Polizeiproblem 4/2026

Ermittlungen gegen Polizist*innen:

1. April: Die Staatsanwaltschaft Ulm hat das Ermittlungsverfahren gegen zwei Polizisten eingestellt,die im Juni 2025 einen 27-Jährigen erschossen haben. Der Mann soll die Beamten bei der Festnahme mit einem Messer angegriffen und einen Polizisten schwer verletzt haben, wobei laut Ermittlern sogar Tötungsabsicht vorlag. Deshalb hätten die Polizisten in Notwehr gehandelt. Zeit für mildere Mittel habe es nicht gegeben.

1. April: In München wird gegen einen Polizeibeamten wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt. Nach einem Notruf bestehen Zweifel, ob der Mann alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet hat. Er wurde aus dem Notrufdienst abgezogen, ist aber nicht beurlaubt. Unterdessen sitzt ein 32-jähriger Tatverdächtiger wegen Totschlags in Untersuchungshaft.

12. April: Gegen sechs Polizisten aus Köln wird wegen des Anfangsverdachts der Volksverhetzung ermittelt. Nach der Geburt eines Kindes hatte eine Roma-Familie mit 25 Personen im Dezember 2025 im Foyer der Uniklinik Köln gefeiert, woraufhin diese die Polizei rief. Laut dem Verein Rom sollen die Beamt*innen die Familienmitglieder gefragt haben, ob sie zu einer bekannten Roma-Großfamilie gehörten, und Aussagen gemacht haben, die diese als rassistisch empfanden. Als die Familie der Polizei vorhielt, ihr Vorgehen erinnere an die NS-Zeit, fragte ein Polizist laut Verein: „Was war so schlecht im Nationalsozialismus?“

20. April: Die Berliner Polizei führt dienst- und disziplinarrechtliche Verfahren gegen Angélique Yumusak, Bundesfrauenbeauftragte der Deutschen Polizei-Gewerkschaft (DPolG), weil sie seit mindestens Januar 2025 krankgeschrieben ist, mehrere Pflichttermine beim Polizeiarzt versäumt hat und dennoch zahlreiche öffentliche Auftritte im Fernsehen, bei Veranstaltungen und in der CDU-Parteiarbeit absolvierte – konkret geht es um Vorwürfe wie ansehensschädigendes Verhalten und Verletzung der Wohlverhaltenspflicht. Yumusak begründete ihre Abwesenheit nachträglich mit einer Krebsdiagnose im Januar 2025 und erklärte, das Ehrenamt habe ihrer Genesung gedient.

24. April: Ein 25-jähriger Bundeskriminalamtsbeamter steht unter Betrugsverdacht, weil er im Mai vergangenen Jahres ohne Fahrkarte in einen ICE von Berlin nach Basel stieg, dem Zugpersonal seinen Dienstausweis zeigte und vorgab, eine Observation durchzuführen, obwohl er tatsächlich nicht dafür beauftragt war. Während der Fahrt schaute er einen Film, sein angeblicher Kollege stieg nicht zu. Der Mann muss sich nun vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen versuchten Betrugs im besonders schweren Fall verantworten.

25. April: Bei der Polizei Mönchengladbach wurden drei Führungskräfte nach Vorwürfen von Mobbing, sexualisierter Sprache und grenzüberschreitendem Führungsverhalten vom Dienst suspendiert. Der Polizeipräsident leitete disziplinarrechtliche Maßnahmen ein, die betroffene 18-köpfige Dienstgruppe wurde intern neu organisiert. Neben den drei Suspendierten soll es Vorwürfe gegen weitere Beamte geben, die bislang noch im Dienst sind. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach prüft eine mögliche strafrechtliche Relevanz.

26. April: Für einen angeblich geplanten Hamas-Anschlag in Berlin soll der Verfassungsschutz-V-Mann 300 Schuss Munition beschafft haben. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat dies laut einem Medienbericht gegenüber dem Generalbundesanwalt eingeräumt.

