Der NSU-Prozess: Wahrheitsfindung mit angezogener Handbremse

Interview mit Rechtsanwältin Antonia von der Behrens

Antonia von der Behrens ist eine der NebenklagevertreterInnen im Prozess vor dem Oberlandesgericht München. „Die Hoffnung unserer MandantInnen, dass der Prozess eine weitere Aufklärung bringen würde, wurden enttäuscht“, sagt die Berliner Anwältin im Gespräch mit Martin Beck und Heiner Busch.

Ende Mai 2016 wird der Prozess gegen Beate Zschäpe und vier weitere Unterstützer des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ bei 286 Hauptverhandlungstagen angekommen sein. Mit einem Abschluss wird im Herbst dieses Jahres gerechnet. Sicher sei das aber nicht, sagt Antonia von der Behrens. Das Gericht mache keine Ansagen, was aus seiner Sicht an Beweisaufnahmen noch offen ist.

Frau von der Behrens, Mehmet Kubaşık ist am 4. April 2006 ermordet worden. Zusammen mit anderen KollegInnen vertreten Sie seine Angehörigen. Was ist deren Interesse an dem Verfahren?

Sie möchten natürlich wissen, wie und warum ausgerechnet Mehmet Kubaşık als Opfer ausgesucht wurde und ob der Mord von den Sicherheitsbehörden hätte verhindert werden können. Zum anderen wollen sie rehabilitiert werden. Im Laufe der gesamten Ermittlungen bis zur Selbst­ent­tarnung des NSU im November 2011 hat man sowohl die ermordeten Migranten als auch ihre Familien in den Dunstkreis nebulöser organisierter Kriminalität (OK) gestellt. Die Angehörigen wollen nun klarstel­len, dass diese Vorwürfe und Verdächtigungen unzutreffend sind. Die globale Entschuldigung der Bundeskanzlerin bei der Gedenkveranstaltung im Februar 2012 blieb ja sehr allgemein. Konkrete Eingeständnisse von Fehlern gab es von Seiten der Ermittler nicht. In der Hauptverhandlung ist es nun zum Teil sehr schwierig, die Art und Weise der Ermittlungen zu thematisieren. Die Polizisten, die hier als Zeugen auftreten, rechtfertigen mit geringen Unterschieden in Tonlage und Vehemenz, wie sie da­mals vorgegangen sind. Keiner von ihnen müsste ein Disziplinarverfahren befürchten, dennoch sagt niemand: Stimmt, wir haben Fehler gemacht, in die falsche Richtung geschaut, alle Hinweise auf ein rassistisches Motiv übersehen, wir haben die Opfer verdächtigt und die Familien in Presseerklärungen bezichtigt, in einer Parallelgesellschaft zu leben und eine „Mauer des Schweigens“ errichtet zu haben.

Und welche Rolle spielt der vorsitzende Richter dabei?

Der hat natürlich auf den Inhalt der Aussagen der Beamten keinen Einfluss, bestimmt aber die Reichweite unseres Fragerechts, ob wir Fragen dazu stellen können, wie die Ermittlungen damals gelaufen sind. Da ist uns recht oft die Verteidigung in die Quere gekommen und hat unsere Fragen beanstandet: Es spiele für das Verfahren keine Rolle, wie damals ermittelt worden sei. Das Gericht hat diese Beanstandungen zum Teil ge­hal­ten, teils aber auch unsere Fragen zugelassen. Das war immer im Einzelfall ein Ringen um die konkrete Frage.

Wie ist denn das rechtlich? In welchem Maße kann oder muss die Ermittlungsführung einfließen in einen Strafprozess?

Entscheidend ist, was für die Tat- und Schuldfrage relevant ist. Dazu ge­hört natürlich auch, welche Auswirkungen die Tat gehabt hat. Wir sagen: Zu den Auswirkungen der Tat zählen auch die Ermittlungen auf die Familienangehörigen. Der Verdacht der Polizei also, dass Mehmet Kuba­şık getötet wurde, weil er Mitglied einer ominösen türkisch-kri­mi­nel­len Organisation gewesen sein und mit Glücksspiel, Drogen oder Schutzgeld zu tun gehabt haben soll. Die Familie wurde verdächtigt, davon gewusst zu haben und vor den ErmittlerInnen ihr Wissen über diese Verstrickungen zurückzuhalten, weil sie in einer Parallelgesellschaft lebten, in der man nicht mit deutschen Behörden zusammenarbeite. Und das, obwohl die Familie Kubaşık, aber auch die anderen betroffenen Familien sich endlos von der Polizei vernehmen ließen, Dokumente übergaben und ihnen auf Wunsch noch detaillierte Informationen über den Cousin zweiten Grades in der Türkei gaben. Diese Art der Ermittlungen und die entsprechende Pressearbeit der Polizei führten zur sozialen Isolierung der Familien, zu ihrer Stigmatisierung. Die Menschen vor allem in der weiteren Umgebung der Familie Kubaşık begannen zu glauben: Irgendwas wird schon dran sein, wenn die Wohnung der Familie mit Drogenspürhunden durchsucht wird und die Polizei immer wieder die NachbarInnen fragt, ob der nicht doch mit Glücksspiel oder der Mafia oder zu tun hatte. Menschen nahmen Abstand, es wurde getuschelt. Die Kinder hatten Probleme in der Schule, wurden beschimpft, ohne Unterstützung von den LehrerInnen zu erhalten. Das waren auf einmal die Kinder von dem Drogendealer. Dabei hatten sie gerade ihren Vater verloren. Hinzu kommt, dass die Täter spätestens nach dem zweiten bekennerlosen Mord mit der gleichen Waffe wussten, dass ihre Strategie aufgeht.

