Mit dem Entwurf eines „Gesetzes zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes“ will die Bundesregierung die Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie umsetzen und die Zentralstellenfunktion des Zollkriminalamtes stärken. Der Entwurf dient auch zur Anpassung an die neuesten Entwicklungen im Polizeirecht.[1]
Durch den Neuentwurf des Zollfahndungsdienstgesetzes (ZfdG-E) soll die Datenhaltung beim Zollkriminalamt (ZKA) und den Zollfahndungsämtern insgesamt fluider werden. Die Zollfahndungsämter sollen nun direkt auf die Datensysteme des ZKA zugreifen können. Umgekehrt erhält das ZKA die Befugnis zum Abgleich personenbezogener Daten mit den Systemen der Zollfahndungsämter, die diese in eigener (örtlicher) Zuständigkeit führen. Neues Zollfahndungsdienst-Gesetz: Zoll im Kampf gegen „drohende Gefahren“ weiterlesen →
Am 6. Juni 2019 hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das die Befugnisse des Zolls erweitert und das Personal der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ aufstockt. Es verstärkt Sozialstaatsausschlüsse, die prekäre migrantische Arbeit fördern, und bekämpft Prekarität mit Kontrolle.
Das GiBS[1] ist ein Artikelgesetz, das Änderungen zahlreicher Gesetze (z.B. Sozialgesetzbücher, Aufenthaltsgesetz und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) bündelt. Die 13 Seiten im Bundesgesetzblatt haben es in sich. Denn das Gesetz erweitert die Kapazitäten der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ (FKS) des Zolls enorm. Die gegenwärtig ca. 7.000 Stellen, die ohnehin bis 2026 auf über 10.000 Stellen aufgestockt werden, wachsen angesichts der gesetzlichen Aufgabenerweiterung um weitere 3.500 Stellen an. Hinzu kommen rund neue 900 Stellen für unterstützende Tätigkeiten beim Zoll, z. B. in der Informationstechnik. Mit Kontrolle gegen Armut – Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (GiBS) weiterlesen →
Der Zoll ist nicht nur Finanzverwaltung, sondern auch Polizei des Bundes. Entsprechend spielt er eine zentrale Rolle im Feld der Inneren Sicherheit. Gleichwohl steht er im Schatten von Polizei und Diensten, und die bürgerrechtliche Kritik interessiert sich nur selten für seine Aktivitäten. Der Artikel gibt einen einleitenden Überblick in die vielfältigen Aufgaben, Befugnisse und die Organisation der Zollverwaltung und zeichnet nach, wie sich diese im Lauf der Zeit gewandelt haben.
Der Zoll: Etwa 40.000 Mitarbeiter*innen zwischen Finanzverwaltung und Vollzugsdienst.[1] Zuständig sind sie laut Abgabenordnung (AO) für die Erhebung von Zöllen und Bundessteuern sowie nach § 1 Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) für die zollamtliche Überwachung des grenzüberschreitenden Waren- und Bargeldverkehrs, für die Bekämpfung von Geldwäsche und sonstige durch andere Vorschriften übertragene Aufgaben. Zu nennen ist hier insbesondere die Bekämpfung von informeller Arbeit und illegaler Beschäftigung nach § 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG). Was macht und darf der Zoll? – Eine Einleitung weiterlesen →
Die Bekämpfung von Geldwäsche in Deutschland ist reformbedürftig. Eine Gesamtstrategie wäre nötig, um Defizite bei der Transparenz von Eigentumsverhältnissen, der Aufsicht, der Financial Intelligence Unit und der Strafverfolgung zu schließen.
