Im September 2021 legte das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) seinen Bericht über die Abhör- und Postkontrollmaßnahmen der Geheimdienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz – BfV, Bundesnachrichtendienst – BND und Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst – MAD) nach dem Artikel 10-Gesetz (G10) für das Jahr 2019 vor.[1] Über die Maßnahmen selbst wird in der G10-Kommission des Bundestages entschieden, sowohl über die erstmalige Anordnung als auch die Fortführung nach drei Monaten. Die G 10-Kommission unterrichtet über ihre Entscheidungen wiederum das PKGr, dem die allgemeine Kontrolle über das G10-Gesetz obliegt.
Individuelle Überwachungsmaßnahmen (§3 G10-Gesetz) wurden im Jahr 2019 in 119 (1. Halbjahr) bzw. 112 Fällen (2. Halbjahr) genehmigt. Davon entfielen 108 bzw. 105 auf das BfV, wobei es sich in insgesamt 154 Fällen um die Fortführung bereits begonnener Maßnahmen handelte. Beim BND waren die elf bzw. drei Anordnungen (davon 7 Fortführungen im 1., eine im 2. Halbjahr). Der MAD führte vier Maßnahmen durch.
Die Zahl der Hauptbetroffenen lag bei 464 bzw. 716. Die Mehrzahl der Anordnungen betrafen den Bereich Islamismus (54 im 1. Hj. / 39 im 2. Hj.) und Spionageabwehr (34/34). Auf den Rechtsextremismus entfielen sieben bzw. neun Maßnahmen. Bei 147 von 1.584 Personen, die aus der Überwachung ausgeschieden waren, wurde endgültig entschieden, die Maßnahme nicht mitzuteilen; bei 800 wurde die Entscheidung verschoben, 430 konnten nicht ermittelt werden und 207 Betroffene wurden informiert.
Im Rahmen der „strategischen Überwachung“ des Datenverkehrs wurden vom BND mittels Suchbegriffen 1.423 Telekommunikationsverkehre erfasst, von denen 1.331 als nachrichtendienstlich relevant eingestuft wurden.
Das BfV übermittelte im 1. Halbjahr in 357 Fällen Erkenntnisse aus G10-Maßnahmen an andere Stellen, davon 85 an 18 inländische Stellen und 272 an 49 Nachrichtendienste in 35 Staaten (2. Halbjahr: 526, davon 109 an 17 inländische Stellen und 417 an 51 ausländische Nachrichtendienste in 38 Staaten).