Woran machen Sie das fest?

In der Wohnung des Trios in der Frühlingstraße in Zwickau, die Beate Zschäpe dann im November 2011 nach ihren eigenen Angaben angezündet hat, gab es ein Zeitungsarchiv. Die haben da schön säuberlich sämtliche Artikel gesammelt, in denen über die Morde berichtet wurde, in denen es dann hieß, dass die Spuren in Richtung OK gingen, dass die ErmittlerInnen aber nicht weiter kämen, weil die Familien bei der Aufklärung nicht kooperieren würden. Die Ermittlungsbehörden machten ja ganz ge­zielt Pressearbeit und versuchten die Medien zu überzeugen, dass tür­kisch-kriminelle Strukturen hinter den Morden steckten. Sie konnten und wollten sich keinen anderen Hintergrund für die Morde vorstellen. Die Polizei hat sich quasi durch ihren strukturellen Rassismus vom NSU in­stru­mentalisieren lassen. Der NSU hat mit seiner Strategie des bekennerlosen Mordens ein doppeltes Ziel erreicht: Sie haben Menschen aus rassistischen Gründen getötet, Angst und Schrecken in den Familien und in der Community verbreitet. Und zugleich haben sie rassistische Vorurteile bestärkt und Solidarität verhindert. Die Wirkung der Ermittlungen ging so weit, dass Opfer des Bombenanschlages in der Kölner Keupstraße 2004 von den dortigen Ermittlungen als der „Bombe nach der Bombe“ sprechen.

Wenn man die Ermittlungen vor November 2011 mit denen danach vergleicht, kann man da sagen: Da hat sich grundsätzlich was verändert? Die ErmittlerInnen rechtfertigen zwar nach wie vor die alte Vorgehensweise, aber immerhin zeigten sie tätige Reue?

Festzustellen war gerade in den ersten Monaten nach dem November 2011, dass die Ermittlungen mit einem unheimlichen personellen Aufwand betrieben wurden. In der Besonderen Aufbau-Organisation (BAO) „Trio“ des BKA – die hieß jetzt nicht mehr BAO „Bosporus“ wie noch bis 2011 – waren zeitweise 300 BeamtInnen insbesondere mit der Auswertung der Asservate beschäftigt, die man in der Frühlingstraße gefunden hat. Die Ermittlungen in die Neonaziszene hinein blieben aber ein Problem. Das BKA hat zwar gerade über die Auswertung der Asservate versucht, weitere UnterstützerInnen zu finden. Dieser Ansatz hätte aber ergänzt werden müssen durch die Erkenntnisse aus den alten Ermittlungen, d.h. die Suche nach dem Trio in den Jahren nach dem Untertauchen. Damals haben u.a. das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Thüringen, das Landeskriminalamt (LKA) Thüringen, das LfV Sachsen, der Verfassungsschutz Brandenburg und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nach den drei Untergetauchten gesucht. Bei diesen Behörden liefen bereits kurz nach dem Untertauchen konkrete, sich ergänzende Hinweise auf den Aufenthaltsort der Drei und deren Unterstützerkreis auf, insbesondere auf Blood&Honour Sachsen. Heute wissen wir, dass die damals benannten UnterstützerInnen tatsächlich diese Rolle hatten.

Und die hat man nicht aufs Korn genommen?

Leider nein. Das ist genau das Problem, dass das BKA nicht unmittelbar nach der Selbstenttarnung umfassend in diesen bekannten Kreis ermittelt hat. Es wurden nur einzelne hervorstechende Personen vernommen und viele von diesen auch erst spät im Verfahren. Wir haben Namen von mutmaßlichen UnterstützerInnen und Kontaktpersonen in den alten Ermittlungsakten, die sind nach unserem Wissen bis heute nicht vernommen. Das jetzt zu machen, bringt nicht mehr viel. Aber kurz nach dem November 2011 hatten viele aus der rechten Szene in Sachsen – die Drei waren in Chemnitz und Zwickau in Sachsen untergetaucht – noch ziemliche Sorgen, was denn das BKA und die Nachrichtendienste alles wissen – und auch verwerten: Was kriegen die über mich raus? Ist es vielleicht doch besser, ich rede jetzt als später, wenn sie mir etwas nachweisen können …? Wir wissen über die wenigen substanziellen Aussagen aus dieser Szene, dass es gleich nach der Selbstenttarnung eine große Angst gab, wer was in Chemnitz sagen würde. Zugleich wissen wir, dass die Drei in Chemnitz von Mitgliedern und Sympathisant­Innen von Blood&Honour Sachsen mit Wohnungen, Geld, Falschpapieren und vielleicht auch Waffen versorgt wurden. Bis heute wissen wir aber zum Beispiel nicht, woher konkret 17 der 20 scharfen Schusswaffen des Trios kamen, von wem Mundlos und Böhnhardt lernten, funktionsfähige Rohrbomben zu bauen – das konnten sie vor dem Untertauchen noch nicht. Es muss also noch viele unbekannte UnterstützerInnen vor Ort gegeben haben. Ganz zu schweigen von den bisher gar nicht bekannten UnterstützerInnen an den Tatorten. Diesen Kreis hätte man deshalb schnell, mit Nachdruck und vor allem kenntnisreich vernehmen müssen, um deren Ausreden – ich erinnere mich nicht, ich war damals ein kleines Licht, war ausgestiegen, war nur auf Partys und habe getrunken – zu widerlegen.

