Archiv der Kategorie: CILIP 059

(1/1998) Europas neue Grenzen

Die elektronischen Instrumente der Abschiebung – Fahndung als Ausländerkontrolle

von Heiner Busch

Die Polizei fahndet nach Kriminellen. Das ist die landläufige Assoziation, die das Wort Fahndung hervorruft. Spätestens beim Blick auf den Inhalt von elektronischen Fahndungssystemen wird man eines besseren belehrt. Mehr als die Hälfte aller im deutschen INPOL-System zur Fahndung ausgeschriebenen Personen sind AusländerInnen aus Nicht-EU-Staaten, die abgeschoben oder an der Grenze zurückgewiesen werden sollen. Im Schengener Informationssystem (SIS) liegt ihr Anteil bei sogar 86%.

Im Oktober vergangenen Jahres hätte die bundesdeutsche Polizei ein besonderes Ereignis zu feiern gehabt: 25 Jahre zuvor war mit dem Anschluß der ersten 35 Terminals an das Informationssystem INPOL der Startschuß für einen bundesweiten polizeilichen EDV-Verbund gefallen, dessen erstes Teilstück die Personenfahndung wurde. Die elektronischen Instrumente der Abschiebung – Fahndung als Ausländerkontrolle weiterlesen

Chronologie

zusammengestellt von Norbert Pütter

November 1997

04.11.: Ein Urteil des Landgerichts in Maastricht wird bekannt, demzufolge die 1996 von der Bundesanwaltschaft initiierte ‘radikal’-Razzia rechtmäßig war, die sich gegen einen in den Niederlande lebenden angeblichen Mitarbeiter der Zeitschrift gerichtet hattte. Die sichergestellten Unterlagen können an die deutschen Ermittler übergeben werden.

05.11.: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen DemonstrantInnen für Schäden haften, die sie durch eine rechtswidrige Blockade verursachen. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gewährleiste „nur den Kampf der Meinungen mit geistigen Mitteln“. (Az.: VI ZR 348/96)

06.11.: Vor dem Verfassungsschutzausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses weigert sich die Senatsinnenverwaltung genauere Angaben über die Verwendung von 1,14 Mio. DM zu machen, die das Landesamt für Verfassungsschutz jährlich für seine V-Personen und andere geheimdienstliche Aktivitäten ausgibt.

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Sicherheit und Ordnung in den Städten – Zwischen ‘Sicherheitsnetz’ und ‘Ordnungspartnerschaften’

von Martina Kant und Norbert Pütter

Als Bundesinnenminster Manfred Kanther (CDU) im September vergangenen Jahres seinen Länderkollegen die ‘Aktion Sicherheitsnetz’ vorschlug, waren mehrere deutsche Polizeichefs kurz zuvor von ihren Pilgerfahrten aus den USA zurückgekehrt und hatten von den dortigen Polizeimethoden und den scheinbar großartigen Erfolgen bei der Verbrechensbekämpfung berichtet.[1] Das ‘Modell New York’ wurde sogleich als Vorbild für die Polizeiarbeit in Deutschlands Großstädten propagiert, galten die sinkenden Kriminalitätszahlen in US-amerikanischen Metropolen doch als Beweis für dessen Wirksamkeit.[2] Beeindruckt waren die Polizeipraktiker und Politiker diesseits des Atlantiks vor allem von der ‘Zero-Tolerance’-Strategie der New Yorker Polizei insbesondere gegen die ‘öffentliche Unordnung’ (public disorder). Kanthers Konzept eines ‘Sicherheitsnetzes’ nimmt denn auch begierig die US-amerikanischen Ansätze und Erfahrungen auf. ‘Zero Tolerance’ soll es nun auch in Deutschland heißen.

