Verfassungsschutz an Schulen? Wie der Geheimdienst politische Bildungsarbeit betreibt

von Heiko Stamer

MitarbeiterInnen des Verfassungsschutzes gehen immer häufiger an Schulen, um dort in ihrem Sinne präventiv auf SchülerInnen einzuwirken. Antworten auf parlamentarische Anfragen in vier Bundesländern zeigen ansatzweise die Dimension und Begründungsmuster des neuen geheimdienstlichen Arbeitsfeldes.

Beginnen wir in Berlin: Im Dezember 2012 gab Bernd Palenda über die Springer-Presse die Parole aus: „Wir müssen noch näher an den Bürger heran.“[1] Unter anderem mit „gezielten Informationsangeboten“ für Schulen und „gesellschaftliche Gruppen“ wollte der damals noch kommissarische Chef des Berliner Verfassungsschutzes das im Zuge der NSU-Mordserie lädierte Vertrauen in seinen Dienst verbessern.

Grundsätzlich neu war das Vorhaben nicht, denn schon unter Palendas zurückgetretener Vorgängerin Claudia Schmid hatte der Inlandsgeheimdienst der Hauptstadt die Schulen im Blickfeld: 2010 war er an drei und 2011 an vier Schulen mit „Vorträgen“, „Unterrichtsgesprächen“ und „Diskussionsrunden“ zu seiner „Arbeitsweise“, zum „Rechtsextremismus“ und zu „Extremismusfeldern“ insgesamt präsent.[2] 2012 kam der „Salafismus“ als Thema hinzu, drei Schulbesuche fanden in diesem Jahr statt. 2013 waren es wieder vier. Neues Hauptthema schien 2014 der „Islamismus“ gewesen zu sein. MitarbeiterInnen des Geheimdienstes behelligten in sechs „Informationsveranstaltungen“ an fünf Berliner Schulen durchschnittlich jeweils ca. 25 SchülerInnen. Eine weitere Veranstaltung richtete sich an „ca. 50 Lehrkräfte“, womit der Berliner Verfassungsschutz an die Praxis anderer Bundesländer anknüpft und ebenfalls auf die Multiplikatorenfunktion von LehrerInnen setzt. Interessanterweise waren die Berliner GeheimdienstlerInnen auch an Schulen in anderen Ländern aktiv, so z.B. im Juli 2014 mit einem „Vortrag und Diskussion“ am Gymnasium Brunsbüttel in Schleswig-Holstein.

Im Vortrag „Arbeitsweise des Verfassungsschutzes“ erläutert der Geheimdienst angeblich „das Trennungsgebot, das Konzept der wehrhaften Demokratie, die freiheitlich demokratische Grundordnung, Zweck, Aufgaben und Arbeitsweise entsprechend dem gesetzlichen Auftrag sowie die Kontrolle des Berliner Verfassungsschutzes“. Bei den The­men „Rechtsextremismus“, „Salafismus“ und „Extremismusfelder“ werden „extremistische Bestrebungen“ und die „Arbeitsschwerpunkte der Phänomenbereiche“ dargestellt – „in der Regel anhand einzelner extremistischer Organisationen“. Zudem grenze man die „Gefahren“ von „Strömungen (ab, die sich) im Rahmen der freiheitlich demokratischen Grundordnung bewegen“.

Besondere Regelungen wie hausinterne Leitlinien oder Dienstanweisungen existieren „für diese Form der Öffentlichkeitsarbeit“ nicht. „In der Regel“ handele es sich um „Power-Point-gestützte Informationsvorträge mit anschließender Diskussion“. Die ReferentInnen des Geheimdienstes „verfügen entweder über eine fachbezogene akademische Ausbildung oder kommen aus dem Bereich der Erwachsenenbildung“. Die „Informationsveranstaltungen“ für SchülerInnen werden laut Innensenator „ausschließlich für Jugendliche ab der Jahrgangsstufe 10 durchgeführt“. Sein kostenloses „Angebot …, das interessierte Lehrerinnen und Lehrer in Anspruch nehmen“ können, bewirbt der Berliner Verfassungsschutz auf seiner eigenen Homepage sowie auf der „Kommunikationsplattform SchulePlus“, auf der nach eigenen Angaben „externe Partner“ interessierte Lehrkräfte auf direktem Weg erreichen.[3]

