Archiv der Kategorie: CILIP 049

(3/1994) Operative Polizeimethoden

Literatur – Rezensionen und Hinweise

Literatur zum Schwerpunkt

Der größte Teil der umfangreichen Literatur zu den operativen Methoden der Polizei sind rechtliche und rechtspolitische Beiträge sowie Forderungskata-loge aus Polizei und Ministerien. Die folgende Übersicht somit kann nur se-lektiv sein. Daher verweisen wir auch auf vorangegangene Hefte und die darin dokumentierte und zitierte Literatur, u.a. Bürgerrechte & Polizei/ CILIP 11 (1/82) mit dem Bericht einer Arbeitsgruppe der Innen- und Justiz-ministerien Baden-Württembergs; 17 (1/84) zum Thema V-Leute mit dem Papier des Ad-hoc-Ausschusses des AK II der IMK zu ‚Neuen Methoden der Verbrechensbekämpfung‘; 21, 23, 29 u.a. zu den diversen Sicherheitsgesetz-entwürfen; 39 zu „Organisierter Kriminalität“ sowie 48 zur Politik Innerer Sicherheit. Literatur – Rezensionen und Hinweise weiterlesen

Gemeinsame Allgemeine Verfügung über die Inanspruchnahme von Informanten und über den Einsatz von Vertrauenspersonen und Verdeckten Ermittlern im Rahmen der Strafverfolgung

Vom 25.Mai 1994

Aufgrund des 6 Abs. 2 Buchstabe b AZG und des 9 Abs. 3 ASOG Bln wird be-stimmt:

I. Inanspruchnahme von Informanten und Einsatz von Vertrauenspersonen (V-Personen) im Rahmen der Strafverfolgung

1 Grundsätzliches

1.1 Zur Erfüllung ihrer Aufgaben sind Polizei und Staatsanwaltschaft in zu-nehmendem Maße auf Informationen und Hinweise aus der Öffentlichkeit angewie-sen. Diese lassen sich oft nur gegen Zusicherung der Vertraulichkeit gewinnen. Gemeinsame Allgemeine Verfügung über die Inanspruchnahme von Informanten und über den Einsatz von Vertrauenspersonen und Verdeckten Ermittlern im Rahmen der Strafverfolgung weiterlesen

Operative Zusammenarbeit über Grenzen – Verdeckte Aktionen und kontrollierte Lieferungen

von Heiner Busch

„In- und ausländischen Fahndungsbehörden ist ein Schlag gegen den internationalen Rauschgifthandel gelungen.“ Immer wenn größere Drogenmengen sichergestellt werden, gehören solche oder ähnliche Sätze zum festen Bestandteil polizeilicher Presseerklärungen und gelangen über diesen Weg – zumeist ohne hinterfragt zu werden – in die Zeitungsmeldungen. Wie die polizeiliche Zusammenarbeit konkret aussah, bleibt nebulös. Allenfalls erhalten die LeserInnen noch den lapidaren Hinweis, die Täter seien über einen längeren Zeitraum observiert worden, man habe einen Tip erhalten oder ein ‚Verdeckter Ermittler‘ sei an dem Einsatz beteiligt gewesen. Operative Zusammenarbeit über Grenzen – Verdeckte Aktionen und kontrollierte Lieferungen weiterlesen

Terminologie zu Vertrauens-Personen und Verdeckten Ermittlern

Erst Mitte der 80er Jahre setzte sich in der Bundesrepublik eine offizielle Terminologie durch. Seither wird eindeutig unterschieden zwischen V(=Vertrauens)-Personen) und Verdeckten Ermittlern. Bei der VP, so die Richtlinien von 1985, handelt es sich um „eine Person, die, ohne einer Strafverfolgungsbehörde anzugehören, bereit ist, diese bei der Aufklärung von Straftaten auf längere Zeit vertraulich zu unterstützten, und deren Identität grundsätzlich geheimgehalten wird“. Während Gelegenheitsinformanten nur punktuell der Polizei ihr Wissen mitteilen, kommt es mit V-Personen zu einer regelrechten Zusammenarbeit. Sie ist auf Dauer angelegt, die V-Person ist MitarbeiterIn der Polizei, sie erhält von dieser bestimmte Aufträge und sie wird für ihre Arbeit entlohnt. Gleichwohl bleibt sie außerhalb des Polizeidienstes. Im Unterschied zur zweiten Gruppen, den Verdeckten Ermittlern. Laut offizieller Definition handelt es sich bei ihnen um „besonders ausgewählte und ausgestattete Polizeivollzugsbeamte, die unter einer Legende Kontakte zur kriminellen Szene aufnehmen, um Anhaltspunkte für Maßnahmen der Strafverfolgung zu gewinnen, und deren Identität auch im Strafverfahren geheimgehalten werden soll“. Terminologie zu Vertrauens-Personen und Verdeckten Ermittlern weiterlesen

Von „Verdeckten Ermittlern“,“NoePs“, „qualifizierten Scheinaufkäufern“ und anderen – Die Polizei im kriminellen Untergrund

von Norbert Pütter und Otto Diederichs

Wie so oft in der bundesdeutschen Polizeiarbeit besaß man anfangs auch bei der Untergrundfahndung zwar praktische Erfahrungen, ohne jedoch auf einen entsprechenden rechtlichen Rahmen verweisen zu können. Mitte der 80er Jahre setzte sich dann eine offizielle Terminologie durch: Klar unterschieden wird nun zwischen „Vertrauens-Personen“ (VP) und „Verdeckten Ermittlern“ (VE). Bei der VP, so die Richtlinien von 1985, handelt es sich seither um „eine Person, die, ohne einer Strafverfolgungsbehörde anzugehören, bereit ist, diese bei der Aufklärung von Straftaten auf längere Zeit vertraulich zu unterstützten, und deren Identität grundsätzlich geheimgehalten wird“. Während ein „Gelegenheitsinformant“ der Polizei sein Wissen nur punktuell und anlaßbezogen mitteilt, kommt es mit V-Personen zu einer direkten und auf Dauer angelegten Zusammenarbeit. Die V-Person wird somit zur „freien“ MitarbeiterIn der Polizei, erhält bestimmte Aufträge und wird für ihre Arbeit entlohnt. Bei den „Verdeckten Ermittlern“ hingegen handelt es sich um „besonders ausgewählte und ausgestattete Polizeivollzugsbeamte, die unter einer Legende Kontakte zur kriminellen Szene aufnehmen, um Anhaltspunkte für Maßnahmen der Strafverfolgung zu gewinnen, und deren Identität auch im Strafverfahren geheimgehalten werden soll“. Von „Verdeckten Ermittlern“,“NoePs“, „qualifizierten Scheinaufkäufern“ und anderen – Die Polizei im kriminellen Untergrund weiterlesen