Ermittlungen gegen Polizist*innen:
1. März: Gegen zwei Mitarbeiter der Berliner Gefangenensammelstelle (GeSa) am Tempelhofer Damm laufen Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt. Auslöser war ein Hospitant des Objektschutzes, der während eines viertägigen Einsatzes beobachtet haben soll, wie Mitarbeiter Gewalt gegen Häftlinge ausübten. Nachdem seine Hinweise an Vorgesetzte abgewiegelt wurden, erstattete er Strafanzeige. Mindestens neun Angestellte, darunter drei Gruppenleiter sowie zwei Wachleiter, wurden versetzt – offiziell unter dem Deckmantel einer „Neustrukturierung“.
4. März: Gegen einen Berliner JVA-Beamten der Justizvollzugsanstalt Tegel, der dort für Sicherheit zuständig ist, wird ermittelt, nachdem er Ende Februar im Schlosspark Sanssouci in Potsdam eine Spaziergängerin mit indonesischem Hintergrund rassistisch beleidigt hatte. Die Influencerin „kimikxo“ hielt den Vorfall auf Video fest und veröffentlichte die Aufnahme anschließend auf Instagram, woraufhin der Clip viral ging. Identifiziert wurde der Beamte durch einen ehemaligen Insassen, der ihn auf dem Video erkannte.
6. März: Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg ermittelt gegen einen Polizisten aus Neustrelitz, der im November bei einer Einsatzaufnahme einem Mann brutal ins Gesicht geschlagen haben soll – dokumentiert durch ein Handyvideo. Laut Innenministerium habe der Beamte den Schlag als Abwehrhandlung eines drohenden Angriffs gerechtfertigt. Der Betroffene bestreitet dies jedoch, verzichtete aber offenbar aus Resignation auf eine Anzeige.
22. März: Jährlich werden rund 2000 Ermittlungsverfahren gegen Beschäftigte der Berliner Polizei eingeleitet, doch die zuständigen internen Ermittlungsstellen im Landeskriminalamt sind mit weniger als 30 Mitarbeitenden für etwa 27.000 Bedienstete deutlich überlastet, sodass bereits eine dreistellige Zahl gesichteter Fälle unbearbeitet liegen bleibt. Dies führt dazu, dass Disziplinarverfahren lange ruhen, betroffene Beamte unabhängig von der Stichhaltigkeit der Vorwürfe von Beförderungen und Personalentwicklungsmaßnahmen ausgeschlossen sind und in Einzelfällen sogar Entlassungen während der Probezeit erfolgen.
23. März: Ein Berliner JVA-Beamter steht im Zentrum eines wachsenden Rassismus-Skandals, nachdem er eine Familie im Potsdamer Park Sanssouci rassistisch beleidigte und den Hitlergruß zeigte. Ein Video des Vorfalls führte zu Ermittlungen und disziplinarischen Maßnahmen. Recherchen legen nahe, dass der Mann bereits zuvor in der JVA Tegel durch aggressives und rassistisches Verhalten gegenüber Insassen aufgefallen war.
25. März: Anlässlich des Camps von „Rheinmetall entwaffnen“ im vergangenen Sommer ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln weiterhin gegen einen nicht identifizierten Beamten wegen Körperverletzung im Amt. Ein zweites Verfahren wurde eingestellt, weil ein Beschuldigter nicht habe ermittelt werden können, wie aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD hervorging.
31. März: In Berlin wurden zwei mutmaßliche Diebe festgenommen, weil sie die Reifen eines geparkten Autos abmontiert haben sollen. Einer der Verdächtigen ist ein 22-jähriger Polizist, der jedoch bereits suspendiert wurde. Die Einsatzkräfte hatten ein verdächtiges Fahrzeug entdeckt, waren ihm gefolgt und beobachteten, wie die Männer die Räder eines Autos entfernten und einluden. Es wird nun wegen bandenmäßigen Diebstahls ermittelt.
Waffenprobleme:
3. März: Im April 2025 erhielt der Berliner Polizeihauptkommissar Oliver von Dobrowolski einen anonymen Drohbrief mit einer scharfen 9-Millimeter-Patrone, in dem er als „Kollegenschwein“ beschimpft und zum Schweigen aufgefordert wurde. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Berlin stammt die Patrone aus dem Bestand der Polizei Berlin, was dem Beamten Mitte Januar 2026 im Rahmen einer Zeugenvernehmung beim Landeskriminalamt mitgeteilt worden sein soll. Nach Eingang des Drohbriefs riet der Staatsschutz zu einer Auszeit; ihm wurde Arbeitsunfähigkeit attestiert, die Anerkennung als Dienstunfall jedoch bislang abgelehnt.
