Ermittlungen gegen Polizist*innen:
1. September: Die saarländische Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit dem mutmaßlichen Suizid des 15-Jährigen Nelson in der JVA Ottweiler ein zweites förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ein Justizvollzugsbeamter steht im Verdacht der Körperverletzung im Amt. Dem Beamten wird vorgeworfen, den Jugendlichen vor dessen Tod verletzt zu haben.
2. September: Nach einer gewaltsamen Auseinandersetzung bei einer pro-palästinensischen Demonstration in Berlin ermittelt die Polizei sowohl gegen einen Beamten als auch gegen eine Teilnehmerin: Auf Videos ist zu sehen, wie der Polizist einer 25-jährigen irischen Staatsangehörigen ins Gesicht schlägt, woraufhin gegen ihn ein Verfahren wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet wurde; die Frau, die laut Polizei beleidigt und Widerstand geleistet haben soll, ist ebenfalls Beschuldigte. Während das irische Außenministerium geschlechtsneutral von „they“ sprach, bezeichnete die Berliner Polizei die Person als „Frau“. Gegen den Beamten gingen zahlreiche weitere Strafanzeigen ein, zugleich wird er im Internet massiv beleidigt und bedroht, weshalb auch in diesem Zusammenhang Ermittlungen laufen.
3. September: In Niedersachsen ermittelt die Polizei gegen acht Beamten, die in einer Chatgruppe aus Studienzeiten an der Polizeiakademie Oldenburg rassistische, diskriminierende sowie die NS-Herrschaft verharmlosende Inhalte verbreitet haben sollen. Bei Durchsuchungen wurden Handys und Speichermedien beschlagnahmt. Die Gruppe bestand laut Innenministerium aus 13 ausschließlich männlichen Mitgliedern, von denen mehrere inzwischen im Dienst verschiedener Polizeidirektionen stehen. Ein Teilnehmer bestand die Abschlussprüfung nicht, ein weiterer wurde bereits entlassen; sollten sich die Vorwürfe erhärten, droht auch den übrigen Polizisten die Entlassung.
4. September: In Düsseldorf sollen drei mittlerweile suspendierte Polizisten gezielt albanische Staatsangehörige bestohlen haben: Sie zeigten diese wegen angeblicher Mittellosigkeit regelmäßig wegen illegalen Aufenthalts an, verhängten fragwürdige Ordnungswidrigkeiten und kassierten dafür Sicherheitsleistungen, die sie teils selbst einsteckten; gegen die zwei Beamte auf Probe und einen Hauptkommissar wird nun wegen Diebstahls mit Waffen ermittelt.
5. September: Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) warnt Innenminister Alexander Dobrindt vor dem umstrittenen Professor Stephan M., der an der Bundespolizeiakademie Lübeck Kommissare ausbildet: Ein Gutachten des Politikwissenschaftlers Fabian Virchow attestiert M. seit Jahrzehnten rechtslastige Positionen, etwa die Darstellung ethnisch homogener Gesellschaften als Ideal und die Einstufung von Migration als „Großgefahr“. Während das Bundespolizeipräsidium M. durch eigene Gutachter entlastet sah, fordert die GdP nun eine Prüfung, ob ein Extremist in eine Schlüsselrolle der Polizeiausbildung gehören kann.
9. September: Bei der Demonstration von „Rheinmetall entwaffnen“ am 30. August 2025 in Köln wurde die Linken-Politikerin und parlamentarische Beobachterin Lisa Schubert offenbar Opfer polizeilicher Zwangsmaßnahmen und dabei unter anderem geschubst. Die Kölner Polizei leitete dazu ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt gegen Unbekannt ein. Das Verfahren wurde an die Polizeibehörde Bonn abgegeben.