Im Zusammenhang mit dem fehlenden Ermittlungsdruck fällt ja auch auf, dass die Nazis heute im Prozess ganz dreist und selbstbewusst auftreten, so als ob sie wüssten, dass ihnen nichts passiert.

Genau. Das ist meines Erachtens die Folge der halbherzigen Ermittlung in die Neonazi-Unterstützerszene, aber auch der Art, wie Bundesanwaltschaft und Gericht diese Zeugen befragen. Die Vernehmungen durch das BKA waren von sehr unterschiedlicher Qualität. Es gab BKA-Beamt­Innen, die waren sehr gut vorbereitet und versuchten zumindest, den ZeugInnen Vorhalte zu machen, wenn die Aussagen nicht mit den Akten übereinstimmten. Und es gab andere, denen konnten die Nazis einen vom Pferd erzählen. Die haben das abgenickt, weil sie zu wenig vorbereitet waren oder weil sie’s zum Teil wirklich geglaubt haben. Es gab kein bohrendes Nachfragen, keine Umfeld­er­mitt­lungen und wenige staatsanwaltschaftliche Vernehmungen. Die ZeugInnen wissen: Wenn bis jetzt kein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet ist und auch die Presse nichts Konkretes weiß, dann wird es keine strafrechtlichen Konsequenzen mehr geben. Die brauchen keine Angst mehr zu haben.

Sie kritisieren auch die Art, wie Bundesanwaltschaft und Gericht diese ZeugInnen im Hauptverfahren befragen?

Ohne Angst lügen dort viele SzenezeugInnen oder täuschen Erinnerungslücken vor. Dabei hilft ihnen dieses Bild von den blöden Nazis. Das ist ziemlich praktisch. Die SzenezeugInnen müssen sich nur dumm und unwissend stellen und dann kauft man ihnen das ab. Und leider gibt es in dem Verfahren seitens der Bundesanwaltschaft keine und seitens des Gerichts nur wenige Versuche, diese Verweigerungshaltung zu ändern. Im­merhin hat das Gericht in der Hauptverhandlung die Unterstützerszene in Sachsen sehr viel weiter aufgeklärt, als die Bundesanwaltschaft das ursprünglich wollte. Diese hatte nur wenige der SzeneunterstützerInnen als Zeugen benannt. Das Gericht hat teils von sich aus, teils auf unseren Antrag, teils auf Antrag der Verteidigung noch sehr viel mehr UnterstützerInnen als Zeugen geladen, aber auch die haben höchstens das zugegeben, was schon nachgewiesen war.

Bundesanwaltschaft und BKA gehen davon aus, dass der NSU nur aus dem Trio bestand. Aber schon hinsichtlich der Auswahl der Opfer stellt sich ja die Frage, ob das Trio nicht Hilfe bekommen hat. Wie sollen die auf den Betreiber eines abgelegenen Imbisses oder Blumenstandes gekommen sein?

Stimmt. Bei einem Teil der Tatorte kann man sich die Opferauswahl nur erklären, wenn den Tätern Personen mit Ortskenntnis Informationen wei­tergegeben haben. So gibt es Tatorte, die sehr abgelegen sind, oder Läden, bei denen von außen gar nicht erkennbar war, dass die Betreiber des Ladens Menschen sind, die aus der Sicht der Täter keine Deutschen sind. Die Frage also, ob es UnterstützerInnen an den Tatorten gegeben hat, aus der lokalen Neonaziszene, die heute noch frei herum laufen, treibt deshalb auch unsere Mandanten um. Dieser Punkt ist aber so gut wie gar nicht aufgeklärt worden. Im Falle Dortmund ist das offensichtlich. Der Kiosk, in dem Mehmet Kubaşık ermordet wurde, liegt in der Nordstadt, in der Neonazis traditionell sehr stark sind. Um die Ecke wohnen mehrere zum Teil hochrangige Neonazi-Kader. Um 2005/2006, vor dem Mord an Mehmet Kubaşık in Dortmund und Halit Yozgat in Kassel, hat sich in Dortmund eine bewaffnete Combat-18-Zelle etabliert.

Was ist Combat 18?

