Ermittlungen gegen Polizist*innen:
3. November: Nach dem Schuss auf einen Soldaten bei der Bundeswehr-Großübung „Marshal Power“ in Erding ermittelt die Staatsanwaltschaft Landshut wegen versuchten Totschlags gegen drei Beschuldigte, nachdem zwei Anwälte Anzeige erstattet hatten. Bei dem Vorfall am 22. Oktober hatten Zeug*innen einen bewaffneten Bundeswehrangehörigen für eine Bedrohung gehalten und die Polizei alarmiert. Diese hatte laut Innenminister Joachim Herrmann zunächst beim Feldjägerregiment nachgefragt, ob es sich um Teil der Übung handle, was verneint worden sei, da der offizielle Übungsbeginn erst für den Folgetag angekündigt war. Daraufhin kam es zu einem Schusswechsel, bei dem ein Feldjäger leicht verletzt wurde. Der Landrat von Erding sprach von einer „absoluten Katastrophe“ in der Kommunikation zwischen Polizei und Bundeswehr, die nun eine bessere Vorbereitung bei künftigen Übungen angekündigt hat.
Anklage gegen Polizist*innen:
5. November: Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat Anklage gegen den Polizisten erhoben, der im April den 21-jährigen Schwarzen Lorenz A. bei einem Einsatz erschossen hat. Dem 27 Jahre alten Beamten wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Nach Ermittlungen habe er irrtümlich eine Notwehrlage angenommen, obwohl keine mehr bestand. Lorenz A. hatte zuvor Reizgas gegen den Polizisten eingesetzt, ein Messer jedoch nicht verwendet und offenbar fliehen wollen. Der Beamte feuerte fünf Schüsse ab, drei davon trafen den jungen Mann von hinten tödlich. Der Vorfall ereignete sich nach einem Streit vor einer Diskothek, bei dem Lorenz A. Reizgas gegen Türsteher und später gegen Polizisten eingesetzt haben soll. Das Landgericht Oldenburg entscheidet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens.