Archiv der Kategorie: Meldungen Inland

Die Inlandsmeldungen unserer Hefte sind schon vor Druck des Heftes online verfügbar.

G 10-Maßnahmen im Jahr 2019

Im September 2021 legte das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) seinen Bericht über die Abhör- und Postkontrollmaßnahmen der Geheim­dienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz – BfV, Bundesnach­richtendienst – BND und Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst – MAD) nach dem Artikel 10-Gesetz (G10) für das Jahr 2019 vor.[1] Über die Maßnahmen selbst wird in der G10-Kommission des Bundestages entschie­den, sowohl über die erstmalige Anordnung als auch die Fortführung nach drei Monaten. Die G 10-Kommission unterrichtet über ihre Entscheidungen wiederum das PKGr, dem die allgemeine Kontrolle über das G10-Gesetz obliegt. G 10-Maßnahmen im Jahr 2019 weiterlesen

Bundespolizeigesetz in Bundesrat gescheitert

Der Bundesrat hat am 25. Juni einer Novelle des Bundespolizeigesetzes die Zustimmung verweigert und auch keine Anrufung des Vermittlungsausschusses beschlossen. Da der Bundestag zeitgleich seine letzte Sitzungswoche beendet hat, ist auch nicht mehr mit einer Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundestag zu rechnen.

Die Novelle sah vor, die Zuständigkeit der Bundespolizei deutlich auszuweiten. Die sachliche Zuständigkeit für bestimmte Straftaten – etwa der Feststellung einer unerlaubten Einreise an der Gren­­ze – sollte durch das Prinzip der räumlichen Zuständigkeit erweitert werden. Damit wäre sie bei Feststellung eines unerlaubten Aufenthalts – etwa an Bahnhöfen – selbst für die Strafverfolgung zuständig geworden und hätte diese Verfahren nicht mehr an die Landespolizeien abgeben müssen. Bundespolizeigesetz in Bundesrat gescheitert weiterlesen

Verbreiten personenbezogener Daten – „Feindeslisten“

Tom Jennissen

Kurz vor Ablauf der Legislatur hat der Bundestag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ausweislich seines Titels dem Schutz vor sogenannten Feindeslisten dienen soll. Der neue § 126a StGB stellt jedoch allgemein das Verbreiten von personenbezogenen Daten unter Strafe, wenn dies geeignet ist, die betroffene Person der Gefahr einer schweren Straftat auszusetzen. Auch das Verbreiten frei recherchierbarer Informationen soll bei entsprechender Geeignetheit strafbar sein. Schutzgut ist – anders als etwa bei § 42 BDSG, der unter anderem das Verbreiten nichtöffentlicher Informationen in Schädigungsabsicht bereits unter Strafe stellt – nicht Leib und Leben der Opfer, sondern der öffentliche Friede. Verbreiten personenbezogener Daten – „Feindeslisten“ weiterlesen

Staatstrojaner für die deutschen Geheimdienste

Tom Jennissen

Ebenfalls kurz vor Ende der Legislatur wurde das Gesetz zur „Anpassung des Verfassungsschutzrechts“ verabschiedet. Besonders umstritten ist die Einführung der Quellen-Telekommunikatiosüberwachung (Quellen-TKÜ) für alle deutschen Geheimdienste durch eine Änderung des G10-Gesetzes. Mittels der Quellen-TKÜkann die Verschlüsselung umgangen werden, die insbesondere bei Messengern weit verbreitet ist. Dazu werden die Endgeräte von Betroffenen infiltriert und eine Schadsoftware („Staatstrojaner“) installiert. Dies birgt nicht nur eine erhebliche Gefahr für die IT-Sicherheit, da für das Aufspielen des Staatstrojaners in der Regel Sicherheitslücken ausgenutzt werden. Durch das – teilweise rückwirkende – Auslesen gespeicherter Inhalte stellt die Quellen-TKÜ eine Online-Durchsuchung dar, die lediglich gesetzlich auf Kommunikationsinhalte beschränkt wird. Das Gesetz sieht Mitwirkungspflichten für Internet-Provider vor;ursprünglich war sogar diese für alle Telekommunikationsanbieter vorgesehen, also auch für Messenger- und E-Maildienste selbst. An der Quellen-TKÜ haben die Sachverständigen in der Anhörung im Innenausschuss fast einhellig Kritik geäußert.[1] Auch eine breite Allianz vom Chaos Computer Club bis zu Facebook und Google haben sich gegen das Gesetz gewandt und vor den Gefahren für die Sicherheit der Kommunikation gewarnt.[2] Staatstrojaner für die deutschen Geheimdienste weiterlesen

Ausländerzentralregister wird Dokumentenserver

Am 9. Juni hat der Bundestag abschließend über einen „Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters“ beraten, der mit Änderungen am Regierungsentwurf beschlossen wurde.[1] Unter dem Vorwand der „Digitalisierung“ der Ausländerverwaltung wird eine massive Zentralisierung der Datenhaltung vorgenommen. Statt wie bis­lang einen enger begrenzten Personendatensatz im Ausländerzen­tralregister (AZR) und weitere Daten in der jeweils von den kommunalen Ausländerbehörden geführten „Ausländerdatei A“ abzulegen, sind sie nun alle im AZR zu speichern. Dort sollen zukünftig auch Dokumente eingespeichert werden. Das gilt für alle relevanten asyl- und aufenthaltsrechtlichen behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen, die dann im Volltext für die Behörden abrufbar sein werden. Dazu gehören auch die Entscheidungen über Asylanträge, die hoch sensible personenbezogene Informationen zu politischer Orientierung oder sexueller Identität der Asylsuchenden enthalten. Ausländerzentralregister wird Dokumentenserver weiterlesen

Überwachung berechnen

Josefine Kulbatzki

Die Zahl der Überwachungs- und Sicherheitsgesetze steigt in Deutschland konstant. Einzelne Ereignisse führen zu übereilten Legislativvorschlägen, ein bereits existierender Rechtsrahmen wird kaum berücksichtigt. Einige der neuen Gesetze werden deshalb vom Bundesverfassungsgericht nachträglich als verfassungswidrig eingestuft.

Eine „Überwachungsgesamtrechnung“ soll diesen Wildwuchs in Zukunft verhindern. Der erste Impuls für eine solche Kosten-Nutzen-Analyse geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2005 zurück,[1] wissenschaftlich wurde sie aber nie konkretisiert.[2] Jetzt hat das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht ein entsprechendes Konzept vorgelegt. Es soll einen realistischen Einblick in die Überwachungslast ermöglichen, einen ersten Vorschlag hat das Institut in einer Bundestagsanhörung vorgestellt.[3] Das Instrument soll demnach empirische Daten zur Überwachungsintensität liefern können. Außerdem soll es für mehr Transparenz sorgen und einen Überblick über bestehende Maßnahmen geben. Überwachung berechnen weiterlesen

Neues Polizeigesetz und Polizeibeauftragte*r für Bremen

Nachdem jahrelang gestritten wurde, verabschiedete die rot-grün-rote Koalition in Bremen am 19. November 2020 eine Novelle des Landespolizeigesetzes.[1] Damit unterzog der Stadtstaat im Wesentlichen sein polizeiliches Datenschutzrecht einer umfassenden Reform, die zur Umsetzung der Datenschutzrichtlinie (EU) 2016/680 und der Vorgaben aus dem BKA-Gesetz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2016 überfällig war. Anders als zahlreiche andere Bundesländer hat Bremen die Gelegenheit allerdings kaum für Verschärfungen genutzt. Zwar wurde die präventivpolizeiliche Telekommunikationsüberwachung normiert, aber auf Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Aufenthaltsgebote oder elektronische Fußfesseln verzichtet. Lediglich einige heimliche Maßnahmen wie längere Observationen oder der Einsatz Verdeckter Ermittler (VE) können nun bereits bei „drohender Gefahr“ angeordnet werden; wobei es den VE jetzt ausdrücklich untersagt ist, unter ihrer Legende Sex oder Liebesverhältnisse zu haben. Die bislang unbestimmte Höchstdauer des Freiheitsentzugs bei Ingewahrsamnahmen wurde auf acht Tage festgelegt. Neues Polizeigesetz und Polizeibeauftragte*r für Bremen weiterlesen

Humanoide Gesichtserkennung

Immer öfter setzen Polizeien sogenannte Super-Recogniser ein. Dabei handelt es sich um Personen, die sich besonders gut Gesichter merken und diese in Menschenmengen wiedererkennen können. Schätzungsweise ein bis zwei Prozent aller Menschen sollen über die Fähigkeit verfügen. Entdeckt hat dies der britische Wissenschaftler Josh Davis bei einer Untersuchung innerhalb der Metropolitan Police. Dort fiel auf, dass immer die gleichen Beamt*innen besonders viele Verdächtige auf Videomaterial identifizieren konnten.

Anschließend half der Forscher der Polizei in München beim Aufbau einer solchen Einheit, 2018 wurden hierzu nach einem mehrstufigen Auswahlverfahren 13 Polizistinnen und 14 Polizisten ausgewählt.[1] Humanoide Gesichtserkennung weiterlesen