29. April: Die Staatsanwaltschaft Ansbach hat das Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte eingestellt, die im Dezember 2025 in Ansbach einen 47-Jährigen mit einem Schuss ins Bein verletzt hatten. Nach Angaben der Ermittler*innen hatte der Mann zuvor in der Wohnung seiner Mutter randaliert und war anschließend mit einem Messer auf Einsatzkräfte zugegangen. Zeugenangaben und Bodycam-Aufnahmen bestätigten laut Staatsanwaltschaft den Ablauf. Demnach ignorierte der Mann Aufforderungen, das Messer wegzulegen, auch nach einem Warnschuss. Die Staatsanwaltschaft bewertete den Schuss als durch Notwehr gerechtfertigt.

Einsatz von Taser:

2. April: In Solingen widersetzte sich ein 46-jähriger Tatverdächtiger nach einem Messerangriff angeblich seiner Festnahme und bedrohte Polizeibeamt*innen. Zunächst sei erwogen worden zu schießen, dann hätten die Beamt*innen den Mann mit einem Taser zu Boden gebracht.

6. April: Ein 27-Jähriger, der in Berlin-Lichtenrade eine Tankstelle bestohlen haben soll, wurde von Polizist*innen gestellt, die er mit erhobenen Fäusten angegriffen und am Boden Widerstand geleistet haben soll. Daraufhin wurde er getasert.

10. April: In Berlin schoss die Polizei mit einem Taser auf einen nackten Mann, nachdem er angeblich erheblichen Widerstand geleistet hatte. Die Beamt*innen waren zuvor von dem 45-Jährigen selbst gerufen worden, der sich demanch durch seine Ehefrau bedroht fühlte. Dort hätten sie jedoch festgestellt, dass der Mann selbst der Aggressor war. Als sie ihn aus der Wohnung verweisen wollten, flüchtete er ins Badezimmer, zog sich aus und leistete heftigen Widerstand. Dann schoss die Polizei den Taser ab. Fünf Polizisten erlitten Verletzungen an den Armen durch Widerstandshandlungen des Mannes.

Urteile gegen Polizist*innen:

3. April: Ein 37-jähriger Münchner Polizist wurde vom Landgericht München II wegen der Vergewaltigung einer Kollegin im Mai 2022 bei einer Polizeifeier am Walchensee zu einem Jahr und vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt und entging damit einer zuvor verhängten Gefängnisstrafe. Nachdem er die Tat zunächst bestritten hatte, legte er im Berufungsverfahren ein Geständnis ab, sprach von einem „Augenblicksversagen“ und entschuldigte sich; zudem zahlte er rund 20.000 Euro Schmerzensgeld. Das Opfer leidet bis heute unter schweren psychischen Folgen und musste ihre Einheit verlassen. Der Täter ist weiterhin suspendiert und wird aus dem Polizeidienst entfernt.

7. April: Das Land Nordrhein-Westfalen hat Beschwerde gegen einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Aachen eingelegt, wonach ein Polizei-Bewerber trotz eines einzelnen Harnsteins im Auswahlverfahren weiterkommen muss. Nun muss das Oberverwaltungsgericht in Münster endgültig entscheiden, ob der Mann im Bewerbungsverfahren für 2027 bleiben kann.

13. April: Ein Polizeibeamter ist vom Amtsgericht Mainz wegen des Besitzes von fast 1.000 kinderpornografischen Bildern und Videos zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zusätzlich muss der 43-Jährige je 9.000 Euro an die Staatskasse und den Kinderschutzbund zahlen sowie vier psychotherapeutische Beratungsgespräche absolvieren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Beamte wurde bereits vom Dienst suspendiert, es läuft ein ausgesetztes Disziplinarverfahren.