Kanther legitimiert seine Initiative weniger mit den in der Polizeilichen Kriminalstatistik registrierten Straftaten; diese sinken nämlich seit Jahren leicht. Begründet wird die Notwendigkeit eines ‘Sicherheitsnetzes’ vielmehr mit dem schwer meßbaren und argumentativ beliebig verwendbaren Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Dieses sei, so Kanthers Beobachtung, empfindlich gestört – und zwar in erster Linie durch die Alltagskriminalität (z.B. Sachbeschädigungen, Schmierereien, Randale in Verkehrsmitteln).[3]
Um Sicherheit und insbesondere das Sicherheitsgefühl zu stärken, sieht Kanthers ‘Sicherheitsnetz’ folgende Maßnahmen vor: Sicherheit und Ordnung in den Städten – Zwischen ‘Sicherheitsnetz’ und ‘Ordnungspartnerschaften’ weiterlesen

Große Koalition der Inneren Sicherheit? Die gegenwärtige Polizeigesetzgebung der Länder

von Martin Kutscha

„Es geht heute nicht mehr darum, den einzelnen vor dem Staat zu schützen, sondern den einzelnen vor der Organisierten Kriminalität“ – so erklärte unlängst der SPD-Abgeordnete Otto Schily seinen heutigen (gegenüber seiner früheren Tätigkeit als Verteidiger von RAF-Mitgliedern offensichtlich gewandelten) Standpunkt.[1]

Die Position Schilys entspricht nicht nur dem ständigen Credo Konservativer in Sachen „Innere Sicherheit“. Sie kennzeichnet auch die Haltung mancher SPD-Politiker, die sowohl bei der Zustimmung zur strafprozessualen Einführung des Lauschangriffs als auch bei den aktuellen Novellierungen der Länderpolizeigesetze ihren Ausdruck findet. Während die Debatte um die Grundgesetzänderung zum Lauschangriff allerdings auf ein breites Medienecho stieß, wird die auch anderweitig betriebene informationelle Aufrüstung der Sicherheitsbehörden durch Schaffung neuer Befugnisregelungen in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. Große Koalition der Inneren Sicherheit? Die gegenwärtige Polizeigesetzgebung der Länder weiterlesen

Schleierfahndung im Hinterland – Das ganze Land als zweite ‘Grenzlinie’

von Albrecht Maurer

In geradezu faszinierender Weise schaffen es die Innenministerien und Polizeistrategen, selbst kleinste Schrittchen zu mehr Freizügigkeit in Europa wie den Abbau der Kontrollen an den Binnengrenzen mit einem Ballast an repressiven Maßnahmen wettzumachen Dabei reichen ihnen nicht einmal die im Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) verabredeten Ausgleichsmaßnahmen. Ausgeglichen wird auch im Innern des Landes, u.a. mit „verdachts- und anlaßunabhängigen Personenkontrollen“. Der ausgebreitete „Fahndungsschleier“ beschränkt sich nicht auf das grenznahe Gebiet, sondern reicht tief ins Land hinein.

In demokratischen Staaten – so will es die liberale Tradition – sind die Grenzen der einzige Ort, an dem Personen ohne Anlaß und ohne jeglichen Verdacht jederzeit kontrolliert werden können. Im Inland gilt Freizügigkeit. Hier darf nur überprüft werden, wer durch sein Verhalten dazu Anlaß gibt – wegen einer koinkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder wegen eines Straftatverdachts. Seit den 70er Jahren schon hat man sich sowohl in Deutschland, als auch in anderen europäischen Staaten von dieser Tradition entfernt. An „gefährdeten Orten“ kann schon lange „verdachtsunabhängig“ kontrolliert werden.
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Memorandum of Understanding (Dokumentation)

Das Bundesministerium des Innern der Bundesrepublik Deutschland und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement bekunden aufgrund der Gemeinsamen Erklärung des Bundesministers des Innern der Bundesrepublik Deutschland und des Vorstehers des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements vom 27. November 1995 sowie der anschließend geführten Gespräche zu ihrer Umsetzung und unbeschadet bestehender Abkommen und Vereinbarungen die Bereitschaft, ein kooperatives Sicherheitssystem an der gemeinsamen Grenze und in den Grenzgebieten im Einvernehmen einerseits mit den Ländern Baden-Württemberg und Bayern sowie andererseits den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aarau, Zürich, Schaffhausen, Thurgau und St. Gallen zu betreiben.