15. September: Die Berliner Ombudsstelle nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz wirft der Polizei im Fall des 2022 verstorbenen Kupa Ilunga Medard Mutombo gravierende Versäumnisse vor: Bei dem Einsatz ohne richterlichen Beschluss fehlten Dolmetscher und Fachpersonal, zudem sei eine Kniefixierung angewandt worden, nach der Mutombo bewusstlos wurde und später starb; die Stelle sprach daher eine formelle Beanstandung aus, sieht das Land Berlin in der Verantwortung und fordert Aufklärung, Entschädigung sowie eine Untersuchung zu polizeilichem Vorgehen bei psychischen Krisen
16. September: Im Fall des verurteilten Vergewaltigers Marvin S. führt die Berliner Polizei interne Ermittlungen gegen eigene Beamt*innen wegen schwerwiegender Versäumnisse bei den ursprünglichen Ermittlungen. Obwohl eine Notärztin nach dem Fund der lebensgefährlich verletzten 20-jährigen Marla R. Verdacht auf eine Straftat geäußert und die Polizei alarmiert hatte, glaubten die eintreffenden Beamt*innen der Darstellung des Täters, sicherten keine Spuren und leiteten keine Ermittlungen ein – ob sie die Wohnung überhaupt betraten, ist nicht dokumentiert. Die Berliner Senatskanzlei bestätigte die laufenden dienstrechtlichen Ermittlungen, äußerte sich aber aufgrund der noch andauernden internen Untersuchungen nicht weiter zu den Details.
16. September: Gegen eine Kölner Polizistin wird wegen des Verdachts der Spionage ermittelt. Sie soll über Jahre sensible Daten an eine Mitarbeiterin des türkischen Konsulats weitergegeben haben, die mutmaßlich für den türkischen Geheimdienst MIT arbeitet. Der Fall, der auf Erkenntnissen des Verfassungsschutzes und Telekommunikationsüberwachung basiert, deutet darauf hin, dass das Konsulat in Hürth als getarnter Standort des MIT agiert.
16. September: Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat die Büros des leitenden Polizeibeamten Andreas Walus und von Staatssekretär Wolfgang Schmülling (SPD) im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Untreue bei der Beschaffung von Coronaschutzausrüstung durchsuchen lassen. Walus soll 2020 im Auftrag Schmüllings Ausrüstung für Landkreise im Wert von 430.000 Euro besorgt, aber nie in Rechnung gestellt haben, wodurch die Forderungen verjährten. Die Ermittlungen überschatten die jüngste, innerparteilich kritisierte Beförderung von Walus, die dieser nach den Durchsuchungen zurückgab, und führen zu Rücktrittsforderungen an Innenminister Pegel (SPD).
17. September: Bei einer Razzia gegen die mutmaßlich rechtsextreme Gruppierung „Nordbund“ in drei Bundesländern wurden unter den acht Beschuldigten zwei aktive und zwei ehemalige Bundeswehrsoldaten sowie ein Bundespolizist ermittelt. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle bestätigte den Verdacht auf eine rechtsradikale Gesinnung und die Bildung einer bewaffneten Gruppe.
22. September: Wieder einmal hat sich aus einer strafrechtlichen Ermittlung gegen einen Polizeibeamten nach Auswertung seines Smartphones ein Verfahren gegen eine „Chatgruppe“ innerhalb der Polizei ergeben, in der rassistische und NS-verharmlosende Bilder geteilt wurden. Neun von 24 Mitgliedern sind noch bei der Polizei Niedersachsen beschäftigt, gegen sieben von ihnen wurden Hausdurchsuchungen angeordnet. Drei dieser Beamten sind Führungskräfte bei der Polizei NIedersachsen oder im Innenministerium. Die Durchsuchungen dienen der Beweissicherung in einem Disziplinarverfahren – strafrechtlich sind die zehn Jahre zurückliegenden Taten verjährt. Die Untersuchung soll eine mögliche Verletzung der Verfassungstreuepflicht der fünf Beamten und zwei Beamtinnen prüfen. e
Urteile gegen Polizist*innen
2. September: Eine Kommissaranwärterin darf wegen des Tragens ihrer Polizei-Uniform auf einer privaten Mottoparty aus dem Vorbereitungsdienst entlassen werden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies den Eilantrag der jungen Frau dagegen zurück. Die Anwärterin hatte bei der Feier in Uniformteile gekleidet die Ergreifung eines als Drogendealer verkleideten Mannes nachgespielt; Videoaufnahmen hiervon kursierten unter den Gästen. Nach Auffassung des Gerichts begründet dieses Verhalten Zweifel an ihrer charakterlichen Eignung und gefährdet das Vertrauen in die Polizei. Da Beamtinnen und Beamte auf Widerruf jederzeit entlassen werden können, sei die Entscheidung des Polizeipräsidiums rechtmäßig. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim OVG NRW möglich.