Gerechtfertigt wird die geheimdienstliche Präsenz an Schulen mit dem Auftrag zur Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 5 Abs. 1 Satz 1 des Berliner Verfassungsschutzgesetzes. Es handele sich nicht um „politische Bildung“, sondern um die Bereitstellung „präventiver Angebote zum Schutz vor extremistischen Bestrebungen und zur Stärkung der freiheitlich demokratischen Grundordnung“. Der Dienst nehme seine Arbeit „unabhängig von der Aufgabenerfüllung der Landeszentrale für politische Bildung oder anderer entsprechender Einrichtungen“ wahr. „Politische Bildung in diesem Sinne findet nicht statt.“

Die „didaktische Einbettung der Informationsveranstaltung“ und die „Verantwortung zur Einhaltung der rechtlichen Vorschriften und der unterrichtlichen Grundsätze“ obliege „grundsätzlich“ den Lehrkräften. Auch die Einhaltung des Kontroversitätsgebotes, das seit dem „Beutelsbacher Konsens“ von 1976[4] eine der Leitlinien der politischen Bildung ist, liegt nach Meinung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft „in der Verantwortung der zuständigen Lehrkraft … Dies kann im vorliegenden Zusammenhang sowohl durch die Hinzuziehung verfassungsschutzkritischer Personen oder Organisationen oder auch durch Zurverfügungstellung entsprechender Materialien erfolgen.“

Brandenburg: lechts und rinks velwechsert

In diesem Bundesland ist der Geheimdienst an Schulen weitaus aktiver. So war der Brandenburgische Verfassungsschutz im Jahr 2012 („soweit rekonstruierbar“) insgesamt zehnmal an Schulen und zweimal im Innenministerium aktiv, um etwa 330 SchülerInnen „über die Gefahren des Extremismus“ in Form von Vorträgen, Diskussion und „Gruppenarbeit“ zu informieren. Die Veranstaltungen finden in Brandenburg bereits ab der 9. Klasse statt. Sie richten sich ausweislich der Antwort des Ministers[5] zum Teil auch an „Schülerzeitungsredakteure“ oder „Auszubildende“. Als Spezialthemen standen „Rechts- und Linksextremismus“, „Symbole des Rechtsextremismus“, „rechtsextremistische Musik“, die „NPD“, „Neonationalsozialismus“, „Observation“, regionale Lagebilder sowie „Rechtsextremisten und Kampfsport“ auf dem Programm. 2013 waren es schon 17 Vorträge an Brandenburger Schulen; in einem Fall besuchten die SchülerInnen und ihr Direktor den Verfassungsschutz direkt im Potsdamer Innenministerium. Neu hinzugekommene Spezialthemen waren „Ausländerextremismus“, „Satanismus“, „Rechtsextremismus und Sport“, „Black Metall“ sowie „Islamistischer Extremismus“. Stellenweise waren – z.B. im Rahmen schulischer Projekttage – auch LehrerInnen und Eltern die primäre Zielgruppe der Veranstaltungen. Bei Projekttagen setzt der Verfassungsschutz dann auch sein „Info-Mobil“ nebst „Informationsstand“ ein, von dem dann „Informationsmaterialien“ angeboten werden. Zusätzlich lädt der Geheimdienst in den letzten Jahren auch Schulen aus dem Raum Potsdam zu seinen „Fachtagungen“ ein und versendet landesweit „jährlich einen Verfassungsschutzbericht“ an jede Schule. Mit dem eigenen Planspiel „Demokratie und Extremismus“[6] betreibt der Geheimdienst zudem eine gefährliche Gleichsetzungskampagne, mit der linker Protest gegen die jährlichen Aufmärsche von Neonazis in Halbe diffamiert werden soll. Historisch vollends absurd ist dabei auch die Einbeziehung „islamistischer Extremisten“ in das Szenario, die über angeblich dort begrabene „muslimische Soldaten aus der ehemaligen Sowjetunion“ als „Vorkämpfer des Dschihad“ herbei fantasiert wird.

