Schlagwort-Archive: Scheinkäufe

Neues zum ‚Undercover‘-Einsatz in den USA* – Einige unkommentierte Beispiele

von Gary T. Marx

„Ich habe keine Sympathie für jene, die darüber ins Jammern ausbrechen, daß Polizisten Drogen an eine bereitwillige Kundschaft verkaufen. Wir verwenden jedes legale Mittel, das uns zur Verfügung steht. Wir wollen, daß alle wissen, vielleicht kaufst Du Deine Drogen beim nächsten Mal von einem Polizeibeamten“, erklärte der damalige Bürgermeister von Washington D./C., Marion Barry, 1988 auf einer Pressekonferenz. Rund drei Jahre später wurde Barry selbst das Opfer einer sog. ’sting operation‘, die mit Hilfe einer ehemaligen Bekannten von der Polizei eingefädelt worden war. Das hierbei verwendete Kokain hatte die Polizei zur Verfügung gestellt. (Aufgrund eines für die USA typischen Handels zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung konnte Barry mit sechs Monaten Haft eine vergleichsweise milde Verurteilung erreichen, indem er von seinem Bürgermeisteramt zurücktrat.Bei den Wahlen 1994 errang er es zurück.)

Auch wenn die Drogenfahndung nach wie vor das wichtigste Einsatzfeld für ‚undercover‘-Operationen bildet, so sind diese Methoden doch längst auch darüber hinaus etabliert, und es haben sich neue Anwendungsbereiche ergeben. Neues zum ‚Undercover‘-Einsatz in den USA* – Einige unkommentierte Beispiele weiterlesen

Operative Zusammenarbeit über Grenzen – Verdeckte Aktionen und kontrollierte Lieferungen

von Heiner Busch

„In- und ausländischen Fahndungsbehörden ist ein Schlag gegen den internationalen Rauschgifthandel gelungen.“ Immer wenn größere Drogenmengen sichergestellt werden, gehören solche oder ähnliche Sätze zum festen Bestandteil polizeilicher Presseerklärungen und gelangen über diesen Weg – zumeist ohne hinterfragt zu werden – in die Zeitungsmeldungen. Wie die polizeiliche Zusammenarbeit konkret aussah, bleibt nebulös. Allenfalls erhalten die LeserInnen noch den lapidaren Hinweis, die Täter seien über einen längeren Zeitraum observiert worden, man habe einen Tip erhalten oder ein ‚Verdeckter Ermittler‘ sei an dem Einsatz beteiligt gewesen. Operative Zusammenarbeit über Grenzen – Verdeckte Aktionen und kontrollierte Lieferungen weiterlesen

Von „Verdeckten Ermittlern“,“NoePs“, „qualifizierten Scheinaufkäufern“ und anderen – Die Polizei im kriminellen Untergrund

von Norbert Pütter und Otto Diederichs

Wie so oft in der bundesdeutschen Polizeiarbeit besaß man anfangs auch bei der Untergrundfahndung zwar praktische Erfahrungen, ohne jedoch auf einen entsprechenden rechtlichen Rahmen verweisen zu können. Mitte der 80er Jahre setzte sich dann eine offizielle Terminologie durch: Klar unterschieden wird nun zwischen „Vertrauens-Personen“ (VP) und „Verdeckten Ermittlern“ (VE). Bei der VP, so die Richtlinien von 1985, handelt es sich seither um „eine Person, die, ohne einer Strafverfolgungsbehörde anzugehören, bereit ist, diese bei der Aufklärung von Straftaten auf längere Zeit vertraulich zu unterstützten, und deren Identität grundsätzlich geheimgehalten wird“. Während ein „Gelegenheitsinformant“ der Polizei sein Wissen nur punktuell und anlaßbezogen mitteilt, kommt es mit V-Personen zu einer direkten und auf Dauer angelegten Zusammenarbeit. Die V-Person wird somit zur „freien“ MitarbeiterIn der Polizei, erhält bestimmte Aufträge und wird für ihre Arbeit entlohnt. Bei den „Verdeckten Ermittlern“ hingegen handelt es sich um „besonders ausgewählte und ausgestattete Polizeivollzugsbeamte, die unter einer Legende Kontakte zur kriminellen Szene aufnehmen, um Anhaltspunkte für Maßnahmen der Strafverfolgung zu gewinnen, und deren Identität auch im Strafverfahren geheimgehalten werden soll“. Von „Verdeckten Ermittlern“,“NoePs“, „qualifizierten Scheinaufkäufern“ und anderen – Die Polizei im kriminellen Untergrund weiterlesen