8. September: In Menden ist die Wohnung der 17-jährigen Juso-Vorsitzenden Nela Kruschinski zu Unrecht durchsucht worden, wie das Landgericht Arnsberg inzwischen feststellte. Grundlage des richterlichen Beschlusses, erlassen vom Amtsgericht Arnsberg unter Leitung von Charlotte Merz, Ehefrau des Bundeskanzlers, waren eine unbrauchbare Zeugenaussage sowie ein anonymer Zettelhinweis, die sich als nicht tragfähig erwiesen. Die Staatsanwaltschaft hatte Kruschinski verdächtigt, für anti-Merz-Graffiti im Bundestagswahlkampf verantwortlich zu sein. Bei der Razzia beschlagnahmte die Polizei Laptop, Handy und Notizbücher der Schülerin.
10. September: Vor dem Amtsgericht Darmstadt musste sich eine Kriminalbeamtin für eine eher pikante Tat rechtfertigen: ein bereits verurteilter Kollege, mit dem sie gemeinsam die Wohnung eines Verstorbenen untersucht hatte, hatte in seinem Verfahren zugegeben, Geld aus der Geldbörse des Toten genommen und einen Teil an sie weitergegeben zu haben. Aufgrund des vertrauten Umgangs zwischen den beiden, der auf den Aufnahmen einer Kamera in der Wohnung ebenso wie die Geldentnahme zu sehen ist, hielt das Gericht die Aussage des Kriminalbeamten für glaubwürdig und verurteilte die Polizistin zu 30 Tagessätzen, einer Geldsstrafe von 5800 Euro.
23. September: In einem Prozess wegen eines Femizids an seiner Freundin ist ein 24-jähriger Bundespolizist wegen Mordes verurteilt worden. Der Richter verwarf dabei das Argument der Verteidigung, der Mann habe seiner Freundin lediglich die Waffe zeigen wollen, dabei sei versehentlich der tödliche Schuss gefallen, als „nicht glaubhaft“ und erkannte auf Heimtücke bei dem Schuss auf die wehrlose Frau. Belastend war für den Angeklagten, dass er schon zuvor wegen erhöhtem Alkoholkonsum und Partnerschaftsgewalt aufgefallen war.
23. September: Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass die Polizei einem Bürger nicht verbieten durfte, einen Polizeieinsatz zu filmen. Bei einer Kundgebung in Kreuzberg im Mai 2023 hatte ein Teilnehmer die polizeiliche Festnahme einer anderen Person mit seinem Handy gefilmt, woraufhin ein Beamter ihm dies unter Androhung einer Festnahme untersagte und das Handy nach unten drückte. Das Gericht stellte klar, dass das Filmen eines öffentlich sichtbaren Polizeieinsatzes grundsätzlich zulässig ist, solange keine konkrete Beeinträchtigung von der filmenden Person ausgeht. Das Argument der Polizei, es würde das nicht-öffentlich gesprochene Wort aufgezeichnet, überzeugte nicht, da bei einem öffentlichen Einsatz auch Passanten die Worte hören könnten. Zudem bestehe angesichts des Kräfteungleichgewichts zwischen Betroffenen und Polizei ein berechtigtes Interesse an objektiver Beweissicherung.