Combat 18 ist der bewaffnete Arm von Blood&Honour und hat eine ähnliche ideologische Haltung wie der NSU. Außerdem sind die Blood&Honour-Szenen von Dortmund und Kassel eng miteinander verwoben. Wenn es so eine dem NSU ähnliche, organisierte Struktur in unmittelbarer Nähe von zwei Tatorten gab, wäre es für die Ermittlung natürlich verpflichtend gewesen zu prüfen, ob es Verbindungen zwischen dieser Or­ganisation in Dortmund und dem NSU gab. Ob auf diesem Wege In­for­mationen über Dortmund und Kassel als mögliche Tatorte geflossen sind, über die Dortmunder Nordstadt oder gar genau den Kiosk von Mehmet Kubaşık. Diese Prüfung hat es aber nicht gegeben. Ein ehemaliger V-Mann des NRW-Verfassungsschutzes, Sebastian Seemann, hat sich kurz nach der Selbstenttarnung des NSU bei der Polizei gemeldet und hat von sich aus über diese Combat-18-Zelle berichtet: dass sie ihre Waffen aus Belgien bezogen und dass sie die Turner-Tagebücher als Anleitung für Terroranschläge aus dem Untergrund heraus gelesen hätten. Die Turner-Tagebücher sind ein US-amerikanischer Kultroman der Neonaziszene, der beschreibt, wie eine neonazistische Terrororganisation einen „Rassenkrieg“ in den USA herbeiführt und gewinnt. Der Roman hatte enorme Verbreitung und Einfluss auf die Szene. Er wurde auch bei zwei der in München Angeklagten gefunden.

Also dieser ehemalige V-Mann gibt ganz konkret Hinweis auf eine dem NSU ähnelnde Struktur und er wird daraufhin von der Polizei „befragt“. Eine förmliche Vernehmung durch das BKA oder gar weitere Er­mitt­lungen und Vernehmungen der anderen Mitglieder der von ihm be­nannten Combat-18-Zelle fehlen. Stattdessen hat die Bundesanwaltschaft den Vermerk zu der Befragung dieses Zeugen regelrecht vor uns „versteckt“: Er war nur in einem ganz frühen Aktenbestand drin. In den Akten, die nachher dem Gericht vorgelegt wurden, fehlt er aber.

Wurde nicht versucht, das zum Thema in München, im Gericht zu machen?

Doch, aber leider bisher ohne Erfolg. Das Gericht hat in der Hauptverhandlung unsere Anträge abgelehnt, die möglichen Verbindungen die­ser Combat-18-Zelle mit dem NSU bzw. den UnterstützerInnen aufzuklären. Selbst wenn es diese Verbindung gäbe oder Informationen über Mehmet Kubaşık oder den Kiosk als Tatort weitergeleitet worden wären, sei dies für die Tat- und Schuldfrage nicht relevant. Eine aus unserer Sicht rechtlich unzutreffende Entscheidung. Die Frage der Opferauswahl ist in einem Mordverfahren soweit wie möglich aufzuklären.

In der Einlassung von Beate Zschäpe im Dezember 2015 scheint der NSU vom Trio auf ein Duo zu schrumpfen. Wie bewerten sie ihre Aussage?

Sie hat eigentlich nur die Interpretation der Bundesanwaltschaft zugespitzt: der NSU als ein komplett isoliertes Trio, von dem keiner wusste, was sie treiben. Zschäpe macht nun aus dem Trio ein Duo. Böhnhardt und Mundlos hätten all diese Taten hinter ihrem Rücken und ohne ihr Wissen begangen. Sie hätten zum Beispiel unbemerkt eine Bombe gebaut, während sie joggen war. Von den Taten habe sie immer erst hinterher erfahren und diese dann ganz schrecklich gefunden. Sie habe sich aber von Mundlos und Böhnhardt nicht trennen können, weil sie finanziell und emotional von ihnen abhängig gewesen sei. All das passt nicht zu dem Bild, das die Zeugen übereinstimmend von ihr gezeichnet haben, als einer selbstbewussten, durchsetzungsstarken Frau, die aus eigener Überzeugung in der rechten Szene aktiv war. Und es passt auch nicht mit Asservaten zusammen, die für ihre vorherige Kenntnis der Taten und für Kontakte zu Mundlos und Böhnhardt in unmittelbarer zeitlicher Nähe zu den Morden sprechen. Ansonsten wiederholt sie nur, was aus den Ermittlungen und der Hauptverhandlung bereits bekannt ist. Sie nennt auch keine Namen von noch unbekannten Unterstützern, sondern benennt höchstens diejenigen, die ihre Hilfe selber zugegeben haben. Am Ende ihrer Erklärung hat sie sich dann auch noch bei den Opfern und Familienangehörigen „entschuldigt“. Das haben unsere Mandanten, die anwesend waren, als Anmaßung empfunden: Sie trägt nichts zur Aufklärung bei, stellt sich quasi selbst als Opfer des „Duos“ dar, erklärt, Fragen der NebenklägerInnen nicht zu beantworten, und behauptet aber, ihr tue das alles sehr Leid. Allerdings ist ihre Befragung noch nicht abgeschlossen: Auf Fragen des Gerichts antwortet sie, indem ihre Verteidiger schriftlich vorbereite Antworten verlesen. In diesen hat sie immerhin die Angeklagten Eminger und Gerlach ein wenig belastet – und die Fragen sind noch nicht abgeschossen. Fragen der Nebenklage will sie nicht beantworten. Wir werden natürlich trotzdem welche stellen, sobald wir an der Reihe sind.

