Ermittlungen gegen Polizist*innen:
1. Februar: Eine Strafrichterin auf Mallorca hat eine mündliche Verhandlung gegen einen deutschen Polizisten aus Essen angeordnet, der im Sommer 2024 im Urlaub auf der spanischen Insel einen damals 71-jährigen Taxifahrer schwer misshandelt haben soll. Der Beamte war mit Kollegen aus Deutschland privat unterwegs, als es nach einer Taxifahrt zu dem Vorwurf eines angeblichen Diebstahls kam, woraufhin der Fahrer attackiert und schwer verletzt wurde; das vermisste Handy tauchte später bei den Deutschen selbst wieder auf. Zwar einigten sich Täter und Opfer außergerichtlich auf eine Entschädigung von insgesamt 50.000 Euro, weshalb dem Polizisten keine Haftstrafe mehr droht, dennoch wird der Fall weiter strafrechtlich verhandelt. Neben den erfahrenskosten kommen zivilrechtliche Forderungen auf den deutschen Beamten zu. Mögliche dienstrechtliche Konsequenzen in Deutschland sind bislang offen.
2. Februar: Im Zusammenhang mit der geplanten Sanierung und Anmietung eines Polizeigeländes in Wuppertal ermitteln interne Stellen des NRW-Innenministeriums sowie die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen Innenminister Herbert Reul (CDU). Hintergrund sind Vorwürfe, Reul habe in Verhandlungen mit dem landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) an der zuständigen Fachabteilung vorbei einer deutlich überhöhten Finanzierung zugestimmt. Während ein Gutachten die Sanierungskosten auf maximal 173 Millionen Euro begrenzt, sollen über langfristige Mietzahlungen bis zu 650 Millionen Euro an den BLB fließen. Die Ermittler prüfen den Verdacht einer möglichen Veruntreuung von Steuermitteln zulasten der Polizei.
3. Februar: Im Rahmen eines Vergewaltigungsprozesses am Landgericht Mainz wurde bekannt, dass eine Polizistin, die selbst Opfer des Angeklagten geworden sein soll, diesem zuvor Insiderinformationen aus dem Polizeisystem weitergegeben hatte. Der 42-Jährige soll sich online als vermögender BMW-Erbe ausgegeben und die Polizistin dazu gebracht haben, einen vorbestraften Mann – den Angeklagten selbst – im System abzufragen und ihm Daten zu übermitteln. Die Zeugin erklärte, der Angeklagte habe sie manipuliert und in eine Scheinwelt manövriert. Gegen sie wurde wegen der Informationsweitergabe ein Strafverfahren abgeschlossen. Sie ist nicht mehr bei der Polizei beschäftigt.
8. Februar: Ein Personenschützer des LKA Berlin steht im Verdacht, eine private Beziehung zum Umfeld einer in Berlin unter staatlichem Schutz lebenden vietnamesischen Waffenhändlerin geführt zu haben. Eine interne Untersuchung bestätigte dies laut Polizei. Nach Medieninformationen wird zudem geprüft, ob der Beamte finanziell profitiert oder unzulässige private Dienste übernommen haben könnte. Die Polizeiführung kündigte Disziplinarmaßnahmen an, sollte die Beziehung verschwiegen worden sein, und erklärte, der Beamte werde künftig nicht mehr im zuständigen Personenschutzbereich eingesetzt.
Urteile gegen Polizist*innen:
3. Februar: Nach der Festnahme des Linkenabgeordneten Cem Ince am Rande einer Berliner Demonstration hat das Verwaltungsgericht Berlin der Polizei vorläufig untersagt, weiterhin öffentlich zu behaupten, Ince habe Polizeibeamt*innen tätlich angegriffen. Diese Darstellung stelle eine unzulässige Vorverurteilung dar und verstoße gegen die Unschuldsvermutung. Der Beschluss gilt bis zur Entscheidung in der Hauptsache und ist mit Ordnungsgeldern bewehrt. Ince, der als parlamentarischer Beobachter gekennzeichnet war, bestreitet die Vorwürfe und hatte seinerseits Anzeige wegen mutmaßlicher Polizeigewalt erstattet.
3. Februar: Zwei Kommissaranwärter der Polizeihochschule Oranienburg sind wegen mutmaßlich rassistischer, homophober und staatsfeindlicher Äußerungen mit Wirkung zum 31. Januar aus dem Vorbereitungsdienst entlassen worden. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Potsdam ihre Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt und die Entlassung damit vollziehbar gemacht. Die Anwärter hatten sich erfolgreich gegen eine sofortige Entlassung gewehrt und durften vorübergehend weiter am Dienst teilnehmen; nun steht ihnen lediglich der Gang zum Oberverwaltungsgericht offen. Gegen die beiden im gehobenen Polizeivollzugsdienst ermittelt zudem die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Volksverhetzung, nachdem Mitschüler*innen mutmaßlich entsprechende Äußerungen in Lehrveranstaltungen protokolliert hatten.
Verletzung durch Polizeischüsse:
7. Februar: In Trier hat die Polizei auf einen Mann geschossen, der angeblich mit einem Messer in der Fußgängerzone unterwegs war und Passant*innen ansprach. Der Mann wurde dabei verletzt, schwebt jedoch nicht in Lebensgefahr. Als Einsatzkräfte den Verdächtigen stellten, „setzte mindestens ein Polizeibeamter die Schusswaffe gegen den Mann ein“. Der Verletzte wurde in ein Krankenhaus gebracht.