von Heiko Stamer
MitarbeiterInnen des Verfassungsschutzes gehen immer häufiger an Schulen, um dort in ihrem Sinne präventiv auf SchülerInnen einzuwirken. Antworten auf parlamentarische Anfragen in vier Bundesländern zeigen ansatzweise die Dimension und Begründungsmuster des neuen geheimdienstlichen Arbeitsfeldes.
Beginnen wir in Berlin: Im Dezember 2012 gab Bernd Palenda über die Springer-Presse die Parole aus: „Wir müssen noch näher an den Bürger heran.“[1] Unter anderem mit „gezielten Informationsangeboten“ für Schulen und „gesellschaftliche Gruppen“ wollte der damals noch kommissarische Chef des Berliner Verfassungsschutzes das im Zuge der NSU-Mordserie lädierte Vertrauen in seinen Dienst verbessern. Verfassungsschutz an Schulen? Wie der Geheimdienst politische Bildungsarbeit betreibt weiterlesen →
von Volker Eick
Die polizeiliche Durchdringung von Bildungsanstalten ist kein neues Phänomen und entsprechende Vorstellungen von Kriminalprävention sowie deren praktische Anwendung reichen bis ins 18. Jahrhundert zurück. Auch wenn der vielstimmige Chor aus pragmatischer Sozialwissenschaft und sozialarbeiterisch-polizeilicher Praxis in ihr ein Produkt des 20. Jahrhunderts erkennen mag, neu sind allenfalls damit verbundene Pazifizierungshoffnungen.
Deutsche Polizeien werden repressiv aufgrund der ihnen nach der Strafprozessordnung zugewiesenen Aufgabe der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten tätig (v.a. nach § 163 Strafprozessordnung und den Ordnungswidrigkeitsgesetzen). Präventiv handeln sie zu deren Verhütung nach den Polizeigesetzen. Beide Tätigkeiten setzen jeweils „Angeschuldigte“ bzw. „StörerInnen“ sowie einen hinreichenden Tatverdacht oder eine „konkrete Gefahr“ voraus.[1] Das ist bei polizeilichen gewaltpräventiven Maßnahmen an Schulen regelmäßig nicht der Fall. Tatbestand Jugend. Zur Durchpolizeilichung deutscher Schulen weiterlesen →
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