15. April: Ein zuletzt in Fellbach eingesetzter Polizeibeamter ist vom Landgericht Stuttgart vom Vorwurf der Verletzung von Dienstgeheimnissen freigesprochen worden, da er aufgrund einer bipolaren Erkrankung zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen sei. Ihm war vorgeworfen worden, einem italienischen Bekannten interne Daten aus einer Polizeidatenbank weitergegeben zu haben, was dieser zur Informationsbeschaffung im Umfeld eines mutmaßlichen Mafia-Falls im Rems-Murr-Kreis genutzt haben soll. Der Mitangeklagte wurde hingegen zu drei Jahren Haft verurteilt, unter anderem wegen Anstiftung zum Geheimnisverrat und Betrugs. Bereits in einem früheren Verfahren war der Polizist ebenfalls freigesprochen worden, ebenfalls unter Verweis auf Schuldunfähigkeit.

23. April: Ein Polizist ist im neu aufgerollten Prozess um einen Schusswaffeneinsatz während einer Verfolgungsjagd in Zwickau vor dreieinhalb Jahren vom Landgericht Zwickau wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt schuldig gesprochen worden. Das Gericht sah die beiden Schüsse, die zwei Menschen verletzt hatten, als weder durch Notwehr noch durch Notstand gerechtfertigt an und auch nicht geeignet, die Flucht zu verhindern. Der Beamte erhielt eine Verwarnung, ein Jahr Bewährung sowie Geldauflagen – das Freispruch-Urteil des Amtsgerichts wurde damit aufgehoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

26. April: Wegen des Gebrauchs der SA-Parole „Alles für Deutschland“, Beleidigung seiner Tochter sowie Sachbeschädigung ist ein sächsischer Kriminaloberkommissar zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 60 Euro auf Bewährung verurteilt worden. Zusätzlich muss der 48-Jährige die Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau besuchen und 600 Euro an seine Tochter zahlen. Der Beamte hatte im Juli 2023 seine 22-jährige Tochter als „dumme Fotze“ beschimpft und Motorradteile aus einer Garage geworfen. Zudem stellte er das Foto eines Wandreliefs mit der NS-Parole in seinen WhatsApp-Status und kommentierte ein Instagram-Meme mit demselben Spruch.

29. April: Ein Polizeibeamter des Polizeipräsidiums Nordhessen ist vom Verwaltungsgericht Wiesbaden wegen schwerer Dienstvergehen aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden, nachdem er im Februar 2019 bei einem Einsatz 24 Mal mit einem Teleskopschlagstock auf die Beine eines bereits am Boden befindlichen Einbrechers eingeschlagen und anschließend gemeinsam mit einem Kollegen bewusst falsche Angaben in einer Strafanzeige gemacht hatte. Der Polizist war deshalb wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und Verfolgung Unschuldiger verurteilt worden. Das Gericht sah das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit als endgültig zerstört an, lehnte Milderungsgründe ab – ließ aber eine Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Hessen zu.

Tod durch Polizeischüsse:

4. April: Nach einer nächtlichen Verfolgungsfahrt in Saarbrücken haben Polizeibeamt*innen auf ein flüchtendes Auto geschossen und dabei einen 22-jährigen Fahrer tödlich verletzt. Zuvor hatte sich das Fahrzeug angeblich einer Kontrolle entzogen, ehe es in einer Sackgasse wendete, wobei eine Polizistin verletzt worden sein soll, und anschließend erneut flüchtete. Ein 19-jähriger Mitfahrer wurde ebenfalls verletzt und medizinisch versorgt, ein weiterer Insasse blieb unverletzt.

Anklage gegen Polizist*innen:

7. April: Vor dem Amtsgericht Chemnitz muss sich ein 39-jähriger Polizeibeamter wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt verantworten: Laut Anklage soll er bei einer Routinekontrolle im Januar 2024 in einer ALDI-Filiale einen 22-Jährigen mit der Faust ins Gesicht geschlagen, ihn anschließend rassistisch beleidigt und auf Basis einer falschen Darstellung ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet haben. Der seit 2023 in einer operativen Einsatzgruppe tätige und inzwischen suspendierte Beamte bestreitet die Vorwürfe. Videoaufnahmen belegen eine körperliche Auseinandersetzung, enthalten jedoch keine Tonspur.