Zu diesem Zweck soll die Zusammenarbeit folgende Bereiche umfassen: Memorandum of Understanding (Dokumentation) weiterlesen

Anschluß ans Europa der Polizeien – Die Schweiz und Schengen

von Heiner Busch

Seit Oktober 1997 ist die Schweiz von Staaten umgeben, die allesamt das Schengener Durchführungsübereinkommen anwenden. Als Nicht-EU-Staat kann die Eidgenossenschaft nicht Mitglied der Schengen-Gruppe werden, dennoch bemüht sich das schweizerische Justizministerium, das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), seit mehreren Jahren um einen Anschluß ans Europa der Polizeien. Hilfe kommt jetzt aus Deutschland und Österreich. Anschluß ans Europa der Polizeien – Die Schweiz und Schengen weiterlesen

Deutsch-polnische Polizeikooperation – Flüchtlingspolitik als Schrittmacher

von Helmut Dietrich

Als die flüchtlings- und migrationsfeindliche Kampagne in der BRD 1993 u.a. mit der Drittstaatenregelung und dem deutsch-polnischen Rückübernahmeabkommen einen Höhepunkt erreichte, kritisierten zahlreiche Initiativen den voraussehbaren Export des bundesdeutschen Sicherheitsmodells nach Osteuropa als „Domino-Effekt“.[1]

Die östlichen Anrainerstaaten würden als Auffangbecken für Abge-schobene und für gestrandete Transitflüchtlinge fungieren. Sie wür-den zur Übernahme des westlichen Grenzregimes und der Abschiebepraktiken gezwungen. Die Grenze der Festung Europa verlagere sich wie in einer Kettenreaktion immer weiter nach Osten.

Zwar setzte die polnische Regierung die Abschottungspolitik gegenüber Flüchtlingen und MigrantInnen zunächst nur zögerlich in Gang. Doch entwickelte sich die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit schneller als alle anderen bilateralen Bereiche. Zum Vehikel dieser Zusammenarbeit wurde neben der Flüchtlingspolitik der Kampf gegen das Phantom der „Organisierten Kriminalität“. Erster Ausfluß dieser Kooperation war eine Reihe von Abkommen und Protokollen: Deutsch-polnische Polizeikooperation – Flüchtlingspolitik als Schrittmacher weiterlesen

Polizeiabkommen für die Schengener Binnengrenzen (Dokumentation)

Vorbemerkung der Redaktion:

Mit einer „Erklärung zur grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit“ (SCH/ Com-ex (95) decl 3) segnete der Schengener Exekutivausschuß am 20. Dezember 1995 den im folgenden dokumentierten Bericht seiner Arbeitsgruppe „Polizei und Sicherheit“ ab: Aufgelistet werden darin sowohl die älteren Abkommen zur grenznahen Polizeikooperation, als auch jene, die aufgrund von Art. 39 Abs. 4 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) neu abgeschlossen wurden oder werden sollten. Die unter 3. und 10. angekündigten Vereinbarungen der BRD mit Frankreich und den Niederlanden sind inzwischen unter Dach und Fach, mit Belgien stehen die Verhandlungen vor dem Abschluß. Durch Abkommen Österreichs mit der BRD (vom 16.12.97) sowie mit Italien (Datum unbekannt) werden auch die neuen Schengener Binnengrenzen in dieses System einbezogen.