Die Begründungsmuster zur Rechtfertigung sind ähnlich wie in Berlin: Der Dienst erhebt angeblich „nicht den Anspruch, politische Bildungsarbeit zu betreiben und er betreibt sie auch nicht.“ Es gehe nur um „Aufklärung durch Information“ und die „Unterrichtung der Öffentlichkeit“ gemäß § 5 des Brandenburger Verfassungsschutzgesetzes. Brandenburger Jugendorganisationen sehen das Wirken des Geheimdienstes hingegen überaus kritisch.[7]

Sachsen-Anhalt: Vorträge mit „bildendem Charakter“

Auch in Sachsen-Anhalt führt der Verfassungsschutz seit einiger Zeit Schulbesuche durch.[8] Zwar waren im Zeitraum von Juli 2010 bis März 2014 lediglich zwei Veranstaltungen zum Thema „Rechtsextremismus“ zu verzeichnen, jedoch nimmt auch hier die Frequenz offenbar zu. Im Januar 2015 war in einem Interview bereits von fünf Schulen in den letzten vier Jahren die Rede.[9] Außerdem gibt der Chef des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Jochen Hollmann darin offenherzig zu, auch selbst Veranstaltungen an Schulen durchzuführen. Die kostenfreien „fachspezifischen Vorträge“ werden über die „eigene Internetpräsenz“ und in „themenbezogenen Informationsbroschüren“ angeboten.

Sachsen-Anhalt stellt einen Beschluss der Innenministerkonferenz vom 6./7. Dezember 2012 in den Mittelpunkt der Begründung für seine aktuelle Aktivität. Demnach sollen „Prävention und Aufklärung der Öf­fent­lichkeit im Aufgabenprofil des Verfassungsschutzes ein stärkeres Gewicht bekommen“. Die Landesregierung sieht sich zudem durch einen Passus im Koalitionsvertrag von April 2011 bestärkt.[10] Schließlich sei es nach § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 15 Abs. 2 des Landesverfassungsschutzgesetzes auch Zweck des Geheimdienstes, die „Öffentlichkeit über seine Aufgabenfelder zu unterrichten.“ Man richte aber „keine Bildungsveranstaltungen“ aus und betreibe „auch keine Bildungsarbeit“. Allerdings werde das „Vortragsangebot“ auch von „diversen Bildungseinrichtungen“ genutzt. Hier obliege dann aber „dem unterrichtsgestaltenden Lehrer“ die „Einbindung in das eigene Veranstaltungs- bzw. pädagogische Konzept“. Skurril ist jedoch die Schlussfolgerung der Landesregierung: „Die präventive Arbeit des Verfassungsschutzes hat damit neben der Information auch einen bildenden Charakter, stellt jedoch nicht eine Bildungsarbeit im Sinne des Bildungssystems dar.“

Nordrhein-Westfalen: Andis aus Fleisch und Blut

Im Heimatland der Andi-Comics,[11] mit denen das LfV seit 2005 die Jugend vor den Gefahren des Extremismus warnen will, ist die politische Bildungsarbeit des Geheimdienstes bereits weit fortgeschritten. Dort hatte der Verfassungsschutz bereits frühzeitig die Multiplikatorenfunktion von Lehrkräften erkannt und entsprechend zielgerichtet in die Ausbildungsinstitutionen eingegriffen. Beispielsweise finden regelmäßig die Veranstaltungen „Erlebniswelt Rechtsextremismus“ an Zentren für schulpraktische LehrerInnenausbildung statt. Die perfide Strategie schlägt sich dann auch in den Zahlen der Schulbesuche[12] nieder: 2013 gab es 22 und 2014 schon 39 Veranstaltungen an Schulen des Landes. Das Themenspektrum reichte von der „Erlebniswelt Rechtsextremismus“ über „Hass per Mausklick – Rechtsextremismus im Internet“ bis zum „Salafismus“. Die „Aufklärungsveranstaltungen“ erfolgen „grundsätzlich auf Einladung“; Ausnahmen gibt es allerdings bei „Tagungen und Modellprojekten, an denen sich der Verfassungsschutz als Mitorganisator beteiligt“. Als Materialien kommen – je nach Zielgruppe – die „Bildungscomics ‚Andi’“[13], Verfassungsschutzberichte sowie diverse an­dere Broschüren zum Einsatz. Für das Themenfeld „Islamismus“ existiert eine spezielle Broschüre des Ministeriums. Die fünf regelmäßigen MitarbeiterInnen verfügen angeblich über „ausgewiesene Kenntnisse auf dem Gebiet des Extremismus“; neben promovierten Politik- und IslamwissenschaftlerInnen sollen auch zwei Diplom-PädagogInnen in die „Aufklärungsarbeit des Verfassungsschutzes“ eingebunden sein.