Verletzung nach Polizeischüssen:
10. März: Ein Polizist schoss im Malteser Waldkrankenhaus St. Marien in Erlangen auf einen 35-Jährigen, der angeblich zuvor in der Notaufnahme mit der Behauptung erschienen war, vergiftet worden zu sein. Ein Arzt hatte die Polizei gerufen, nachdem der Mann zunehmend verwirrt und aggressiv aufgetreten sei. Laut Polizei setzte der Mann während des Einsatzes zunächst Pfefferspray gegen eine Beamtin ein und griff sie anschließend mit einem Messer an. Daraufhin habe ein 25-jähriger Polizist auf den Angreifer geschossen. Der Mann musste im Krankenhaus behandelt werden; Lebensgefahr bestand nicht.
28. März: Am Freitagnachmittag schoss die Polizei in Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis auf einen 64-Jährigen, nachdem sie zu Streitigkeiten in einem Mehrfamilienhaus gerufen worden war. Der Mann, der beteiligt gewesen sein soll, wurde verletzt und ins Krankenhaus gebracht. Die Beamten stellten ein Messer sicher, weitere Personen wurden nicht verletzt.
Polizeischüsse:
11. März: Ein Polizist ist bei einer Verkehrskontrolle im Leipziger Osten von einem Auto mitgeschleift und verletzt worden. Der Beamte wollte angeblich ein Fahrzeug kontrollieren, als der Fahrer unvermittelt losfuhr und ihn erfasste. Der 41-Jährige gab daraufhin einen Schuss aus seiner Dienstwaffe ab. Verletzt wurde dadurch nach ersten Erkenntnissen niemand. Das Auto wurde später unweit der Kontrollstelle verlassen aufgefunden, der Fahrer war flüchtig.
20. März: Bei einem Polizeieinsatz in Borna hat ein Beamter auf ein Fluchtfahrzeug geschossen, nachdem ein 49-Jähriger bei einer Kontrolle auf einen Polizisten zufuhr und ihn leicht verletzte. Der Mann setzte seine Flucht fort, kollidierte mit einem Streifenwagen und einem Poller und verletzte dabei einen weiteren Beamten, der ins Krankenhaus gebracht werden musste. Anschließend flüchtete er zu Fuß.
Urteile gegen Polizist*innen:
11. März: Ein 53-jähriger Ex-Hauptkommissar aus Niedersachsen wird vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg um zwei Besoldungsgruppen zurückgestuft – mehr als die vom Verwaltungsgericht Osnabrück zunächst verhängte einstufige Herabsetzung, aber weniger als die von der Polizeidirektion Osnabrück geforderte Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Der Beamte hatte über Jahre rassistische sowie NS-verherrlichende Inhalte in Chats versandt und empfangen, ohne angemessen zu reagieren. Das Gericht wertete dies als schweres Dienstvergehen, sah jedoch noch ein „Restvertrauen“ in den Beamten, da eine verfassungsfeindliche Gesinnung trotz des langjährigen Verhaltens nicht abschließend festgestellt worden sei. Der Mann hatte auch eine Schreckschusspistole unerlaubt verwahrt.
11. März: Ein Dresdner Hauptkommissar wurde vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 12.650 Euro (110 Tagessätze à 115 Euro) verurteilt, weil er im August 2022 bei einem Einsatz am Elbufer zwei angeblich polizeibekannte Jugendliche körperlich misshandelte – einem schlug er mit der Taschenlampe eine Platzwunde, den anderen traktierte er mit Faustschlägen in den Bauch. Der Vorfall ereignete sich auf dem Höhepunkt einer Welle von Jugendgewalt in Dresden, die später zur Gründung der Soko Iuventus führte.
12. März: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat das Ermittlungsverfahren gegen einen Polizisten eingestellt, der im Juli vergangenen Jahres bei einem Einsatz auf einen 29-jährigen Mann geschossen hatte. Die Schussabgabe sei rechtmäßig gewesen, der Beamte habe aus Notwehr gehandelt. Grundlage der Einschätzung ist unter anderem ein Handyvideo eines Nachbarn, das die Szene zeigt. Zudem sei der Tatverdächtige von vorne getroffen worden, was nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft dafür spreche, dass er in diesem Moment nicht vor dem Polizisten flüchtete, sondern mutmaßlich auf ihn zuging.
