von Klaus Riekenbrauk
1999 wurde in Stuttgart das erste „Haus des Jugendrechts“ als Modellprojekt gegründet. In der Zwischenzeit sind weitere in verschiedenen Bundesländern hinzugekommen. Gemeinsam ist ihnen, dass Jugendamt/Jugendgerichtshilfe sowie die Jugendsachbearbeitung der Polizei und der Staatsanwaltschaft unter einem Dach untergebracht sind, um in allen Jugendstrafverfahren zu kooperieren.
Wenn Jugendhilfe auf Polizei und Staatsanwaltschaft trifft, stoßen zwei Systeme aufeinander, die sich durch erhebliche Differenzen auszeichnen. Zu diesem schwierigen Verhältnis[1] tragen strukturelle Unterschiede in der Aufgabenstellung und Zielsetzung bei. Hinzu kommt, dass die tradierten Erwartungen der Jugendstrafjustiz gegenüber der Jugendhilfe den eigenständigen sozialpädagogischen Auftrag der Hilfs- und Ermittlungsfunktion unterordnen.[2] Wenn deshalb Erfolge in der „Bekämpfung von Jugendgewalt- und Intensivkriminalität“ durch eine verstärkte Kooperation zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft einerseits und Jugendhilfe andererseits erwartet werden, dann wird dieser klassische Konflikt virulent.[3] Häuser des Jugendrechts – Bestandsaufnahme eines Kooperationsmodells weiterlesen