Auch in NRW wird zur Begründung auf den gesetzlichen Auftrag nach § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 3 des Landesverfassungsschutzgesetzes verwiesen, um „die Öffentlichkeit über Bestrebungen und Tätigkeiten, von denen Gefahren für die freiheitlich demokratische Grundordnung ausgehen, zu informieren und dadurch das gesellschaftliche Bewusstsein zu stärken.“ Die 2013 im Zuge einer „Neuausrichtung des Verfassungsschutzes“ erweiterte Aufgabenstellung wird von Teilen der Opposition[14] als „gesetzlicher Bildungsauftrag“ und damit unzulässige Einflussnahme des Geheimdienstes kritisiert.

Fazit

Unsere nur auf vier Bundesländer beschränkte Zusammenstellung zeigt, dass nicht nur das Militär[15], sondern auch der Inlandsgeheimdienst in den Schulen präsent ist. Von den zuständigen Regierungen wird zwar (noch) bestritten, dass es sich dabei um politische Bildungsarbeit handelt. Jedoch sind deren Merkmale durchaus zu erkennen, denn letztlich tritt eine staatliche Behörde immer mit einer ganz eigenen Autorität auf. Mahnend ist auch das Beispiel aus Niedersachsen: Dort waren nach Auflösung der Landeszentrale für politische Bildung „Demokratielotsen“ des Verfassungsschutzes unterwegs, die nebenbei „auch die Lehrerfortbildung“ in diesem Bereich organisieren sollten.[16]

[1]   Bild-Zeitung und Berliner Morgenpost v. 9.12.2012
[2]   Abgeordnetenhaus Berlin, Drs. 16/15556 v. 8.8.2011, 17/11225 v. 17.12.2012, 17/12714 v. 12.12.2013, 17/13057 v. 25.2.2014, 17/13360 v. 14.3.2014, 17/13361 v. 19.3.2014 und 17/15254 v. 22.1.2015
[3]   www.schule-plus.de
[4]   www.bpb.de/die-bpb/51310/beutelsbacher-konsens
[5]   LT-Drs. 5/8961 v. 5.5.2014
[6]   Grutzpalk, J.: Das Planspiel „Demokratie und Extremismus“ des Verfassungsschutzes Brandenburg, in: Grumke, T; Pfahl-Traughber, A.: Offener Demokratieschutz in einer offenen Gesellschaft, Opladen; Framington Hills 2010
[7]   Landesjugendring Brandenburg e.V.: Jugendbildung ist keine Aufgabe des Verfassungsschutzes, Beschluss des Hauptausschusses v. 28.2.2014
[8]   LT-Drs. 6/2996 v. 4.4.2014
[9]   Interview der Sachsen-Anhalt-Korrespondentin Vera Wolfskamp, MDR-Info v. 27.1.2015, www.mdr.de/sachsen-anhalt/verfassungsschutz-sachsen-anhalt-schulen100_zc-a2551f81_zs-ae30b3e4.html
[10]  www.spd-sachsen-anhalt.de/files/koalitionsvertrag2011.pdf, S. 49
[11]  www.andi.nrw.de
[12] LT-Drs. 16/7672 v. 8.1.2015
[13] Arbeitskreis Extremismusbegriff: Schulverweis für Andi! Warum der Verfassungsschutz mit seiner Bildungsarbeit gegen „Extremismus“ scheitert, Münster 2012
[14] Piratenfraktion im Landtag NRW: Geheimdienste haben in der Demokratiebildung nichts zu suchen, Pressemitteilung v. 8.1.2015
[15] Vgl. bspw. „Bundeswehr an Schulen“ unter: www.imi-online.de
[16]  „Verfassungsschutz macht Schule“, taz-Nord v. 1.9.2009