Eine der großen Fragen im NSU-Komplex ist die Rolle des Verfassungsschutzes und der V-Leute. Wie viele waren es denn nun?

Die Zahlen variieren zwischen ca. zehn und vierzig, je nachdem wie weit man die Kreise zieht.

Gibt es beim Gericht die Bereitschaft, das aufzuklären? Oder geht man mit der Rolle der V-Leute ähnlich um wie mit der polizeilichen Ermittlung vor 2011?

Zumindest ist die Bereitschaft des Gerichts größer als die der Bundesanwaltschaft. Die hat in der Anklage nur zwei V-Leute bzw. Informanten als Zeugen benannt: nämlich Tino Brandt, der den Thüringer Heimatschutz, die ideologische und organisatorische Heimat des Trios, aufgebaut hat und dieses auch nach dem Untertauchen noch unterstützte. Brandt war von 1994 bis 2001 V-Mann des Thüringer LfV. Und dann Tho­mas Starke, der den Dreien vor dem Untertauchen Sprengstoff geliefert hat und mit Zschäpe kurzzeitig liiert war. Er war ab 2002 Informant des LKA Berlin gewesen. Nur diese beiden wurden als Zeugen benannt, ihre V-Mann-Führer nicht. Die Bundesanwaltschaft wollte also das V-Leute-Thema völlig aus dem Verfahren heraushalten.

Aber das Gericht hat auch noch weitere V-Leute geladen?

Ja, teils aus eigener Initiative, teils auf Antrag der Nebenklage oder der Verteidigung. Das Gericht hat von sich aus außerdem viele V-Mann­-Füh­rer gehört, aber auch Gewährspersonen des Thüringer LfV aus dem Umfeld der Kameradschaft Jena und des Thüringer Heimatschutzes. Auf unseren Antrag hin wurde aber auch Carsten Szczepanski vernommen, der von 1994 bis 2001 V-Mann des LfV Brandenburg war. Er hatte rege Kontakte nach Chemnitz, vor allem zu Blood&Honour-Leuten, darunter auch einige, von denen wir heute wissen, dass sie UnterstützerInnen des Trios waren. Er selbst will keinen direkten Kontakt zum Trio, aber Informationen vom Hörensagen gehabt haben. Schon im Sommer/Herbst 1998 lieferte er ganz präzise Informationen über das Trio: wo die sich aufhalten – nämlich in Chemnitz; wer sie unterstützt – nämlich Blood&Honour Sachsen. Er nannte konkrete Namen von den federführenden Leuten. Er berichtete, dass das Trio mit Geld aus dem Erlös von Konzerten unterstützt wird, dass Jan W., der damalige Chef von Blood& Honour Sachsen, Waffen für die Drei besorgen sollte, dass sie schon einen Überfall begangen hatten und noch einen weiteren planten. Also: Schon wenige Monate nach dem Untertauchen waren damit alle Informationen da, die für die Gefährlichkeit der Drei sprachen und die man für eine Festnahme gebraucht hätte.

Befragt wurde auch Marcel D. …

… ein wichtiger V-Mann des LfV Thüringen. D. war Sektionschef von Blood&Honour Thüringen und anschließend Kassenwart von Blood&Honour Deutschland, also eine sehr hochrangige Figur. Im Herbst 1998 und dann im November 1999 hat er dem LfV Thüringen fast dasselbe gesagt, was Szcze­pans­ki den Brandenburgern erzählt hatte. Er gab Hinweise auf Chemnitz, auf den gleichen Personenkreis und auf illegale Methoden der Geldbeschaffung. Bei verschiedenen Landesämtern und beim BfV kamen 1998/1999 viele komplementäre Informationen zusammen, die dafür sprechen, dass das Wissen da gewesen wäre, um die Drei festzunehmen, wenn auch der Wille da gewesen wäre. Warum dies nicht geschehen ist und wer dafür verantwortlich ist, ist bis heute nicht geklärt. Wir haben es zumindest geschafft, diese heiklen Fragen in der Hauptverhandlung zu thematisieren. Der Komplex Carsten Szczepanski ist auch noch nicht abgeschlossen. Wir hoffen immer noch, hier Information zu erhalten, was damals die Landesämter aufgrund seiner Informationen veranlasst haben. Dass seine Mitteilungen einfach versickert sind, so wie das bisher dargestellt wurde, ist nicht glaubhaft.

Warum stellt sich die Bundesanwaltschaft so an? Die Informationen über die V-Leute sind ja zu großen Teilen längst durch die Presse und durch die Untersuchungsausschüsse gegangen. Was gibt es da für die „objektivste Be­hörde der Welt“ noch zu verlieren?