Verletzung bei Polizeieinsatz:
2. September: Ein 32-Jähriger ist in Berlin-Neukölln nach einer Verfolgungsjagd mit der Polizei verunglückt. Beamte hatten den Mann zuvor in einem Kia gestoppt, weil aus dem Fahrzeug Rauch aufstieg. Als er an einer Ampel plötzlich Gas gab, floh er mit hoher Geschwindigkeit durch die Stadt, überfuhr rote Ampeln und fuhr zeitweise in den Gegenverkehr und schließlich in die Fensterfront eines Geschäfts. Der Mann, der keine Fahrerlaubnis besaß und offenbar unter Drogeneinfluss stand, erlitt bei dem Unfall Kopf-, Rumpf-, Bein- und Armverletzungen. Er wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo er ambulant behandelt wurde.
Verletzung durch Polizeischüsse:
10. September: Auch der Tatverdächtige ist nach Polizeischüssen von Spezialkräften schwer verletzt: An einem Essener Berufskolleg soll ein 17-jähriger Kosovare eine 45-jährige Lehrerin mit einer Stichwaffe angegriffen haben, die Frau kam schwer verletzt ins Krankenhaus. Der Jugendliche floh in einen nahen Park, wo Spezialkräfte der Polizei auf ihn schossen; er sei nach Angaben der Polizei mit einem Messer auf sie zugerannt. Nachdem er außer Lebensgefahr war, wurde ein Haftbefehl wegen Verdacht auf versuchten Totschlag und gefährlicher Körperverletzung gegen ihn vollstreckt.
Anklage gegen Polizist*innen:
11. September: Die Staatsanwaltschaft Gera hat Anklage gegen einen Polizisten aus Saalfeld erhoben, dem vorgeworfen wird, ohne dienstlichen Anlass über das polizeiliche Auskunfts- und Recherchesystem private Daten eines Kollegen abgefragt und weitergegeben zu haben. Nach den Ermittlungen soll er den betroffenen Beamten gezielt in eine Verkehrskontrolle gelockt haben – was laut dpa auch tatsächlich gelang. Bei dem Geschädigten handelt es sich um einen Polizisten, der zuvor einen Fall mutmaßlicher Polizeigewalt angezeigt hatte, in dessen Folge ein Kollege wegen schwerer Misshandlungen von Männern bei einem Einsatz Anfang 2023 vom Amtsgericht Meiningen verurteilt worden war; das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Nach dpa-Informationen galt der anzeigende Beamte in seiner Dienststelle als „Verräter“. Ob die Anklage gegen den Saalfelder Polizisten zugelassen wird, ist laut Gerichtssprecher noch offen. Der Fall reiht sich in eine Serie von Ermittlungen gegen Beamte der Saalfelder Polizei ein: Bereits im November 2024 hatte die Staatsanwaltschaft Gera Razzien gegen mehrere Polizisten veranlasst, die im Verdacht stehen, Verkehrsteilnehmer mit übermäßig harten Methoden kontrolliert zu haben.
12. September: Gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten und Duisburger Polizisten Sascha Lensing läuft eine Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf, die das Polizeipräsidium Duisburg angestrengt hat. Hintergrund sind nach Recherchen von t-online mutmaßlich Social-Media-Beiträge, in denen Lensing Inhalte teilte, die Zweifel an seiner Verfassungstreue aufwerfen sollen – darunter auch Bezüge zu dem rechtsaußen verorteten AfD-Politiker Björn Höcke. Obwohl Lensing seit seinem Einzug in den Bundestag sein Beamtenverhältnis offiziell ruhen lässt und sich als „Kriminalhauptkommissar a. D.“ bezeichnet, könnte die Klage für ihn gravierende Folgen haben: Im schlimmsten Fall drohen ihm Degradierung oder Entlassung aus dem Polizeidienst.