Mit dem Entwurf eines „Gesetzes zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes“ will die Bundesregierung die Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie umsetzen und die Zentralstellenfunktion des Zollkriminalamtes stärken. Der Entwurf dient auch zur Anpassung an die neuesten Entwicklungen im Polizeirecht.[1]
Durch den Neuentwurf des Zollfahndungsdienstgesetzes (ZfdG-E) soll die Datenhaltung beim Zollkriminalamt (ZKA) und den Zollfahndungsämtern insgesamt fluider werden. Die Zollfahndungsämter sollen nun direkt auf die Datensysteme des ZKA zugreifen können. Umgekehrt erhält das ZKA die Befugnis zum Abgleich personenbezogener Daten mit den Systemen der Zollfahndungsämter, die diese in eigener (örtlicher) Zuständigkeit führen. Neues Zollfahndungsdienst-Gesetz: Zoll im Kampf gegen „drohende Gefahren“ weiterlesen