Ja, die Identität vieler der V-Leute ist schon lange aufgeflogen. Aber die Bundesanwaltschaft arbeitet recht eng mit den Nachrichtendiensten zu­sam­men. Und diese möchten nicht, dass ihre Strukturen und Arbeits­wei­sen öffentlich in einem Verfahren behandelt werden. Im Fall von Szcze­panski können wir sogar nachweisen, dass es zu einer Absprache zwi­schen Bundesanwaltschaft, BKA, BfV und LfV Brandenburg gekommen ist, wie in Bezug auf sensible, aber verfahrensrelevante Informationen des V-Mannes weiter vorzugehen sei. Die Frage ist schließ­lich, was es noch für relevante Erkenntnisse gibt, von denen wir noch gar nichts wis­sen, und welche weiteren, nicht enttarnten V-Leu­te sich im Unterstützerkreis des Trios befanden. Das ist unseres Erachtens auch der Grund, warum die Bundesanwaltschaft so an der Mär vom NSU als einem völlig abgeschotteten Trio festhält: Nur auf Grundlage dieser Konstruk­tion lässt sich behaupten, die vielen schon bekannten V-Leute im Umkreis des Trios wüssten nicht mehr, als sie gemeldet haben. Wenn das Trio nicht so abgeschottet war und das Wissen um den NSU verbreiteter, müsste es auch weitere V-Mann-Mel­dungen hierzu geben. Ob es die gibt, wissen wir nicht, die Verfassungsschutzämter bestreiten das.

Nun haben Stefan Aust und Dirk Laabs Anfang April dieses Jahres den V-Mann Primus enttarnt, bei dessen Baufirma in Zwickau Uwe Mundlos angestellt gewesen sein soll. Wie bewerten Sie das?

Das ist ein gutes Beispiel. Primus, also Ralf M., war von 1992 bis 2002 als V-Mann des BfV aktiv. Er lebte in Zwickau, war „Geschäftsmann“ und militanter Neonazi, eine sächsische Szenegröße. Im Jahr 2000 zog das Trio von Chemnitz nach Zwickau. Unmittelbar nach der Selbstenttarnung des NSU meldete sich ein Zeuge beim BKA und gab an, dass Zschäpe bei Ralf M. gearbeitet bzw. sich oft in dessen Laden aufgehalten hat. Weitere Angestellte von Ralf M. bestätigten, Zschäpe vom Sehen zu kennen. Ein anderer Zeuge gab unabhängig davon an, Ralf M. mit Mundlos und Böhnhardt nach deren Untertauchen gesehen zu haben. Zugleich ist es wegen der engen Verbindung von Ralf M. mit vielen Unterstützen des Trios und seiner zentralen Rolle in der Zwickauer Szene faktisch unmöglich, dass er das Trio und dessen Aufenthaltsort nicht kannte. Da das BfV sagt, M. sei „quellenehrlich“, wie es im Nachrichtendienstjargon heißt, hätte er also sein Wissen über das Trio seinem V-Mann-Führer wei­tergeben müssen. Dennoch gibt es so gut wie keine Informationen des Bun­desamtes über ihn und darüber, was er damals aus Zwickau und Chemnitz berichtet hat. Die offizielle Begründung lautet: Die Akten zu „Primus“ seien schon 2010 vernichtet worden. Wenn das stimmt, dann erfolgte die Vernichtung nur acht Jahre nach seiner Abschaltung. Die entsprechende Vernichtungsfrist war damals noch gar nicht erreicht. Auch ansonsten sind eine Menge Daten zu Ralf M. aus polizeilichen Sy­stemen gelöscht. Es wird deshalb sehr schwierig werden zu klären, ob und was er zum Trio berichtet hat. Dies ist möglicherweise auch der Grund für die vorzeitige Aktenvernichtung.

In den Presseberichten hieß es, die Verbindung von Ralf M. mit dem Trio sei schon lange bekannt gewesen.

Die war auch Thema im Bundestagsuntersuchungsausschuss. Allerdings wurde bisher nicht öffentlich wahrgenommen, was es eigentlich heißt, dass ein V-Mann so dicht an dem Trio dran war und zwar in einer Zeit, als eine Vielzahl der Morde geschah. Die Mordserie des NSU begann, nachdem die Drei nach Zwickau umgezogen waren. Die öffentliche Wahr­nehmung von „Primus“ hat sich erst geändert, nachdem Aust und Laabs berichteten, dass nach ihren Recherchen Mundlos 2001/2002 auch in Ralf M.s Baufirma gearbeitet habe. Aufgrund des dadurch entstandenen öffentlichen Drucks wird es hoffentlich gelingen, den Komplex „Primus“ weiter aufzuklären. Der zweite Untersuchungs­ausschuss des Bundestags will sich erneut mit dem Thema befassen. Wir NebenklagevertreterInnen haben auch beantragt, M. und seinen V-Mann-Führer in Mün­chen zu vernehmen. Das Gericht hat das am 11. Mai abgelehnt. Die Frage z.B., ob Zschäpe oder Mundlos bei ihm gearbeitet hätten, sei „für die Tat- und Schuldfrage nicht relevant“.