Schengen

Arbeitsgruppe I „Polizei und Sicherheit“

Bericht über die Vereinbarungen zur polizeilichen Zusammenarbeit an den Binnengrenzen des Schengener Raums

Brüssel, den 28. November 1995, SCH/I (95) 46 Rev.2

(…)

1. Grenze Portugal-Spanien

a) Vereinbarung vom 15.2.1993 über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt

b) Vereinbarung vom 17.1.1994 über die Koordinierung der mobilen Streifen zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung aus Drittstaaten sowie zur Bekämpfung anderer Kriminalitätsarten:

– Einrichtung von acht Koordinierungszentren in jedem Land (die untereinander per Telefon und Fax verbunden sind)

– Einrichtung von entsprechenden Stellen zur Koordinierung auf nationaler, regionaler und örtlicher Ebene, insbesondere im Hinblick auf die Lösung konkreter betrieblicher Probleme

– Einrichtung von vier gemeinsamen Kommissariaten im Grenzgebiet

c) Vereinbarung über die Einrichtung von vier gemeinsamen Kommissariaten im Grenzgebiet

2. Grenze Spanien-Frankreich

a) Übereinkunft vom 17. Juli 1965 über die nebeneinanderliegenden nationalen Grenzabfertigungsstellen

b) Übereinkunft vom 25. Juni 1991 zur Ermächtigung von Zollbeamten zur Anwendung der Artikel 40 und 41

c) Vereinbarung vom 8.1. 1988 über die Gewährung der Einreise an den Grenzübergangsstellen gegenüber Personen mit unbefugtem Aufenthalt

d) Vereinbarung über die Nutzung bestimmter Frequenzen bei der Nachrichtenübermittlung, um die Zusammenarbeit zwischen den Sonderdiensten zu ermöglichen

e) Vereinbarung über die Einrichtung eines gemeinsamen Kommissariats an der Grenze (+ Einrichtung von 5 weiteren Kommissariaten in Planung) für Treffen der Polizeidienste, Informationsaustausch und Koordinierung der Einsätze zur Bekämpfung illegaler Schleusernetze

3. Grenze Frankreich-Deutschland

a) Übereinkunft vom 18. April 1958 Über die nebeneinanderliegenden Grenzabfertigungsstellen

b) Vereinbarung vom 3.2.1977 über die polizeiliche Zusammenarbeit im Grenzgebiet

c) Vereinbarung vom 12.10.1992 über die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den an der Grenze liegenden Bundesländern und den Departements

– Einrichtung einer Koordinierungsstelle

– Einrichtung von drei gemeinsamen Kommissariaten

– Durchführung abgestimmter Einsätze

– Informationsaustausch

– zeitlich befristete Entsendung von Polizeibeamten

– Aufstockung der Kommunikationsmittel

d) Übereinkunft vom 19. Juni 1990 zur Ermächtigung der Zollbeamten zur Anwendung der Artikel 40 und 41 SDÜ [1]

e) Vor kurzem wurden Verhandlungen zwischen Frankreich und Deutschland im Hinblick auf die Unterzeichnung einer Verwaltungsvereinbarung zur Einrichtung eines vierten gemeinsamen Kommissariats in Lauterboug-Bienwald aufgenommen; es wird die Unterzeichnung dieser Vereinbarung auf dem nächsten Gipfeltreffen zwischen Frankreich und Deutschland angestrebt.

4. Grenze Frankreich-Luxemburg

a) Übereinkunft vom 21. Mai 1964 über die nebeneinanderliegenden Grenzabfertigungsstellen

b) Übereinkunft vom 19. Juni 1990 zur Ermächtigung der Zollbeamten zur Anwendung der Artikel 40 und 41 SDÜ

c) Derzeit werden in Anwendung von Artikel 39 Abs. 4 SDÜ der Entwurf für eine Vereinbarung (…) geprüft.

