Aus für Überwachungsstatistik?

Seit dem 20. Februar 2003 kursiert ein Arbeitspapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), das Grundlage ist für den im April erwarteten Referentenentwurf eines neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG). Interessant ist vor allem, was darin nicht mehr vorkommen soll: Bisher verpflichtete das TKG die TK-Firmen nicht nur, die Abhöranordnungen der Justiz umzusetzen, sondern in § 88 Abs. 5 auch die Zahlen der überwachten Anschlüsse an die Regulierungsbehörde (RegTP) zu melden. Letztere Bestimmung soll nun entfallen. Eine Begründung dafür findet sich im Arbeitsentwurf selbst nicht. Auf dem Workshop der Vereinigung der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) am 12.2.2003 in Bonn ließ das BMWA jedoch verlauten, die Streichung des § 88 Abs. 5 solle die Firmen von Arbeit und damit von Kosten entlasten – ein vorgeschobenes Argument, denn die TK-Firmen haben mit dem Zählen kein Problem. „Das überlassen wir geeigneter Software“, so Ulrike Stöckle von WEB.DE.

Probleme mit Zahlen haben allerdings die Behörden. „Das Material der Regulierungsbehörde lud zu allen möglichen Zahlenspielen und unsystematischen Spekulationen über Telekommunikationsüberwachung ein, die mit der Realität nichts zu tun hatten“, beschwert sich Amtsrat Jürgen Ullrich vom BMWA; und der Chef der TK-Abteilung des Ministeriums Horst Ehrnsperger verweist auf die Justizverwaltungen, die ihre eigene Statistik erstellen. Gezählt werden darin die Ermittlungsverfahren, in denen es zu TK-Überwachungen kommt. Die RegTP präsentiert demgegenüber aufgrund der Meldungen der Anbieterfirmen eine Statistik der überwachten Anschlüsse und kommt dadurch immer auf erheblich höhere Zahlen. Mit diesen unangenehm hohen Zahlen soll nun Schluss sein; wenn der Entwurf so verabschiedet wird, dürfte die kritische Berichterstattung zur TK-Überwachung massiv erschwert werden.

(Stephan Stolle)