16. März: Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass ein Polizeibewerber nicht allein wegen eines einmalig erlittenen Harnsteins aus dem Auswahlverfahren ausgeschlossen werden darf. Die Behörde hatte darin eine dauerhafte gesundheitliche Veranlagung gesehen und den Mann für untauglich erklärt – zu Unrecht, wie das Gericht befand: Nach aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung darf einem gesunden Bewerber die Eignung nur dann abgesprochen werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass er den Dienst aller Wahrscheinlichkeit nach nicht bis zur Rente durchhalten wird. Daran fehlte es hier, weshalb das Land NRW ihn weiter am Auswahlverfahren teilnehmen lassen muss. Das Bundesland kann Beschwerde einlegen.
16. März: Das Landgericht Viersen hat einen ehemaligen Kriminalbeamten zu drei Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah die Tatvorwürfe gegen ihn zwei Komplizen wegen versuchter Erpressung, versuchter Bestechlichkeit und Strafvereitelung als erwiesen an. Die beiden hatten versucht, den Besitzer einer Cannabisplantage zur einmaligen Zahlung von 80.000 und einer monatlichen Zahlung von 10.000 zu erpressen. Außerdem hat der Beamte seine zwei vorbestraften Mitangeklagten vor Ermittlungen gegen sie gewarnt.
17. März: Das Landgericht Dortmund hat einen 36-jährigen Polizisten wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt. Er hatte bei einer Verkehrskontrolle seine Waffe gezogen und siebenmal auf ein Auto geschossen. Der damals 17-jährige Fahrer gab vor Gericht an, bis heute traumatisiert zu sein. Eines der Projektile schlug vor ihm in das Lenkrad des Leihwagens ein.
18. März: Ein Informatiker der Dortmunder Polizei wurde vom Landgericht zu acht Jahren Haft verurteilt, weil er über Jahre im Darknet Darstellungen schwersten sexuellen Missbrauchs von Säuglingen und Kleinkindern gesammelt und getauscht hatte – womöglich auch mit Dateien, die er aus seiner polizeilichen Tätigkeit erhalten hatte. Der geständige Mann gilt als pädophil und voyeuristisch veranlagt, aber voll schuldfähig.
19. März: Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat die fristlose Entlassung einer Justizvollzugsbeamtin auf Widerruf bestätigt, weil diese trotz gegenteiliger Darstellung den Kontakt zu ihrem in einer anderen JVA inhaftierten Lebensgefährten heimlich fortsetzte. Durch Briefe, Fotos und vertrauliche Telefonate ohne Information der Anstaltsleitung habe sie ihre Dienstpflichten verletzt und das Vertrauen des Dienstherrn zerstört. Das Gericht betonte die besondere Sensibilität des Justizvollzugs und die Pflicht zur professionellen Distanz gegenüber Gefangenen, auch der Einsatz in einer anderen Anstalt ändere daran nichts. Gegen den Beschluss hat die Frau Beschwerde eingelegt.
20. März: Das Verwaltungsgericht Bremen hat dem Eilantrag eines Sikh-Kommissaranwärters stattgegeben, der gegen das Verbot geklagt hatte, seinen Turban („Dastar“) zur Polizeiuniform zu tragen. Der Beamtenanwärter darf diesen nun auch im Dienst tragen; das Gericht sah in dem Verbot einen ungerechtfertigten Eingriff in seine Religions-, Ausbildungs- und Berufsfreiheit. Zuvor war ihm nach öffentlicher Aufmerksamkeit und politischer Debatte – ausgelöst durch seinen Auftritt mit Turban bei einer Vereidigung im Mai 2025 – untersagt worden, den Turban bei Einsätzen mit Bürgerkontakt zu tragen, weshalb er seine Praxisphase im Innendienst absolvieren musste. Gegen die Entscheidung kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
26. März: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Entlassung zweier Polizeianwärter aus Brandenburg wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue rechtmäßig war. Auf Grundlage übereinstimmender Zeugenaussagen über verfassungsfeindliche Äußerungen sah das Gericht die Zweifel als begründet an, zumal die Betroffenen die Glaubwürdigkeit der Zeugen nicht erschüttern konnten. Verfassungstreue sei ein zentrales Eignungsmerkmal für Beamte und bereits begründete Zweifel für eine Entlassung im Beamtenverhältnis auf Widerruf reichten aus. Deshalb wurde die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt und ist nun unanfechtbar.
