Köln: Hausbesuch vom Staatsschutz

„Staatsschutz gegen Extremismus durch Prävention“ (STEP) lautet seit Oktober 2002 der Titel eines Programms der Abteilung Staatsschutz beim Polizeipräsidium Köln. Die StaatsschützerInnen führen dabei unangemeldet Hausbesuche bei Jugendlichen durch, um deren Abdriften in eine „extremistische“ Szene zu verhindern. Es handelt sich um Jugendliche, die erstmals bei der Polizei auffällig wurden oder deren Identität durch eine „Mitteilung“ oder „Bitte“ Dritter der Polizei bekannt ist. Bei solchen „Dritten“, so der Kölner Polizeipressesprecher Wolfgang Beus, könne es sich z.B. um LehrerInnen handeln, für die die Polizei eigens Fortbildungsveranstaltungen über rechtsextremistische Kennzeichen anbiete. „Mitteilungen“ sind aber auch über eine Hotline des Staatsschutzes möglich. Mit dem Hausbesuch sollen den Jugendlichen die Konsequenzen extremistischen Handelns verdeutlicht und ihren Eltern Angebote zum weiteren Dialog unterbreitet werden.

Hausbesuche als polizeiliches Instrument sind nicht ganz neu: Im August 2001 startete das Innenministerium Nordrhein-Westfalen ein „Aktionsprogramm gegen Rechts“. Innerhalb eines Jahres fanden in diesem Rahmen rund 1.000 „Gefährderansprachen“ bei rechten Jugendlichen statt; auch Bayern (seit 1996), Baden-Württemberg und Brandenburg bedienen sich seit längerem dieses Mittels gegen Rechte.[1] In das Kölner Programm werden dagegen auch linke und ausländische Jugendliche einbezogen. Laut Beus erhielten seit Jahresbeginn zehn rechte und zwei linke Jugendliche Besuch vom Staatsschutz. Außerdem handele es sich nicht um „Gefährderansprachen“, da die Jugendlichen erst einmal aufgefallen seien. Die Erfolgsquote sei hoch: Nach einem Polizeigespräch sei kaum eineR der Angesprochenen erneut im Dunstkreis der rechten Szene aufgetaucht. Problematisch an STEP ist nicht nur, dass die Staatsmacht erneut Rechte, Linke und AusländerInnen in einen „extremistischen“ Topf wirft, sondern auch die Mischung aus Überwachung und Denunziation einerseits und aufsuchender Jugendarbeit andererseits. Letztere sollte die Polizei in der Tat der Sozialarbeit überlassen. Allein die politische Gesinnung nimmt die Polizei hier zum Anlass für ihr Vorgehen und weitet damit ihre Arbeit noch weiter ins Vorfeld aus. Minderjährige auf diese Weise abzuschrecken, wie es das erklärte Ziel der Aktion sei, ist jedenfalls bislang keine normierte Polizeibefugnis. Daher: Einfach nicht öffnen, wenn es klingelt.

(Marion Knorr)