Schlagwort-Archive: Sozialgesetze

Mit Kontrolle gegen Armut – Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (GiBS)

Am 6. Juni 2019 hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das die Befugnisse des Zolls erweitert und das Personal der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ aufstockt. Es verstärkt Sozialstaatsausschlüsse, die prekäre migrantische Arbeit fördern, und bekämpft Prekarität mit Kontrolle.

Das GiBS[1] ist ein Artikelgesetz, das Änderungen zahlreicher Gesetze (z.B. Sozialgesetzbücher, Aufenthaltsgesetz und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) bündelt. Die 13 Seiten im Bundesgesetzblatt haben es in sich. Denn das Gesetz erweitert die Kapazitäten der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ (FKS) des Zolls enorm. Die gegenwärtig ca. 7.000 Stellen, die ohnehin bis 2026 auf über 10.000 Stellen aufgestockt werden, wachsen angesichts der gesetzlichen Aufgabenerweiterung um weitere 3.500 Stellen an. Hinzu kommen rund neue 900 Stellen für unterstützende Tätigkeiten beim Zoll, z. B. in der Informationstechnik. Mit Kontrolle gegen Armut – Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (GiBS) weiterlesen

Im Souterrain der Polizei? Wandlungen im Verhältnis Polizei – Sozialarbeit

Polizei und Soziale Arbeit – zwei Welten scheinen aufeinander zu stoßen: Kontrolle und Repression auf der einen, Hilfe und Unterstützung auf der anderen Seite. Glaubt man dem herrschenden Sicherheitsdiskurs, dann haben beide so viel gemeinsam, dass es keine Alternative zur engen Zusammenarbeit gibt.

Seit vier Jahrzehnten wird über die Beziehungen zwischen Polizei und Sozialer Arbeit in der Bundesrepublik gestritten. Aber kaum war der Streit entbrannt, da wurde bereits verkündet, es gehe nicht mehr um das „Ob“, sondern nur um das „Wie“ der Zusammenarbeit.[1] Bald bildete sich ein Kanon jener Merkmale heraus, wie sich beide Seiten begegnen müssten: „grundsätzliche Akzeptanz der jeweiligen Berufsgruppe“,[2] „gleichberechtigte Partner“,[3] „gleichberechtigte Kooperation“,[4] „gegenseitige Anerkennung“[5], „ein klares Rollenverständnis und die gegenseitige Akzeptanz der unterschiedlichen Professionen“[6] etc. Ein gleichberechtigtes Verhältnis – so der Konsens – muss die Basis jeder Zusammenarbeit bilden. Inwieweit dieser Anspruch in den mittlerweile entstandenen Arbeitsbeziehungen umgesetzt wird, darf seiner gebetsmühlenartigen Wiederholung zum Trotz bezweifelt werden. Im Souterrain der Polizei? Wandlungen im Verhältnis Polizei – Sozialarbeit weiterlesen