31. März: Im Jahr 2025 verhängte der Landesdatenschutzbeauftragte in Baden-Württemberg 31 Bußgeldbescheide wegen missbräuchlicher Abfragen personenbezogener Daten – darunter 16 gegen Polizeibeamte, wie aus dem aktuellen Jahresbericht hervorgeht. Ein Fall aus Ulm dokumentiert, dass ein junger Polizist nach einer Verkehrskontrolle das Melderegister nach der betroffenen Frau durchsuchte, ihr Foto als „Trophäe“ speicherte und Frauen nach einer selbst erstellten Schönheitsskala bewertete; er wurde zu 3500 Euro Bußgeld verurteilt. In einem weiteren Fall aus dem Jahr 2019 hatte ein Beamter über das Kfz-System die Daten einer Zufallsbekanntschaft abgefragt, um über die so ermittelte Telefonnummer privat Kontakt aufzunehmen. Die Datenschutz-Jahresberichte als einzige verfügbare Quelle zeigen, dass solche Übergriffe regelmäßig vorkommen und die Fallzahlen zuletzt gestiegen sind.
Einsatz von Taser:
12. März: Eine 33-Jährige ist in ihrer Wohnung in Bremen von einem Spezialeinsatzkommando mit einem Taser beschossen worden. Nachbarn hätten die Polizei gerufen, diese sei von der Frau mit einem Beil bedroht worden. Später wurde sie gegen ihren Willen in eine psychiatrische Einrichtung gebracht.
Anklage gegen Polizist*innen:
16. März: Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat Anklage gegen einen Wachtmeister und eine Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft Stuttgart erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, Dienstgeheimnisse verletzt und Bestechung angenommen zu haben; dem Wachtmeister werden zudem Verwahrungsbruch und versuchte Strafvereitelung im Amt zur Last gelegt. Hintergrund ist eine Schießerei am 12. Mai 2025 in Tamm bei Stuttgart, bei der ein 23-jähriger Mann so schwer verletzt wurde, dass ihm der Unterschenkel amputiert werden musste. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelte daraufhin gegen zwei Männer im Alter von 26 und 27 Jahren wegen Anstiftung zum Mordversuch; Auslöser soll ein gewaltsamer Revierkonflikt rivalisierender Sicherheitsfirmen gewesen sein. Zwei weitere Männer aus dem Umfeld der Tatverdächtigen sollen die Justizbediensteten dazu gebracht haben, über die interne Datenbank „web.sta“ ermittlungsrelevante Informationen abzurufen und weiterzugeben, wofür sie Schmuck und Bargeld erhalten haben sollen. Zudem soll der Wachtmeister Verfahrensakten mit nach Hause genommen haben, bevor diese von der Staatsanwaltschaft bearbeitet werden konnten.
Waffenprobleme:
19. März: In Brandenburg haben Polizisten seit 2022 mehrfach ihre Dienstpistolen an öffentlichen Orten wie einem Spielplatz, einer Toilette und einer Drogerie vergessen. Die Waffen wurden jeweils von Finder*innen entdeckt und bei der Polizei abgegeben. Wie aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage hervorgeht, kam es dabei jedoch auch zu Munitionsverlusten. Insgesamt gingen seit 2020 rund 75 Patronen verloren, von denen nur 50 wiedergefunden wurden. Warum die Munition teilweise verschwand und wo sich die restlichen 25 Patronen befinden, ist bislang unklar.
Tod im Polizeigewahrsam:
31. März: Ein 55-jähriger Augsburger ist am Dienstag in den Arresträumen des Polizeipräsidiums Schwaben Nord gestorben: Passanten hatten den stark alkoholisierten Mann am Nachmittag hilflos im Stadtgebiet entdeckt, woraufhin ihn die Polizei zu seinem eigenen Schutz mit auf das Präsidium nahm – ein hinzugezogener Arzt hatte zuvor die Haftfähigkeit bestätigt. Gegen 17.45 Uhr wurde er regungslos in seiner Zelle aufgefunden, Reanimationsversuche blieben erfolglos. Die Kriminalpolizei Augsburg hat die Ermittlungen zur Todesursache übernommen.