16. April: Im Zusammenhang mit Misshandlungsvorwürfen in der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen hat die Staatsanwaltschaft zehn ehemalige Mitglieder der Sicherungsgruppe wegen unter anderem Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung und Nötigung angeklagt. Ihnen wird vorgeworfen, zwischen Oktober 2022 und Oktober 2024 in 39 Fällen 35 Gefangene misshandelt zu haben, etwa durch willkürliche Unterbringung in besonders gesicherten Hafträumen, Schikanen sowie das Vorenthalten von Matratzen und Kleidung, sodass Betroffene teils tagelang nackt auf dem Boden ausharren mussten. Zudem sollen einige an Übergriffen auf fünf Gefangene im Oktober 2024 in der JVA Neuburg-Herrenwörth beteiligt gewesen sein.

22. April: Ein Berliner Polizist aus Neukölln soll über drei Jahre hinweg kriminelle Banden vor Razzien gewarnt, interne Daten verraten sowie gegen Geld und Sachleistungen wie Shisha-Rauchen und ein Darlehen von 38.000 Euro mit der kriminellen Szene kooperiert haben. Die Staatsanwaltschaft klagt den 33-Jährigen deshalb wegen 17-fachen Geheimnisverrats, vierfacher Bestechlichkeit und sechsfacher Rechtsbeugung an. Zudem soll er gefälschte anonyme Hinweise genutzt haben, um Durchsuchungen gegen Rivalen der Bande zu erwirken. Die Ermittlungen führten schließlich zu Beweissicherungen im Februar 2023. Der Beamte ist seither vom Dienst suspendiert.

Verletzung bei Polizeieinsatz:

9. April: Bei einem Einsatz von Feuerwehr und Polizei hat ein 30-Jähriger in Köln-Deutz das Bewusstsein verloren. Rettungskräfte hatten den Mann reanimiert und in ein Krankenhaus gebracht, wo er auf der Intensivstation behandelt werde. Die Feuerwehr habe die Polizei um Amtshilfe gebeten, weil der Mann nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) in eine Klinik zwangseingewiesen werden sollte. Nach ersten Ermittlungen habe er angeblich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden. In seiner Wohnung habe er sich den Einsatzkräften widersetzt und eine 24-jährige Polizistin gebissen, die dabei verletzt worden sei. Nach Angaben eines Anwalts habe die Polizei zu Beginn des Einsatzes Freund*innen und Angehörige aus der Wohnung entfernt und auf die Straße geschickt. Der Mann habe große Angst vor den Beamt*innen gehabt. Zudem habe die Polizei in ihrer Pressemitteilung verschwiegen, dass ihm eine sogenannte Spuckschutzhaube angelegt worden sei – was insbesondere bei Menschen in psychischen Ausnahmesituationen als potenziell lebensgefährlich gilt. Das Polizeipräsidium Bonn hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

27. April: Ein 21-Jähriger zog sich bei seiner Flucht vor der Polizei in Hamburg Verletzungen zu, nachdem Zivilbeamte ihn wegen entstempelter Kennzeichen kontrollieren wollten und er davonfuhr. Die Polizei startete daraufhin eine gefährliche Verfolgungsjagd durch die Innenstadt ein, bei der der Audi-Fahrer über Sperrflächen, Gegenfahrbahnen und eine Baustelle flüchtete, über 100 km/h erreichte, gegen einen Lkw und ein weiteres Auto prallte und weiter durch den Gegenverkehr raste – bis mehrere Streifenwagen ihn schließlich stoppten.

30. April: Im Hamburger Stadtteil Billstedt stieß ein Streifenwagen mit einem Kleinwagen zusammen. Fünf Menschen erlitten Verletzungen, darunter zwei Kinder – ein Kind schwer, das andere leicht. Rund 30 Einsatzkräfte, zwei Notärzte und ein Rettungshubschrauber waren im Einsatz, während die Polizei die noch unklare Unfallursache ermittelt, einschließlich der Frage, ob der Streifenwagen mit Blaulicht und Einsatzhorn fuhr.