Dann gibt es da auch noch den Fall des hessischen Verfassungsschützers Andreas Temme, der 2006 in dem Kasseler Internetcafé war als Halit Yozgat erschossen wurde.

Das ist einer der wenigen Punkte, die im Verfahren wenigstens etwas weiter aufgeklärt werden konnten. Bekannt war bereits, dass Temme am Tatort war und zwar – nach den bisherigen Ermittlungen – zur Tatzeit. Er ist Hobbyschütze, will aber von den Schüssen nichts gehört haben. Beim Verlassen des Cafés will er auch den Leichnam des erschossenen Halit Yozgat nicht gesehen haben, obwohl dieser direkt hinter dem Schreibtisch lag und Temme fast zwei Meter groß ist. Er hat auch noch Geld auf den mit Blut bespritzten Schreibtisch gelegt, die Spritzer will er auch nicht bemerkt haben. Temme ist im Verfahren auf Betreiben der Nebenklage Yozgat mehrfach gehört worden. Auch Beamte aus dem LfV, sowohl aus Kassel als auch aus der Wiesbadener Zentrale, wurden vernommen und damals aufgenommene Telefongespräche von Temme an­ge­hört. Es ist klar geworden, dass Temmes Version, er habe von dem Mord nichts bemerkt, nicht stimmen kann und ihm diese auch keiner glaubt. Die Bundesanwaltschaft versucht deshalb, die Bedeutung Temmes herunter zu spielen: Seine Aussage sei nicht relevant, deshalb sei auch nicht aufzuklären, ob er die Wahr­heit sage oder nicht. Diese Auffassung ist nicht richtig. Denn wenn er den Mord und die Täter beobachtet hat, wäre er der erste Tatzeuge, von dem wir wissen. Wenn er die Täter gesehen hat, wofür vieles spricht, hätte er sie beschreiben können. Es wäre dann nach dem neunten Mord erneut aktenkundig gewesen, dass die Täter eher aussahen wie zwei blonde kurzhaarige Neonazis und nicht wie Angehörige der türkischen Mafia. Dann hätte man vielleicht in die richtige Richtung ermitteln und zumindest noch den Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter verhindern können.

Weiß man denn nun, warum Temme damals überhaupt in dem Internetcafé gewesen ist?

Nein. Seit 2011 wissen wir, dass er sehr kurz vor der Tat 15 Minuten lang mit einem von ihm geführten V-Mann aus der rechten Szene telefonierte. Beide können sich angeblich heute nicht mehr erinnern, um was es in dem Gespräch ging. Normalerweise habe er immer nur ein oder zwei Minuten mit seinem V-Mann gesprochen, um sich zu verabreden, sagte Temme in der Hauptverhandlung. Damit wird das 15-minütige Ge­spräch noch unerklärlicher, und es drängt sich die nach wie vor offene Frage auf, ob es Zufall war, dass er zur Tatzeit am Tatort war oder nicht, oder ob er vielleicht von seinem V-Mann einen entsprechenden Hinweis bekommen hat. Die neuen Erkenntnisse, die das Verfahren ergeben hat, waren unter anderem Auslöser für den Untersuchungsausschuss im hes­sischen Landtag.

Die Rolle des Verfassungsschutzes im NSU-Komplex ist geradezu eine Einladung für Verschwörungstheoretiker. Was antworten Sie denen?

Wir haben keine geschlossene Theorie über die Rolle der Nachrichtendienste und hüten uns, konkrete Behauptungen aufzustellen, solange wir nichts Genaues wissen. Was wir wissen, ist, dass die offizielle Ver­sion von den drei Neonazis, die in völliger Isolation den NSU gegrün­det haben, den keiner in der Szene kannte und von dessen Verbrechen keiner wusste, nicht stimmen kann. Dasselbe gilt für die Version von den Behörden, denen es angeblich trotz erheblicher Mühe nicht ge­lang, den konkreten Aufenthaltsort zu ermitteln und die Drei festzunehmen.

Sie hatten bereits darauf hingewiesen, dass es in den ersten Jahren nach dem Untertauchen des Trios sehr konkrete Informationen und auch Festnahmemöglichkeiten gegeben hat. Können Sie das noch mal illustrieren?

Die Akten zeigen, dass es mehrere solche Möglichkeiten gab. Zwei Beispiele: Das LKA Thüringen hatte mehrere Telefonüberwachungen bei die­sen Chemnitzer Unterstützern laufen. Da hat man abgehört, dass diese auffällig konspirativ über einen Umzug sprachen: Da ging es zunächst darum, wie man die Wohnungsanmietung organisieren kann und dann um den Umzug. Es wurde ein Tag festgelegt und man hat überlegt, wer bei dem Umzug helfen soll. Da sprechen Leute, von denen das LKA vermutet, dass sie das Trio unterstützen, konspirativ über eine Wohnung und einen Umzug, nennen den Tag – von dem wir heute wissen, dass um diesen herum das Trio in seine neue Wohnung gezogen ist. Und wir sollen glauben, dass die LKA- oder LfV-Leute nicht hingehen und schauen, von wo nach wo die umziehen?

