprüft, nicht alle potenziellen Zeug*innen vernommen und mindestens eine zentrale Zeugin erst im Zuge der Wiederaufnahme 2019 ermittelt worden. Zudem seien Jahre nach Abschluss der Ermittlungen neue Hinweise lediglich in einer Nebenakte dokumentiert und offenbar nicht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden. Die Ermittler*innen kritisierten, dass trotz der bekannten rechtsextremen Szene in Saarlouis der Staatsschutz die Ermittlungen nicht übernommen habe, obwohl der Mordanschlag dort thematisiert worden sei und es dort Hinweise auf den mutmaßlichen Täter gegeben habe.
13. Januar: Gegen fünf Polizist*innen wird nach dem Verlust eines Magazins mit scharfer Munition an der A4 bei Hainichen ein Disziplinarverfahren geführt. Die Bereitschaftspolizei hatte die Munition nach einer Autopanne am 12. Dezember 2025 während der nächtlichen Heimfahrt von einem Einsatz in ein anderes Fahrzeug umladen müssen, dabei fiel offenbar ein Magazin unbemerkt auf den Seitenstreifen. Die Vollständigkeit des Bestands wurde zunächst nicht überprüft. Das Magazin wurde erst am 28. Dezember bei der Aufnahme eines Wildunfalls entdeckt. Die Beamt*innen bleiben im Dienst.
Polizei und Recht:
16. Januar: Die Berliner Polizei hat über Monate hinweg rund 10.000 Lineale als Werbeartikel an Schüler*innen verteilt – bis sich herausstellte, dass die 15-Zentimeter-Lineale drei Millimeter zu lang sind. Ein Schüler hatte dies bemerkt, woraufhin seine Eltern die Polizei informierten. Die Behörde prüft nun, ob es sich um einen Einzelfall oder eine fehlerhafte Serie handelt. Laut Polizeisprecher erwägt die Behörde Regressforderungen gegen den Hersteller, betrachte die Sache aber nicht als peinlich. Die Lineale seien gedacht zur Verkehrsprävention und nicht für präzise mathematische Messungen.