Verletzt nach Polizeischüssen:

10. April: Ein LKA-Beamter schoss in einem Hotel in Hannover-Hemmingen auf einen 39-jährigen Mann, der sich offenbar in einem psychischen Ausnahmezustand befand, selbst den Notruf abgesetzt hatte und sich mit einem scharfen Gegenstand selbst bedrohte. Obwohl der Mann sich erkennbar in einer psychiatrischen Krise befand, eskalierte die Polizei die Situation: Auf einen Warnschuss folgte ein gezielter Schuss auf den Mann, anschließend setzten die Beamt*innen zusätzlich einen Taser ein. Der 39-Jährige wurde schwer verletzt und ins Krankenhaus gebracht. Lebensgefahr bestand nicht.

23. April: In Schleswig rückte die Polizei zu einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus aus, nachdem ein 29-jähriger deutscher Staatsangehöriger in der gemeinsam mit seiner Mutter bewohnten Wohnung seine Schwester angegriffen haben soll. Die eingesetzten Beamten verwiesen den Mann daraufhin der Wohnung. Dieser kehrte jedoch später zurück, trat die Wohnungstür ein und griff seine Mutter mit einem Messer an. Die erneut alarmierten Beamt*innen setzten zunächst Reizstoff gegen den Mann ein, anschließend schoss ein Polizist auf den Mann. Er erlitt schwere, jedoch nicht lebensgefährliche Verletzungen und kam in ein Krankenhaus. Die Ermittler werfen dem Mann versuchten Totschlag vor.

25. April: In Rellingen (Kreis Pinneberg) hat die Polizei einen Mann bei einer Festnahme angeschossen worden. Nach dessen Flucht wurde er gefunden. Zwei weitere Beteiligte wurden bereits am Freitag festgenommen.

29. April: Bei einem Polizeieinsatz in Kaarst bei Neuss ist ein 26-Jähriger durch Schüsse der Polizei an den Beinen verletzt worden. Nach Angaben der Polizei hatten Angehörige den psychisch auffälligen Mann gemeldet, weil er sich aggressiv verhalten, Drohungen ausgesprochen und sich selbst verletzt haben soll. Vor Eintreffen der Einsatzkräfte verließ er den Ort. Nach ersten Erkenntnissen führte er mindestens ein Messer mit sich.

Polizeischüsse:

17. April: Bei einer Hausdurchsuchung in Kaltenweide (Region Hannover) erschoss die Polizei am Donnerstag zwei Hunde auf dem Grundstück eines 53-Jährigen, der im Verdacht steht, zuvor einen Brand in einem Wohn- und Firmenkomplex gelegt zu haben. Nach Polizeiangaben hätten die Tiere Einsatzkräfte angegriffen und eine Beamtin leicht gebissen. Der Tatverdächtige befindet sich in Gewahrsam.

29. April: In Berlin-Köpenick schoss die Polizei auf einen flüchtenden 35-Jährigen, der zuvor mit einem gestohlenen Lieferwagen mehrere Unfälle verursacht, Zäune durchfahren und einen Radfahrer schwer verletzt haben soll. Als Einsatzkräfte versucht hätten, ihn auf einem Parkplatz zu stoppen, habe er Fahrzeugsperren umfahren und sei auf Polizist*innen zugefahren, bevor er in einem Betonpoller zum Stillstand gekommen sei. Da der Motor weiter aufgeheult habe, hätten Beamte Schüsse auf das Fahrzeug abgegeben und einen Taser eingesetzt. Der Mann wurde festgenommen und dabei leicht verletzt.

Beitragsbild: Falschparkende Polizei bei der Konferenz „Cables of Resistance“ in Berlin (privat).

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