Zweites Beispiel: Im März 1999 führte Tino Brandt ein Telefongespräch mit Böhnhardt. Das Gespräch wurde mehrfach verschoben und Brandt teilte den neuen Termin jeweils seinem V-Mann-Führer mit. Er wurde angerufen in einer Telefonzelle, die vorher benannt war, in Co­burg, wo er gearbeitet hat. Das LfV Thüringen wusste also im Voraus an welchem Tag, um welche Uhrzeit und in welcher Telefonzelle der Anruf ankommen sollte. Das Gespräch wurde aber nicht abgehört, es wurde auch nicht ermittelt, von welcher Telefonzelle der Anruf abging, der An­rufer wurde natürlich nicht festgenommen. Das ist einfach nicht glaub­haft. Es sind sehr viele Ereignisse, die einmal vorkommen können, aber nicht in dieser Häufung. Zugleich haben wir eine Situation, in der Akten auf verschiedenen Ebenen vernichtet wurden, in der entscheidende Akten keine klare Aktenführung aufweisen, in der die Nachrichtendienste die Aufklärung offensichtlich verhindern, indem sie z.B. Akten den Untersuchungsausschüssen vorenthalten oder ihre Beamte die Erinnerung plötzlich verlässt.

Auf der Veranstaltung „Blinde Flecken“ in der Berliner Humboldt-Uni­versität im Dezember letzten Jahres haben Sie den Begriff „Collusion“ – grob übersetzt: Verstrickung – als Analyseinstrument für die Rolle von Polizei und Verfassungsschutz im NSU-Komplex gebraucht. Der Terminus stammt aus der nordirischen Diskussion um die Ermordung von irisch-republikanischen AktivistInnen, JournalistInnen, AnwältInnen durch paramilitärische Gruppen. Man wusste, dass die britische Armee, die Polizei und der Geheimdienst in diese Morde verstrickt waren, aber wie diese Verstrickung genau aussah blieb unklar. „Collusion is not an illusion“, hieß eine bekannte Parole. Was soll dieser Begriff im Kontext des NSU-Komplexes?

Unser Problem ist, Begrifflichkeiten zu finden, die diese unklare Situation fassen. Die Frage ist, ob man in unserem Fall von „Collusion“ sprechen kann. Also ob man auf einen Begriff zugrückgreift, der aus dem nordirischen Kontext kommt, wo das Zusammenwirken staatlicher Stellen und rechter Gruppen noch eindeutiger war, als wir es hier haben. Wenn es keinen Whistleblower gibt, werden wir vielleicht nie direkt beweisen können, was die Nachrichtendienste über den NSU wussten. Wir werden es auch deshalb nicht wissen, weil es in der Natur dieser Dienste und ihrer Arbeitsweisen liegt, dass es keinen „paper trail“ gibt. Deshalb brauchen wir neue Begrifflichkeiten und theoretische Ansätze, um das Verhältnis zu beschreiben und eine Beweisführung zu ermöglichen, die ohne die „smoking gun“ auskommt.

Der Prozess geht so langsam seinem Ende entgegen. Wenn Sie eine Bilanz ziehen: Haben Sie den Eindruck, dass er ein Stück Wahrheit herausbringt, dass er dem Aufklärungsinteresse der NebenklägerInnen entgegenkommt? In einer ARD-Dokumentation hat Frau Bulgaridis gesagt, sie möchte eigentlich nur noch, dass das alles schnell vorbei ist.

Auch unsere MandantInnen sind da hin und her gerissen. Ihre Erwartungen hinsichtlich Aufklärung wurden bisher ganz klar nicht erfüllt. Unsere Beweisanträge, die Neonazi-Strukturen in Dortmund abzuklären, sind abgelehnt worden, weil die Fragen nicht verfahrensrelevant seien. Das Gericht hat es auch abgelehnt, die unmittelbar nach der Selbstenttarnung des NSU im BfV geschredderten und zum Teil „rekonstruierten“ Akten beizuziehen. Wir hätten nicht nachweisen können, dass in diesen Akten irgendetwas für die Aufklärung der Taten Relevantes zu finden sei. Woher sollen wir wissen, was in Akten des Verfassungsschutzes steht, bevor wir sie gesehen haben? Aber allein der Zeitpunkt und die Umstände der Vernichtung indizieren aus unserer Sicht, dass die Akten sehr wohl verfahrensrelevant sind. Auch ansonsten hält das Gericht die Frage, was die Nachrichtendienste vor der Selbstenttarnung des NSU über den Verbleib des Trios und die Morde wussten, nicht für verfahrensrelevant. Zumindest nicht solange wir nicht nachweisen können, dass die Ämter mehr wussten, als sie sagen, und das Trio gezielt nicht festgenommen haben. Deshalb ist das Verfahren für die Angehörigen ernüchternd, weil es so scheint, dass die zwei zentralen Fragen, die der Opferauswahl und des Wissens der Nachrichtendienste, nicht aufgeklärt werden.

Bild: Kundgebung zum NSU-Prozess vor dem Bundestag. (Christian Ditsch)

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