Bodycams: Neue Form der mobilen Videoüberwachung

Die hessische Polizei erprobt seit Mai 2013 in Frankfurt/M. die Nutzung von Bodycams, sogenannten Schulterkameras, die am Jackenaufschlag befestigt werden. Das Pilotprojekt ist das erste bundesweit. Ähnliche sind in Baden-Württemberg, Hamburg und Rheinland-Pfalz geplant. 2015 soll der Einsatz auf das gesamte Bundesgebiet ausgeweitet werden.

Der derzeit größte Produzent von Bodycams ist der US-ame­ri­ka­ni­sche Waffenhersteller Taser International. Dessen Geräte zeichnen ständig automatisch auf, löschen das Videomaterial aber alle 30 Sekunden. Wenn die PolizistInnen auf „Aufnahme“ drücken, bleiben die 30 Sekunden vor dem Knopfdruck erhalten.[1]

Information des hessischen Innenministeriums zur Einführung der Bodycams.
Information des hessischen Innenministeriums zur Einführung der Bodycams.

Polizeien in den USA, England, Australien und Brasilien sind bereits teilweise mit Bodycams ausgestattet. In den USA sollen sie rechtswidrige Übergriffe der Polizei auf BürgerInnen verhindern bzw. dokumentieren. In Großbritannien wird erprobt, inwiefern sich derartige Kameras als Mittel zur Beweissicherung bei häuslicher Gewalt eignen.[2] In Deutsch­land sollen sie nach Willen der BefürworterInnen hingegen vor allem dem Schutz von PolizistInnen dienen und sie vor einer (nicht belegten) Zunahme von gewalttätigen Übergriffen schützen. Hierfür sprechen sich die Polizeigewerkschaften aus.

Bild- und Tonaufzeichnungen sollen sowohl eine abschreckende Wirkung entfalten als auch der Beweissicherung dienen. Inwiefern sie allerdings tatsächlich eine deeskalierende Wir­kung haben oder nicht im Gegenteil „die Stimmung anheizen“ können, ist umstritten. Obwohl die Auswirkungen auf die Interaktion zwischen Polizei und BürgerInnen bei Einsätzen noch völlig unklar sind und zahlreiche verfassungs- und datenschutzrechtliche Bedenken bestehen, sollen Bodycams nach dem Willen der BefürworterInnen ein Standardinstrument im polizeilichen Einsatz bilden.[3]

(Christian Schröder)

[1]      taz v. 25.8.2014
[2]     Arzt, C.: Stellungnahme zur Anhörung im Innenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft am 18.11.2014, S. 3f.
[3]     vgl. Kipker, D.-K.; Gärtner, H.: Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Einsatz polizeilicher „Body-Cams“, in: Neue Juristische Wochenschrift 2015, H. 5, S. 296-300

Foto: Bundespolizei