Geldwäsche bezeichnet die Legalisierung von Geldern aus kriminellen Aktivitäten, sogenannten Vortaten. Die Einschleusung inkriminierter Vermögen in den legalen Wirtschaftskreislauf findet in der Regel in drei Phasen statt: Im ersten Schritt der Einspeisung (placement) wird meist Bargeld in kleinen Stückelungen in das Finanzsystem überführt. Im zweiten Schritt der Verschleierung (layering) wird durch Überweisungen innerhalb des Finanzsystems, oft über Ländergrenzen hinweg und unter Nutzung komplexer Finanzierungsstrukturen, die Nachverfolgung der Gelder stark erschwert. Im letzten Schritt der Rückführung (integration) wird das Geld in einen legalen Vermögenswert (Immobilie, Firmenanteile, Wertpapiere) investiert. Staatsversagen bei Finanzkriminalität – Warum Deutschland für Geldwäsche anfällig ist weiterlesen →
Für die EU-Kommission sind die Zollbehörden „Wächter der EU-Grenzen für den Warenfluss“. Bei ihrer Zusammenarbeit setzen sie vermehrt auf „Risikoanalyse“ und neue Informationssysteme.
Seit 1968 war die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft eine Zollunion für industrielle und ab 1970 dann auch für agrarische Produkte. An den Binnengrenzen der Mitgliedstaaten entfallen seither sämtliche Zollformalitäten. Auch die Höhe der Zölle an den Außengrenzen, über die zuvor alle Länder in eigener Verantwortung entschieden hatten, wird seitdem über einen gemeinsamen Zolltarif geregelt. „Eine einzige EU-Behörde“ – EU-Zollämter überwachen internationale Lieferketten weiterlesen →
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist diejenige Untergliederung der Zollverwaltung, die Unternehmen auf Einhaltung ihrer Melde- und Beitragspflichten kontrolliert. Von den Konsequenzen der Kontrollen sind auch Wanderarbeitskräfte betroffen, die ohne Kenntnis in nicht angemeldeten Arbeitsverhältnissen landen. Welche Formen von Schwarzarbeit werden im Baugewerbe angetroffen? Was richten diese Kontrollen gegen die Schwarzarbeit aus? Wie ist die Situation der Arbeitskräfte?
Angesichts der sozioökonomischen Verhältnisse in den Mittel-und Osteuropäischen Staaten (MOE-Staaten) erscheint Vielen eine Arbeitsmigration unter der Erwartung einer besseren Zukunft alternativlos. Ein Blick auf die Kennzahlen der rumänischen Volkswirtschaft verdeutlicht dies beispielhaft: Rumänien gehört zu den jüngeren EU-Mitgliedsstaaten. Im Zuge der zweiten EU-Osterweiterung im Jahr 2007 ist das Land gemeinsam mit Bulgarien der EU beigetreten. Im Nachgang des EU-Beitritts Rumäniens stieg das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) des Landes steil an. Zwischenzeitlich wies Rumänien das stärkste Wirtschaftswachstum aller EU-Volkswirtschaften auf. Für 2019 prognostiziert die EU Kommission ein Wachstum des realen BIP von 3,8 Prozent.[1] Ebenfalls positiv hat sich die Arbeitslosenquote entwickelt. Auch hier belegt Rumänien mit aktuell 3,9 Prozent EU-weit Spitzenplätze.[2]Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit – Erfahrungen aus gewerkschaftsnaher Beratung weiterlesen →
Der Zoll kann auf eine ganze Reihe von Befugnissen zurückgreifen, die sonst nur der Polizei zur Verfügung stehen – manche gehen auch darüber hinaus. Anders als Polizeibehörden kann die Zollfahndung ohne Anleitung durch Staatsanwaltschaften agieren. Und auch der parlamentarischen Kontrolle ist der Zoll häufig entzogen.
Es war ein Paukenschlag, der den Zoll plötzlich und unvermittelt in die Wahrnehmung von Bürgerrechtsaktivist*innen rückte. Am 30. März 2019 rückte eine Gruppe von Mitarbeitern des Hauptzollamtes Berlin – angewiesen durch die Fachabteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit – auf den Eingang des Clubs „Mensch Meier“ in Berlin vor. Wovon andere nur träumen – Die präventivpolizeiliche Seite des Zolls weiterlesen →
Laut dem Bundesinnenministerium dürfen die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, der Verfassungsschutz, Zollbehörden, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst sogenannte Tarnpapiere ausstellen. Allerdings verfüge die Bundesregierung über keinen Überblick zur Gesamtzahl der MitarbeiterInnen von Polizeien und Geheimdiensten mit doppelten Identitäten. Auch zu den Bundesländern habe das Ministerium keine Zahlen. Landesbehörden dürfen Ausweisdokumente mit Tarnidentitäten in eigener Verantwortung ausstellen und müssen dies nicht gegenüber der Bundesregierung anzeigen. Spitzel mit doppelter Staatsbürgerschaft weiterlesen →
Die „polizeiliche Abwehrlinie“ in die „Ursprungs- und Transitländer“ der grenzüberschreitenden Kriminalität verlagern – das ist das Credo der polizeilichen Vorverlagerungsstrategie. Die Entsendung von VerbindungsbeamtInnen ist eines ihrer wesentlichen Elemente.