5. Grenze Frankreich-Belgien

a) Vereinbarung vom 19.11.1919 über die Zusammenarbeit der Gendarmeriedienste und deren Tätigkeit auf beiden Seiten der gemeinsamen Grenze

b) Übereinkunft vom 30. März 1962 über die nebeneinanderliegenden Grenzabfertigungsstellen

c) Übereinkunft vom 19. Juni 1990 zur Ermächtigung der Zollbeamten zur Anwendung der Artikel 40 und 41 SDÜ

d) Rahmenabkommen vom 16.3.1995 über grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit (derzeit wird über eine Zusatzvereinbarung verhandelt):

– Einrichtung eines Koordinierungsstabs

– Verstärkung des Informationsaustauschs und der abgestimmten Einsätze

– Einrichtung von Kontaktdienststellen im Grenzgebiet

– Verbesserung der Kommunikationsmittel

– gemeinsame Weiterbildungsmaßnahmen

6. Grenze Belgien-Luxemburg

a) Vereinbarung vom 17.11.1920 zur Regelung des regelmäßigen Übermittlungsdienstes zwischen den Gendarmeriediensten der beiden Staaten

b) Übereinkunft der Benelux-Staaten vom 21.12.1993 zur Betäubungsmittelbekämpfung (+ Zusatzvereinbarung zwischen den Polizeidiensten): Informationsaustausch und abgestimmte Einsätze gegen den Drogentourismus an der Achse Maastricht-Lüttich-Luxemburg

c) Derzeit wird in Anwendung von Artikel 39 Abs. 4 SDÜ über den Entwurf einer Vereinbarung verhandelt (…).

7. Grenze Luxemburg-Deutschland

Vereinbarung vom 24.10.1995 über die bilaterale polizeiliche Zusammenarbeit:

– Bezeichnung von Kontaktdienststellen

– Koordinierung der gemeinsamen Einsätze im Grenzgebiet

– Austausch von polizeilichen Informationen

– Durchführung gemeinsamer Fortbildungsmaßnahmen und gemeinsamer Übungen

– Angaben zu den Anwendungsmodalitäten der grenzüberschreitenden Observation und Nacheile

– Austausch von Kommunikationsmaterial

8. Grenze Belgien-Deutschland

a) Vereinbarung vom 30.9.1959 über die dienstlichen Beziehungen zwischen den Polizeibehörden an der gemeinsamen Grenze

b) Derzeit wird in Anwendung von Artikel 39 Abs. 4 SDÜ über den Entwurf einer Vereinbarung verhandelt (…).

9. Grenze Belgien-Niederlande

a) Vereinbarung vom 11.8.1949 über die direkten Verbindungen zwischen der Polizei, der königlichen Maréchausse (Grenzschutz) und der nationalen Gendarmerie

b) Benelux-Übereinkunft vom 21.12.1993 über die Betäubungsmittelbekämpfung (+ Zusatzvereinbarung zwischen den Polizeidiensten): Informationsaustausch und abgestimmte Einsätze gegen den Drogentourismus auf der Strecke Maastricht-Lüttich-Luxemburg

c) Vereinbarung vom 27.03.1995 über die Einrichtung einer Gruppe zum abgestimmten Vorgehen im Polizeibereich sowie über die Aufstockung der Kommunikationsmittel zwischen den Grenzschutzdiensten

d) Derzeit wird in Anwendung von Artikel 39 Abs. 4 SDÜ über den Abschluß einer allgemeineren Vereinbarung auf der Grundlage der übrigen obengenannten bilateralen Vereinbarungen beraten.

10. Grenze Deutschland-Niederlande

a) Vereinbarungen und Übereinkünfte, die vor dem SDÜ geschlossen wurden

b) Derzeit wird in Anwendung von Artikel 39 Abs. 4 SDÜ über den Entwurf einer Vereinbarung verhandelt; diese betrifft die gleichen Bereiche wie die übrigen obengenannten Vereinbarungen.

(…)

[1] Schengener Durchführungsübereinkommen, im Original immer ausgeschrieben