Am 6. Juni 2019 hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das die Befugnisse des Zolls erweitert und das Personal der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ aufstockt. Es verstärkt Sozialstaatsausschlüsse, die prekäre migrantische Arbeit fördern, und bekämpft Prekarität mit Kontrolle.
Das GiBS[1] ist ein Artikelgesetz, das Änderungen zahlreicher Gesetze (z.B. Sozialgesetzbücher, Aufenthaltsgesetz und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) bündelt. Die 13 Seiten im Bundesgesetzblatt haben es in sich. Denn das Gesetz erweitert die Kapazitäten der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ (FKS) des Zolls enorm. Die gegenwärtig ca. 7.000 Stellen, die ohnehin bis 2026 auf über 10.000 Stellen aufgestockt werden, wachsen angesichts der gesetzlichen Aufgabenerweiterung um weitere 3.500 Stellen an. Hinzu kommen rund neue 900 Stellen für unterstützende Tätigkeiten beim Zoll, z. B. in der Informationstechnik. Mit Kontrolle gegen Armut – Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (GiBS) weiterlesen →
Eric Töpfer
Der Zoll ist nicht nur Finanzverwaltung, sondern auch Polizei des Bundes. Entsprechend spielt er eine zentrale Rolle im Feld der Inneren Sicherheit. Gleichwohl steht er im Schatten von Polizei und Diensten, und die bürgerrechtliche Kritik interessiert sich nur selten für seine Aktivitäten. Der Artikel gibt einen einleitenden Überblick in die vielfältigen Aufgaben, Befugnisse und die Organisation der Zollverwaltung und zeichnet nach, wie sich diese im Lauf der Zeit gewandelt haben.
Der Zoll: Etwa 40.000 Mitarbeiter*innen zwischen Finanzverwaltung und Vollzugsdienst.[1] Zuständig sind sie laut Abgabenordnung (AO) für die Erhebung von Zöllen und Bundessteuern sowie nach § 1 Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) für die zollamtliche Überwachung des grenzüberschreitenden Waren- und Bargeldverkehrs, für die Bekämpfung von Geldwäsche und sonstige durch andere Vorschriften übertragene Aufgaben. Zu nennen ist hier insbesondere die Bekämpfung von informeller Arbeit und illegaler Beschäftigung nach § 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG). Was macht und darf der Zoll? – Eine Einleitung weiterlesen →
von Norbert Pütter
Im Allgemeinen werden als „Ausländerpolizeien“ diejenigen Behörden bezeichnet, die in Deutschland lebende Menschen ohne deutschen Pass kontrollieren und überwachen. Im Rahmen dieses auf die Ausländer-, Asyl- und Teile der Sozialbehörden gestützten Kontrollsystems leistet die „Vollzugspolizei“ vor allem Amtshilfe – etwa bei Personenkontrollen oder Abschiebungen.[1] Da nach den aktuellen polizeilichen Arbeitsstatistiken mehr als jeder vierte Tatverdächtige ein „Nichtdeutscher“ ist, haben sich Schutz- und Kriminalpolizeien mittlerweile in erheblichem Ausmaß zu faktischen „Ausländerpolizeien“ gewandelt.
Unbeschadet der nationalen und europäischen Abschottungspolitik haben die weltweiten Migrationsbewegungen vor Deutschland nicht Halt gemacht. „Ausländer“ sind zu einer Realität geworden, die sich auch im polizeilichen Alltag zunehmend niedergeschlagen hat. Das Verhältnis „Polizei – Ausländer“ wird heute durch ein ausgedehntes und vielfach widersprüchliches Geflecht von Beziehungen, Aktionen und Absichtserklärungen bestimmt. Die Spannweite reicht dabei von Polizeiübergriffen auf Fremde bis zu Ausländerbeauftragten bei Polizeibehörden, von interkulturellen Trainings in der Polizeiausbildung bis zu gezielten Kontrollen von AusländerInnen, von liberalen Appellen der Polizeiführungen bis zu praktiziertem Rassismus. Systematische Untersuchungen über dieses Geflecht fehlen weitgehend. Wer sich innerhalb der Polizeien aus welchen Gründen und wie mit welchen „AusländerInnen“ beschäftigt, ist insgesamt nicht bekannt. Teilbefunde liegen auf der Hand: So fungieren Zoll und Bundesgrenzschutz (BGS) über weite Strecken als Ausländerpolizeien. Der BGS-Tätigkeitsbericht für 1998 weist z.B. 60.091 Zurückweisungen, 31.510 Zurückschiebungen und 38.479 Abschiebungen durch den BGS aus.[2] Gerade weil es kriminologisch und politisch geboten ist, auf die Kategorie der Nationalität bei der Kriminalitätserfassung zu verzichten, müsste der polizeiliche Umgang mit Nichtdeutschen detaillierter untersucht werden. Statt einer umfassenden Bilanzierung können im Folgenden nur wenige Beispiele vorgestellt werden, in denen die polizeilichen Kriminalisierungsprozesse besonders offenkundig sind. „Ausländerpolizeien“ – Von der Amtshilfe zur gezielten Überwachung weiterlesen →
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