Vor fast vier Jahrzehnten begann das Bundeskriminalamt (BKA) VerbindungsbeamtInnen (VBs) ins Ausland zu entsenden, damals noch ausschließlich zur Bekämpfung des Drogenhandels. Die ersten Stationen waren Istanbul 1972, Rom 1978 und Madrid 1980. Als der vierte 1983 in Bangkok seinen Dienst antrat, integrierte die Bundesregierung die Arbeit der VBs förmlich in ihre Vorverlagerungsstrategie, zu der als weitere Säulen die Ausstattungs- und Ausbildungshilfe für ausländische Polizeien sowie die Entsendung von Beratern gehören.[1]Menschliche Bande – Mehr VerbindungsbeamtInnen mit mehr Zuständigkeiten weiterlesen →
Im Allgemeinen werden als „Ausländerpolizeien“ diejenigen Behörden bezeichnet, die in Deutschland lebende Menschen ohne deutschen Pass kontrollieren und überwachen. Im Rahmen dieses auf die Ausländer-, Asyl- und Teile der Sozialbehörden gestützten Kontrollsystems leistet die „Vollzugspolizei“ vor allem Amtshilfe – etwa bei Personenkontrollen oder Abschiebungen.[1] Da nach den aktuellen polizeilichen Arbeitsstatistiken mehr als jeder vierte Tatverdächtige ein „Nichtdeutscher“ ist, haben sich Schutz- und Kriminalpolizeien mittlerweile in erheblichem Ausmaß zu faktischen „Ausländerpolizeien“ gewandelt.
Unbeschadet der nationalen und europäischen Abschottungspolitik haben die weltweiten Migrationsbewegungen vor Deutschland nicht Halt gemacht. „Ausländer“ sind zu einer Realität geworden, die sich auch im polizeilichen Alltag zunehmend niedergeschlagen hat. Das Verhältnis „Polizei – Ausländer“ wird heute durch ein ausgedehntes und vielfach widersprüchliches Geflecht von Beziehungen, Aktionen und Absichtserklärungen bestimmt. Die Spannweite reicht dabei von Polizeiübergriffen auf Fremde bis zu Ausländerbeauftragten bei Polizeibehörden, von interkulturellen Trainings in der Polizeiausbildung bis zu gezielten Kontrollen von AusländerInnen, von liberalen Appellen der Polizeiführungen bis zu praktiziertem Rassismus. Systematische Untersuchungen über dieses Geflecht fehlen weitgehend. Wer sich innerhalb der Polizeien aus welchen Gründen und wie mit welchen „AusländerInnen“ beschäftigt, ist insgesamt nicht bekannt. Teilbefunde liegen auf der Hand: So fungieren Zoll und Bundesgrenzschutz (BGS) über weite Strecken als Ausländerpolizeien. Der BGS-Tätigkeitsbericht für 1998 weist z.B. 60.091 Zurückweisungen, 31.510 Zurückschiebungen und 38.479 Abschiebungen durch den BGS aus.[2] Gerade weil es kriminologisch und politisch geboten ist, auf die Kategorie der Nationalität bei der Kriminalitätserfassung zu verzichten, müsste der polizeiliche Umgang mit Nichtdeutschen detaillierter untersucht werden. Statt einer umfassenden Bilanzierung können im Folgenden nur wenige Beispiele vorgestellt werden, in denen die polizeilichen Kriminalisierungsprozesse besonders offenkundig sind. „Ausländerpolizeien“ – Von der Amtshilfe zur gezielten Überwachung weiterlesen →
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